Unterstützung für Kinder

  • Hallo,

    ich plane zum Immobilien Erwerb meinen Kindern eine finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.

    Wie kann ich sicherstellen, dass im Falle einer Scheidung/Trennung das Geld in meiner Familie bleibt?

  • Kater.Ka 23. Juli 2025 um 18:02

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wie kann ich sicherstellen, dass im Falle einer Scheidung/Trennung das Geld in meiner Familie bleibt?

    So ein Versuch kann schon mal der erste erfolgreiche Einschlag eines Sargnagels in die bisher noch unbelastete Ehe des zu subventionierenden Paares sein. Auch wenn ein Profi, beispielsweise ein Notar, engagiert wird. X/

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Verschenktes Geld gehört einem nicht mehr. Und das Leben ist voller Risiken. Man sollte seinem Kind bei der Partnerwahl vertrauen.

    Man sollte auch keinerlei Erwartungen an das Geldgeschenk knüpfen. Geldgeschenke sorgen schnell fur eine Schieflage.

  • Die Schenkung sollte gut dokumentiert werden, es reichen als Belege die Kontoauszüge, zumindest war es so bei mir.

    Im Falle einer Scheidung findet der Zugewinnausgleich statt, dabei werden Schenkungen und Erbschaften sowie der Besitz vor der Ehe berücksichtigt, daß heißt, sie werden nicht unter den Eheleuten aufgeteilt, sondern nur der Zugewinn, sprich die Wertsteigerung.

    Glücklicherweise werden die Werte von vor der Eheschließung mit dem Inflationsindex der Bundesbank quasi hochgerechnet, damit wird beim Zugewinnausgleich nur die reale Wertsteigerung berücksichtigt und nicht ein Wert, der möglicherweise nur durch den Anstieg der Inflation zustande kam.

    Es kann aber auch ein Vertrag aufgesetzt werden, daß Schenkungen und deren Wertsteigerung vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden.

    Oder statt der Zugewinngemeinschaft kann vor und während der Ehe die Gütertrennung vereinbart werden.

    Darüber gibt es gute Lektüre, Rechtsberater von Beck und von der Verbraucherzentrale.

  • Die Schenkung nimmst Du nicht an das Paar vor, sondern nur an Dein Kind. Im Falle einer Scheidung ist diese Schenkung vom Zugewinnausgleich ausgenommen (bzw. wird dem Anfangsvermögen des Kindes nachträglich zugerechnet) und bleibt daher m.E. so in der Familie.

    Haben deine Kinder Eheverträge, kommts natürlich drauf an, was da vereinbart wurde.

    Moralischer Sidekick, meine Schwiegerkinder sind nicht meine Familie? Meine Enkelkinder sind nur halbzugehörig zu meiner Familie? Na dann viel spaß auf der nächsten Familienfeier :thumbup:

  • Wenn man für sich und das Kind die Dokumente der Schenkung aufbewahrt, muss ansonsten niemand etwas davon erfahren, also nicht dramatisieren.

    Bei Familien mit größeren Vermögen ist ein Ehevertrag nach meiner Erfahrung absoluter Standard, alles andere wäre eher ungewöhnlich.

  • Die Schenkung nimmst Du nicht an das Paar vor, sondern nur an Dein Kind.

    Mal ganz abgesehen von dem ganzen Thema Scheidung und Trennung, unter dem Gesichtspunkt der Schenkungssteuer ist es auf jeden Fall sinnvoll, eine finanzielle Unterstützung für den Immobilienkauf nur an das eigene Kind vorzunehmen (denn der Freibetrag für Schenkungen an die Schwiegertochter / den Schwiegersohn beträgt nur 20.000 EUR alle 10 Jahre).

    So ein Versuch kann schon mal der erste erfolgreiche Einschlag eines Sargnagels in die bisher noch unbelastete Ehe des zu subventionierenden Paares sein. Auch wenn ein Profi, beispielsweise ein Notar, engagiert wird. X/

    Das sehe ich genauso. Wer dem eigenen Kind Geld schenkt, um es beim Erwerb einer Immobilie gemeinsam mit dem/der Ehepartner/in zu unterstützen, in der dann häufig ja auch die eigenen Enkelkinder wohnen werden, der sollte das meiner Meinung nach ohne irgendwelche Bedingungen machen. Das Ehepaar muss sich selbst überlegen, wie es mit Geld umgeht, und auch im Fall einer Trennung ist es (von rechtlichen Fragen rund um Zugewinnausgleich etc. ganz abgesehen) nicht notwendigerweise gerecht, wenn irgendwann vor z.B. 15 Jahren von den (Schwieger-)Eltern geschenktes Geld zwingend bei dem Partner landen soll, dessen Eltern das Geld geschenkt haben.

  • Da hilft es, klar zu vereinbaren, dass es eine Schenkung von dir an dein Kind ist. Am besten noch mit Unterschrift des Ehepartners des Kindes.

    Im Falle einer Trennung/Scheidung könnte das Geld dann als Anfangsvermögen deines Kindes gelten, sofern dein Kind das geltend macht. Wenn dein Kind im Falle der Trennung/Scheidung aber sagt, dass alle Vermögenswerte hälftig geteilt werden, kannst du nichts dagegen tun.

    Geschenkt ist geschenkt. Wieder holen ist gestohlen. Sagten wir in Kindertagen.