Mehrzinssparen bei der Volksbank

  • Hallo zusammen und guten Morgen,


    ich hab mal eine Frage zu einem aktuellen Fall in meiner Familie.

    Meine Tante ist vor einigen Wochen im gesegneten Alter von 105 Jahren verstorben.


    Meine Tante hatte ihr nicht unerhebliches Vermögen bei verschiedenen Banken verteilt, wobei sich der höchste Anteil ihres beträchtlichen Vermögens bei einer Volksbank befindet.


    Darunter auch ein Festgeldkonto zu 1,7 Prozent abgeschlossen, laut dem was wir definitiv Stand jetzt wissen am 14.01.2025, wenige Tage vor ihrem Tod der nicht plötzlich und überraschend kam sondern sich abzeichnete.


    Das Wissen um dieses Festgeldkonto beruht darauf das diese Bank am 01.04.2025 an die Erben Auskunft erteilt hat.

    Der Hintergrund war das Eröffnungsprotokoll und Testament laut BGH die Bank zur Auskunft verpflichten.


    Wichtig hier ist auch, um die Hintergründe zu verstehen, das ein Mitglied der Familie eine kombinierte Vollmacht für meine Tante hatte, einmal als Vermögensverwalter zu Lebzeiten und über ihren Tod und als Testamentsvollstrecker jetzt.


    Abgewickelt hat er diese Geschäfte mit seiner Schwiegertochter die in derselben Bank als Beraterin tätig ist.

    Ob die Vollmacht meiner Tante jemals offiziell der Volksbank bekannt war oder nur der Beraterin ist mindestens fraglich aber nicht bekannt.


    Mit der Schwiegertochter wurde auch das Festgeldkonto in Höhe von 750.000 Euro wenige Tage vor dem Tod meiner Tante angelegt.

    Das Geld wurde von einem seit Jahrzehnten existierenden Mehrzinssparkonto mit 1,1 Millionen Euro Guthaben genommen.


    Dieses Festgeldkonto ist jetzt laut Vermögensverwalter in seiner jetzigen Position als Testamentsvollstrecker angeblich nicht kündbar, hat für die Erbengemeinschaft (8 Personen) die es hier gibt aber auch keinen Vorteil, da das Geld für 6 Monate angelegt nach Ablauf auf 8 Köpfe verteilt werden muss und Steuern ja auch noch anfallen.


    Die Volksbank blockt jetzt im Wissen um die Hintergründe das weitere Auskunftsrecht der Erben mit den unterschiedlichsten Begründungen, erst weil ein Testamentsvollstrecker da ist und als das widerlegt werden kann heißt es, das laut Volksbank nur Vermächtnisse im Testament genannt werden und die Auskunft deswegen verweigert wird.


    Alle andere Banken haben 10 Jahre rückwirkend Auskunft erteilt, nur die Volksbank 'mauert' hier total.


    Soweit die Hintergründe.....


    Da der Vermögensverwalter nun aber gar keine richtige Vermögensverwaltung betrieben hat, bin ich jetzt durch Unterlagen in der Lage die Jahre vom Januar 2023 bis 01.04.2025 einzusehen und habe dabei festgestellt das dieses Mehrzinssparkonto für 2023 eine Verzinsung von 0,3 Prozent und für 2024 eine Verzinsung von 0,2 Prozent erzielt hat.

    Für 2025 ist für den Rest von 350.000,- Euro, (750.000,- sind ja ins Festgeldkonto gewandert) eine Verzinsung von 0,4 Prozent durch die Volksbank vorgesehen.


    Und da komme ich jetzt nicht mehr mit.


    Wenn ich aktuelle Konditionen der Volksbanken sehe gibt es teilweise 0,9 Prozent ab 100.000 Euro und Mehrzinssparen bedeutet doch, je mehr Geld, je höher der Zins und diese Anpassung richtet sich ja auch nach dem aktuellen Marktzins.


    Bei meiner Tante war es aber jetzt nachweislich so das trotz einer sehr großen Summe( 1,1 Millionen Euro) und einer Phase in 2023 und 2024 in denen die Zinsen kräftig nach oben gegangen sind es nur 0,2 Prozent bzw. 0,3 Prozent gab.


    Noch unverständlicher auch das für 2025 0,4 Prozent festgelegt sind obwohl das Guthaben und der marktübliche Zins geringer sind als 2023 und 2024.


    Die Frage die ich nun habe ist, wie wird so ein Zins für Mehrzinssparen festgelegt, findet eine automatische Anpassung statt oder geschieht so etwas nur auf Zuruf?


    Denn wenn zweites hier zutrifft muss ich mich fragen, warum der Vermögensverwalter in Verbindung mit der Bankmitarbeiterin hier nicht wesentlich früher eine Anpassung der Zinsen nach oben vorgenommen haben sondern bis kurz vor ihrem Tod warten, um 750.000 als Festgeld anzulegen und dafür eben Geld von diesem Mehrzinssparkonto zu nehmen.


    Warum diese Festgeldanlage nicht wesentlich früher getätigt wurde kommt noch oben drauf.


    Vielleicht hat hier ja jemand eine Idee oder Überlegung was mir hier entgangen sein könnte.


    Vielen Dank und beste Grüße

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  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Moin Margarete1920! ,


    erstmal Beileid zum Tod deiner Tante.


    Das ganze hat schon so ein "Geschmäckle" wenn die Schwiegertochter Finanzprodukteverkäufer bei der Bank ist.

    Sei froh das nichts schlimmeres passiert ist und noch schnell offene Immobilienfonds oder andere teure und unsinnige Finanzprodukte gekauft wurden.


    Das Festgeld müsste eigentlich in ein Nachlasskonto umgewandelt werden und somit auch verfügbar sein, da ein wichtiger Grund vorliegt.


    "Nichtsdestotrotz gibt es laut Gesetz ein Recht, aus wichtigem Grund den Vertrag zu kündigen, unter welchen der Tod des Anlegers zählt. In diesem Fall übergeht das Konto auf den bzw. die Erben und wird automatisch zu einem Nachlasskonto."


    habe ich hier gefunden:

    Festgeld anlegen: Zinsen, Sicherheit & Laufzeit
    Alles Wichtige zum Festgeldkonto für sicheres Sparen – inkl. Zinssätze & Alternativen.
    www.volksbank-teilverkauf.de


    Warum die Volksbank jetzt die Auskünfte verweigert erschließt sich mir nicht so ganz, die Stiftung Warentest schreibt folgendes:


    "Der Bundes­gerichts­hof hat jedoch entschieden, dass eine Bank nicht ohne Weiteres einen Erbschein verlangen darf, wenn die Erbfolge aus einem eröff­neten eigenhändigen Testament klar wird. Das gilt auch für notarielle Testamente.

    Häufig regeln Bank­kunden ohnehin, wer nach ihrem Tod auf ihr Konto zugreifen darf. In einer Kontovollmacht „über den Tod hinaus“ bevoll­mächtigen sie etwa einen nahen Angehörigen. Ist das bei Ihnen der Fall, haben Sie Zugriff auf Konten und können sich einen Über­blick über Vermögen und etwaige Schulden verschaffen. "

    Die Frage die ich nun habe ist, wie wird so ein Zins für Mehrzinssparen festgelegt, findet eine automatische Anpassung statt oder geschieht so etwas nur auf Zuruf?

    Müsstest du bei der Volksbank erfragen.


    Aber alles nur Laienmeinung.


    Viel Erfolg .



  • Der ganze Fall und die gesamte Angelegenheit kann man sicherlich nicht in drei Sätzen beantworten.


    Ich habe es so verstanden, dass die verstorbene Tante zu Lebzeiten einer Person eine Vollmacht erteilt hat, die auch die Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten umfasste.
    Wie diese Vollmacht erteilt wurde, wird hier nicht geschrieben.


    Welche Geschäfte umfasst diese Vollmacht?

    Ist es eine privatschriftliche Vollmacht auf bestimmte Bereiche, ist es eine notarielle (General-)Vollmacht oder wurde die Vollmacht "nur" bei der Bank für ein Konto oder alle Konten der Tante erteilt?


    Egal wie, wenn bei einer Bank ein Geld aufgrund einer Vollmacht angelegt wird, dann wird die Bank dazu auch eine entsprechende Unterlage haben.


    Wo steht, dass der Bevollmächtigte jetzt auch der Testamentsvollstrecker ist? Üblicherweise gibt es dann ein Testament in dem der Verstorbene die Testamentsvollstreckung anordnet. Die als Testamentsvollstrecker genannte Person muss dieses Amt "aktiv" beim Nachlassgericht annehmen.


    Aufgrund der Vollmacht (unterstellt wird jetzt die Korrektheit dieser Vollmacht) kann der Bevollmächtigte über die Konten der Tante verfügen und auch entsprechende Anlagen tätigen. Das mag den möglichen anderen Familienangehörigen vielleicht nicht gefallen, aber die verstorbene Tante hat nun mal Person A für die Vollmacht ausgewählt. Die Hintergründe wird nur sie kennen.


    Üblicherweise wird eine Bank die Auskunft über Konten eines Verstorbenen immer verweigern, sofern nicht nachgewiesen wird, dass die Person, die diese Auskunft haben möchte, auch Erbe ist. Das funktioniert nur mit einem eröffneten Testament oder eben einem Erbschein.
    Wenn Testamentsvollstreckung besteht, dann haben die möglichen Erben auch nur noch ein Auskunftsrecht nur gegenüber dem Testamentsvollstrecker - die Erben können sich daher nicht mehr direkt an die jeweilige Bank wenden.


    Die Festgeldanlage für 6 Monate ist in diesem Fall noch das "geringste" Problem. Bis der Nachlass abgewickelt werden kann, hat der Testamentsvollstrecker diverse Dinge zu erledigen, z.B. Erbschaftsteuererklärung, die "reichlich" Zeit in Anspruch nehmen werden.


    Mit einer Zahlungen aus dem Erbe würde ich daher nicht kurzfristig rechnen.

  • Wenn sich diese Situation so zeigt wäre es sicherlich eine Option, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


    Hier scheint ja einiges durcheinander zu laufen. Zudem bestehen unterschiedliche Rechtsmeinungen.

  • Wenn sich diese Situation so zeigt wäre es sicherlich eine Option, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


    Hier scheint ja einiges durcheinander zu laufen. Zudem bestehen unterschiedliche Rechtsmeinungen.

    Ich schrieb ja eingangs, dass der ganze Fall und die gesamte Angelegenheit nicht in drei Sätzen zu beantworten ist.


    Einerseits geht es hier um die Angelegenheiten, die ein von der verstorbenen Person eingesetzter Bevollmächtigter vor deren Tod getätigt hat.

    Unterstellen wir, dass die Vollmacht rechtskräftig war, dann sollten sich die Angehörigen mit ihrer Kritik zurückhalten und nicht mehr hinterfragen, warum was wann mit wem und wie geregelt wurde. Man muss davon ausgehen, dass der Vollmachtgeber (Tante) hier ganz bewusst eine bestimmte Person mit der Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten ausgesucht hat.

    Kritik durch weitere Familienangehörige, die nicht bevollmächtigt waren, ist nur dann angebracht, wenn die Vollmacht missbräuchlich verwendet wurde.


    Zum Anderen geht es um die Verteilung des Nachlasses nach dem Tod. Hier in diesem Fall scheint Testamentsvollstreckung angeordnet worden zu sein. Also hat der Testamentsvollstrecker seine Arbeit zu tun und wird zur gegebenen Zeit den Nachlass gemäß den Anordnungen im Testament verteilen.

    Das nimmt mitunter sehr viel Zeit in Anspruch , denn das ist immer sehr individuell und auch abhängig davon, was abzuwickeln ist und wie schnell die Behörden arbeiten.

    Ich kenne Fälle, bei denen die Abwicklung mehrere Jahre in Anspruch genommen hatte, weil eben die Dinge nicht so einfach waren, wie sie zunächst schienen.

  • Es wäre wichtig zu wissen ob Du "nur" mit Vermächtnis begünstigt bist oder Teil der Erbengemeinschaft bist.

    Als Vermächtnisnehmer hast Du so gut wie keine Rechte nach außen hin, sondern nur gegen den/die Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses.

    Sofern die Vollmacht über den Tod hinaus erteilt wurde und derjenige zudem Testamentsvollstrecker wäre (muss im Testament aber angeordnet sein), hättest Du es selbst als Erbe schwer.

    Aber grundsätzlich hat die Tante das vermutlich nicht unklug gemacht und eine große Erbengemeinschaft verhindert durch einsetzen eines Erben und mehrerer Vermächtnisse. Darf ich fragen ob das alles Neffen/Nichten deiner Tante sind?


    Das Produkt Mehrzinssparen hat ja einen variablen Zins, gestaffelt nach Guthaben und die Zinsanpassung ist an aktuelle Marktzinsen gekoppelt, dürfte also automatisch passiert sein.


    Der Bevollmächtigte hatte und hat nun eine sehr große Macht über das Vermögen und den Ablauf, villeicht bildet er sich da einfach was drauf ein :/

  • In heutigen modernen Zeiten empfehlen viele juristische Fachleute, möglichst eine Erbengemeinschaft gar nicht entstehen zu lassen.


    Es ist viel einfacher und auch nervenschonender professionell mit einer Erb:in zu arbeiten und Vermächtnisse einzusetzen.

  • Also, der Einzige der hier von Vermaechtnissen spricht ist die Volksbank und die hat ja am 01.04. 2025 erstmal Auskunft erteilt!

    Dann kamen weitere Fragen auf und die Erben wollten 10 Jahre rueckwirkend gucken und jetzt mauert die Volksbank mit unterschiedlichsten Begruendungen.

    Jetzt sieht sie im Testament nur Vermaechtnisnehmer und wie das gehen soll erschliesst sich nicht.

    Einer muss ja nunmal Erbe sein.


    Nein, nicht alles Nichten und Neffen, es sind auch Kinder von Nichten und Neffen dabei die ueber eine Ersatzerbenklausel, wie es der Name sagt, Erben sind.


    Und wenn Mehrzinssparen an Guthaben und aktuellen Marktzins gekoppelt ist verstehe ich nicht warum bei meiner Tante bei 1,1 Millionen Euro auf einem Mehrzinssparvertrag in 2023 0,3 Prozent und in 2024 0,2 Prozent gezahlt wurden, das haette bei der Summe und den marktueblichen Zinsen in den Jahren wesentlich mehr sein muessen.

  • In heutigen modernen Zeiten empfehlen viele juristische Fachleute, möglichst eine Erbengemeinschaft gar nicht entstehen zu lassen.


    Es ist viel einfacher und auch nervenschonender professionell mit einer Erb:in zu arbeiten und Vermächtnisse einzusetzen.

    Das mag ja sein, wenn aber ein Erbe gleichzeitig Vermoegensverwalter und Testamentsvollstrecker ist und dann auch noch nur Vermaechtnisse gegeben sind, wo ist denn da die Kontrolle durch Erben moeglich.

    Meine Tante war 104 Jahre alt, fast 105, da guckt man als Erbe genauer hin was da gelaufen ist

    und bei einer Geldanlage von 750.00 Euro wenige Tage vor ihrem Tod die die einzige vermoegensverwalterische Taetigkeit nachweislich war guck ich da mit einer Lupe hin.

  • Also, der Einzige der hier von Vermaechtnissen spricht ist die Volksbank und die hat ja am 01.04. 2025 erstmal Auskunft erteilt!


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    Und wenn Mehrzinssparen an Guthaben und aktuellen Marktzins gekoppelt ist verstehe ich nicht warum bei meiner Tante bei 1,1 Millionen Euro auf einem Mehrzinssparvertrag in 2023 0,3 Prozent und in 2024 0,2 Prozent gezahlt wurden, das haette bei der Summe und den marktueblichen Zinsen in den Jahren wesentlich mehr sein muessen.

    Es muss ja wohl ein Testament geben - dieses Testament wird (wurde) vom Amtsgericht eröffnet und ein entsprechendes Protokoll ist (wurde) beigefügt.
    In dem Testament gibt es Formulierungen wie Erbe soll sein mit einem Anteil von XXXX

    oder hiermit vermache ich XXXXX einen Betrag/Anteil von XXXXX


    Warum die Summe zu Lebzeiten nicht anders angelegt wurde, kann nicht Gegenstand einer Auseinandersetzung sein. Das ist eine Geschichte aus der Vergangenheit - möglicherweise hat es da Absprachen zwischen der Verstorbenen und dem Bevollmächtigten gegeben, von denen die übrigen Familienmitglieder nichts wissen.
    Die Art und Weise, wie das Geld angelegt oder eben nicht angelegt war, geht die Erben nichts an.
    Ich war auch einmal Bevollmächtigter bei den Konten meiner inzwischen verstorbenen Mutter und ich habe für sie Anlagen getätigt, die in Ihrem Sinne waren, aber die ich für mich persönlich sicherlich anders gelöst hätte.

  • . Das ist eine Geschichte aus der Vergangenheit - möglicherweise hat es da Absprachen zwischen der Verstorbenen und dem Bevollmächtigten gegeben, von denen die übrigen Familienmitglieder nichts wissen.


    Hat es laut Vermoegensverwalter auch, er hat mit meiner Tante schon vorher bei hohen Zinsen ueber Geldanlagen gesprochen, da wollte sie aber nicht.

    Als sie aber im Sterben lag da wollte sie auf einmal und es war ihr wichtig, so jedenfalls die Aussage


    Aber nochmal, mir geht es im Moment mehr um das Mehrzinssparen denn ich sehe bei dieser minimalen Verzinsung weder eine Anpassung nach Guthaben noch eine Anpassung an den marktueblichen Zins und wenn die Vergangenheit keine Relevanz haette dann verstehe ich nicht warum Erben das Recht haben sollten 10 Jahre rueckwirkend Unterlagen anzufordern.


    Im Testament ist von Erbanspruch die Rede, die Begriffe vermachen oder Vermaechtnis tauchen nirgends auf.

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    Hallo,


    der Fall ist m.E. ein schönes Beispiel, dass die Variante Testament (ggf. noch handschriftlich) und Eröffnungsprotokoll nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist. Offensichtlich sind im Testament ja Personen mit konkreten Summen bedacht worden. Nun wird darüber gestritten, ob die vom Erblasser Bedachten nun Erben oder nur Vermächtnisnehmer sind. Da helfen auch die Meinungen von zwei oder drei Fachanwälten letztendlich nicht weiter.


    Es bleibt wohl nur der Weg, einen Erbschein zu beantragen. Klar der kostet. Das Nachlassgericht wird im Erbschein der einen oder anderen Auslegungsvariante folgen. Wer damit nicht einverstanden ist, muss eine Gerichtsentscheidung herbeiführen. Nur so kann hier der Rechtsfrieden hergestellt werden.


    Wenn dabei herauskommt, der einzige Erbe ist in Personalunion der Testamentsvollstrecker, hat man gegen den Erben einen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses, sonst nichts. Keine Bank muss einen eine Auskunft erteilen und auch der Testamentsvollstrecker nicht über die gesamte Erbschaft.


    Wenn unsere TE letztendlich doch Miterbin geworden sein sollte, hat der Testamentsvollstrecker und wohl auch Erbbesitzer die Auskunftsansprüche, z.B. Anfertigung eines Nachlassverzeichnis, der Erben zu erfüllen und dann die von der Erblasserin festgelegte Summe auszukehren, wenn soviel Erbmasse da ist.


    Gruß Pumphut

  • Hi, ohne da eine Bewertung reinbringen zu wollen, auf den Punkt gebracht.

    Wenn hier durchgehend nur Vermaechtnisnehmer im Spiel sind und Erbe der Vollstrecker wird ist es kompliziert eine Auskunft zu erhalten denn beide, Bank und Testamentsvollstrecker sind nur Erben gegenueber auskunftspflichtig.

    Allerdings wurde ich bei einer Erbscheinbeantragung den Testamenntsvollstrecker nicht als Erben sehen.

    Es gibt innerhalb der Erbengemeinschaft einen gesetzlichen Erben den die Volksbank uebrigens auch hat abblitzen lassen und eine Partei die mit Abstand den hoechsten Anteil erbt und der Vollstrecker ist der der den geringsten Anteil erbt.

  • Hallo Margarete1920!,

    Es gibt innerhalb der Erbengemeinschaft einen gesetzlichen Erben den die Volksbank uebrigens auch hat abblitzen lassen

    Woher weis denn die Volksbank, dass der „gesetzliche Erbe“ wirklich Erbe geworden ist, wenn man die Formulierung im Testament auch als Vermächtnis lesen kann?


    Versteifen Sie sich bitte nicht auf die Volksbank. Alles was Sie hier darstellen führt zum Schluss, dass die VoBa formal richtig handeln könnte(!). Für Rechtssicherheit bleibt Ihnen nur der Weg über den Erbschein.


    Gruß Pumphut

  • Die VoBa hat am 01.04. vormittags der Erbengemeinschaft Auskunft erteilt im persönlichen Gespräch mit dem Bankberater.

    Grundlage war das BGH Urteil das Eröffnungsprotokoll und Testament ausreichen um den ERBEN Auskunft zu erteilen.

    Am selben Tag nachmittags ist der Vermögensverwalter beim Notar und beantragt das Testamentsvollstreckerzeugnis und die Bank verweigert daraufhin zwei Tage später den Erben die Auskunft mit dem Hinweis der Testamentsvollstreckung.

    Als dieser Hinweis der Volksbank widerlegt ist sagt die Volksbank ' ja stimmt, wir müssen trotz Testamentsvollstreckung Auskunft erteilen aber unsere Rechtsabteilung ist nun der Meinung das hier ausschließlich Vermächtnisse erteilt worden sind'.

    Erstens hätte das der Volksbank schon am 01.04.klar sein müssen denn die Vollmacht zum Vermögensverwalter beinhaltet auch die Testamentsvollstreckung, zum Anderen schreibt auch der Notar in seiner Beantragung an das Nachlassgericht auschließlich von Erben.


    Und des weiteren hat die Sparkasse wo auch Gelder meiner Tante liegen, der Erbengemeinschaft 10 Jahre rückwirkend Auskunft erteilt und das auch von der Rechtsabteilung prüfen lassen.


    Und ich versuche mir nur einen Reim darauf zu machen warum die Volksbank erst Auskunft erteilt und jetzt mit aller Macht weitere Auskünfte verhindern will.


    Deshalb die Frage explizit hier mit der automatischen Anpassung beim Mehrzinssparen denn das kann ich bei der Volksbank nicht erfragen weil es dort ja keine Antwort mehr gibt.

    Und ein Fachanwalt für Erbrecht weiß das eben leider auch nicht.

  • Ist jetzt mittlerweile eigentlich ein Erbschein vom Gericht ausgestellt worden oder gibt es jetzt ein offiziell eröffnetes Testament vom Nachlassgericht?

    Ich habe den Eindruck, wir "stochern hier im Nebel".

    Sofern keine Urkunde von beiden vorliegt, würde ich erst einmal abwarten, bis diese Unterlagen vorhanden sind.


    In einem Erbschein steht, wer Erbe ist. Ebenfalls werden die Anteile genannt.
    Vermächtnisse ergeben sich aus dem Testament. Bei einem Vermächtnis erhält eine Person (der Vermächtnisnehmer) einen bestimmten Gegenstand oder einen Betrag aus dem Nachlass. der Vermächtnisnehmer hat keinen Anspruch auf Auskünfte.