Ich habe da mal eine Frage. Meine Mutter wird seit einigen Monaten durch eine ambulanten Pflegedienst betreut. Seit Ende März ist auch rückwirkend zum Januar der Pflegegrad 2 zuerkannt worden.
Nun habe ich hier die erste Abrechnung des Pflegedienstes vorliegen. Dabei stößt mir ein Posten auf. Es handelt sich um die 'Einsatzpauschale', die jeden Tag 2 mal anfällt (Morgens- und Abends). Lt. Aussage des Pflegedienstes handelt es sich dabei um Kosten für die Anfahrt. Immerhin rund 350€/Monat.
Nun erhält meine Mutter auch Leistungen vom Pflegedienst, die über die Krankenkasse (GKV) abgerechnet werden.
Ich habe in den letzten Tagen diverse Telefonate mit der KV und der Pflegekasse geführt. Für den Einsatz der GKV-Leistungen erhält der Pflegedienst eine Kostenpauschale von der GKV meiner Mutter in denen die An- und Abfahrt enthalten ist.
Meines Erachtens kann der Pflegedienst dann ja nicht nochmal die An- und Abfahrt für die Erbringung der Pflegeleistung gesondert abrechnen.
Schließlich erfolgt ja nur eine Anfahrt des Pflegedienstes bei der sowohl Kassen- als auch Pflegeleistungen erbracht werden.
Nach diversen Telefonaten bin ich zusehends verwirrt. Lt. Aussage des Pflegedienstes wäre die Abrechnung der Leistungen in Schleswig-Holstein so korrekt!
Kennst sich hier jemand mit dem rechtlichem Sachstand aus? Oder kennt jemand eine Organisation an die ich mich wenden kann um eine rechtsverbindliche Aussage dazu zu bekommen, ob die Anfahrt durch den Pflegedienst doppelt abgerechnet werden darf?