Du machst ein Sabatical und reist zwei Jahre durch die Welt. Dabei willst Du von Katmandu aus keine Einkommensteuererklärung einreichen und nimmst in Kauf, dass du irgendwie abgemahnt wirst, vielleicht auch Verzugszinsen zahlen musst. Das holst du dann nach Deiner Reise nach - einschließlich der Angabe Deiner Miteinnahmen. Stattdessen läuft jetzt die automatische Einkommensteuererklärung, die auch automatisch zum Bescheid wird. Später wird festgestellt, dass Du Mieteinnahmen hast und dann fangen die Mühlen von unabhängigen anderen Abteilungen an zu arbeiten und den falschen Bescheid abzuarbeiten. Nach Deiner Rückkehr findest du in deinem Briefkasten eine Vorladung vom Gericht wegen Steuerbetrug.
Also wurde im Szenario nicht sichergestellt, dass Post einen erreicht (als Vermieter suboptimal) oder es wurde nicht reagiert.
Also, da sehe ich den Fehler nicht beim hessischen Finanzamt.