Auflagen für Balkonkraftwerk

  • Moin zusammen!

    Wir wohnen zur Miete und hatten dieses Jahr vor, uns ein Balkonkraftwerk mit 400 W peak Leistung anzuschaffen. Bei den jetzigen Preisen hätte sich die Anlage nach ca 4-5 Jahren gelohnt. Nun kommt die Hausverwaltung mit derart hohen Auflagen für die Installation, dass die Kosten explodieren und die Inbetriebnahme für uns gar nicht mehr wirtschaftlich ist. U.a. sollen wir ein Statiknachweis besorgen, eine neue Steckdose installieren (obwohl gängige Balkonanlagen über SchuKo anschließbar sind und wir eine SchuKo-Steckdose auf dem Balkon auch hätten) und natürlich alles über Fachunternehmen erledigen.

    Gegen solche Auflagen können wir uns sehr wahrscheinlich gar nicht wehren, sodass wir jetzt das Ganze fallen lassen würden.

    Hat jemand Erfahrungen mit solchen Situationen? Bundesland ist Niedersachsen.

  • Kater.Ka 30. Juni 2025 um 20:13

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die zweite Steckdose scheint mir irrewitzig zu sein, da ja vermutlich die selbe Leitung benutzt wird? Oder sollt ihr ein neues Kabel zum Sicherungskasten ziehen?! Den Punkt würde ich mal freundlich hinterfragen.

    Dann würde ich deine Hausverwaltung bitten, vorhandene Statiknachweise zum Geländer herauszusuchen, wenn die Bedenken wegen zusätzlicher 20 Kg haben, sollte man sich da wohl besser nicht anlehnen, würde genau diesen Sicherheitsaspekt anbringen :P

    Wehren ist schwierig, aber man unglaublich nervig sein .... Hat den niemand anders im Haus Interesse? Oder mal fragen ob dein Vermieter in absehbarer Zeit selbst eine PV mit Eigenverbrauch aufs Dach bringen will?

  • Didi: Der Aspekt der Windlast ist dir bekannt? Eine Solarplatte ist quasi ein fast 2 qm großes Segel, das du an 4 Punkten am Geländer befestigen willst. Und unten auf dem Gehweg laufen Leute lang.

    Was die Schukodose angeht, bei älteren Häusern wäre ich da im Außenbereich auch vorsichtig und würde eine Wielandsteckdose vorschreiben.

  • Was die Schukodose angeht, bei älteren Häusern wäre ich da im Außenbereich auch vorsichtig und würde eine Wielandsteckdose vorschreiben.

    Was sind denn deine Bedenken und was würde die Wieland-Dose an diesen Bedenken ändern?
    Wenn's darum geht, dass Steckdosen auf Balkonen und Terrassen nach einiger Zeit üblicher Weise ziemlich gammelig aussehen und es vielleicht auch sind, so würde ein Austausch der Steckdose an sich ausreichen.

  • bei der vorhandenen Steckdose müsste man prüfen wo diese angeschlossen ist.

    Wenn seperat = kein Problem

    Wenn in einem stark genutzten Stromkreis und nur 1,5mm2 geg. Problemlematisch.


    was Wieland oder nicht Wieland angeht, die VDE ist derzeit die Richtlinien hierzu am überarbeiten. Diese sollen voraussichtlich ab Herbst fertig gestellt sein. bei der Diskussion geht es primär um die Sicherheit beim einstecken bzw. Beim lösen der steckverbindung… Nach aktuell gültiger Norm ist ein Schuko Stecker nicht für die Einspeisung vorgesehen.


    Gravierender ist meiner Meinung nach tatsächlich der Aspekt der Windlast & Statik wie bereits erwähnt, sofern das Gerät am Geländer befestigt werden soll

  • Die Frage ist ja auch immer, an welchem Stromkreis der Balkon hängt. Nur selten bekommt der seinen eigenen und noch seltener ist das bei älteren Häusern der Fall. Da besteht dann unter Umständen schon die Gefahr, dass die Sicherung bei Überlastung der Leitung nicht rechtzeitig fliegt. Ist aber eher ein theoretisches Problem, als ein praktisches.


    Grundsätzlich vermute ich, dass ihr vor Gericht die meisten der Auflagen oder auch alle zu Fall bringen könntet. Balkonkraftwerke sind privilegiert und die Installation kann nur noch in engen Fällen untersagt werden, z.B. begründeten Sicherheitsbedenken. Die Frage ist halt, ob ihr das im Zweifelsfall über mehrere Jahre durchfechten wollt.

  • Als Ergänzung noch.


    Die aktuell diskutierte neue vde soll im Entwurf den ich zuletzt dazu gelesen habe, auch haushalssteckdosen (Schuko) als Lösung erlauben, der wechselrichter muss lediglich eine passende schutzschaltung besitzen (abschalten wenn keine erdung anliegt)

    Damit zieht die neue, im Herbst kommende, VDE Norm lediglich der bereits gängigen Praxis nach…

  • Da wir zwei runde Balkone haben, wäre der Plan gewesen, die Anlage mit einem beschwerten Ständer auf dem Balkonboden aufzustellen.
    Versicherungsaspekt war auch in den Auflagen mit drin, wäre aber über private Haftpflichtversicherung abgegolten.

    Am irrwitzigsten fand ich den Statiknachweis, weil selbst ein großer Blumen- oder Baumtopf kommt schon auf 30 - 40 kg und für die wird gar kein Nachweis der Tragfähigkeit gefragt.

    Zum Stromkreis kann ich so erstmal nichts sagen.

    Das ist am Ende ein quasi-Verbot über Umwege.

    Wir hätten ca 80 Euro an Stromkosten pro Jahr mit der Anlage gespart, da steht der Aufwand in keinem Verhältnis.

  • Hallo Zusammen,

    war lange Zeit stiller Mitleser, musste mich jetzt aber für das Thema hier einmal anmelden.

    Letztes Jahr ist die Balkonsolar Petition von Dr. Andreas Schmitz, mit dem Balkonsolar eV und weiteren Akteuren durch den Bundestag gegangen. Dieses Jahr sind alle Punkte in Gesetzestexte gegossen worden.

    Unterm Strich kann euch der Vermieter das Thema nicht mehr verbieten! (Ob man jetzt persönlich den eventuellen Ärger auf sich nehmen will, muss jeder selber entscheiden).

    Schuko Steckdose reicht.

    Einfache Anmeldung im Marktstammdatenregister reicht.

    max. 800W Wechselrichterleistung, max. 2000Wp Modulleistung.

    Wenn einer Bedenken bzgl. des Gewichts und der Windlast der Panel am Balkon hat (hab ich auch ein bisschen): Es gibt auch flexible Folienmodule, die wiegen keine 5 kg

    z.B.:

    Balkon Solar e.V.:

    YouTube Kanal von Dr. Andreas Schmitz:

    {Links durch Mod entfernt}


    Gruß

  • Wir wohnen zur Miete und hatten dieses Jahr vor, uns ein Balkonkraftwerk mit 400 W peak Leistung anzuschaffen. Bei den jetzigen Preisen hätte sich die Anlage nach ca 4-5 Jahren gelohnt.

    Nun kommt die Hausverwaltung mit derart hohen Auflagen für die Installation, dass die Kosten explodieren und die Inbetriebnahme für uns gar nicht mehr wirtschaftlich ist.

    Damit ist das Projekt vemutlich gestorben. :(

    Letztes Jahr ist die Balkonsolar-Petition ... durch den Bundestag gegangen. Dieses Jahr sind alle Punkte in Gesetzestexte gegossen worden.

    ... was an der Lage nichts ändern wird.

    Unterm Strich kann euch der Vermieter das Thema nicht mehr verbieten! (Ob man jetzt persönlich den eventuellen Ärger auf sich nehmen will, muss jeder selber entscheiden).

    Das tut er ja auch nicht, sondern macht Auflagen (wobei völlig egal ist, ob diese Auflagen zulässig sind oder nicht, weil abgesehen von dem unklaren Ausgang eine Klage dagegen den Rahmen sprengte).

    Typischerweise hängt man Balkonkraftwerke ans Balkongeländer. Damit ist es von außen sichtbar, und der Vermieter kann daran Anstoß nehmen. Als engagierter Balkonstrombauer könnte man die Lage vor Ort prüfen, ob man das Balkonkraftwerk vielleicht auf dem Balkon selbst aufbauen kann (so daß man es von außen nicht sieht).

    Im vorliegenden Fall ist eine Schuko-Steckdose schon vorhanden, an eine solche darf man ein Balkonkraftwerk mittlerweile anschließen.

    Eine Steckdose neu zu setzen darf ein Laie den Vorschriften (Niederspannungsanschlußverordnung) gemäß nicht, da kann die Hausverwaltung also zu Recht auf Ausführung durch ein Fachunternehmen bestehen (was die Installation vermutlich wirtschaftlich unrealistisch macht).

    Balkon Solar e.V.:

    YouTube Kanal von Dr. Andreas Schmitz:

    {Links durch Mod entfernt}

    Die konsequente Löschung jeglicher externer Verweise durch die Saaldiener nimmt diesem Forum einen guten Teil seines Werts. Da wird in meinen Augen das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, denn Internet lebt nunmal von Verweisen.

    Sofern der Autor eines Beitrages vorausschauend genug agiert und den später weggelöschten Verweis mit Worten hinreichend beschreibt, komme ich mit Google etc. weiter. Die meisten Foristen tun das aber nicht, der Verweis wird wegzensiert, der Beitrag damit oft unverständlich.

    Könnte einer mal die Saaldiener einbremsen?

  • Am irrwitzigsten fand ich den Statiknachweis, weil selbst ein großer Blumen- oder Baumtopf kommt schon auf 30 - 40 kg und für die wird gar kein Nachweis der Tragfähigkeit gefragt.

    Wenn ihr das nicht am Geländer montiert, dürfte die Statik das kleinste Problem sein. Lasst euch die Unterlagen zur Statik der Balkone von der Verwaltung geben. Und dann reicht ihr sie als Statiknachweis wieder ein ;)

    Und ja, das ist jetzt ernst gemeint. Schließlich wird die Statik mit deutlich höheren Punktlasten gerechnet, als hier auftreten. Welche genau, wird sicherlich im Nachweis der Statik stehen

  • So weit ich da informiert bin, kann der Vermieter Auflagen fordern wie er will, das interessiert halt nicht mehr. Wobei es da auch -soweit ich weiß- keine aktuelle Klage o.ä. gibt, welche die aktuellen Gesetze austestet. Selbst wenn man Recht bekäme, bliebe dann halt immer noch der Ärger mit dem Vermieter.

    Vielleicht hilft ja einfach ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter (vor der Montage!!!!), in dem man auch vorbringt, dass das BKW durch den Vermieter geduldet werden muss und der Vermieter keine Handhabe mehr dagegen hat. Muss ja nicht direkt auf Krawall aus gehen. Freundlich, aber bestimmt.

    Youtube: akkudoktor suchen, das ist der Kanal vom Andreas

    bzgl. der Flexmodule auch einfach mal googlen, ist dann bei kleineskraftwerk z.B. zu finden

    und auch einfach nach dem BalkonSolar e.V. suchen, kann man auch gut finden

  • Da wir zwei runde Balkone haben, wäre der Plan gewesen, die Anlage mit einem beschwerten Ständer auf dem Balkonboden aufzustellen.
    Versicherungsaspekt war auch in den Auflagen mit drin, wäre aber über private Haftpflichtversicherung abgegolten.

    Am irrwitzigsten fand ich den Statiknachweis, weil selbst ein großer Blumen- oder Baumtopf kommt schon auf 30 - 40 kg und für die wird gar kein Nachweis der Tragfähigkeit gefragt.

    Zum Stromkreis kann ich so erstmal nichts sagen.

    Das ist am Ende ein quasi-Verbot über Umwege.

    Wir hätten ca 80 Euro an Stromkosten pro Jahr mit der Anlage gespart, da steht der Aufwand in keinem Verhältnis.

    Moin,

    es gibt sogenannte (flexible) Ultraleichtmodule, die wiegen 2,4 kg.

    Mein Tip: lass Dich telefonisch von balkonkraftwerk.de beraten oder wende Dich via Kontaktformular auf deren Website an die, die rufen sicher auch zurück.

    Viel Erfolg!

  • Moin zusammen!

    Wir wohnen zur Miete und hatten dieses Jahr vor, uns ein Balkonkraftwerk mit 400 W peak Leistung anzuschaffen. Bei den jetzigen Preisen hätte sich die Anlage nach ca 4-5 Jahren gelohnt.

    Die Rechnung würde ich gerne mal sehen. Inklusive Opportunitätskosten lohnt sich so ein Ding finanziell meiner Erfahrung nach nie. Du weißt, dass sich ein Aktien-ETF ca. alle 10 Jahre verdoppelt und nicht abgeschrieben werden muss?

    Warum macht man sowas? Ideologie? Neue, große Anlagen werden mittlerweile zwangsweise auf 60% gedrosselt, weil man Angst hat alles bricht zusammen. Mit scheint die ganze Energiewende und das Thema Solar irgendwie nicht ganz durchdacht zu sein.

  • Keine bauliche Veränderung an der Mietsache. Wozu hast Du überhaupt die Hausverwaltung gefragt?

    Ein Balkonkraftwerk ist genehmigungspflichtig und sowas muss dann durch die Eigentümerversammlung. Es gibt eine Haus- und Gründstücksverwaltungsfirma, die beauftragt ist von der Eigentümergemeinschaft, sich um alltägliche Verwaltung eben zu kümmern.

  • Balkonkraftwerke amortisieren sich anders als Dachanlagen. Bei der geringen Leistung ist der Eigenverbrauchsanteil viel größer und da man alles selbst machen kann, sind die Kosten pro kWp auch recht gering.

    Mit scheint die ganze Energiewende und das Thema Solar irgendwie nicht ganz durchdacht zu sein.

    Das ist halt die Folge davon, dass der Staat kleinteilige Vorgaben macht und den Preismechanismus aushebelt. Zum Marktpreis würde keine PV-Anlage bei negativen Preisen einspeisen, aber wenn man Einspeisevergütung bekommt...

  • Keine bauliche Veränderung an der Mietsache. Wozu hast Du überhaupt die Hausverwaltung gefragt?

    Ein Balkonkraftwerk ist genehmigungspflichtig und sowas muss dann durch die Eigentümerversammlung. Es gibt eine Haus- und Gründstücksverwaltungsfirma, die beauftragt ist von der Eigentümergemeinschaft, sich um alltägliche Verwaltung eben zu kümmern.

    Ein Solarpaneel, das auf einem eigenen Ständer auf dem Balkon steht, ist ein Möbelstück und kein Balkonkraftwerk, muß somit auch nicht "durch die Eigentümerversammlung".

    Etwas anderes ist es, wenn Du das Solarpaneel am Balkongeländer befestigen willst, weil das eine bauliche Veränderung darstellt. Das ist dann ein Balkonkraftwerk.