Eintrag Kapitalerträge im Steuerbescheid

  • Bei meiner Einkommensteuererklärung ergibt sich ein Kapitalertrag von 1.726 Euro. Im Steuerbescheid ist für die Kapitalerträge ein Wert von 2.957 Euro eingetragen.
    Weiß jemand wie dieser Unterschied zu Stande kommt bzw. der Wert im Steuerbescheid vom Finanzamt berechnet wird.
    Danke für jeden Hinweis

  • Kater.Ka 20. August 2025 um 06:21

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Danke für die Tipps. Ich bin mir sicher, dass ich alle meine Kapitalerträge erfasst habe. Glaube eher es liegt an den mir nicht bekannte Algorithmus zur Berechnung des Wertes aus den Einnahmen und Verlusten. Bin gerade dabei mit probieren das Rätsel zu lösen. Mal sehen ob mein IQ dafür ausreicht :-).

  • Eigentlich sollte die Abweichung in den Erläuterungen erklärt werden.

    Ziemlich wahrscheinlich wurden dem FA höhere Kapitalerträge von den Banken mitgeteilt.

    Die Höhe von den Kapitalerträgen werden nicht gemeldet.

    Eine Santander, Deutsche Bank, Postbank, Noris Bank oder Klarna möchte ich nicht als Vertragspartner.

  • Die Höhe von den Kapitalerträgen werden nicht gemeldet.

    In diesem Fall aber vielleicht indirekt schon, da die tatsächlich freigestellten ja gemeldet werden. Wenn man also nur bisher nicht freigestellte Beträge angibt und das FA zusätzlich Meldungen über freigestellte hat, dann sind die Kapitalerträge höher als die, die man angegeben hat. Also so wie Kater.Ka auch schon geschrieben hatte.

    Das wurde aber mittlerweile vom TE ausgeschlossen.

  • Vom Finanzamt gezahlte Zinsen werden oftmals vergessen. Diese trägt das FA dann oftmals selber ein.

    Ja, einverstanden, aber diese Zinsen fallen doch nicht in dieser Höhe an....

    An das Finanzamt werden nur Kapitalerträge gemeldet, die bei einer Bank freigestellt wurden. Kapitalerträge, bei denen "automatisch" Steuern einbehalten wurden, werden hingegen nicht gemeldet.
    Wenn du wissen willst, welche Kapitalerträge aufgrund deiner Freistellungsaufträge an das Finanzamt von den verschiedenen Banken gemeldet wurden, dann kannst du eine Auskunft darüber von Bundeszentralamt für Steuern erhalten. Diese Auskunft kann man online anfragen und man erhält relativ zeitnah eine Aufstellung, welche Bank welche Zinserträge gemeldet hat.

  • Du hast doch sicher die Einkommenssteuererklärung mit ELSTER gemacht oder über WISO (o.ä.) dorthin übertragen? Logg dich dort einfach ein und schau dir deine Belege an, die gespeichert wurden für 2024. Vielleicht hast du etwas vergessen an Erträgen.

  • Ja, einverstanden, aber diese Zinsen fallen doch nicht in dieser Höhe an....

    Kann manchmal schon in dieser Region liegen. Ist auch ein häufiges Problem bei den Leuten, die keine Pflichtveranlagung haben. Da kann man dann noch schnell 3 Steuererklärungen auf einmal einreichen, nur entsteht dann eben durch diese Zinszahlung die Pflichtveranlagung für dieses Jahr.

    Was hier der Fall ist, kann aus der Ferne aber niemand beurteilen. Die Finanzamtzinsen sind jedoch ein häufiges Thema, dass oftmals vergessen wird, aber leicht von Amts Wegen korrigiert werden kann.

  • Kann manchmal schon in dieser Region liegen.

    ... was für eine Region meinst du ... ?


    Da kann man dann noch schnell 3 Steuererklärungen auf einmal einreichen, nur entsteht dann eben durch diese Zinszahlung die Pflichtveranlagung für dieses Jahr.

    Erträge sind IMMER in dem Jahr zu versteuern, in dem der Ertrag zugeflossen ist. Wenn du eine Steuererklärung für 3 Kalenderjahre einreichst, dann werden NIEMALS Erträge oder Aufwendungen in ein Kalenderjahr verschoben.

    Vom Finanzamt gezahlte Zinsen werden oftmals vergessen. Diese trägt das FA dann oftmals selber ein.

    Die Finanzamtzinsen sind jedoch ein häufiges Thema, dass oftmals vergessen wird, aber leicht von Amts Wegen korrigiert werden kann.

    Hier in dem Beitrag von Ogrun geht es um eine Zinsdifferenz in Höhe von EUR 1.231,00. Ich frage mich, welche Steuererstattung da zugrunde gelegen haben soll, um vom Finanzamt Zinsen in dieser Höhe zu bekommen.

    Ja, der / die zuständige Sachbearbeiter/in beim Finanzamt weiß es. Eine Nachfrage sollte zum gewünschten Erkenntnisgewinn führen.

    Das scheint mir die vernünftigste Lösung zu sein - schließlich machen wir hier kein Quiz.