Marktüblicher Zinssatz bei Darlehen zwischen Geschwistern

  • Moin Forum,

    wie bzw. wo finde ich den "Marktüblichen Zinssatz" um einen Darlehensvertrag zwischen Geschwistern auszugestalten?

    Der Schenkungsfreibetrag von 20000€ ist aufgebraucht und ich würde meiner Schwestern 50 k€ für ein Jahr leihen.

    Woher bekomme ich den aktuellen Zinssatz damit keine Schenkungssteuer anfällt?

    Das ich die Kapitalerträge versteuern muss ist klar.

  • Als erste Anhaltswerte könnte man bei Check24 oder ähnlichen Vergleichsportalen schauen, was so an Zinssätzen angeboten wird.

    Oder deine Schwester lässt ich ein Kreditangebot der "Hausbank" machen.

    Ob die so ermttelten Zinssätze realistisch sind und in der angedachten Größe, weiß ich nicht. Wie weit man diese Zinssätze unterbieten darf, ohne das,Schenkungssteuer anfällt, weiß ich nicht.

  • koho ein n Zuviel. Die anderen brauchen aktuell nix. ;)

    DL29 habe ich auch schon dran gedacht, aber welchen der Zinssätze nimmt man da?

    Von 2,87% bis 8,8% ist alles dabei.

    Im Steuerrecht findet man häufig 5,5% was ja irgendwo in der Mitte liegt. Ich möchte meiner Schwester jetzt auch nicht ausnehmen.......2,8% ist ja mal gerade nur die hälfte von 5,5%



  • Du sollst einen marktüblichen Zinssatz nehmen. Das ist aber m.W. nirgends weiter definiert.

    Eigentlich geht das gar nicht, denn für Dich wäre ein marktüblicher Anlagezins geeignet (z.B. ein Festgeldzins) für die Schwester ein marktüblicher Kreditzins für einen unbesicherten Kredit. Und schon hast Du diese riesige Spanne.

    Das Gute ist aber, dass das sowieso keiner überprüft, insbesondere nicht bei dieser Summe. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass doch mal ein Finanzbeamter nachfragt, denke Dir halt eine gute Story innerhalb dieser Spanne aus, idealerweise mit irgendeinem Angebot, dass Du Dir jetzt abspeicherst und gut ist.

  • Woher bekomme ich den aktuellen Zinssatz damit keine Schenkungssteuer anfällt?

    Wieso willst du unbedingt die Schenkungssteuer vermeiden? Die Kapitalerträge musst du versteuern, nämlich mit 26,375%. Wenn du das Geld deiner Schwester zinslos leihst, wird die Schenkungssteuer auf die entgangenen Zinsen gerechnet. Geschwister fallen dort in Steuerklasse 2, da musst du also innerhalb von 10 Jahren schon über 300.000 verschenken, um 25% Steuern zu haben. Ihr dürftet also vermutlich eher ein gutes Geschäft gemacht haben, wenn du das Darlehen zinslos gewährst.

  • Bundesfinanzhof, Urteil vom 31.7.2024, Aktenzeichen II R 20/22:

    Folgende Klarstellung hinsichtlich der Bemessung der Zinsersparnis: Anders als das Finanzgericht entschieden hatte, darf der gesetzlich vorgesehene Zinssatz von 5,5% (§ 15 (1) des Bewertungsgesetzes (BewG)) nicht herangezogen werden, wenn ein konkreter marktüblicher Zinssatz feststeht. Im Streitfall lag dieser bei 2,81%, was sich aus den Statistiken der Deutschen Bundesbank ergab.

  • Ich würde mit 2,87% ins Rennen gehen.

    Wobei ich mich nun frage, ob das bei einer Leihe überhaupt notwendig ist im Bezug auf Schenkungssteuer etc.

  • Denkfehler meinerseits.

    Die Schenkungssteuer zwischen Geschwistern ist niedriger als die KESt. wie Meins23 ja geschrieben hat. Ich war von 30% Steuer ausgegangen aber der Satz gilt ja unter Fremden.

    Mit einem Zinssatz in der Nähe von den 2,87% würde das Finanzamt wohl nix sagen und ein paar tausend Euro mit Erbschaftsteuer zu besteuern ist günstiger als mit der Kapitalertragssteuer.

    Danke ans Schwarmwissen!

  • Wieso willst du unbedingt die Schenkungssteuer vermeiden? Die Kapitalerträge musst du versteuern, nämlich mit 26,375%.

    Dafür bekommt er natürlich auch einen Zins (von dem ihm etwa 73% bleiben).

    Man sollte wissen, was der TE eigentlich will. Könnte schon sein, daß er seiner Schwester einen Gefallen tun will und sagt: Ich gebe Dir das Geld zu dem Zinssatz, den ich für eine entsprechende Anlage am Markt bekäme. Du hast allerdings den Vorteil, daß Du den niedrigen Zins zahlst, den ich für mein Haben bekäme und nicht etwa den deutlich höheren Darlehenszins eines unbesicherten Darlehens.

    Wenn das so ist, will er neben der Abgeltungsteuer nicht auch noch Schenkungsteuer zahlen. Den Freibetrag hat er ja schon aufgebraucht.

    Ihr dürftet also vermutlich eher ein gutes Geschäft gemacht haben, wenn du das Darlehen zinslos gewährst.

    Die Schwester schon, der Bruder nicht.

  • Blöde Frage zum diesem Thema: Angenommen die Schwester bekommt das Darlehen von dem Bruder. Muss sie das dann in der Steuererklärung dann angeben? Oder wie läuft das dann in der Praxis ab? Das mit dem Zins dient ja in dem Fall nur der Schenkungssteuervermeidung oder? .....


    (wenn dann nach dem Jahr die von der Schwester erhaltenen Zinsen wieder in einem Kuvert zur ihr wandern, falls man das Geld in Wahrheit zinsfrei verleihen wollte, wäre das ja eigentlich nicht wirklich fürs Amt nachvollziehbar, oder?)

  • Jetzt mal ganz blöd gedacht:

    Wenn du noch andere Geschwister hast, die nichts benötigen und das womöglich auch die nächsten 10 Jahre nicht, könntest du dann denen nicht jeweils 20k€ schenken und die schenken das wiederum am besagte Schwester weiter?

  • Man sollte wissen, was der TE eigentlich will. Könnte schon sein, daß er seiner Schwester einen Gefallen tun will und sagt: Ich gebe Dir das Geld zu dem Zinssatz, den ich für eine entsprechende Anlage am Markt bekäme. Du hast allerdings den Vorteil, daß Du den niedrigen Zins zahlst, den ich für mein Haben bekäme und nicht etwa den deutlich höheren Darlehenszins eines unbesicherten Darlehens.

    Der TE hat im Eingangspost schon Recht deutlich gemacht, dass er das Geld auch komplett seiner Schwester schenken möchte, dies aus Steuergründen aber nicht in Betracht zieht. Siehe auch hier:

    Der Schenkungsfreibetrag von 20000€ ist aufgebraucht

    Demnach geht es hier am Ende nur noch darum, wodurch die geringsten Steuern anfallen.


    Die Schwester schon, der Bruder nicht.

    Rein nach Geld bemessen stimmt das schon, aber manchmal (oder auch eher öfters) ist Geld nicht das Einzige, das etwas zählt.

    Keiner kennt die genauen Beweggründe, wieso der TE seiner Schwester etwas Gutes tun will. Das ist mir auch egal und spielt tatsächlich keine Rolle. Wenn er glücklich ist, wenn er seiner Schwester helfen kann, und die 50k ihm völlig egal sind (ebenso wie damit zu erzielenden Kapitalerträge), dann ist vielleicht das persönliche Ziel erreicht. Ganz frei nach dem Motto "Happy sister, happy life".

  • Auf kleine Schwestern muss man als großer Bruder schon ein bisschen aufpassen und wenn es brennt auch mal helfen.

    Es geht darum einen kurzfristigen Finanziellen Engpass zu überbrücken und schenken wollte ich das meiner kleinen Schwester auch nicht. Das würde sie auch nicht annehmen wollen und so fies bin ich meinem Geld auch nicht.

    Geld und Rendite ist nicht das wichtigste im Leben.

  • Wenn du die 50000€ nur für ein Jahr verleihst, ergibt sich bei 3% ein Zins von 1500€. Das dürfte aus Finanzamtsicht nicht unendlich viel sein. Ist ja kein Immokredit über 10 oder 20 Jahre.

    Wahrscheinlich würde auch das Problem mit der Schenkungssteuer egal sein bei dem Betrag.

    Wenn ihr dann noch einen Zinssatz festlegt, der für dich mehr Zinsen bringt als eine übliche Anlage in Festverzinsliches, sollte das doch passen. Kannst ja den minimalen Zins von 2,87% aus den oben genannten Tabellen nehmen, dann ist es ordentlich begründbar.

  • Wahrscheinlich würde auch das Problem mit der Schenkungssteuer egal sein bei dem Betrag.

    Naja, der Freibetrags ist bereits erreicht, also ist jede weitere Schenkung jetzt steuerpflichtig. Da gibt es keinen Ermessensspielraum. Klar ist fraglich, ob das FA jemals davon Sind bekommt, aber rein formal handelt es sich um Steuerhinterziehung, wenn die Schenkung nicht gegenüber dem FA erklärt wird.

    Kannst ja den minimalen Zins von 2,87% aus den oben genannten Tabellen nehmen, dann ist es ordentlich begründbar.

    Nehmen wir mal die 2,87%, unterstellen dies als marktüblichen Zinssatz und rechnen die beiden Möglichkeiten durch.

    Bei einem Darlehen über diesen Zinssatz (endfällig) fallen 1.435,- Euro Zinsen an. Diese hat der TE zu versteuern und zwar mit 26,375% (ggf. mehr, wenn Kirchensteuerpflicht besteht). Das macht insgesamt 378,48 Euro an Steuern + Soli.

    Bei einem zinsfreien Darlehen muss der marktübliche Zins als Vergleichsbasis für die geschenkten Zinsen herangezogen werden. Somit schenkt der TE seiner Schwester die Zinsen in Höhe von 1.435,- Euro. Diese werden nun mit 15% versteuert (Steuerklasse 2, kleiner 75k Euro). Das macht unterm Strich eine Schenkungssteuer von 215,25 Euro.

    Wenn die Schwester ihrem Bruder aus Dank etwas Gutes tun will, dann schenkt sie ihm am Ende den Nettoertrag, den er gemacht hätte (unter der Annahme, dass die 20k in diese Richtung noch nicht ausgenutzt sind und in den nächsten 10 Jahren werden). Also schenkt sie ihm 1.056,52 Euro (=1.435,00 - 378,48) und der Bruder steht genauso da, wie bei einem verzinsten Darlehen. Die Schwester hätte dann Kosten von 1.271,77 Euro (=1.056,52 + 215,25) und hat sich am Ende 163,23 Euro gespart (=1.435,00 - 1.271,77).

  • Man sollte wissen, was der TE eigentlich will.

    Der TE hat im Eingangspost schon recht deutlich gemacht, dass er das Geld auch komplett seiner Schwester schenken möchte, dies aus Steuergründen aber nicht in Betracht zieht.

    Eigentlich nicht. Im Grunde ist es mir lieber, der Angesprochene antwortet selber (er liest und schreibt im Thread ja mit), als daß ein Dritter seine Vermutungen äußert.

  • Naja, der Freibetrags ist bereits erreicht, also ist jede weitere Schenkung jetzt steuerpflichtig. Da gibt es keinen Ermessensspielraum. Klar ist fraglich, ob das FA jemals davon Sind bekommt, aber rein formal handelt es sich um Steuerhinterziehung, wenn die Schenkung nicht gegenüber dem FA erklärt wird.

    Wenn er das Darlehen nicht zinsfrei sondern lediglich vergünstigt gewährt, sind es deutlich weniger als 1435€, die geschenkt werden.

    Bei 1-2x Geburtstag und Weihnachten kann man dann überlegen, ob das nicht im üblichen Rahmen unter Geschwistern ist.

    Viele andere würden gar nicht darüber nachdenken und eventuell erhaltenen Zinsen nicht bei der Steuer angeben. Das wäre aus meiner Sicht eher Steuerhinterziehung.

    Wichtig fände ich einen Vertrag/Schriftstück, in dem Kreditsumme, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten etc. festgehalten werden. Stichwort Geldwäscheprüfung, aber auch die sehr unwahrscheinlichen Fälle wie Zahlungsausfall, Tod... Hätte man so halbwegs sinnvoll abgedeckt.