- Sollte die BU bis zur Regelrente zahlen oder reicht auch 1-2-3-x Jahre weniger?
Laufzeit bzw. Endalter einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nach Möglichkeit bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (aktuell 67) abgeschlossen werden. Zwar sparen Sie mit einem früheren Endalter (z. B. 2–3 Jahre weniger) etwas Beitrag, schaffen sich aber ein hohes Risiko: Die letzten Jahre sind aufgrund Inflation die teuersten, gerade bei früher Berufsunfähigkeit.
Bedenken Sie außerdem: Bis zu Ihrem Renteneintritt wird das gesetzliche Rentenalter mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter steigen. Eine nachträgliche Verlängerung der Laufzeit ist nur bei wenigen Anbietern überhaupt möglich und dann deutlich teurer. Die ohnehin bestehende Lücke zwischen Ende der BU-Laufzeit und Beginn der Altersrente sollten Sie daher nicht unnötig vergrößern.
Fazit: Endalter immer so lang wie möglich – also bis zur Regelaltersgrenze.