Ing Immokredit: Tritt die Bank bei nicht rechtzeitiger Abnahme des Darlehens zurück?

  • Hallo,

    wir kaufen ein Haus, dessen Bewohnerin noch bis maximal Ende des Jahres im Objekt verbleibt. Im Notarvertrag wird festgelegt, dass das Geschäft Zug um Zug erfolgt, dh sie räumt das Objekt und wir zahlen erst dann. Wir haben über Interhyp ein Finanzierungsangebot durch die ING. Im Gespräch wurde uns gesagt, dass ab 30.11. Bereitstellungszinsen anfallen. Das ist okay und einkalkuliert. In den AGB der ING steht jetzt aber, dass der Darlehensgeber, dh. die Bank, vom Vertrag zurücktreten darf, wenn in 6 Monaten nicht die Auszahlungsvoraussetzungen geschaffen und der Darlehensbetrag in Anspruch genommen wird. Was stimmt den nun? Laufen wir Gefahr, dass uns gekündigt wird oder zahlen wir einfach Bereitstellungszinsen?

    Geplant ist eine Zahlung am 30.12, ggf. verzögert es sich aber auch weiter.

    Danke für eure Hilfe!

  • Hallo megalo,


    was stimmt, kann Ihnen verbindlich nur die ING sagen. Für die Meinungen der hier aktiven Foristen können Sie sich nichts kaufen.


    Aber, ich habe die Kombination Interhyp und ING doch recht flexibel erlebt, ganz besonders, wenn sie dabei noch Geld (hier Bereitstellungszinsen) verdienen können. Kommunizieren Sie den Sachverhalt wie hier dargelegt und drängen auf eine Individualvereinbarung, z.B. „Auszahlung des Darlehens bis spätestens 31.03.2026“ o.ä. Individualvereinbarung schlägt immer AGB.


    Viel Erfolg und Gruß

    Pumphut

  • Ist der Notarvertrag shcon unterschrieben?

    Wenn nein, dann rate ich dringend dazu, dass dort ein klarer Termin für die Übergabe des Hauses mit reingeschrieben wird.

    Wenn ihr mit der Besitzerin (=Bewohnerin?) z.B. eine Übergabe bis maximal Ende 2025 verienbart habt, dann könnt ihr ja z.B. für die Sicherheit von ihr eine Übergabe bis spätestens 01.02.2026 oder 01.03.2026 vereinbaren.

    Damit habt ihr das mögliche Risiko bzgl Rücktritt vom darlehen minimiert.

    Das würde ich mit der ING (bzw über eueren Finanzierungsberater) dann abklären lassen, dass das so in Ordnung ist. Schriftlich geben.

    Ihr habt ja dann den Notarvertrag, der euch die Übergabe zusichert.


    Ich würde das der Besitzerin auch genau so sagen. "Unsere Bank will das so im Vertrag haben". Dann seid ihr nicht die "Buhmänner" sondern könnt das auf eure Bank schieben.

  • Ein derartiges Rücktrittsrecht soll dem Finanzinstitut im Zweifel eben ein Loslösungsrecht geben, damit es nicht im Zweifel auf Ewigkeit die Verpflichtung zur Valutierung des Darlehens unter den vereinbarten Bedingunge hat; sonst könnte sich man einfach einen guten Darlehensvertrag mit guten Konditionen zu einem bestimmten Zeitpunkt sichern, ihn aber ggf. erst Jahre später nutzen und womöglich würde zu dem Zeitpunkt der Darlehensgeber den Vertrag nur unter anderen Bedingungen schließen; das Rückrittsrecht des Darlehensgeber verhindert, dass es zu solchen Situationen kommt. Es ist keine Pflicht, dass das Finanzinstitut das Recht ausüben muss. In solchen Fällen der Verzögerung sollte man schlicht gut mit dem Darlehensgeber kommmunizieren und die Situation darlegen.

  • In den AGB der ING steht jetzt aber, dass der Darlehensgeber, dh. die Bank, vom Vertrag zurücktreten darf, wenn in 6 Monaten nicht die Auszahlungsvoraussetzungen geschaffen und der Darlehensbetrag in Anspruch genommen wird.

    Für mich ist die Frage, ab wann diese 6 Monate laufen. Wenn es ab "heute" ist, dann wäre es seltsam, weil damit das Risiko besteht, dass die Bank Anfang Dezember aussteigt.
    Wenn es ab 1.11.2025 wäre, dann würde das zu den Planungen passen.

  • Vielen Dank an alle für die Antworten.

    Die 6 Monate gelten ab Datum Vertragsangebot, also 30.05.

    Ab 30.11. werden dann Bereitstellungszinsen fällig, was für uns auch kein Problem ist.

    Der Vertrag wurde über Interhyp vermittelt und es wurde deutlich gemacht, dass die Preis erst im November / Dezember fällig ist.

    Sowohl Interhyp als auch die ING sagen, wie hier einige Foristen erzählt haben (telefonisch), dass sie nicht kündigen werden, sie wollen nur verhindern, dass man sich Monate vor dem Notartermin ein Darlehen sichert. Solange man den Notarvertrag unterzeichnet, Grundschuld eintragen lässt, etc. und es dann länger dauert, sei das kein Problem.


    Der Sollzinssatz ist 3,8 % bei 20 Jahren und 375 000 Euro Darlehenssumme, EK 27 % + Nebenkosten.

  • Ich kann Dir logischerweise nicht sagen, wie es in Deinem konkreten Fall ist, aber ich kann Dir sagen, dass wir in einer sehr ähnlichen Konstellation mit der ING finanziert haben und das kein Problem war.


    In unserem Fall lagen zwischen Darlehensvertrag und Auszahlung ca. 7 Monate. Für den Monat (bzw. ich glaube sogar taggenau berechnet) zwischen Ende der bereitstellungszinsfreien Zeit und Auszahlung haben wir einen überschaubaren Betrag Bereitstellungszinsen gezahlt, alles lief wie geplant.


    Dass zwischen Darlehensvertrag und vollständigem Abruf mehrere Monate (bei Neubau ggf. sogar Jahre) liegen, ist ganz normal und tägliches Geschäft der Banken. Insofern würde es mich sehr wundern, wenn da wirklich drinsteht, die Bank kann 6 Monate nach Abschluss des Darlehensvertrags zurücktreten. Magst Du die AGB / den Darlehensvertrag mal (natürlich um persönliche Daten geschwärzt) hochladen? Vielleicht steht die Regelung auch in einem ganz anderen Kontext?

  • Anfangstilgung?

    Bei der ING kann man, meine ich, ziemlich frei wählen. Ich glaube, die minimale Anfangstilgung zu Beginn ist 2%, aber man kann während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von 1% bis 10% die Rate frei anpassen, bis zu zwei Änderungen sind kostenlos. Jedenfalls war das bei uns noch so (2020 mit der ING finanziert).

  • Achso, würdest du mir verraten, zu welchen Konditionen (Zins+Tilgung, Eigenkapital) euch die ING derzeit ein Immobiliendarlehen anbietet?

    Frage für einen Freund ;)

    Die ING macht ihre Konditionen öffentlich, hier: ing.de/dokumente/partner/baufi-konditionen-online/


    Es gibt manchmal Aktionen mit 0,1% o.ä. Zinsrabatt für bestimmte Regionen, ich glaube bei uns damals gab es auch nochmal 0,1% Rabatt, wenn man sein Girokonto bei der ING hatte. Individuell verhandeln kann man, soweit ich weiß, nicht, die ING bietet jedem die gleichen Konditionen an.