Steuerlast bei Schenkung

  • Werte Schwarmintelligenz,


    Meine Oma hat ein Haus( Schätzwert 120000€), in dem sich auch unsere Fleischerei befindet ( eine GbR). Da sie die 80 überschritten hat, hatten wir uns überlegt, das Haus an ihre Tochter zu verschenken. Mit diesem Gedanken sind wir zum Steuerberater gegangen, um zu erfahren, dass das Haus zum geschäftsvermögen gehört ( was ich bezweifle) und die Oma beim Verschenken noch 30000€ Steuern zahlen müsste.


    Deshalb meine Frage: „ Muss der Schenkende Steuern bezahlen, obwohl der Freibetrag nicht ausgeschöpft wird?“

  • Kurze Nachfrage zu den Zahlen:


    Das Haus hat einen Schätzwert von nur 120.000 Euro ?

    Und die Flaschnerei gehörte früher auch der Oma und dem Opa vielleicht?


    Wird da Miete bezahlt ?

  • Also ich bin steuerlicher Laie, somit unter Vorbehalt: was der Steuerberater vermutlich meint ist, dass möglicherweise eine sogenannte Betriebsaufspaltung vorliegt.

    Wenn das Haus Betriebsvermögen ist, dann wird eine Schenkung als Entnahme aus dem Betriebsvermögen behandelt. Und diese Entnahme ist steuerpflichtig, weil sie eine stille Reserve als Unterschied zwischen dem Buchwert und dem Marktwert des Hauses aufdeckt. Das wäre dann aber steuerpflichtig in der Einkommensteuer bei der Oma und nicht in der Schenkungssteuer bei der Tochter.

    Aber wenn ihr bereits beim Profi gewesen seid, warum musst du dann hier noch Laien fragen :/

  • Aber wenn ihr bereits beim Profi gewesen seid, warum musst du dann hier noch Laien fragen :/

    Allerdings.

    Der Profi wird schon beurteilen können, ob das Haus zum Betriebsvermögen gehört. Anafiel bezweifel das.


    Wie sollen wir das beurteilen?

    Dann müssen schon die ganzen Fakten auf dem Tisch:

    Vermutlich ist die Flaschnerei dort nie mit einem Mietvertrag eingezogen.


    Aber das ist der Job vom Profi.

  • Der Profi wird schon beurteilen können, ob das Haus zum Betriebsvermögen gehört. Anafiel bezweifel das.

    Yep, ob hier eine Betriebsaufspaltung vorliegt oder nicht ist eindeutig eine Frage für einen Steuerexperten. Da maße zumindest ich mir nicht an, das beurteilen zu können. Lediglich nochmals der Hinweis, daß sich dies im Bereich der Einkommenssteuer bewegt und nicht (oder nur indirekt) in der Schenkungssteuer.

  • Fragt man sich natürlich, wozu der Übergang des Hauses überhaupt nötig ist.

    Bekanntlich sind in Deutschland die Übergänge von Betriebsvermögen quasi fast steuerfrei…

  • Danke für eure Antworten.

    Zum Thema Profi, ein Bankangestellter ist auch ein Profi, trotzdem hinterfragt ihr seine Anlagestrategie!

    Zum Thema Miete, die Fleischerei zahlt Miete an den Hauseigentümer!


    Zum Kern meiner Frage zurück: „ Ich wollte eigentlich wissen, ob der Schenker Steuern zahlen muss, weil er ja auf den Verkaufserlös verzichtet?“

  • Also, in Deutschland zahlt die Schenkungssteuer grundsätzlich nicht derjenige, der etwas verschenkt, sondern der, der die Schenkung erhält. Wenn hier Schenkungssteuer fällig würde, dann müsste diese also nicht die Oma zahlen, sondern die Tochter.


    Für Schenkungen von Eltern an deren Kinder gibt es zudem einen Freibetrag von 400.000 EUR alle 10 Jahre (den du in deinem ersten Post ja auch ansprichst). Falls es über die letzten 10 Jahre keine anderen größeren Schenkungen gegeben hat, fällt hier also keine Schenkungssteuer an.


    Wenn der Steuerberater sagt, dass hier Steuern zu zahlen sind, und das auch noch von der Oma, kann es daher nicht um Schenkungssteuer gehen. Die Steuer hat mit der Schenkung an sich also wahrscheinlich gar nichts zu tun. Wie andere hier schon geschrieben haben geht es vermutlich(!) viel mehr darum, dass es vor der Schenkung nötig ist, das Haus aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen der Oma zu überführen. Dabei könnte es sein, dass bei der Oma Einkommensteuer fällig wird. Dann ist es egal, was die Oma anschließend mit dem Haus macht, verschenken, verkaufen oder was auch immer. Die Steuer entsteht einfach dadurch, dass die Oma das Haus aus dem Betriebsvermögen „entnimmt“ und dann zu ihrer privaten Verfügung hat.


    Ob es jetzt schlauere Gestaltungen für die Sache gibt, z.B. dass nicht das Haus einzeln sondern der gesamte, intakte Betrieb an die Tochter übergeben wird, weiß ich nicht.


    Was ich auch nicht weiß, ist ob es in der GbR neben der Oma noch weitere Gesellschafter geben mag und dadurch vielleicht noch andere Effekte relevant sind.

  • Zum Thema Profi, ein Bankangestellter ist auch ein Profi, trotzdem hinterfragt ihr seine Anlagestrategie!

    Naja… Bankangestellte ist kein Profi in Geldanlagen, sondern ein Verkäufer für Geldanlagen seiner Bank.


    Das ist schon eine andere Hausnummer, wie eine Steuerberater:in.


    Dann fasse ich noch mal für uns juristisch für den Fall zusammen:


    Oma O ist Eigentümerin eines (offenbar) kombiniertes Wohn-und Geschäftshauses.


    Dort befindet sich auch die Fleischerei eines Enkelkindes, welches Miete zahlt.


    Oma O. möchte nun das Haus an die Tochter T. verschenken.


    Die Frage war nun, ob Oma O. Schenkungssteuer zahlen müsste, obwohl der Freibetrag nicht ausgeschöpft würde.


    Wie nun auch durch den Beitrag gerade klar sein müsste, hat die Oma sowieso nie eine Schenkungssteuer zu zahlen.


    Alle weiteren Details zur Konstruktion sind uns nicht bekannt.

  • Zum Thema Profi, ein Bankangestellter ist auch ein Profi, trotzdem hinterfragt ihr seine Anlagestrategie!

    Wie Tomarcy schon schrieb,ist der Bankangestellte ein Profiverkäufer, sonst nichts. Und dann gibt es einen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Bankangestellten und Steuerberatern, der sich "Haftung" nennt.


    Verkauft die ein Bankangestellter irgendeinen Mist, der dir einen finanziellen Schaden zufügt ("Kaufen Sie unbedingt diesen Fond mit Unternehmen, die karierte Maiglöckchen produzieren, die werden demnächst durch die Decke gehen"), dann ist das dein Pech.

    Wenn dein Steuerberater dir zu einem bestimmten Sachverhalt bei Vorliegen aller relevanten Informationen versichert, dass es sich um einen steuerfreien Vorgang handelt und hinterher dein FA um die Ecke kommt und dir wegen Steuerhinterziehung ans Bein pinkeln will, dann sitzt der Steuerberater mit im Boot (und zwar in deinem, nicht in dem des FA).



    Wenn dir also dein Steuerberater sagt, dass da Steuern fällig sind, wird das wohl stimmen. Im Zweifel einfach mal nachfragen, warum genau Steuern anfallen und wie diese ggf. vermieden werden können.

  • Hallo,

    Also, in Deutschland zahlt die Schenkungssteuer grundsätzlich nicht derjenige, der etwas verschenkt, sondern der, der die Schenkung erhält.

    Wieder einmal der alte Juristenspruch: Ein Blick in das Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung.

    „Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker,…“ § 20/1 ErbStG https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__20.html


    In der Praxis frag das Finanzamt sogar, wer die Schenkungssteuer (soweit anfallend) bezahlen will. Üblich und sinnvoll ist, dass der Beschenkte diese bezahlt, aber wenn der nicht kann oder will, wird der Schenker herangezogen.


    Gruß Pumphut

  • Im Kern geht es bei dem geschilderten Sachverhalt wohl um die Fragestellung, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt oder nicht. Was häufig zu Streitfällen mit den Finanzämtern führt. Der Steuerberater geht offensichtlich davon aus, dass das Finanzamt bei der vorliegenden Konstellation eine solche Betriebsaufspaltung annehmen würde. Ich bezweifle, dass die Meinung von Laien hier Klarheit schaffen wird. Wenn du die Ansicht des Steuerberaters hinterfragen willst, wird dir nichts anderes übrig bleiben als einen anderen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu befragen.


    EDIT: dabei geht es dann nicht um etwaige Schenkungssteuer, von wem auch immer diese zu zahlen wäre, sondern um Einkommenssteuer der Oma

  • Guter Hinweis. Die Steuer kann auch beim Schenkenden eingetrieben werden. Aber der Logik des Gesetzes nach ist der Beschenkte doch der, bei dem die Steuer anfällt. Das sieht man ja daran, dass die Zahlung der Schenkungssteuer durch den Schenkenden steuerlich als weitere Schenkung an den Beschenkten gewertet wird, auf die ebenfalls wieder Schenkungssteuer anfällt.

  • Hallo Anafiel,


    wie nun wohl ausreichend herausgearbeitet, geht es um die Frage, ob das Haus zum Betriebsvermögen der Fleischerei gehört oder nicht. Das müssen Sie letztendlich selbst klären.


    Ein paar Fragen als Denkanstöße:


    Wer steht im Grundbuch als Hauseigentümer?

    Die Oma wohnt auch im Haus?

    Ist die Oma Mit- Gesellschafterin der Fleischerei- GbR?

    Wurden in den bisherigen Steuererklärungen der Fleischerei nur die Mietzahlung (Kaltmiete plus anteilige Betriebskosten) als Betriebsausgaben angegeben oder sämtliche Unterhaltskosten für das Haus?

    Ist der Ihnen Auskunft gebende Steuerberater der, der auch seit Jahren die Steuererklärung für die Fleischerei macht? Falls ja, hat er zumindest bisher das gesamte Haus im Betriebsvermögen erklärt – ob richtig oder falsch, ist eine andere Frage.


    Und nochmal, Ihre Oma müsste nicht für die Schenkung des Hauses Steuern bezahlen, sondern dafür, dass es erst einmal Ihr Haus wird, d.h. von der GbR in ihr Eigentum übergeht. Den gewollten Endzweck kann man sicherlich eleganter lösen.


    Gruß Pumphut

  • Wenn dein Steuerberater dir zu einem bestimmten Sachverhalt bei Vorliegen aller relevanten Informationen versichert, dass es sich um einen steuerfreien Vorgang handelt und hinterher dein FA um die Ecke kommt und dir wegen Steuerhinterziehung ans Bein pinkeln will, dann sitzt der Steuerberater mit im Boot (und zwar in deinem, nicht in dem des FA).

    Ernst gemeinte Frage:

    Was wenn der Steuerberater sagt, es seien Steuern zu zahlen, man tut das und dann stellt sich heraus, das es auch ohne gegangen wäre. Haftet er dann auch für die falsche Beratung?

    Also übernimmt er auch Opportunitätskosten für nicht optimale Beratung?

    Ansonsten ist der Job ja am leichtesten erledigt wenn man immer "zahlen" rät.

  • Also für alle zum besseren Verständnis!


    Oma O besitzt ein Haus mit Fleischerei und ist zusammen mit ihrem Schwiegersohn T (Mann von Tochter T, die Einzelkind ist) Eigentümer einer GbR. Sie ist 88 Jahre und möchte am liebsten alles abgeben. Also Geschäftsanteile und Haus. Sowohl Tochter T als auch ihr Mann sind 62. Deshalb wäre die Übergabe der Geschäftsanteile an die Enkeltochter S (40) sinnvoll und die Schenkung des Hauses an Tochter T. Oma O muss eine Sonderbilanz für das Haus machen. Nun sagt der Steuerberater, das für die Schenkung des Hauses 30.000€ anfallen, warum weiß ich halt nicht?

  • Nun sagt der Steuerberater, das für die Schenkung des Hauses 30.000€ anfallen, warum weiß ich halt nicht?

    Was hat der denn geantwortet, als du ihn das gefragt hast?

    Oben warf doch jemand die Frage auf, ob das Haus Betriebsvermögen ist. Trifft das zu? (Das wird außer dir hier niemand beantworten können.)