Okay, du hast die Lehrer mit dazu gezählt. Das erklärt die Differenz. Ich vertrete allerdings nach wie vor die Meinung, dass neben der Judikative und der Exekutive (wo ich jetzt einfach mal, auch wenn es nicht ganz korrekt ist, Soldaten und Feuerwehrleute mit einbeziehen) viele nicht zwingend den Status eines Beamten benötigen.
Wir alle wissen wie ein Grossteil der Buerger leidet, wenn allein die Schaffner der Bahn streiken etc.
Jetzt stellen Sie sich das einmal bei Lehrern, Jobcentern, Sozialaemtern, Jugendaemtern etc vor? Wenn wichtige Zahlungen fuer beduerftige ausbleiben aufgrund von Streiks?
Ich koennte ewig so weiter machen.
Die Bahn ist schon ein Extremfall, was die Streiks angeht. Hier gibt es miteinander konkurrierende Gewerkschaften, wodurch die Zahl der Tarifverhandlungen und somit auch der Arbeitskämpfe steigt. Hinzu kommt noch, dass es möglicherweise bei bestimmten Gewerkschaften Vorstände gibt, die besonders Streiklustig sind (nicht wahr, Klaus...)
Im öffentlichen Dienst ist ausschließlich Verdi unterwegs, sprich es gibt in der Regel nur eine Tarifrunde pro Jahr (wenn überhaupt, aktuell gehen die Abschlüsse ja eher in Richtung von 2 Jahren).
Und klar gibt es auch im Verwaltungsbereich kritische Bereiche im Falle eines Streiks, aber hier geht es vor allem um die Zahlstellen. Und die Auszahlungen erfolgen mittlerweile bereits meist automatisiert durch das System.
Auf der anderen Seite existiert allerdings ein gewisser Leistungsdruck für die Angestellten, da sie den Status als "unkündbar" verlieren. Beamte haben hier grundsätzliche nichts zu verlieren, die müssen schon ziemlich Mist bauen, um aus dem Dienstverhältnis entlassen werden zu können. Dies kann durchaus zu einer Form von "wilden Streiks" führen, da ja auch der Beamtenbund Tarifverhandlungen führt. Und da können Beamte durchaus (z.B. durch Verschleppen) Einfluss nehmen.
Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden für jedes Dienstjahr 1,79375% des ruhefähigen Gehalts dem Versorgungsanspruch zugerechnet. Dieses Ruhegehalt ist allerdings auf maximal 71,75% dieser Bezüge begrenzt.
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Mit damals 32 bis max. 34 Jahren im verbleibenden Staatsdienst (je nachdem, ob ich das obige "Angebot" als Referenz nehme oder mein Eintrittsdatum bei meinem jetzigen AG) wären das also max. 61% meines letzten Gehaltes geworden. Und das wäre, ohne Betrachtung der KV/PV, weit niedriger ausgefallen wie mein Gehalt in der Privatwirtschaft.
Du darfst aber nicht vergessen, dass du deine Ansprüche aus der GRV nicht verlierst. Die Pension wird zusätzlich gezahlt, bis die maximalen 71,75 erreicht sind.
Wenn du also z.B. ein ruhestandsfähiges Gehalts von 4.000 Euro hast und deine gesetzliche Rente mindestens 430 Euro beträgt, dann bist du am Ende mit 61% Pensionsanspruch bei den 71,75%. Bekommst du eine höhere Rente (z.B. 1.000 Euro), dann wird die Pension entsprechend gekürzt (in diesem Fall also auf 1.870).