Beim Zwangsverkauf von Amundi ETF gezahlten Steuern jetzt im Crash zurückholen?

  • Den kann man ja nicht ins nächste Jahr mitnehmen, das Potential würde also ungenutzt verfallen.

    Was jedoch noch ginge, dass Du den Freistellungsauftrag bei dieser Bank auf Null setzt und ihn bei einer anderen Bank z.B. für Tagesgeld nutzt.

    Einen Freistellungsauftrag kannst Du recht einfach zu einer anderen Bank verschieben. Einen Verlustvortrag nur bei einem kompletten Depotübertrag oder über Verlustbescheinigung und Steuererklärung.

  • PS: Ich zahle lieber Kapitalertragsteuer auf Gewinne, als daß ich mir überlege, wie ich am besten Verluste mache, damit ich keine Kapitalertragsteuer zahlen muß.

    Grundsätzlich am besten :thumbup:

    Da die VAP nun leider zwangsweise realisiert wird hat man in Jahren wie diesen immerhin die Chance dem Staat ein Schnippchen zu schlagen. Und wenn es um Steuer sparen geht ist es ja bekanntlich des deutschen größtes Glück. Habe nun 6 Anteile mehr im Depot ohne was dafür zu zahlen1. Gibt schlimmeres ^^

    1) Ja, die Steuer hab ich natürlich im Januar bereits bezahlt und der Anschaffungswert ist auch geringer als er zuvor war. Aber dem Staat ein Schnippchen geschlagen!

  • Zu beachten:

    Was ich jetzt erst entdeckt habe, ist, dass Verluste bei ETFs den "Aktien"verlusttopf nicht auffüllen:

    wird hier diskutiert:

    Fuchs73
    18. April 2025 um 12:11

    berghaus 21.04.25

  • Doch!

    Ein Verlusttopf ist voller Verluste und er wird aufgefüllt, wenn man ihn mit weiteren Verlusten fütttert! :)

    Aber tatsächlich hätte es in meinem Zitat nicht 'nicht auffüllen', sondern 'nicht leeren' heißen müssen! ;)

    berghaus 21.04.25