Warum Tagesgeld als Notgroschen zusätzlich zu ETFs?

  • Es gibt keinen Notgroschen sondern nur eine kurzfristig und schwankungsfrei verfügbare Summe an Bargeld auf dem Tagesgeld.

    (nachträglich gefettet von mir)


    ???


    Bargeld ist Bargeld und damit ausfallsicheres Zentralbankgeld (zudem das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel; siehe § 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbank Gesetz (BBankG) und dort "auf Euro lautende Banknoten" sowie Art. 128 Abs. 1 Satz 3 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV ) und dort "die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten" - außerdem fallen beim Bargeld in aller Regel der Besitz und das Eigentum daran zusammen.


    Eingezahltes Bargeld auf ein Konto (Beispiel hier: Tagesgeld) wird zu Buch- bzw. Giralgeld und damit zu nur einer schuldrechtliche (nicht dinglich abgesicherten) Forderung gegen die Bank auf Auszahlung dieses Guthabens. Diese Forderung ist so gut, wie die Bank auszahlungsbereit und auszahlungsfähig ist. Es stellt damit formal-juristisch lediglich einen Kredit an die Bank dar. Mit Einzahlung auf ein Bankkonto fallen zudem Eigentum (Einzahler) und Besitz (nunmehr bei der Bank) auseinander.


    Mithin stellt "Bargeld auf dem Tagesgeld" einen Widerspruch in sich dar. Entweder hat man es mit Bargeld zu tun oder mir Giral- bzw. Buchgeld auf einem Konto.