Gebühren für Korrektur der Stromrechnung

Liebe Community,
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  • Hallo allerseits,

    meine Jahresrechnung von der Entega Ende März beruhte auf eine Schätzung der Zählerstände. Die berücksichtigten Stände sind deutlich zu hoch (rd. 660 kWh zuviel). Eine Eingabe der Stände in das Online-Formular ist nicht möglich, da der aktuelle Stand immer noch niedriger ist, als der geschätzte. Ich bekomme deswegen eine entsprechende Fehlermeldung.

    Nun habe ich die aktuellen Zählerstände über das Kontaktformular mitgeteilt und ein Foto angehängt. Daraufhin bekomme ich folgende Antwort vom Kundendienst:

    Zitat

    Sie teilen uns einen aktuellen Zählerstand mit, nachdem Ihre Verbrauchsrechnung erstellt wurde. Um diesen Zählerstand zu hinterlegen ist eine Rechnungskorrektur erforderlich.
    Bitte beachten Sie, dass wir nach unseren Ergänzenden Bedingungen Strom und Gas für jede auf Wunsch des Kunden erstellte Rechnungsanpassung 17,85 Euro (brutto) berechnen.

    Zugegeben, ich habe vor einem Monat verpennt, die Zählerstände mitzuteilen. Aber jetzt fast 18 EUR für eine richtige Rechnung zu berappen, halte ich für unzulässig.

    Hat jemand Erfahrungen, wie hier vorzugehen ist?

    Besten Dank und viele Grüße

    Andreas

  • Hallo nachtflug,

    Zugegeben, ich habe vor einem Monat verpennt, die Zählerstände mitzuteilen. Aber jetzt fast 18 EUR für eine richtige Rechnung zu berappen, halte ich für unzulässig.

    Warum? Die Schuld liegt allein bei Ihnen. Die interne Kostenkalkulation (nicht Gehalt) für einen Buchhaltungssachbearbeiter dürfte um die 100 Euro pro Stunde liegen. Ca. zehn Minuten Zeitaufwand für die manuelle Korrektur des Zählerstandes plus Neuausfertigung der Rechnung plus Korrektur der Buchungspositionen plus Mehrwertsteuer dürfte m.E. berechtigt sein. Selbst bei 25 Euro hätten Sie wohl keine Chance, hier mit Wucher zu argumentieren.


    Empfehlung, bezahlen und als Lehrgeld verbuchen.


    Gruß Pumphut

  • Vermutlich steht sogar im Vertrag, dass nachträgliche Korrekturen der Rechnung auf Kundenwunsch mit einer Pauschale von X € in Rechnung gestellt werden.


    Sicher steht drin, dass der Lieferant Zählerstände schätzen darf, wenn du keine Werte übermittelst. Vielleicht ist sogar die Rechnungskorrektur in diesem speziellen Fall separat geregelt.

  • Danke für die (einseitigen) Antworten. Mir scheint trotzdem auch eine andere Sichtweise möglich: Wäre die Eingabefunktion nicht so lausig programmiert und es könnten die echten Werte eingegeben werden, müsste die Rechnungskorrektur nahezu automatisiert durchlaufen. Das ist kein Hexenwerk.

    Aber sei's drum. War ein Versuch.

    Gruß, A.

    PS: 100 EUR Verrechnungssatz für einen Buchhaltungssachbearbeiter - wo arbeitest du denn?

  • Eine Alternative wäre evtl., bis zur nächsten Jahresablesung zu warten und dann den richtigen Zählerstand zu übermitteln. Dann kriegst Du evtl. eine Erstattung, ohne Gebühren für die Rechnungskorrektur zu bezahlen.

  • Guck mal, ob Du den Zählerstand über deinen Messtellenbetreiber (meistens der Stromnetzbetreiber) nicht auch liefern kannst. Der würde dem Lieferanten dann auch mitgeteilt und müsste zu einer Rechnungskorrektur führen. Bei welchem Netzbetreiber bist Du denn?

  • Bowdenzug : es geht um den Versorger Entega; die haben meine richtigen Zählerstände - ich verstehe deine Idee mit dem Messstellenbetreiber nicht :(

    Wanderslust : die nächste Jahresabrechnung ist natürlich noch eine Weile hin; aber dein Vorschlag hat mich veranlasst, darüber nachzudenken, ob ich nicht aufrechnen kann :/ Immerhin lässt sich der tatsächliche Rechnungsbetrag problemlos ausrechnen. Die Differenz steht mir zu. Daran ändert auch die unzutreffende und überhöhte Rechnung des Versorgers nichts.

    Thebat : :thumbup:

  • die nächste Jahresabrechnung ist natürlich noch eine Weile hin

    Kannst du nicht zu einem anderen Stromanbieter wechseln und damit zeitnah eine weitere Rechnung (diesmal mit richtigen Zählerständen) provozieren? Oder ggf. auch den Abschlag runtersetzen, sodass du schneller an dein Geld kommst? Ansonsten eben warten (wenn der Anbieter nicht pleite geht bekommst du ja dein Geld) oder eben die 18 Euro zahlen (gibt schlimmeres Lehrgeld)

  • In Deutschland gibt es immer Lieferant, Verteilnetzbetreiber und Messtellenbetreiber, wobei die letzteren beiden oft zusammenfallen. Lieferant und Verteilnetzbetreiber sind immer unabhängige Unternehmen.

    Stromanbieter, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber: Wer macht was? | Verbraucherzentrale.de
    Der Stromanbieter liefert Ihren Strom, das ist klar. Aber was macht der Messstellenbetreiber und wann ist der Netzbetreiber für Sie wichtig? Wir erklären, mit…
    www.verbraucherzentrale.de


    Normal bekommst Du die Aufforderung zur Ablesung von deinem MSB/VNB nicht vom Lieferanten (mit dem du einen Vertrag hast).


    Vielleicht ist das bei Dir https://www.e-netz-suedhessen.de, aber das hängt einfach davon ab in welchem Verteilnetz Du wohnst.

  • Meine Jahresrechnung von der Entega Ende März beruhte auf eine Schätzung der Zählerstände. Die berücksichtigten Stände sind deutlich zu hoch (rd. 660 kWh zuviel).

    [...]

    Zugegeben, ich habe vor einem Monat verpennt, die Zählerstände mitzuteilen.

    Es ist etwas ungeschickt, einem Stromanbieter den Zählerstand nicht zu melden, wenn er denselben für Rechnungszwecke anfragt. Strom kostet aktuell um die 40 ct/kWh, also sind 660 kWh zuviel etwa 260 € zu viel.


    Will der Versorger dieses Geld von Dir oder hat er es über zu hohe Abschläge bereits?

    660 kWh zuviel ist eine ganze Menge. Wieviel Strom hast Du denn im letzten Belieferungsjahr verbraucht. Und wieviel jetzt?

    Jetzt fast 18 EUR für eine richtige Rechnung zu berappen, halte ich für unzulässig.

    Hat jemand Erfahrungen, wie hier vorzugehen ist?

    Wenn Du zahlen mußt, ist es kein großes Problem, die verlangte Gebühr nicht zu bezahlen (also die Rechnung passend zu kürzen). Ein Excel hast Du zuhause ja vermutlich.


    Ich würde ein nettes Fax dazuschreiben, etwa so: In Ihrer Rechnung gehen Sie von einem falschen Zählerstand zum xx.xx.2025 aus. Der wahre Wert war 11111. Leider nimmt Ihre Online-Schnittstelle diesen Wert nicht an, ich habe mir daher erlaubt, die Rechnung passend zu korrigieren [Kalkulation folgt hier]. Den Rechnungsbetrag in Höhe von xx.xx habe ich heute angewiesen.


    Wenn Du Geld zurückzubekommen hast, mag das schwieriger werden.

  • Hallo,

    Off topic: Ich halte da auch eher zwischen 65 und 70 Euro für realistisch.

    Ich kenne natürlich die internen Verrechnungssätze der Entega nicht, aber bei meinem letzten Arbeitgeber vor der Rente war man schon deutlich über 100 Euro pro Stunde für den Sachbearbeiter. In diese Kalkulation gehen alle Kosten des Unternehmens ein, vom Gehalt über z.B. die anteilige Büromiete, IT (Hard- und Software, Support) bis hin zum Gehalt des CEOs. Darauf kommt nach Außen dann noch die Mehrwertsteuer.

    Und letztendlich verändern 70 Euro/h die Diskussionsgrundlage auch nicht.


    Gruß Pumphut

  • Darum ja auch Off Topic.


    Geh mal von einem Buchhaltergehalt von 50.000 bis 55.000 Euro aus (in Großstädten natürlich mehr). Dann liegst du rechnerisch über den groben Daumen bei 40-45 Euro Personalkosten pro Stunde. Da es interne Verrechnungssätze sind, lassen wir mal einen Gewinnaufschlag außen vor. Hieße, dass auf 45 Euro Personalkosten noch mal 50-55 Euro allgemeine/sonstige Kosten aufgeschlagen werden.


    Gut, halte ich natürlich bei den Stromanbietern auch nicht für gänzlich ausgeschlossen, denn so richtig wirtschaftlich scheinen die nicht unbedingt arbeiten zu müssen. Aber die mir aus dem Bekanntenkreis zugetragenen Fälle von "Verschwendungssucht" wären dann schon wieder zu sehr OT.

  • Darum ja auch Off Topic.


    Geh mal von einem Buchhaltergehalt von 50.000 bis 55.000 Euro aus

    Wenn das das Brutto ist, was ich annehme, dann kommt da für den Arbeitgeber nochmal direkt die zweite Hälfte der SV-Beiträge drauf als unmittelbare Kosten.

    Dazu noch das ganze Umfeld - BG-Beiträge, Arbeitsplatz (Möbel, Strom, Heizung, sanitäre Einrichtungen...), Technik und Software für den Arbeitsplatz, Zuschuss zum Kantinenessen, AG-Zuschüsse zur bAV, anteilig Kompensation für die Leute, die im Hintergrund stille Helferlein sind (bis zur Putzfrau und dem Gärtner).

    Wir rechnen intern mit dem doppelten des Bruttogehalts als tatsächliche Kosten für den Mitarbeiter und das sind dann nur die tatsächlichen Kosten, ohne Gewinn. In deiner Rechnung wären es dann 90-100 € tatsächliche Kosten, eben ohne Gewinn.

  • Vielleicht erhöht Entega die Strompreise ja auch noch im Laufe des nächsten Jahres.
    Dann wäre es ja nicht schlecht, die 660 kWh schon zu einem niedrigeren Preis bezahlt zu haben.

    Andererseits führt das Verbleiben bei einem Versorger über ein Jahr hinaus (statt eines jährlichen Wechsels) zu Mehrkosten zwischen 100 und 200 Euro.

    Zum Rechnen hätten wir gerne mal den Verbrauch, den jetzigen Tarif von Entega und die PLZ.

    260 € in Tagesgeld von 2 % angelegt, sind 5,20 € pro Jahr, wenn man mit seinem Geld, also spitz mit jeder müden Mark 'arbeitet'. :)

    berghaus 27.04.25