BU FAQs zur Berufsunfähigkeitsversicherung

  • - Sollte die BU bis zur Regelrente zahlen oder reicht auch 1-2-3-x Jahre weniger?

    Laufzeit bzw. Endalter einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nach Möglichkeit bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (aktuell 67) abgeschlossen werden. Zwar sparen Sie mit einem früheren Endalter (z. B. 2–3 Jahre weniger) etwas Beitrag, schaffen sich aber ein hohes Risiko: Die letzten Jahre sind aufgrund Inflation die teuersten, gerade bei früher Berufsunfähigkeit.

    Bedenken Sie außerdem: Bis zu Ihrem Renteneintritt wird das gesetzliche Rentenalter mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter steigen. Eine nachträgliche Verlängerung der Laufzeit ist nur bei wenigen Anbietern überhaupt möglich und dann deutlich teurer. Die ohnehin bestehende Lücke zwischen Ende der BU-Laufzeit und Beginn der Altersrente sollten Sie daher nicht unnötig vergrößern.

    Fazit: Endalter immer so lang wie möglich – also bis zur Regelaltersgrenze.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • - Sollte eine BU „mit au“ (bezahlen ab Woche 7 AU) sein?

    Ja, eine AU-Klausel ist häufig sinnvoll. Dann zahlt die Versicherung bereits eine Rente, wenn Sie (je nach Anbieter) länger als sechs Monate arbeitsunfähig krankgeschrieben sind. Schon ab der 7. Woche nach Ende der Lohnfortzahlung erhalten Sie Geld - auch ohne dass eine Berufsunfähigkeit endgültig festgestellt ist. Das schafft schnelle finanzielle Sicherheit in einer Phase, in der die BU-Leistung noch geprüft wird.

    Allerdings: Die AU-Klausel verteuert den Vertrag i.d.R. etwas (ca. 5%) und ist nicht bei allen Anbietern optimal geregelt. Manche verlangen z.B. die Einreichung eines vollständigen BU Antrags. Der Hauptvorteil einer AU-Klausel liegt darin, im Ernstfall schon früher Geld zu erhalten.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Danke Paulo für Ihre guten Fragen, für deren Beantwortung ich mir gerne Zeit genommen habe. Sie finden Ihre und weitere Fragen mit passenden Antworten nun auch bei der Google Suche nach BU FAQs auf unserer Seite Berufsunfähigkeit FAQ - Häufige Fragen BU. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Vielen Dank!
    Eine weitere Frage Dr. Schlemann

    Kreative Berufsnamen der BU Versicherung, sollte man sich darauf einlassen, oder besser nicht?

    Beispiel:
    ElektroIngenieur BU Monats Kosten 180€ Elektroingenieur Wärmesimulation BU Monatskosten 90€


    Und in welchem Umfang sollte man die Tätigkeit belegen, dass man dies beruflich auch ausübt?

    „ Wärmesimulation“ ist ja kein Beruf, sondern ein Tätigkeitsfeld


    Darüber konnte ich auch nichts auf ihrer sonst informativens Seite finden

  • Mit Auswahl eines günstigen Berufs kann man den Beitrag manchmal tatsächlich noch mal ein ganzes Stück senken.

    Am besten klärt man in Zweifelsfällen die optimale Eingruppierung über einen Versicherungsmakler mit der Gesellschaft, ggf. erst einmal anonym, damit es hinterher keinen Ärger gibt. Für unsere Kunden erreichen wir öfters positive Sonderentscheidungen. Die wird dann unter "besondere Vereinbarungen" im Antrag dokumentiert.

    Generell gilt wie immer: Ehrlichkeit währt am längsten!

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Was ich mich frage idt, wenn ich mit z.b. 22 eine abschließe mit einem Ausbildungsberuf, später aber auf einen anderen Job umschule, oder eine umfangreiche Fortbildung mache, und einen anderen nicht in der Versicherung genannten Beruf ausübe, sondern z.b. von der Werkstatt ins Büro wechseln, wie ist dass dan zu Werten, auch im Bezug auf die Einstufung der 50% welche beruf gilt dann?

    Oder den Wechsel vom Angestellten in die Selbständigkeit.

  • Ja, sollte sein, es sei denn "au" wäre schon über ein passendes Krankentagegeld gedeckt.

    (Fast) immer kommt A vor B, speziell hier kommt (fast immer) AU zeitlich vor BU.

    Alles gut mit dem Abschluss einer BU, aber nicht nur für den Fall, dass die Malaise evtl. monatelang bei "A" in der Schwebe bleibt und im Endeffekt (und glücklicherweise) doch nicht nach "B" mutiert, hätte man am falschen Ende - bzw. am Anfang - gespart.

    Denn auch wenn es dann doch "B" wird, fehlt einem der monatlich drei- oder vierstellige Betrag aus der "A"-Zeit.

    Heute lese ich in einem Beitrag in der Finanztip App, das man die AU-Klausel meistens nicht braucht und diese den BU-Beitrag um 5 bis 10% erhöht.

    Zur Überbrückung sollte auf den Notgroschen zurückgegriffen werden.

    Was nun? Ich habe erst vor ein paar Monaten eine neue BU mit AU-Klausel abgeschlossen.

  • Heute lese ich in einem Beitrag in der Finanztip App, das man die AU-Klausel meistens nicht braucht und diese den BU-Beitrag um 5 bis 10% erhöht.

    Nicht oft liegt die Finanztip App daneben, hier aber schon, meiner Ansicht nach.

    Zur Überbrückung sollte auf den Notgroschen zurückgegriffen werden.

    So bleibt der Notgroschen für andere Notfälle übrig.

    Was nun? Ich habe erst vor ein paar Monaten eine neue BU mit AU-Klausel abgeschlossen.

    Bei Deiner Entscheidung bleiben. ;)

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Heute lese ich in einem Beitrag in der Finanztip App, das man die AU-Klausel meistens nicht braucht und diese den BU-Beitrag um 5 bis 10% erhöht.

    Dem würde ich in dieser Pauschalität widersprechen. Einer unserer Kunden hat, wie auf unserer Website unter "Krankentagegeld und BU-Rente: Praxisfall Post-Covid / Long-COVID-Syndrom" beschrieben, dank AU Klausel rund 100 TEUR zusätzliches KTG erhalten, das bei direktem BU Antrag (ohne Nutzung AU Klausel) entfallen wäre. Das geht m.E. etwas über "Notgroschen" hinaus.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Was ich mich frage ist, wenn ich mit z.b. 22 eine abschließe mit einem Ausbildungsberuf, später aber auf einen anderen Job umschule, oder eine umfangreiche Fortbildung mache, und einen anderen nicht in der Versicherung genannten Beruf ausübe, sondern z.b. von der Werkstatt ins Büro wechseln, wie ist dass dan zu Werten, auch im Bezug auf die Einstufung der 50% welche beruf gilt dann?

    Oder den Wechsel vom Angestellten in die Selbständigkeit.

    Wenn Sie eine BU als Automechanikerin aufgrund höherer körperlicher Belastung relativ teuer abgeschlossen haben und anschließend ein Maschinenbaustudium beginnen bzw. erfolgreich absolvieren, dann bieten "gute" BU Tarife eine sog. "Günstigerprüfung" bei Berufswechsel an. Wichtig für die Qualität eines BU Tarifs ist, dass die Günstigerprüfung ohne erneute Gesundheitsprüfung bzw. Risikoprüfung (!) zu einer Besserstellung führt.

    Anhand von Belegen zur beruflichen Veränderung (z.B. Immatrikulationsbescheinigung oder Diplom) wird das gesunkene BU-Risiko bewertet und der Versicherte in eine "bessere" (risikoärmere) Berufsgruppe umsortiert. Der zu zahlende Beitrag kann dadurch deutlich günstiger werden.

    Der Wechsel vom Angestellten in die Selbstständigkeit führt i.d.R. zu keinem niedrigeren Beitrag.

    Für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit > 50% gilt immer der zuletzt ausgeübte Beruf, auch in umgekehrter Richtung, wenn sich z.B. das Risiko erhöht (Maschinenbauingenieur wird Sprengmeister).

    Waren das die Aspekte, die Sie beschäftigten Hinata ? Ihre Frage war für mich nicht ganz eindeutig formuliert.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • BS.C und itschytoo

    will euch im Grundsätzlichen ja gar nicht widersprechen. Man muss nicht alles und jedes überschaubare Risiko versichern. Kaputte Waschmaschine und geklautes Handy beispielsweise :S

    Und wer seine ältere Karre an die Wand setzt mit voraussichtlichem Totalschaden, der kann sich sofort ungefähr ausrechnen, dass sein Notgroschen für eine neue alte Karre reicht - dafür ist der ja da.

    Nur - mit der AU ist das so eine Sache. Nehmen wir mal einen mit 5.000 Netto. Ja, manche. die hier mitlesen. dürften über den Betrag lachen, die meisten aber eher nicht.
    Wenn der vom Arzt die dunkelgelbe Karte sieht und sich auf monatelange AU, vielleicht sogar BU einstellen muss, dann sagt der sich doch
    "Krankenschein ist Mist, aber das Krankengeld hält mich ja zumindest finanziell über Wasser".

    Der ist nun nach Ende seiner Gehaltsfortzahlung noch weitere 5 Monate im Krankenschein. Was er aber erst so nach und nach erfährt - im Gegensatz zu dem mit der Waschmaschine oder der kaputten Karre - dass ihm in dieser Zeit 8.000€ fehlen, mit der er bei Ansicht seiner gelben Arztkarte eben noch nicht gerechnet hatte.

    Klar kann der die 8.000 € dann auch von seinem Notgroschen bestreiten, aber gewusst hätte er es doch gerne vorher - genau wie der mit der kaputten Karre.

    P.S. Mit dem zwischenzeitlich von Dr. Schlemann eingestreuten Fall kann mein Beispiel zwar nicht mithalten, muss es aber auch nicht.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • BS.C und itschytoo

    Klar kann der die 8.000 € dann auch von seinem Notgroschen bestreiten, aber gewusst hätte er es doch gerne vorher - genau wie der mit der kaputten Karre.

    Wenn Du 5000 Euro absicherst, macht die AU auch ca 30 Euro im Monat aus. Das sind in 40 Jahren auch Ufer 15.000 Euro für nichts, wenn Du nicht den AU-Extremfall hast.

    Nur um zu zeigrn, dass die extremen Beispiele in beide Richtungen gehen. ;)

    Ich will gar kein Plädoyer für oder gegen AU, aber wenn ich das vorraussichtlich von meinem Notgroschen wuppen kann, versicher ich es nicht.

    Wenn man einen Notgroschen von gerade Mal 2000 Euro hat, sollte man es versichern.

  • Wenn Du 5000 Euro absicherst, macht die AU auch ca 30 Euro im Monat aus. Das sind in 40 Jahren auch Ufer 15.000 Euro für nichts, wenn Du nicht den AU-Extremfall hast.

    Nur um zu zeigrn, dass die extremen Beispiele in beide Richtungen gehen. ;)

    Das ist ein generelles Manko bei Versicherungen, dass sie sich nur "lohnen" wenn das versicherte Risiko eintritt. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Das ist ein generelles Manko bei Versicherungen, dass sie sich nur "lohnen" wenn das versicherte Risiko eintritt. :)

    Das stimmt schon irgendwie.

    Man müsste mal Polizisten fragen, ob die sich nach einem Einsatz ärgern, wenn sie nicht angegriffen wurden und daher sich die persönliche Schutzausrüstung nicht "gelohnt" hat. (Ist ja ein vergleichbares Prinzip.)

  • Man müsste mal Polizisten fragen, ob die sich nach einem Einsatz ärgern, wenn sie nicht angegriffen wurden und daher sich die persönliche Schutzausrüstung nicht "gelohnt" hat. (Ist ja ein vergleichbares Prinzip

    Als jemand, der mal etwas ähnliches gemacht hat: Nein. Man ist heilfroh.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Im aktuellen Newsletter positioniert sich die Finanztip-Redaktion ganz klar gegen diese AU-Klausel.

    Mit welchen Argumenten?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.