Warum werden kaptial einkünfte pauschal besteuert

  • Es gibt mit Sicherheit solche und solche Behörden, wie eben überall.

    Stell dir mal einen normalen Arbeitnehmer vor, der seine Steuererklärung einreicht und laut seiner Software eine Erstattung erwartet.

    Bei einer wirtschaftlichen Arbeitsweise müsste der Betrag laut Software einfach überwiesen werden und kein Mitarbeiter darf Zeit aufwenden, da diese Zeit flächendeckend nicht dazu führt, dass die niedrigere Erstattung durch das Finanzamt die aufgewandte Arbeitszeit kompensiert.

  • Stell dir mal einen normalen Arbeitnehmer vor, der seine Steuererklärung einreicht und laut seiner Software eine Erstattung erwartet.

    Bei einer wirtschaftlichen Arbeitsweise müsste der Betrag laut Software einfach überwiesen werden und kein Mitarbeiter darf Zeit aufwenden, da diese Zeit flächendeckend nicht dazu führt, dass die niedrigere Erstattung durch das Finanzamt die aufgewandte Arbeitszeit kompensiert.

    Stell dir mal vor es gibt eine Überweisungssoftware, die automatisch Überweisungen in die Zukunft terminieren kann.

  • Stell dir mal einen normalen Arbeitnehmer vor, der seine Steuererklärung einreicht und laut seiner Software eine Erstattung erwartet.

    Bei einer wirtschaftlichen Arbeitsweise müsste der Betrag laut Software einfach überwiesen werden und kein Mitarbeiter darf Zeit aufwenden, da diese Zeit flächendeckend nicht dazu führt, dass die niedrigere Erstattung durch das Finanzamt die aufgewandte Arbeitszeit kompensiert.

    Warum bist du der Meinung, dass das nicht überprüft werden sollte? Offensichtlich fehlt dir die Vorstellungskraft davon, was bei einem Arbeitnehmer an steuerlichem Potential vorhanden sein kann. Tatsächlich ist es ja schon so, dass viele Steuererklärungen automatisch veranlagt werden.

  • Mal als Beispiel von 2 Fällen bei denen ich heute Änderungen durchführen musste.

    1. Fall

    Die Steuerpflichtigen wollten den privaten Musikunterricht der Kinder als Betreuungskosten absetzen. Das waren je Kind über 900€.

    2. Fall

    Der Steuerpflichtige hat auf der Anlage V AfA in Höhe von über 4.800€ angesetzt. Tatsächlich lag die AfA aber bei lediglich 200€. Zusätzlich hat er neben der Home Office Pauschale noch die Pauschale für ein Arbeitszimmer angegeben.

    Beide Fälle zusammen haben zu einem Mehrergebnis von rund 3.000€ geführt

  • Bei einer wirtschaftlichen Arbeitsweise müsste der Betrag laut Software einfach überwiesen werden und kein Mitarbeiter darf Zeit aufwenden, da diese Zeit flächendeckend nicht dazu führt, dass die niedrigere Erstattung durch das Finanzamt die aufgewandte Arbeitszeit kompensiert.

    Dann hast du aber ganz schnell sehr "kreative" Steuererklärungen. Das ist ja wie im Verkehr. Alkoholkontrollen mitten in der Nacht sind jetzt finanziell nicht so der Bringer für den Staat und sicher auch kein Spaß für die Polizisten, aber wenn gar keiner kontrolliert, fahren am Ende zu viele besoffen durch die Gegend. Die bloße Möglichkeit einer Kontrolle führt bei den meisten zu gesetzeskonformem Verhalten.

  • Mal als Beispiel von 2 Fällen bei denen ich heute Änderungen durchführen musste.

    1. Fall

    Die Steuerpflichtigen wollten den privaten Musikunterricht der Kinder als Betreuungskosten absetzen. Das waren je Kind über 900€.

    2. Fall

    Der Steuerpflichtige hat auf der Anlage V AfA in Höhe von über 4.800€ angesetzt. Tatsächlich lag die AfA aber bei lediglich 200€. Zusätzlich hat er neben der Home Office Pauschale noch die Pauschale für ein Arbeitszimmer angegeben.

    Beide Fälle zusammen haben zu einem Mehrergebnis von rund 3.000€ geführt

    Der "Fall 2" hat nichts mit dem Szenario "Arbeitnehmer" zu tun.

    Fall 1 schon eher. Bei 900 € Kosten sprechen wir über eine Erstattung im niedrigen 2-stelligen Bereich. Da kann man ausrechnen, welche Arbeitszeit er dafür aufwenden darf, damit es für die Gesamtheit der Steuerzahler kein Verlustgeschäft wird.

  • Die bloße Möglichkeit einer Kontrolle führt bei den meisten zu gesetzeskonformem Verhalten.

    Gerade heute habe ich einen Bericht über eine Verkehrskontrolle im Ruhrgebiet gelesen, ich glaube es war auf der A40 oder der A42. Die Hälfte der kontrollierten Fahrzeuge wiesen gravierende Mängel auf, entweder am Fahrzeug oder beim Fahrer oder bei beiden.

  • Der "Fall 2" hat nichts mit dem Szenario "Arbeitnehmer" zu tun.

    Fall 1 schon eher. Bei 900 € Kosten sprechen wir über eine Erstattung im niedrigen 2-stelligen Bereich. Da kann man ausrechnen, welche Arbeitszeit er dafür aufwenden darf, damit es für die Gesamtheit der Steuerzahler kein Verlustgeschäft wird.

    Die Kosten waren 900€ je Kind. Von den 1.800€ wirken sich 1.200€ auf das zu versteuernde Einkommen aus. In diesem konkreten Fall lag die steuerliche Auswirkung bei exakt 496€.
    Das ganze hat mich als Bearbeiter 5 Minuten gekostet um es zu ändern und zu erläutern.
    Ich denke das war wirtschaftlich dann schon in Ordnung.


    Die absoluten 0815 Fälle ohne jegliches Risiko werden schon seit Jahren voll maschinell bearbeitet.

  • Gerade heute habe ich einen Bericht über eine Verkehrskontrolle im Ruhrgebiet gelesen, ich glaube es war auf der A40 oder der A42. Die Hälfte der kontrollierten Fahrzeuge wiesen gravierende Mängel auf, entweder am Fahrzeug oder beim Fahrer oder bei beiden.

    Zeigt, dass entweder zu wenig kontrolliert wird oder die Strafen zu gering sind. Vermutlich beides. Ich hatte irgendwann mal was über die LKW-Kontrollestelle bei Erstfeld (nördlich vom Gotthardtunnel) gesehen. Die hatten in den ersten Jahren wohl hohe Trefferquoten und mittlerweile fast nicht mehr.

    Wobei die Polizei ja nur diejenigen kontrolliert, die schon so aussehen, dass es sich lohnt. 50% bei der Kontrolle sind also nicht 50% auf der Straße

  • Der "Fall 2" hat nichts mit dem Szenario "Arbeitnehmer" zu tun.

    Fall 1 schon eher. Bei 900 € Kosten sprechen wir über eine Erstattung im niedrigen 2-stelligen Bereich. Da kann man ausrechnen, welche Arbeitszeit er dafür aufwenden darf, damit es für die Gesamtheit der Steuerzahler kein Verlustgeschäft wird.

    Du hast schlicht keine Vorstellungskraft, was für steuerliche Auswirkungen sich auch im Arbeitnehmerbereich abspielen können.

    Insbesondere Fälle mit Auslandsbezug gehen da schnell in 5 stellige Sphären über. Steuer wohlgemerkt.

  • Mal als Beispiel von 2 Fällen bei denen ich heute Änderungen durchführen musste.

    1. Fall

    Die Steuerpflichtigen wollten den privaten Musikunterricht der Kinder als Betreuungskosten absetzen. Das waren je Kind über 900€.

    2. Fall

    Der Steuerpflichtige hat auf der Anlage V AfA in Höhe von über 4.800€ angesetzt. Tatsächlich lag die AfA aber bei lediglich 200€. Zusätzlich hat er neben der Home Office Pauschale noch die Pauschale für ein Arbeitszimmer angegeben.

    Beide Fälle zusammen haben zu einem Mehrergebnis von rund 3.000€ geführt

    Gut gemacht 😉Manche Leute bekommen den Hals nicht voll...

  • Der "Fall 2" hat nichts mit dem Szenario "Arbeitnehmer" zu tun.

    Fall 1 schon eher. Bei 900 € Kosten sprechen wir über eine Erstattung im niedrigen 2-stelligen Bereich. Da kann man ausrechnen, welche Arbeitszeit er dafür aufwenden darf, damit es für die Gesamtheit der Steuerzahler kein Verlustgeschäft wird.

    Fall 2 trifft sicher auch auf Arbeitnehmer zu, dann aber eben mit weiteren Einkunftsarten. Das sind möglicherweise nicht mehr die Fälle die perfekt automatisiert werden können.

    Im Fall 1 ist die Steuererstattung eher im Bereich einiger hundert €.

  • Fall 2 trifft sicher auch auf Arbeitnehmer zu, dann aber eben mit weiteren Einkunftsarten. Das sind möglicherweise nicht mehr die Fälle die perfekt automatisiert werden können.

    Im Fall 1 ist die Steuererstattung eher im Bereich einiger hundert €.

    Das sollte nicht "2-stellig" sondern "3-stellig" in meinem Posting heißen.

    Und ja, der Fall 2 ist kein reiner Arbeitnehmer mehr. Diese Fälle müssen automatisiert von denen abgetrennt werden, wo jede Sekunde, die ein Mitarbeiter investiert, Geld verschwendet.