Vermietete Immobilie nachträglich finanzieren

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  • Hallo zusammen,

    Ich hoffe jemand hat einen Tipp für mich.

    Letztes Jahr im März habe ich eine Immobilie gekauft und vermietet. Dummerweise nicht gleich eine Hypothek aufgenommen, da die Zinsen angeblich sinken sollten. Also erstmal aus Eigenmitteln bezahlt.

    Jetzt möchte ich eine Finanzierung darauf aufnehmen und die Zinsen natürlich absetzen. Das Finanzamt verweigert das, da meine Begründung s.o. nicht reicht. Gibt es eine Möglichkeit mein Kapital wiederzubekommen und die Zinsen abzusetzen?

    Ich möchte jetzt für mich selbst eine Wohnung kaufen und brauche das Geld zurück. Für mich kann ich ja die Zinsen nicht geltend machen.

    Ich hoffe, jemand hat einen Tipp für mich. Herzlichen Dank

    Sabine :rolleyes:

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Es geht Dir tatsächlich um die steuerliche Absetzbarkeit der Kreditkosten?


    Hast Du das einmal durchgerechnet oder entspringt der Gedanke dem allgemeinen typisch deutschem Verhältnis zu Steuern?

  • Hallo, wie kann ich mir denn das praktisch vorstellen?

    Du hast das Haus gekauft und dem Käufer den vereinbarten Betrag aus deinen Ersparnissen überwiesen?


    Und jetzt möchtest du einen Kredit, um dein Konto/Tagesgeld wieder aufzufüllen und bietest das Haus als Sicherheit?

  • Hallo, wie kann ich mir denn das praktisch vorstellen?

    Du hast das Haus gekauft und dem Käufer den vereinbarten Betrag aus deinen Ersparnissen überwiesen?


    Und jetzt möchtest du einen Kredit, um dein Konto/Tagesgeld wieder aufzufüllen und bietest das Haus als Sicherheit?

    Da hat sich ein Fehler eingeschlichen, es muss ein Verkäufer sein!

  • Letztes Jahr im März habe ich eine Immobilie gekauft und vermietet. Dummerweise nicht gleich eine Hypothek aufgenommen, da die Zinsen angeblich sinken sollten. Also erstmal aus Eigenmitteln bezahlt.

    Du hattest das Geld, vermutlich war es niedrigverzinslich angelegt. Ein Darlehen hätte mehr Zins gekostet, also hast Du Dein Tagesgeld aufgelöst und das Haus davon gekauft.


    Daß Du Dir selbst eine Wohnung zur Eigennutzung kaufen willst, war damals noch nicht der Plan.

    Jetzt möchte ich eine Finanzierung darauf aufnehmen und die Zinsen natürlich absetzen. Das Finanzamt verweigert das, da meine Begründung s.o. nicht reicht. Gibt es eine Möglichkeit mein Kapital wiederzubekommen und die Zinsen abzusetzen?


    Ich möchte jetzt für mich selbst eine Wohnung kaufen und brauche das Geld zurück. Für mich kann ich ja die Zinsen nicht geltend machen.

    Jetzt möchtest Du für Dich selbst eine Wohnung kaufen (was Du letztes Jahr möglicherweise noch nicht auf dem Schirm hattest). Unter diesem Aspekt wäre es steuerlich günstiger, das Eigenkapital würde im selbstbewohnten Haus stecken und das Darlehen wäre auf dem Mietobjekt aufgenommen.


    Frage jetzt: Kann man das umdippsen? Soweit ich weiß, kann man das nicht. Nachdem es für Dich um eine Menge Geld geht, würde ich mich nicht auf eine Forenauskunft verlassen, sondern das Geld für den Steuerberater ausgeben. Der weiß das besser als jeder hier.

    Es geht Dir tatsächlich um die steuerliche Absetzbarkeit der Kreditkosten?


    Hast Du das einmal durchgerechnet oder entspringt der Gedanke dem allgemeinen typisch deutschem Verhältnis zu Steuern?

    Ja klar, es geht ihr um die steuerliche Absetzbarkeit der Kreditkosten.


    Nein, in diesem Fall steht nicht primär der Steuerspartrieb dahinter. Es ist sonnenklar, daß es günstiger wäre, wenn das Darlehen auf dem Mietobjekt läge und das Eigenkapital die selbstbewohnte Wohnung bezahlen würde. Ich fürchte allerdings, sie bekommt das jetzt nicht mehr umgestellt. Das hätte man gleich machen müssen.

  • oder entspringt der Gedanke dem allgemeinen typisch deutschem Verhältnis zu Steuern?

    Zwischen dem "allgemeinen typischen deutschen Verhältnis zu Steuern" und der hierzulande "allgemeinen typischen deutschen Steuer- und Abgabebelastung" dürfte ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen.

  • Was hat das Finanzamt abgelehnt? Gab es eine Anfrage von Dir? Welche Immobilie soll denn beliehen werden?

    Danke für deine Mühe.


    Die vermietete Immobilie soll jetzt nachträglich finanziert werden. Dann habe ich mein Geld zurück und kann für mich selbst zum Wohnen ein Objekt kaufen. Der Knackpunkt beim Finanzamt ist wohl der Zusammenhang. Die Zahlungskette darf nicht unterbrochen sein. Evtl müsste ich exakt die selbe Summe finanzieren, die ich damals bezahlt habe.

  • Hallo, wie kann ich mir denn das praktisch vorstellen?

    Du hast das Haus gekauft und dem Käufer den vereinbarten Betrag aus deinen Ersparnissen überwiesen?


    Und jetzt möchtest du einen Kredit, um dein Konto/Tagesgeld wieder aufzufüllen und bietest das Haus als Sicherheit?


  • Ja genauso ist es leider . Mir wurde letztes Jahr gesagt, die Zinsen könnten sinken und ich könnte auch noch später finanzieren. Das haz auf Anfrage das Finanzamt abgelehnt. Nun brauche ich zum Eigenbedarf ein Objekt und dafür reicht mein Geld nicht mehr. Das vermietete Objekt ist zu weit weg und kommt nicht in Frage.

  • Ich würde mir Rat bei einem Steuerberater holen. Nach meinem Verständnis (als Laie) könnte die Verwendung des geliehenen Betrags maßgeblich sein, muss aber nicht. Steuerberater oder auch Lohnsteuerverein (falls Arbeitnehmer) wären meine Anlaufpunkte.


  • Frage jetzt: Kann man das umdippsen? Soweit ich weiß, kann man das nicht.


    Also was mir einfallen würde, ist der hier schon mehrfach diskutierte Verkauf innerhalb der Familie. Sabine097654: Falls du einen Ehemann oder Eltern/Kinder hast, könntest du die Immobilie marktüblich an diese Person weiterverkaufen. Dabei könnte er/sie die Bude maximal beleihen und dir innerhalb der geltenden Freibeträge anschließend ggf. auch etwas zurückschenken. Du hättest die Mittel für die eigene Immobilie, aber der Vermögensaufbau durchs Abzahlen liegt dann aber erstmal bei der anderen Person.


    Nach 10 Jahren könntest du die Immobilie dann ohne Spekulationssteuer zurückkaufen, sofern das zum Beispiel mit dem Ehemann/Ehefrau und entsprechendem Vertrauen klappt. Das hätte den Vorteil, dass ihr dann gemeinsam wieder die absehbar höhere Abschreibung nutzen und ggf. erneut Mittel auf die Immobilie aufnehmen könntet.

  • Finanzierungszusammenhang bei verspäteter Darlehensauszahlung | Haufe
    Leitsatz Schuldzinsen sind nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn der Beteiligte die - durch den Erwerb einer Beteiligung ausgelöste - Überziehung des Kontos…
    www.haufe.de


    Das Urteil lässt sich auch auf dein Fall übertragen. Es fehlt der Finanzierungszusammenhang mit der Anschaffung, das ist so einfach nicht zu heilen. Ein möglicher Ansatz zur beschleunigen Tilgung des privaten Darlehens und Umschuldung auf das Mietobjekt wäre evtl. ein Zwei- oder Mehrkontenmodell. Das würde ich aber unbedingt mit einem kundigen Steuerberater ausarbeiten.