Verpflichtung zur Steuererklärung nach Quellensteuerrückforderungsabsicht

  • Ich hab vor paar Wochen den Dienst "Divizend" verwendet, um zuviel bezahlte Quellensteuer von Aktien aus Italien und Schweden zurückzufordern. Die Aktien waren von Campari und Nibe.

    Die Rückforderung betragen bei Nibe runde 103 Schwedische Kronen, also runde 9 Euro und bei Campari 18,83 Euro. Alle Kapitalerträge hab ich bei Deutschen Banken gemacht.

    Dafür musste ich unter anderem eine Wohnsitz-Irgendwas vom Finanzamt abstempeln lassen das ich in den fraglichen Jahren in Deutschland gemeldet war und das auch tatsächlich war.

    Heute habe ich die beiden Formulare abgestempelt zurück erhalten. Aber das Finanzamt schreibt: Hinweis: aufgrund ausländischer Kapitalerträge sind Sie zur Einreichung einer Steuererklärung für oben genannte Jahre verpflichtet! 2021 bis 2025

    Ich hab noch nie eine Steuererklärung gemacht... bin Geringverdiener im Angestelltenverhältnis (Bruttojahreslohn 16000 Euro). Habe in den Jahren so einige ausländische Aktien gekauft und verkauft, mal mit Gewinn, mal mit Verlust und eben Dividenden.... alles etwas über den Sparerfreibetrag und bei zwei Banken aus Deutschland wo auch Steuer automatisch abgeführt wurde.

    Ich meine immer gelesen zu haben, man müsse sich keine Gedanken wegen der Steuer machen, weil die deutschen Banken nach überschreiten des Freibetrags das weitere Steuerkrimskrams selbständig abführen?

    Ich hab ehrlich gesagt auch irgendwie nun Angst eine Steuererklärung rückwirkend bis 2021 abzugeben, irgend einen Fehler zu machen oder nachträglich eine Strafe bezahlen zu müssen wo ich so schon gar nicht viel Geld hab.

  • Hallo zusammen,

    geben Sie gerne mal unverbindlich und kostenlos alles bei C24 ein. Dann haben Sie rasch Gewissheit und können auf Grundlage der ermittelten fiktiven Steuererklärung entscheiden.

    Dürfte eher eine vorsorgliche Aktion des Finanzamts sein.

    Mit C24 Steuererklärung haben Sie in Minuten Gewissheit.

    Finanztip hat Beiträge dazu.

    LG

  • Steuerberater ist der einzige sinnvolle, aber teure Weg, um diesen Sachverhalt unter Berücksichtigung deiner Situation korrekt zu klären. Hier wird dir niemand eine seriöse Antwort geben können oder deine Bedenken nehmen können.

    Wenn das FA dich schon am Schirm hat und du trotz Anmerkung keine Erklärung abgegeben hast, werden sie sich auch melden... muss ja nicht gleich sein, kann ja auch in 5 Jahren sein zB...

  • Zu C24 Steuererklärung. Meinst du diesen Dienst? https://steuer.check24.de

    Steuerberater... grade die Kosten Gegoogelt... wenn das Pro Jahr geht würde ich da 2-3 Netto Monatslöhne nur dafür zahlen.


    Puh, ich hab viele Fragen... wie viel Zeit hab ich dafür?

    Bei dem kurzen Schreiben vom Finanzamt heißt es wenn ich fragen habe, könne ich unter einer Nummer beim Sachbearbeiter anrufen. Ist es ratsam da anzurufen um evt. irgendwelche Unklarheiten bei dem Sachbearbeiter zu klären oder verwickele ich mich da in noch mehr Probleme wenn ich z.B. sage das ich keine Ahnung hab.

  • Hallo zusammen,

    Steuererklärung 2024
    Einkommensteuer: So holst Du Dir Dein Geld vom Staat zurück
    www.finanztip.de

    Ja, sicher es ist gut den Sachbearbeiter anzurufen.

    Es ist „nur“ die Steuer.

    Steuer und Tod sind im Leben sicher. Es ist nicht „schlimm“ ggf. etwas Steuern zu zahlen, dann haben Sie auch finanziell was erreicht.

    Ich sehe auch nicht zwingend, dass Sie überhaupt zahlen müssen.

    Manchmal muss man zum „äußersten greifen“ und mit dem zuständigen reden.

    Im ernst, es ist nur ein Gespräch mit jemanden der Ahnung hat.

    Alles ist gut.

    LG

  • Hast du die Quellensteuer für 2021-25 zurückgefordert?

    Noch nicht. Hatte den Dividendenrückerstattungsdienst erst vor paar Monaten entdeckt und ausprobiert. Davor hieß es immer, lohnt sich bei kleinen Beträgen nicht, sei kompliziert... nur bei hohen Beträgen. Gerade bei Länder wie Kanada ist es ziemlich unfäir dass es da zu der Doppelbesteuerung kommt die man als Kleinstanleger nicht erstatten lassen kann, aber voll auf den Freibetrag angerechnet bekommt.

    Um die Rückerstattung einzuleiten, musste ich beim heimischen Finanzamt eine Ansässigkeitsbescheinigung ausfüllen lassen, dass ich hier die fraglichen Jahre gewohnt habe. Das hab ich heute erhalten aber sonst noch nichts weiter gemacht. Die Rückerstattung, sofern diese erfolgreich verläuft... kann insbesondere bei Italien mehre Jahre dauern bzw. die verschlampen die Papiere und es gibt nichts.

    Ist halt sehr überrumpelnd, wenn man plötzlich eine Steuererklärungen bis 2021 nachreichen soll.


    Im ernst, es ist nur ein Gespräch mit jemanden der Ahnung hat.

    Alles ist gut.

    LG

    Nun ich sehe es eher aus einer missbräuchlichen Machtposition ähnlich wie wenn man zur Polizei geht um einen Diebstahl zu melden aber die dann angefangen zu überprüfen, ob am Fahrrad die Reflektoren nach Straßenverkehrsordnung richtig angebracht wurden.

  • Nun ich sehe es eher aus einer missbräuchlichen Machtposition ähnlich wie wenn man zur Polizei geht um einen Diebstahl zu melden aber die dann angefangen zu überprüfen, ob am Fahrrad die Reflektoren nach Straßenverkehrsordnung richtig angebracht wurden.

    Das ist dir sicher schon oft passiert..... im Ernst, was für eine Weltanschauung trägst du mit dir rum?

  • ... ja, das wird ein bisschen Arbeit machen - ist aber keine Hexenwerk. Einen Steuerberater braucht es dafür eigentlich nicht ....

    Alles was du benötigst, sind deine Erträgnisaufstellungen bzw. Steuerbescheiniungen der letzten 5 Jahre von deinen Banken (...aber vollständig...). Das findest du vermutlich in deinem onlinePostfach, wenn es sich um einen oder mehrere online Broker handelt/gehandelt hat.

    Handelt es sich um die üblichen Filialbanken, dann da anrufen, sagen, du hättest diese Unterlagen nie bekommen (...das können die nachsehen...)

    Dann machst du dich ans Werk.
    Formulare (Papierform bekommst du entweder beim Finanzamt oder im Internet). Mach erst ein Kalenderjahr "fertig", reiche das bei der Behörde ein und man wird dir sagen, was alles noch eventuell fehlt.

    Was du brauchst sind die Anlagen KAP und AUS und natürlich den Mantelbogen für die entsprechenden Jahre.
    Die Lohneinkünfte sind vermutlich deinem Finanzamt hinreichend bekannt - diese Zahlen wirst du nicht benötigen,.

  • Danke für die Rückmeldungen. Ich weiß nun was ich in den kommenden Tagen erledigen muss, wozu ich eigentlich überhaupt keine Lust habe. War keine gute Idee, ausländische Quellensteuer zurückfordern (wo dieser Papierkram schon irgendwie anstrengend war). :D

  • Hallo zusammen,
    wenn man(n) davor steht ist es ein großer Berg. Nachher werden Sie darüber lachen… vor alle wenn Sie vom Finanzamt etwas Geld zurückbekommen - das kann ich mir auch noch vorstellen.

    Wenn Sie etwas zahlen müssen ist es noch besser, dann haben Sie gute Gewinne gemacht.

    Mit der kostenlosen Steuer App C24 ist es ganz einfach.

    Ich denke Sie werden es in einer Stund erledigt haben.

    Wir sprechen länger darüber als es dauern wird.

    Steuer ist nicht Ihr Feind.

    Finanztip hat gute Beiträge dazu.

    Er Anfang ist gemacht.
    Einfach mal zwei drei Minuten einige Daten eingeben….
    Es ist wirklich übersichtlich.

    LG

  • Und willst du das für die Zeit ab 2021 zurückfordern?


    Ich versuche rauszufinden, wie sie darauf gekommen sein können, Steuererklärungen ab 2021 nachzufordern.

    Bei diesem Divizend Portal gibt man die Käufe, Verkäufe an, wie viele Aktien man bei der Dividendenauszahlung hatte und der Generator gibt am ende dann aus, wie viel man zurück erhalten kann. Bei manchen Ländern geht das wohl einige Jahre rückwirkend

    Das für Schweden hab ich eben per Email los geschickt. Das für Italien muss per Briefpost. Nachträglich betrachtet hätte ich das alles besser sein gelassen... erst recht nach dem ich paar Texte gelesen habe, dass die Rückforderungen von diesem Generator bei manchen Nutzern der jeweiligen ausländischen Steuerbehörden abgelehnt wurde.

    Auch wenn es erfolgreich verlaufen sollte, ich glaube ich mach das nicht wieder. Allein was das Porto nach Italien wieder kosten wird.

    2024 hatte ich keine Aktien aus Italien.

    Bei dem kurzen Brief vom Finanzamt steht

    anbei die Ansässigkeitsbescheinungen für

    die italienische Quellensteuer 2021, 2022, 2023, 2025

    schwedische Quellensteuer 2021, 2022, 2023

    Hinweis: Aufgrund ausländischer Kapitalerträge sind Sie zur Einreichung einer Steuererklärung für oben genannten Jahre verpflichtet! Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie mich unter der Telefonnummer 12345

    Weiß nicht ob das ein Flüchtigkeitsfehler ist und ich mir die Arbeit für 2024 wirklich sparen kann.

  • Hallo

    Sehr interessante Frage. Unter diesem Umständen war es möglicherweise unglücklich Quellensteuer zurückzufordern. Nach meiner Kenntnis kann das Finanzamt eine Steuerklärung einfordern, auch wenn hier um nicht viel, wohl um sehr geringe Beträge geht, die auch für das Amt wenig Sinn machen.

  • Hallo zusammen,

    hört sich nach einem formelhaften Vorgehen des Finanzamtes an.Es wird mutmaßlich nicht um viel gehen.
    Bin gespannt wie Ihre Erfahrungen z.B. mit C24 sind. Ich vermute, dass Sie in Minuten damit durch sind.
    Letztlich werden Sie wohl sagen… viel Lärm um nichts…

    LG

  • Ich hab vor paar Wochen den Dienst "Divizend" verwendet, um zuviel bezahlte Quellensteuer von Aktien aus Italien und Schweden zurückzufordern. Die Aktien waren von Campari und Nibe.

    Die Rückforderung betragen bei Nibe runde 103 Schwedische Kronen, also runde 9 Euro und bei Campari 18,83 Euro. Alle Kapitalerträge hab ich bei Deutschen Banken gemacht.

    Ich habe noch etwas zu deinem Thema, denn das hat mich nicht so ganz "losgelassen".

    Hinweis: aufgrund ausländischer Kapitalerträge sind Sie zur Einreichung einer Steuererklärung für oben genannte Jahre verpflichtet! 2021 bis 2025

    Ich hab noch nie eine Steuererklärung gemacht... bin Geringverdiener im Angestelltenverhältnis (Bruttojahreslohn 16000 Euro).

    Ich glaube, hier könnte eine telefonische Nachfrage beim Finanzamt hilfreich sein, denn die Aufforderung eine Steuererklärung rückwirkend für fünf Jahre einzureichen, finde ich etwas seltsam.


    Wenn alle deine Kapitalerträge ausschließlich hier in Deutschland abgerechnet wurden, (egal von Aktiengesellschaften aus der EU oder "Timbuktu") dann sind ja auch die möglichen Steuern auf Dividendenerträge bereits abgeführt worden.
    Sinn und Zweck der Abgeltungsteuer ist auch, dass die Erträge nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden müssen, denn es hat bereits eine endgültige Besteuerung stattgefunden.

    Wenn du aber im Ausland eine Bankverbindung hattest, dann zahlen die ausländischen Banken die Dividenden ja ohne Abzug von irgendwelchen Steuern aus.
    Hier bist du dann selbstverständlich verpflichtet eine entsprechende Steuererklärung zu machen und dort die Erträge (Zinsen, Dividenden etc.) etsprechend zu deklarieren, damit das Finanzamt hier an deinem Wohnort die entsprechenden Steuern nachträglich einbehalten kann.

    Soweit - so gut...


    Ich selbst habe zu dem Thema Rückerstattung von ausländischen Quellensteuern mal folgendes Erlebnis gehabt:
    Ich habe die sogenannte Wohnsitzbescheinigung beim Finanzamt angefordert und die schriftliche Antwort war, dass ich die Steuern auf die Dividenden nicht (mehr) zurückfordern könne, weil mein Steuerbescheid bereits rechtskräftig wäre.

    Ich musste dem Angestellten dann erst klarmachen, dass nicht das deutsche Finanzamt Steuern erstatten solle, sondern die betreffende ausländische Finanzbehörde.


    Abschließend noch folgende Bemerkung: E
    Eine Rückerstattung von Quellensteuern aus manchen Ländern geht flott (Schweiz, Finnland, Österreich, bei Belgien warte ich in der Regel so 3 Jahre und bei anderen Ländern dauert es häufig bis zum "Sankt-Nimmerleinstag".

  • Nach den geschilderten Fakten ist es zumindest sehr wahrscheinlich, dass die betreffende Finanzbeamt:in hier entweder ahnungslos ist oder einen routinemäßigen Textbaustein verschickt.


    Ich würde einfach freundlich Kontakt aufnehmen und kurz erläutern, dass ich mir ausschließlich von fremden Staaten gewisse Anteile der Quellensteuer zurückholen möchte.

  • Hallo zusammen,

    mit dem Finanzamt sprechen ist wohl hilfreich.

    Die Steuer rasch in C24 erledigen dauert auch nicht viel länger.

    Finanztip hat das mal gemacht:

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    LG

  • Ich versuche mal zusammen zu fassen, was ich bisher verstanden habe.


    Du hast bei einer deutschen Bank ein Depot, in dem du von 2021 bis 2023 Aktien von Unternehmen aus Italien und Schweden gehalten hast. Diese haben in diesen Jahren Dividenden ausgeschüttet, welcher der lokalen Quellenbesteuerung unterlegen haben. Diese Dividenden wurden abzüglich der Quellensteuer durch deine deutsche Bank deinem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Zur besseren Verdeutlichung nehmen wir mal an, dass es nur eine Aktie war und fügen ein paar fiktive Zahlen hinzu.

    Die jährliche Dividende betrug 100 Euro, davon wurden durch das lokale Finanzamt direkt 10 Euro an Quellensteuer einbehalten. Deine Bank hat dir die 90 Euro gutgeschrieben und mit deinem Sparerpauschbetrag verrechnet. Neben diesen 90 Euro hattest du noch 950 deutsche Kapitalerträge (wir unterstellen einfach mal 1.000 Euro Sparerpauschbetrag für alle relevanten Jahre), wodurch 40 Euro in Deutschland versteuert wurden.

    Nun möchtest du die 10 Euro ausländische Quellensteuer pro Jahr zurück bekommen und hast dafür eine Ansässigkeitsbescheinigung beim deutschen Finanzamt beantragt. Diese benötigt man in der Regel dann, wenn ausländische Kapitalerträge vorliegen, welche aber nicht nach deutschem Recht besteuert werden. Ausländische Kapitalerträge (also von einer ausländischen Bank ohne Sitz in Deutschland) führen immer zu einer Pflichtabgabe der Steuererklärung. Also geht das Finanzamt davon aus, dass du ausländische Kapitalerträge erhalten hast, welche nicht versteuert wurden und fordert dich zur Abgabe der Steuererklärung auf.

    Tatsächlich aber wurden die Kapitalerträge ja in Deutschland versteuert. Dies kannst du dem Finanzamt mit den Steuerbescheiden deiner Bank nachweisen.


    Habe ich deinen Fall korrekt erfasst? Falls ja, erklärt sich erst einmal die Aufforderung zur Steuererklärung. Hier hilft am besten tatsächlich ein Telefonat mit dem Finanzbeamten, um den Sachverhalt entsprechend darzulegen. Somit sollte sich auch die angeforderten Steuererklärungen für die Jahre 2021 bis 2023 erledigt haben. Für 2025 erwartet das FA natürlich eine Erklärung, weil die erstattete Quellensteuer ein zusätzlicher ausländischer Kapitalertrag ist und dieser noch nach deutschem Recht versteuert werden muss.


    Hinweis: Aufgrund ausländischer Kapitalerträge sind Sie zur Einreichung einer Steuererklärung für oben genannten Jahre verpflichtet! Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie mich unter der Telefonnummer 12345

    Weiß nicht ob das ein Flüchtigkeitsfehler ist und ich mir die Arbeit für 2024 wirklich sparen kann.

    Wenn du 2024 keine ausländischen Einkünfte hast, bist du auch nicht zur Abgabe verpflichtet. Daher ist die Aussage korrekt und kein Flüchtigkeitsfehler.


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonst irgendwie mit der Branche verbunden. Daher handelt es sich um meine Laienmeinung!