Wie gehen Beamte mit der Altersvorsorge um?

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Okay, du hast die Lehrer mit dazu gezählt. Das erklärt die Differenz. Ich vertrete allerdings nach wie vor die Meinung, dass neben der Judikative und der Exekutive (wo ich jetzt einfach mal, auch wenn es nicht ganz korrekt ist, Soldaten und Feuerwehrleute mit einbeziehen) viele nicht zwingend den Status eines Beamten benötigen.


    Wir alle wissen wie ein Grossteil der Buerger leidet, wenn allein die Schaffner der Bahn streiken etc.

    Jetzt stellen Sie sich das einmal bei Lehrern, Jobcentern, Sozialaemtern, Jugendaemtern etc vor? Wenn wichtige Zahlungen fuer beduerftige ausbleiben aufgrund von Streiks?

    Ich koennte ewig so weiter machen.

    Die Bahn ist schon ein Extremfall, was die Streiks angeht. Hier gibt es miteinander konkurrierende Gewerkschaften, wodurch die Zahl der Tarifverhandlungen und somit auch der Arbeitskämpfe steigt. Hinzu kommt noch, dass es möglicherweise bei bestimmten Gewerkschaften Vorstände gibt, die besonders Streiklustig sind (nicht wahr, Klaus...)


    Im öffentlichen Dienst ist ausschließlich Verdi unterwegs, sprich es gibt in der Regel nur eine Tarifrunde pro Jahr (wenn überhaupt, aktuell gehen die Abschlüsse ja eher in Richtung von 2 Jahren).

    Und klar gibt es auch im Verwaltungsbereich kritische Bereiche im Falle eines Streiks, aber hier geht es vor allem um die Zahlstellen. Und die Auszahlungen erfolgen mittlerweile bereits meist automatisiert durch das System.


    Auf der anderen Seite existiert allerdings ein gewisser Leistungsdruck für die Angestellten, da sie den Status als "unkündbar" verlieren. Beamte haben hier grundsätzliche nichts zu verlieren, die müssen schon ziemlich Mist bauen, um aus dem Dienstverhältnis entlassen werden zu können. Dies kann durchaus zu einer Form von "wilden Streiks" führen, da ja auch der Beamtenbund Tarifverhandlungen führt. Und da können Beamte durchaus (z.B. durch Verschleppen) Einfluss nehmen.



    Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden für jedes Dienstjahr 1,79375% des ruhefähigen Gehalts dem Versorgungsanspruch zugerechnet. Dieses Ruhegehalt ist allerdings auf maximal 71,75% dieser Bezüge begrenzt.


    [...]


    Mit damals 32 bis max. 34 Jahren im verbleibenden Staatsdienst (je nachdem, ob ich das obige "Angebot" als Referenz nehme oder mein Eintrittsdatum bei meinem jetzigen AG) wären das also max. 61% meines letzten Gehaltes geworden. Und das wäre, ohne Betrachtung der KV/PV, weit niedriger ausgefallen wie mein Gehalt in der Privatwirtschaft.

    Du darfst aber nicht vergessen, dass du deine Ansprüche aus der GRV nicht verlierst. Die Pension wird zusätzlich gezahlt, bis die maximalen 71,75 erreicht sind.

    Wenn du also z.B. ein ruhestandsfähiges Gehalts von 4.000 Euro hast und deine gesetzliche Rente mindestens 430 Euro beträgt, dann bist du am Ende mit 61% Pensionsanspruch bei den 71,75%. Bekommst du eine höhere Rente (z.B. 1.000 Euro), dann wird die Pension entsprechend gekürzt (in diesem Fall also auf 1.870).

  • Ich empfehle diese Analyse dazu: Analyse (LAB) Abbau Beamte in der Verwaltung

  • Also auch hier Grüße eines Beamten aus dem (kommunalen) Jobcenter. Ich arbeite seit dem 17. Lebensjahr im sozialen Bereich und werde das solange tun wie es mir Spaß macht und ich eine Sinnhaftigkeit der Arbeit sehe.


    Die Beamtenversorgung sehe ich schon als Privileg, auf der anderen Seite hat man kaum Möglichkeiten und Anreize aus diesem goldenen Käfig auszubrechen. Ich persönlich finde das Berufsbeamtentum allerdings für überholt und wäre zu reformieren (Unkündbarkeit gegen Strickverbot, OK, das wäre für die Polizei usw. wichtig, aber dann bitte in die Bürgerversicherung (KV/PV) und eine gesetzliche Rente wie in Schweden mit dickem Aktienanteil) .


    Aber zum Thema, als Beamter sorgt man nicht viel anders für Alter vor, außer das man keine allzu dicke Sparquote ansteuern müsste. Ich bringe auch nur so ca. 10 % für die Altersvorsorge auf die Seite (allerdings zusätzlich zur Tilgungsrate fürs Eigenheim).

    Ich gehe dabei auf 100% Aktienquoten (weltweiter ETF), weil man durch die derzeitige Pensionshöhe eigentlich nichts weiter bräuchte.

  • Liebes Forum,


    mein erster Beitrag.


    Meine Frau ist nicht verbeamtet. Das werden wir ausgleichen müssen. Gerne würde ich mit 64 Jahren "in den Sack hauen". Wenn es dann ein oder zwei Jahre später sind - nunja.

    Mein fester Glaube: es wird nie wieder so eine vermögende Schicht von Pensionären wie aktuell geben. Der Staat wird mangels Rücklagen hier kürzen müssen.

    Somit das volle Programm: Riesterrente(...), Wohneigentum, Mieteinnahmen und Weltportfolio. Ab Mitte 50 möchte ich Stunden reduzieren.


    Irgendwo las ich: "Der Mantel des Beamten ist eng, aber warm".


    Gruß Buglkopf

  • Jedem Deutschen (bzw inzwischen jedem EU Bürger) steht, vom Grundgesetz garantiert, der Weg ins Beamtentum offen. Wer das dann nicht will, oder an der Hürde der Bestenauslese scheitert, hat halt Pech gehabt, wenn das Alimentationsprinzip (Verfassungsrang) für ihn nicht gilt.


    Augen auf bei der Berufswahl!

  • Jedem Deutschen (bzw inzwischen jedem EU Bürger) steht, vom Grundgesetz garantiert, der Weg ins Beamtentum offen.

    Das kann man in der Pauschalität so nicht stehen lassen.


    Meine Mutter ist ü70. Ein Bekannter ist vorbestraft. Da wird es schwierig.


    Selbst wenn man es umformulieren würde, so dass der Weg irgendwann einmal offen stand, dann fällt mir der von Geburt an schwerbehinderte Sohn einer anderen Bekannten ein. X(

  • Jedem Deutschen (bzw inzwischen jedem EU Bürger) steht, vom Grundgesetz garantiert, der Weg ins Beamtentum offen. Wer das dann nicht will, oder an der Hürde der Bestenauslese scheitert, hat halt Pech gehabt, wenn das Alimentationsprinzip (Verfassungsrang) für ihn nicht gilt.


    Augen auf bei der Berufswahl!

    Wenn ich sowas schon lese, kommt mir das <X


    Was ist das bitte für ein Schwachsinn. Allein die Aussage mit der "Bestenauslese"... Der Beamte als die Krone der Schöpfung, oder was?

    Hört sich für mich eher an wie jemand, der im mittleren Dienst ohne Aufstiegschancen dahindümpelt, während die ehemaligen Klassenkameraden es in der freien Wirtschaft zu etwas gebracht haben. Irgendwie muss man sich die Situation ja schön reden...

  • Augen auf bei der Berufswahl!

    Unbedingt und auf jeden Fall !


    Siehe beispielsweise schon hier:

    "Augen auf bei der Berufswahl" - eine ganz allgemeine Empfehlung meines damaligen Lateinlehrers schon zu Untersekunda-Zeiten, die ich mir zu Herzen genommen hatte (mehr als seinen Latein-Unterricht jedenfalls ...).

    In dem Kontext:

    Jedem Deutschen (bzw inzwischen jedem EU Bürger) steht, vom Grundgesetz garantiert, der Weg ins Beamtentum offen.

    Das scheint mir in dieser Allgemeinheit und Pauschalität eher nicht zutreffend (Alter, Ausbildung, Größe, Gewicht usw.)


    Wer das dann nicht will, oder an der Hürde der Bestenauslese scheitert, hat halt Pech gehabt, wenn das Alimentationsprinzip (Verfassungsrang) für ihn nicht gilt.

    ?


    Ob das "Pech" oder "Glück" ist, wird nicht selten im Auge des jeweiligen Betrachters liegen.

    Nach meinen Erfahrungen kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Wer von sich und insbesondere auch seinen Fähigkeiten überzeugt ist, wird sein Glück tendenziell eher am Markt (und/oder am Arbeitsmarkt suchen (sei es als Angestellter, leitender Angestellter, Freiberufler, Selbständiger, Unternehmer usw.) - aber tendenziell sich eher nicht als Beamter verdingen. Unabhängig von der dahinterstehenden Grundhaltung (lebenslang unkündbar (von schweren Vergehen abgesehen) und mit relativ (jedenfalls i. V. z. GRV üppigem) Pensionsanspruch - diese beiden Aspekte können meines Erachtens mediokere bis maue Bezahlung während der aktiven Zeit und den engen Handlungs- und Gestaltungsrahmen samt Weisungsgebundenheit (Dienstherr) nicht annähernd aufwiegen).

    Eventuell könnte daher sogar eine Art der "negative Korrelation" bestehen in Sachen Qualifikation, Bezahlung und Freiräumen sprich dem Wunsch nach Gestalten und Veränderungen. So wie in der Politik, die bei entsprechend anderweitig gut bezahlter Tätigkeit zumindest finanziell gesehen (sehr) wenig attraktiv ist - aber andererseits besonders attraktiv (und damit anziehend) ist für Leute, die anderweitig sprich in anderen Bereichen weniger, kaum oder gar kein Einkommen (da beispielsweise ohne jede abgeschlossene Berufsausbildung) generieren könnten (von einer auskömmlichen Altersvorsorge ganz abgesehen).

  • Ich oute mich auch mal als Beamter:

    Mich würde einfach nur mal interessieren, ob und wie die Beamten unter euch auf das Thema Altersvorsorge blicken. Befolgt ihr auch die Finanztip-Empfehlung 15% des Nettogehalts zu investieren?

    Ich versuche mich möglichst so aufzustellen, als ob meine Pension komplett ausfällt. Wenn da was kommt, schönes Zubrot, wenn nicht kann ich auch noch überleben.

    Ich bin zu spät ins Beamtenverhältnis gekommen, bekomme daher noch einen Almosenbetrag Rente, hatte von Anfang an etwas privat vorgesorgt, und meine Anfänge als Beamter fielen dann in die Hochzeit der Diskussionen über die Versorgungsrücklagen. Als ich damals sah, wie man sich bei solchen Rücklagen teilweise auch schon am Kapitalmarkt bediente (Bayern z.B. musste in den letzten Jahren mehrmals Aktien verkaufen, weil man nur 50% des Pensionsfonds in Aktien investiert sein will und die eben "zu viel wert" wurden*), andererseits aber welche Klimmzüge dann aus der Politik kamen, an diese Kohle möglichst einfach wieder dran zu kommen... Dann wurden wieder die (vielen unbekannten) Eigenanteile der Beamten geregelt, die teilweise heute immer noch rechnerisch abgezogen werden, wo es dagegen schon keine Einzahlungen (oder gar keine Versorgungsrücklage) mehr gibt. Das wäre doch mal was: wir lösen die Rentenkasse komplett auf, erzählen den Arbeitnehmern aber man muss ihnen vom Gehalt trotzdem weiter noch Rentenbeiträge abziehen - manche Landesbeamte kennen das. Wenn ich Diskussionen/Berichte/Politik höre, die sich mit den drohenden hohen Pensionskosten beschäftigen, könnte ich, sorry, kotzen. Das Geld wäre problemlos da, wenn, ja wenn man es eben da gelassen hätte. Die Chance bestand weitaus mehr als bei dem von vornherein rechnerisch etwas wundersamen Rentensystem. Wenn die Politik mit der Rentenkasse das gleiche veranstaltet hätte, wie mit den Rücklagen für die Beamtenversorgung, sähe es rund um den Reichstag aus wie nach dem Bergsturz in Blatten. Aber der Beamte hats brav mitgemacht, weil er i.d.R. alles brav mitmacht.

    Warum ich trotzdem Beamter blieb? Weil ich dadurch die Chance hatte, mehr privat an Seite zu legen. Weil ich mich dadurch wenigstens ein bisschen weniger übers Rentensystem und die ärztliche Versorgung aufregen muss. Das ich dadurch mehr Wochenarbeitsstunden und in manchen Jahren weniger Urlaubsanspruch als die Beschäftigten hatte, war halt doof, konnte ich aber dann auch selber etwas ausgleichen. Und ja: Ich war immer nur auf Beamtenstellen eingesetzt, wo objektiv betrachtet der Beamtenstatus Quatsch war, hätte ein Angestellter selbst mit überdurchschnittlichen Streikzeiten genauso gut erledigt. Und ich verstehe auch jeden, der das Beamtensystem an sich kritisch sieht. Aber "schuld" an dem, was der Beamte an Vorteilen hat und der Beschäftigte nicht, ist regelmäßig nicht der Beamte an sich, sondern die v.a. vom Beschäftigten gewählte Politik. Also ist mein Standardsatz, wenn es dazu zu Live-Diskussionen kommt: Heul denen doch die Ohren voll, nicht mir. Oder werd halt auch Beamter. Im Grunde sind viele Probleme und Unzufriedenheiten sowohl von Arbeitnehmern als auch Beamten doch am Ende die gleichen. Und da kann der jeweils andere erstmal nix für.



    * Geschäftsbericht 2023 des Pensionsfonds Bayern, der mir (leider Nicht-Bayern-Beamter) noch am besten gefällt: https://www.verkuendung-bayern…024/256/anhang/Anlage.pdf

    Vielleicht sollten die Bayern einfach die Rentenkasse übernehmen. Wäre vermutlich besser.

  • Wenn ich sowas schon lese, kommt mir das <X


    Was ist das bitte für ein Schwachsinn. Allein die Aussage mit der "Bestenauslese"... Der Beamte als die Krone der Schöpfung, oder was?

    Hört sich für mich eher an wie jemand, der im mittleren Dienst ohne Aufstiegschancen dahindümpelt, während die ehemaligen Klassenkameraden es in der freien Wirtschaft zu etwas gebracht haben. Irgendwie muss man sich die Situation ja schön reden...

    Der Begriff "Bestenauslese" ist ein feststehender Rechtsbegriff im Beamtenrecht, dass das Wording von außen betrachtet negativ aufstoßen kann ist wohl so.


    Das Spuckt die KI aus bei der Eingabe von "Bestenauslese im Beamtenrecht":


    Die "Bestenauslese" im öffentlichen Dienst, ein zentrales Prinzip der Personalpolitik und in Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) verankert, bedeutet, dass jede Stelle im öffentlichen Dienst mit dem Leistungsgrundsatz, also nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, besetzt werden muss.


    Elaboration:

    • Verfassungsrechtlicher Hintergrund: Art. 33 Abs. 2 GG legt fest, dass jeder Deutsche gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat, aber dieser Zugang ist an die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung geknüpft.


    • Leistungsgrundsatz: Die Bestenauslese ist somit ein Ausdruck des Leistungsgrundsatzes, der sicherstellt, dass die besten Kräfte für öffentliche Aufgaben eingesetzt werden.


    • Relevante Faktoren: Bei der Bestenauslese sind folgende Faktoren entscheidend:
      • Eignung: Die Person muss über die notwendigen Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen, um die Aufgaben der Stelle zu erfüllen.


      • Befähigung: Die Person muss in der Lage sein, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben oder zu entwickeln, um die Stelle zu besetzen.
      • Fachliche Leistung: Bei der Besetzung von höheren Ämtern, vor allem bei Beförderungen, wird die fachliche Leistung in den letzten Jahren in den Blick genommen.


    • Dokumentation und Transparenz: Die Auswahlentscheidung muss sachlich begründet und nachvollziehbar dokumentiert sein, um im Falle einer Klage die Einhaltung der Bestenauslese nachzuweisen.


    • Beispiele: Die Bestenauslese gilt nicht nur bei der Erstbesetzung einer Stelle, sondern auch bei Beförderungen oder der Vergabe von Sonderaufgaben.


    • Bedeutung: Die Bestenauslese dient nicht nur der Gerechtigkeit, sondern auch der Qualität des öffentlichen Dienstes, da sie sicherstellt, dass die effektivsten Personen die notwendigen Aufgaben übernehmen.


    Die Bestenauslese ist neben persönlichen (gesundheitlichen...) Einschränkungen eine weitere Hürde den Art. 33 Abs. 2 GG setzt und gehört zu den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.


    Ich habe den Art. 33 nicht komplett zitiert, natürlich kann eine 70 jährige nicht mehr verbeamtet werden, genauso wie jemand der gesundheitlich eingeschränkt ist im Einzelfall evtl. Probleme bekommen kann (es kommt da auf die konkrete Einschränkung an, bzw auf die medizinische Perspektive, ich habe schon einige verbeamtete Kollegen mit körperlichen Einschränkungen kennengelernt). Es ist eben ein besonderes Dienst und Treueverhältnis, der Dienstherr verspricht lebenslange angenessene Versorgung, erwartet im Gegenzug aber auch dass man möglichst lange einsatzfähig und belastbar ist.


    Am Ende trifft jeder zu Beginn seines Berufslebens eine bewusste Entscheidung, dann sollte aber nicht gegen etwas, gefen das man sich bewusst entschieden hat unreflektiert abledern.

  • Hallo, Landesbeamter im gehobenen Dienst (A9, Erfahrungsstufe 4) hier.


    Ich bespare seit wenigen Jahren ausschließlich ETF (mittlerweile 100% Ftse All World) und werde dies auch bis zur Pension weiterhin tun. Trotz Pension im Alter, empfinde ich es als sehr wichtig Geld beiseite zu legen.


    Ich spare circa 30-35% von meinem Nettogehalt in den ETF, solange ich keine großartigen Verpflichtungen habe. Einfach aus dem Grund, um in der Zukunft wenn sich die Familien-/Lebensverhältnisse ändern, meinen Fokus entsprechend verschieben zu können.


    Aus meinem Kollegenkreis investieren nicht viele, da sich auf die Absicherung im Alter stark verlassen wird. Viele geben nahezu die gesamten Bezüge pro Monat aus.

  • Ich oute mich auch mal als Beamten.


    Ich versuche mich möglichst so aufzustellen, als ob meine Pension komplett ausfällt. Wenn da was kommt, schönes Zubrot, wenn nicht, kann ich auch noch überleben.


    Ich bin zu spät ins Beamtenverhältnis gekommen, bekomme daher noch einen Almosenbetrag Rente, hatte von Anfang an etwas privat vorgesorgt

    Die Altersvorsorge komplett selbst zu stemmen, ist ein hehres Ziel, das nur wenige erreichen. Schon um die deutlich schlechtere gesetzliche Rente zu kompensieren, müßtest Du etwa 20% Deines Bruttoeinkommens sparen - das schaffen nicht viele. Eine Beamtenpension ist etwa 60% höher als eine Rente eines gleichrangigen Angestellten, also müßtest Du konstant mehr als ein Drittel Deines Bruttoeinkommens sparen, um bei Bedarf eine ausfallende Pension ersetzen zu können.


    Zum Glück ist ein Ausfall der Pension äußerst unwahrscheinlich. Eher friert die Hölle zu, als daß das passiert.

  • Irgendwo las ich: "Der Mantel des Beamten ist eng, aber warm".

    Das habe ich sogar mit eigenen Ohren gehört, und zwar als Berufstipp von einem damals schon älteren Vorwerk-Staubsaugervertreter. Muss so um 1970 gewesen sein, auf jeden Fall noch zu meinen Schulzeiten. Nur hieß es damals nicht "Beamtenmantel", sondern "Beamtenrock".

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Mein Schwiegersohn ist Beamter, jeden Tag im home Office. 90k jährlich. Nebenbei saniert er sein Mehrfamilienhaus.

    Ehrlich, ich könnte als Angestellter, der nach 40 Arbeitsjahren 1500 Rente erwarten kann, ko.....

  • Mein Schwiegersohn ist Beamter, jeden Tag im home Office. 90k jährlich. Nebenbei saniert er sein Mehrfamilienhaus.

    Ehrlich, ich könnte als Angestellter, der nach 40 Arbeitsjahren 1500 Rente erwarten kann, ko.....

    Ausweislich dieses Vierzeilers musst du - im Vergleich zu deinem Schwierigsohn jedenfalls - in diesen 40 Jahren etwas falsch gemacht haben. Wenn du schon nicht Beamter geworden bist - bin ich übrigens auch nicht - wieso kommst du als Angestellter nach 40 Arbeitsjahren nur auf 1500 € Rente?

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Bei statista.de kann man die Anzahl der Beamten nach Besoldungsgruppe abfragen; leider hinter einer Bezahlschranke. Ob man die Zahlen dann einfach so veröffentlichen darf, müsste man noch prüfen.


    Eine Beamtenpension ist etwa 60% höher als eine Rente eines gleichrangigen Angestellten,

    Das ist oft realitätsfern, weil die meisten Beamten nicht den höchsten Pensionssatz erreichen. Dazu ist die private Krankenversicherung ein dicker Kostenfaktor. Es gibt den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Beamtenstatus. Diese würde ich grob mit ArbeiterIn, AusgebildetEr, Fachhochschul-, Universitätsabschluss zuordnen.

    Die Besoldungsgruppen werden mit A2 (ArbeiterIn) ... bis A16 (erstEr DirektorIn)

    bezeichnet. Die meisten sind in der Gruppen A7 (SachbearbeiterIn/Eingang) bis A13 (LehrerIn,Rätin/Rat) beschäftigt.

    Für eine Lehrerin mit zwei Kindern ist ein Pensionssatz von über 50% schon gut.

    Bei "Lohnt sich das" bei youtube kann man überraschende, aber valide Einkommenszahlen von Berufen erfahren, auch unabhängig von der Ausbildung.


    Dazu kommt, dass viele Berufskarrieren nicht schnurstracks gerade verlaufen, sondern oft Umwege unvermeidlich sind. Auch darum setzen sich Altersentgelte oft aus mehreren Teilen zusammen.


    Ich kann nur empfehlen, für Eventualitäten in den Wirren des finanziellen Lebens vorbereitet zu sein und Vorsorge zu betreiben, auch für das Alter.

  • Der Begriff "Bestenauslese" ist ein feststehender Rechtsbegriff im Beamtenrecht, dass das Wording von außen betrachtet negativ aufstoßen kann ist wohl so.

    Danke für die Erklärung, kannte ich so bisher nicht. Ist aber schon ziemlich despektierlich vom Gesetzgeber den eigenen Bürgern gegenüber (und damit quasi dem Großteil der "Arbeitgeber" der Beamten, da das Volk schließlich laut Art. 20 GG ja der Souverän ist).


    Die Bestenauslese ist neben persönlichen (gesundheitlichen...) Einschränkungen eine weitere Hürde den Art. 33 Abs. 2 GG setzt und gehört zu den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums.

    Ich frage mich, wie das mit dem AGG vereinbar ist :/

    Wie gut, das sowas dem Staat dann ja gar nicht passieren kann, er kannt sich ja auf das GG berufen... Ist das AGG evtl. am Ende sogar Verfassungswidrig?

    Trans-Person klagt 240 Mal wegen Diskriminierung – und kassiert 240.000 Euro Entschädigung - WELT
    Wegen Diskriminierung hat Alina S. aus Dortmund 240 Klagen gegen verschiedene Firmen geführt, weil ihre Bewerbungen abgelehnt wurden. Dafür kassierte die…
    www.welt.de

  • Die „90k“ sehen die wenigsten Beamten….

    Ich würde mutmaßen, dieser Beamte vielleicht auch nicht. Jedenfalls wenn ich mir die raren Infos nehme, und schaue was z.B. in der Besoldungstabelle von Bayern (weil da i.d.R. die höchste) über 90k kommt, und was davon wiederum zu "jeden Tag HomeOffice" passt... Da bleibt nicht viel. Ein paar eher politische bzw. politisch besetzte Ämter gibt es da schon, also unmöglich ist das (leider) alles nicht, aber dann kann man dem Mann und dem Schwiegervater nur gratulieren (oder auch der Frau, weil der Mann dann tendenziell auch eher etwas älter ist...)


    Bei statista.de kann man die Anzahl der Beamten nach Besoldungsgruppe abfragen; leider hinter einer Bezahlschranke. Ob man die Zahlen dann einfach so veröffentlichen darf, müsste man noch prüfen.

    Oder einfach z.B. hier nachlesen: https://www.dbb.de/fileadmin/u…entlicher_dienst_2025.pdf