Senken Handwerkerleistungen das zvE in Bezug auf Elterngeldgrenze?

  • Hallo zusammen,

    ich bin in dem Artikel https://www.finanztip.de/zu-versteuerndes-einkommen/ über diesen Satz gestolpert:


    Wenn Du Dich als erfahrenerer Steuerzahler fragst, wo sich die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen versteckt haben: Diese spielen beim zvE keine Rolle, sondern werden in der Berechnung des Finanzamts erst später direkt von einem Zwischenwert der Steuer abgezogen. Am Ende steht die zu zahlenden Einkommensteuer.


    Bedeutet das, dass Handwerkerleistungen unser zvE nicht senken (konkret in Bezug auf die Grenze des zvE von 175.000 € beim Elterngeld)? Oder lese ich das einfach falsch?


    Danke vorab und viele Grüße

    Lisa

  • Die Rechnung ist ziemlich simpel (natürlich leicht vereinfacht):

    Bruttoeinkünfte
    -Vorsorgeaufwand
    -Werbungskosten
    -betrieblicher Aufwand
    =zu versteuerndes Einkommen
    *Steuersatz (gem. Tabelle)
    =Einkommensteuer
    -(Handwerkeraufwand * 0,2)
    -(haushaltsnahen Dienstleistungen * 0,2)
    =festgesetzte Einkommensteuer


    Da das zvE entscheidend ist, sind Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen irrelevant.

  • Vom Prinzip her wird die Umsatzsteuer auf die Lohnkosten mit der zu zahlenden Einkommensteuer verrechnet.

    Nein. Das ist sowohl vom Prinzip, als auch vom Prozemtsatz falsch. Es sind 20% der Lohnkosten (brutto).

    Der Gesamtanteil der Umsatzsteuer beträgt nicht 19%, sondern effektiv knapp unter 16%. Und die Herleitung ist sowohl falsch, als auch unnötig kompliziert. Viel einfacher als "20% der Lohnkosten werden von deiner zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen" kann es nicht erklärt werden. Auch nicht mit vermeintlich analogen Beispielen.

  • Genau genommen sind es auch nicht nur die Lohnkosten. Auch Maschinenkosten, die Kosten für notwendiges Verbrauchsmaterial, Fahrtkosten und sogar Entsorgungskosten können angesetzt werden.

    Auf die Summe all dieser Positionen (zuzüglich Umsatzsteuer) werden dann die 20% gerechnet.

    Das geht jetzt aber an der eigentlichen Frage dieses Threads vorbei, da Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen das zvE nicht reduzieren und es damit keinen Einfluss auf die Grenze für den Bezug von Elterngeld hat.

  • Die gesamte Auflistung hab ich mir gespart. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.

    Womit die Aussage aber so nicht korrekt war. Es geistert immer wieder die Aussage "nur die Lohnkosten" rum, was aber eben nicht stimmt. Es kann sehr viel mehr angesetzt werden. Entweder antwortet man richtig und packt alles rein, oder man lässt es gleich bleiben.

    Zumal ich nicht mal danach googlen muss, so schwierig ist es ja auch nicht und die Auflistung kann man sich durchaus merken. Ich kuss ja nicht die genauen Paragraphen zitieren.

  • In dem BMF Schreiben steht halt noch viel mehr drin. Es geht ja auch um die grundsätzliche Frage, was da überhaupt dazu zählt. Sprich: Ohne Roman zu schreiben, wird man da immer ungenau sein. Für ein Forum halte ich den Hinweis auf Lohnkosten für ausreichend. Ich hätte präzisieren können, dass es nicht ausschliesslich Lohnkosten sind.

  • Vom Prinzip her wird die Umsatzsteuer auf die Lohnkosten mit der zu zahlenden Einkommensteuer verrechnet.

    Das ist sowohl vom Prinzip, als auch vom Prozentsatz falsch. Es sind 20% der Lohnkosten (brutto).

    ANDREJs Darstellung kommt überschlagsmäßig ganz gut hin. Du wirst das natürlich weiterhin nicht akzeptieren wollen und Dich an den Differenzen abarbeiten wollen, obwohl Du ja eigentlich keine Zeit in die Sache stecken wolltest.

    Jeder zahlt seine Handwerkerrechnungen selbst und auch seine Steuer.

  • Achim Weiss

    Die effektive Umsatzsteuer beträgt aber nicht 19%, sondern exakt 15,967 %. Das wäre eine Differenz von 20,16%. Das Herleitungsprinzip war vollkommen untauglich (auch wenn das in Wortklauberei ausartet). Warum es vorallem mathematisch nicht taugt, habe ich ausgeführt.

    Wenn sich anderweitig um 20% vertun würde, würdest du hier im Forum auf die Barrikaden gehen, aber wenn du mir vermeintlich eins reinwürgen (warum auch immer), ist es als Steigbügelhalter scheinbar gut genug. Wie auch immer.

  • Achim Weiss

    Die effektive Umsatzsteuer beträgt aber nicht 19%, sondern exakt 15,967 %.

    ... und Dir geht es in diesem Thread nunmal ums Erbsenzählen.

    Das ändert nichts daran, daß die Steuerersparnis durch haushaltsnahe Dienstleistungen überschlagsmäßig etwa dem entspricht, was auf der Rechnung unter "Mehrwertsteuer" steht - ob Du das nun wahrhaben willst oder nicht.

    :)

  • ... und Dir geht es in diesem Thread nunmal ums Erbsenzählen.

    Das ändert nichts daran, daß die Steuerersparnis durch haushaltsnahe Dienstleistungen überschlagsmäßig etwa dem entspricht, was auf der Rechnung unter "Mehrwertsteuer" steht - ob Du das nun wahrhaben willst oder nicht.

    :)

    Das ist so auch nicht richtig. Bei Dienstleistungen ja, bei klassischen Handwerkerleistungen ist der Lohnanteil (*und alles was damit zusammenhängend noch berücksichtigt werden kann) davon abhängig, was gemacht wird. Der Lohnanteil* beträgt aus meiner persönlichen Erfahrung eigentlich nie 100% der Rechnung. Zwischen 30 und 70% dürfte die breite Masse liegen. Dann sind wir nicht bei ca. 16% sondern irgendwo zwischen knappen 5% und 11% der Gesamtrechnung. Was wiederum unterstreicht, wie untaugpich der Vergleich ist. Aber sei es drum. Du liegst sowieso nie falsch.

  • ... und Dir geht es in diesem Thread nunmal ums Erbsenzählen.

    Das ändert nichts daran, daß die Steuerersparnis durch haushaltsnahe Dienstleistungen überschlagsmäßig etwa dem entspricht, was auf der Rechnung unter "Mehrwertsteuer" steht - ob Du das nun wahrhaben willst oder nicht.

    Das ist so auch nicht richtig.

    Bin selbst Beamter.

    Ok, das erklärt natürlich, warum Du den obigen Sachverhalt bis aufs Würzelchen zerlegen mußt und mit meinem Überschlag nicht klarkommst.