Abrechnung ambulanter Pflegedienst / Leistungen der Krankenkassen / Fahrtkosten

  • Ich habe da mal eine Frage. Meine Mutter wird seit einigen Monaten durch eine ambulanten Pflegedienst betreut. Seit Ende März ist auch rückwirkend zum Januar der Pflegegrad 2 zuerkannt worden.

    Nun habe ich hier die erste Abrechnung des Pflegedienstes vorliegen. Dabei stößt mir ein Posten auf. Es handelt sich um die 'Einsatzpauschale', die jeden Tag 2 mal anfällt (Morgens- und Abends). Lt. Aussage des Pflegedienstes handelt es sich dabei um Kosten für die Anfahrt. Immerhin rund 350€/Monat.

    Nun erhält meine Mutter auch Leistungen vom Pflegedienst, die über die Krankenkasse (GKV) abgerechnet werden.

    Ich habe in den letzten Tagen diverse Telefonate mit der KV und der Pflegekasse geführt. Für den Einsatz der GKV-Leistungen erhält der Pflegedienst eine Kostenpauschale von der GKV meiner Mutter in denen die An- und Abfahrt enthalten ist.

    Meines Erachtens kann der Pflegedienst dann ja nicht nochmal die An- und Abfahrt für die Erbringung der Pflegeleistung gesondert abrechnen.

    Schließlich erfolgt ja nur eine Anfahrt des Pflegedienstes bei der sowohl Kassen- als auch Pflegeleistungen erbracht werden. :/

    Nach diversen Telefonaten bin ich zusehends verwirrt. Lt. Aussage des Pflegedienstes wäre die Abrechnung der Leistungen in Schleswig-Holstein so korrekt! =O

    Kennst sich hier jemand mit dem rechtlichem Sachstand aus? Oder kennt jemand eine Organisation an die ich mich wenden kann um eine rechtsverbindliche Aussage dazu zu bekommen, ob die Anfahrt durch den Pflegedienst doppelt abgerechnet werden darf?

  • Ich kann dir da leider nicht weiterhelfen. Aber mein erster Gedanke war Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale ?

  • VdK oder SoVD können da eventuell Rat oder zumindest Auskunft geben. Für die müsste das in etwa das "tägliche Brot" sein. Möglicherweise gegen Mitgliedschaftsbeitrag, aber der müsste für euch doch zu stemmen sein (?).

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo zusammen,

    die jährliche kostenlose Pflegeberatung können Sie frei auswählen.

    So lange wechseln bis man(n) eine hilfreiche gefunden hat.

    Bei den privaten Pflegezusatzversicherungen können sie noch besser sein.

    Es gibt gute Qualität in der Beratung.

    Es ist eine Herausforderung sie zu finden.

    Viel Kraft wünsche ich Ihnen.

    LG

  • War auch meine erste Anlaufstelle.

    Nur scheint das Thema irgendwie ein 'weißer Fleck' zu sein. :/

    Zumindest, wenn man kein Sozialfall ist und das Amt die Kosten übernehmen muss.

    Ich wurde dort wieder an die Krankenkasse und die Pflegekasse meiner Mutter verwiesen. Nur dort habe ich ja zuerst nachgefragt. :rolleyes:

    Und der Pflegekasse / KV meiner Mutter es (scheinbar) egal, ob meine Mutter nun die Kosten für die An- und Abfahrt des Pflegedienstes nochmal aus eigener Tasche zahlt, obwohl die KV ja bereits eine Leistungspauschale inkl. Fahrtkosten zahlt.

    Die Pflegekasse zahlt meiner Mutter den Pflegesatz für Pflegegrad 2 (796€/Monat) und damit ist die Sache für die Pflegekasse erledigt. Die Kosten für An- und Abfahrt soll ich dann direkt mit dem Pflegedienst 'verhandeln'. Bin ich hier auf einem Basar, oder was? =O

    Ich frage mich echt, was ältere Menschen machen, die Niemanden mehr haben, der sich um Ihre Belange sorgt!

  • Die Pflegekasse zahlt meiner Mutter den Pflegesatz für Pflegegrad 2 (796€/Monat) und damit ist die Sache für die Pflegekasse erledigt. Die Kosten für An- und Abfahrt soll ich dann direkt mit dem Pflegedienst 'verhandeln'

    Ich gebe zu, dass das etwas dubios klingt. :/

    Hast du Zugriff zum Pflegevertrag? Ich kenne den Pflegevertrag meiner Mutter und darin standen die Kosten für die An-und Abfahrt. Da meine Mutter Stufe 2 mit Kombinationsleistung hatte, rechnete der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Das nicht verbrauchte Geld wurde meiner Mutter als Pflegegeld aufs Konto überwiesen. Da ich auch Kontoeinblick -und Vollmacht hatte, weiß ich, dass ich niemals eine zusätzliche Rechnung an den Pflegedienst beglichen habe.

    Internetrecherche am besten über das Stichwort "Pflegedienst rechnet falsch ab", da kommen dann einige Treffer. Darunter auch dieser:

    Probleme mit der Rechnung des Pflegedienstes – was kann ich tun? | Verbraucherzentrale.de
    Ein ambulanter Pflegedienst kann Sie bei der Pflege zu Hause unterstützen. Wichtig ist, dass Sie vorher über die konkreten Leistungen und die abrechenbaren…
    www.verbraucherzentrale.de
  • Ich gebe zu, dass das etwas dubios klingt. :/

    Hast du Zugriff zum Pflegevertrag? Ich kenne den Pflegevertrag meiner Mutter und darin standen die Kosten für die An-und Abfahrt. Da meine Mutter Stufe 2 mit Kombinationsleistung hatte, rechnete der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Das nicht verbrauchte Geld wurde meiner Mutter als Pflegegeld aufs Konto überwiesen. Da ich auch Kontoeinblick -und Vollmacht hatte, weiß ich, dass ich niemals eine zusätzliche Rechnung an den Pflegedienst beglichen habe.

    Ist zugegeben Alles ziemliches Neuland für mich.

    Problematisch war, dass meine Mutter nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig auf Pflege angewiesen war, der Pflegegrad 2 aber erst kürzlich zuerkannt wurde (Rückwirkend).

    Anfangs hat der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet und dafür den aufgelaufenen Unterstützungsbeitrag des bereits länger vorhanden Pflegegrad 1 in Anspruch genommen.

    Aktuell liegen die ambulanten Pflegekosten meiner Mutter bei rund 1.500€/Monat, wovon die Kosten für An- und Abfahrt rund 350€ ausmachen (2xtäglich). Der Rest sind dann tägl. Kostensätze für die eigentliche Pflegeleistung, die soweit auch unstrittig ist.

    Am Wochenende bin ich wieder bei meiner Mutter und werde mir dann die Unterlagen nochmal genau sichten.

  • Tipp:

    Lass dich bevollmächtigen, und du bist dann zukünftig der Adressat aller Abrechnungen und schreiben.

    Zuerst würde ich konkret beim Pflegedienst nachhaken und um eine Antwort per Mail bitten.

    Mündliches Geschwätz bringt da nichts.

  • Lass dich bevollmächtigen, und du bist dann zukünftig der Adressat aller Abrechnungen und schreiben.

    Ich bin bevollmächtigt. Nutzt nur nix, wenn es scheinbar keine einfache Antwort auf die Frage gibt ob ein Pflegedienst Kosten auch doppelt abrechnen kann bzw. darf.

    Hatte gerade vorhin nochmal einen Rückruf vom zuständigen Pflegestützpunkt. Auch hier wieder die Aussage, dass es wohl eine 'Grauzone' ist ob der Pflegedienst die Fahrtkosten abrechnen kann. ||

    Ich habe jetzt aber nochmal eine andere Telefonnummer bekommen. Die von der zuständigen Pflegenothilfe des Landes Schleswig-Holstein.

    Schauen wir mal was ich dort so erfahre.

  • Hallo zusammen,

    bitte an die kostenlose Pflegeberatung denken.

    Bei der privaten Pflegzusatzversicherung, die Sie ggf. für sich haben, können oft auch Fragen bezüglich der Angehörigen erörtert werden.

    Die richtige gesetzliche, einmal jährliche kostenlose, Pflegeberatung ist von hoher Bedeutung.

    Ich hoffe, dass Sie nach und nach die richtige finden.

    Es ist ein entscheidender unerlässlicher Baustein.

    LG

  • Aktuell liegen die ambulanten Pflegekosten meiner Mutter bei rund 1.500€/Monat, wovon die Kosten für An- und Abfahrt rund 350€ ausmachen (2xtäglich).

    350€ monatlich allein für An- und Abfahrt, das ist schon ein stolzer, um nicht zu sagen überzogener Betrag, jedenfalls aus meiner Laiensicht. Das bezahlt ja auch nicht nur der eine Patient, sondern jeder, der von der von ein und derselben Pflegekraft aufgesucht wird.

    An- und Abfahrt, das ist ja nicht die Fahrt zum und vom Patienten jeweils vom Pflegedienstsitz aus, sondern von Patient zu Patient. D. h. die Abfahrt von Patient 1 ist gleichzeitig die Anfahrt zum Patient 2. Bei z. B. 7 Patienten pro 8-Stunden-Schicht sind es demnach nicht 14 An- bzw. Abfahrten pro Schicht, sondern nur 8.

    Berechnet werden aber 14 statt 8. Und das ist nicht vergleichbar mit der berühmten Torte, bei der 14 Stück insgesamt nicht mehr hergeben als wenn ich dieselbe Torte nur in 8 Stück aufteile.

    Dieser kurze und sicher längst nicht vollständige Blick lässt zumindest erahnen, dass sich über diese von den Betroffenen akzeptierte An- und Abfahrtspauschale jede Menge "Zusatz-Deckungsbeitrag" für den Pflegedienst generieren lässt.

    "Verhandeln" ist schnell dahergesagt, wenn man als Patient froh sein kann, dass der Pflegedienst überhaupt kommt und man nicht noch auf irgendwelchen Wartelisten steht oder wieder dort landet.

    Insoweit war auch der zuerst angefragte Pflegestützpunkt nicht wirklich hilfreich. Aber immerhin sitzt dort einer im Warmen und wird noch dafür bezahlt. 8)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • 350€ monatlich allein für An- und Abfahrt, das ist schon ein stolzer, um nicht zu sagen überzogener Betrag, jedenfalls aus meiner Laiensicht. Das bezahlt ja auch nicht nur der eine Patient, sondern jeder, der von der von ein und derselben Pflegekraft aufgesucht wird.

    Nun ja, das sind 5,56€ pro Anfahrt. Das eben mal 62 (2xtäglich) bei 31 Tagen. Finde ich jetzt noch nicht mal überzogen!

    Schließlich muss sowohl die Pflegekraft als auch das Auto finanziert werden. Und auf dem Dorf ist der nächste Einsatzort nicht unbedingt um die Ecke.

    Die Frage ist eben, ob diese Anfahrt gerechtfertigt ist, wenn Sie ohnehin über die Krankenkasse pauschal abgerechnet wird. Und das scheint mit bisher niemand rechtssicher sagen zu wollen/können. :/

    "Verhandeln" ist schnell dahergesagt, wenn man als Patient froh sein kann, dass der Pflegedienst überhaupt kommt und man nicht noch auf irgendwelchen Wartelisten steht oder wieder dort landet.

    Ist leider traurige Realität und ich bin froh, dass wir überhaupt auf die Schnelle einen Pflegedienst mit freien Kapazitäten gefunden haben.

    PS: Ich habe inzwischen mit dem Pflegenotdienst SH telefoniert. Dort bekam ich die Aussage, dass die Kostenpauschalen der Krankenkassen eh nicht kostendeckend seien. :/

    Außerdem gäbe es in Deutschland Vertragsfreiheit und ich könne mir ja einen anderen Pflegedienst suchen, der die Anfahrt nicht extra berechnet! 8|

    Ich bin echt schockiert!!!

  • PS: Ich habe inzwischen mit dem Pflegenotdienst SH telefoniert. Dort bekam ich die Aussage, dass die Kostenpauschalen der Krankenkassen eh nicht kostendeckend seien.

    Auch das ist leider die traurige Realität. Gilt auch für anderes, z.B. ärztliche Hausbesuche usw.

    Außerdem gäbe es in Deutschland Vertragsfreiheit und ich könne mir ja einen anderen Pflegedienst suchen, der die Anfahrt nicht extra berechnet!

    Diese Aussage von einem Pflegenotdienst-Hotliner, der die Verhandlungssituation kennen müsste, empfinde wohl nicht nur ich als eine Frechheit, davon ausgehend, dass Du, monstermania sie nicht übermäßig dramatisiert hast. Was aber auch ganz gegen Dein gewohnt sachliches Auftreten hier im Forum wäre.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • PS: Ich habe inzwischen mit dem Pflegenotdienst SH telefoniert. Dort bekam ich die Aussage, dass die Kostenpauschalen der Krankenkassen eh nicht kostendeckend seien. :/

    Außerdem gäbe es in Deutschland Vertragsfreiheit und ich könne mir ja einen anderen Pflegedienst suchen, der die Anfahrt nicht extra berechnet! 8|

    Ich bin echt schockiert!!!

    Krasse Ansage, aber die Pflegedienste können sich ihre Kunden heraussuchen.

    Das wird noch lustig werden, wenn die Boomer alt werden. 8|

  • Es tut mir leid, dass ich die Frage auch nicht rechtssicher beantworten kann, obwohl meine Mutter bereits alle Pflegegrade durchlaufen hat (seit vier Jahren Pflegegrad 5).

    Ambulante Hilfe hatte meine Mutter immer abgelehnt und weggeschickt, als sie noch zu Hause lebte.

    Ich bin nicht sicher, ob die Krankenkassen wirklich vollständige Rechnungsposten (zB Fahrkosten) erstatten, denn nach meiner Erfahrung ist die Pflegeversicherung ja immer nur eine Teilkaskoversicherung.

    D.h. das Pflegeheim erstellt eine Rechnung mit zig Positionen und einem Gesamtbetrag von zB 10.000 Euro, davon zB 5.000 Euro Pflege und zB 5.000 Euro Unterkunft, Verpflegung etc. Es erhält dafür von der Krankenkasse zB 2.000 Euro nur für Pflegeleistungen (auch die nur anteilig) und berechnet Dir dann die restlichen 8.000 Euro (d.h. den Eigenanteil der Pflege sowie 100% für Unterkunft und Essen).

    Vielleicht ist es bei den ambulanten Diensten ähnlich, dass nur die reine Pflege bezuschusst wird?

  • Ich habe am Mittwoch abend!!! noch einen Rückruf vom Pflegenotdienst SH erhalten.

    Demnach gibt es einen Rahmenvertrag zwischen dem Verband der Pflegedienste und dem Land SH.

    https://www.vdek.com/LVen/SHS/Vertragspartner/download-center/Pflege/_jcr_content/par/download/file.res/Rahmenvertrag.pdf

    Gemäß des Rahmenvertrags ist die die Abrechnung von Fahrtkosten auch abseits der evtl. Kostenpauschalen der Krankenversicherungen wohl zulässig (Das PDF ist natürlich mal wieder nicht Volltext durchsuchbar :rolleyes: ).

    Ich werde mir diesen Rahmenvertrag mal ansehen. Aber zumindest deckt sich die Aussage des Mitarbeiters vom Pflegenotdienstes SH schon mal mit der Aussage des Pflegedienstes meiner Mutter. :/

    Der Mitarbeiter hat mir dann nochmal erklärt, dass die Krankenkassen eine Einsatzpauschale von 2€ pro Anfahrt zahlen Und diese auch nur max. 2 täglich.

    Ist z.B. eine 3 malige Anfahrt beim Patienten erforderlich (z.B. Medikamentengabe) bekommt der Pflegedienst trotzdem nur 4€ tägl. Fahrkosten pauschal erstattet.

    Ich habe dem Mitarbeiter dann nochmal freundlich erklärt, dass ich auch nix für die Politik und die viel zu niedrigen pauschalen Kostensätze der Krankenkasse kann, sondern ich einzig sicherstellen möchte, dass meine Mutter 'nicht über den Tisch gezogen' wird.

    Ich habe wirklich tiefen Respekt für die Arbeit jedes in der Pflege beschäftigten Menschen! Zumal diese Jobs wahrlich nicht zu den sonderlich gut bezahlten Tätigkeiten gehören.