Hallo,
wir kaufen ein Haus, dessen Bewohnerin noch bis maximal Ende des Jahres im Objekt verbleibt. Im Notarvertrag wird festgelegt, dass das Geschäft Zug um Zug erfolgt, dh sie räumt das Objekt und wir zahlen erst dann. Wir haben über Interhyp ein Finanzierungsangebot durch die ING. Im Gespräch wurde uns gesagt, dass ab 30.11. Bereitstellungszinsen anfallen. Das ist okay und einkalkuliert. In den AGB der ING steht jetzt aber, dass der Darlehensgeber, dh. die Bank, vom Vertrag zurücktreten darf, wenn in 6 Monaten nicht die Auszahlungsvoraussetzungen geschaffen und der Darlehensbetrag in Anspruch genommen wird. Was stimmt den nun? Laufen wir Gefahr, dass uns gekündigt wird oder zahlen wir einfach Bereitstellungszinsen?
Geplant ist eine Zahlung am 30.12, ggf. verzögert es sich aber auch weiter.
Danke für eure Hilfe!