Krankenkassen verklagen Bund auf zehn Milliarden Euro

  • Habe gerade mal den Rechner vom Familienministerium bemüht. Als nicht gesetzlich pflichtversicherter in der KV hat man den Maximalbetrag von 1.800 Euro mit einem Brutto von 3.856 Euro erreicht. Als gesetzlich pflichtversicherter gibt es bei dem Bruttoeinkommen jedoch "nur" 1.574 Euro Elterngeld, also 226 Euro weniger.

    Somit gibt es für den PKVler (wie auch den freiwilligen GKVler) zwar mehr Elterngeld, Angestellte in der PKV "scheitern" jedoch am Höchstbetrag. Grundsätzlich bekommen aber demnach PKVler (wie auch freiwillige GKVler) grundsätzlich erstmal mehr Elterngeld, jedoch wird es nicht im Maximalbetrag berücksichtigt.

    Seltsam. Woran liegt das denn?

    Was aber trotzdem nicht bedeutet, dass nur in der PKV Leistungsträger sind. Es gibt auch genug GKVler, die zu den Leistungsträgern gehören (wenn man das Gehalt als Definitionsgrundlage nimmt).

    Ja, das ist richtig. Nicht alle Leistungsträger sind in der PKV, es gibt ja freiwillig Versicherte.

    Okay, dann ist es falsch rüber gekommen. Aber da gebe ich dir Recht, diese Parteien gibt es. Und das nicht nur (wie immer gerne propagiert) am linken Rand (die formulieren es nur deutlicher), sondern auch am extrem rechten Rand (man beachte mal die Aussagen der AfD zur Rente - da geht es im Endeffekt auch um Umverteilung). Sozialistisch ist halt sozialistisch - egal ob national oder international. Und eine Frau Wagenknecht hat es ja geschafft, dass Hufeisen der politischen Landschaft zu einem Ring zu verbiegen.

    Volle Zustimmung.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Meine banale Erfahrung im Berufsleben hat mich gelehrt, dass nicht jeder mit einem hohen Gehalt ein Leistungsträger war und umgekehrt nicht jeder, der hervorragende Leistungen gebracht hat auch ein hohes Gehalt hatte. Sollte ich da irgendwelche Fehlwahrnehmungen gespeichert haben?

    Wie ich schon geschrieben habe: Um diese Diskussion geht es hier nicht. Wenn ich von Leistungsträgern rede, rede ich vom Gehalt.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Seltsam. Woran liegt das denn?

    Habe ich jetzt hier irgendwelchen Sarkasmus übersehen?


    Meine banale Erfahrung im Berufsleben hat mich gelehrt, dass nicht jeder mit einem hohen Gehalt ein Leistungsträger war und umgekehrt nicht jeder, der hervorragende Leistungen gebracht hat auch ein hohes Gehalt hatte. Sollte ich da irgendwelche Fehlwahrnehmungen gespeichert haben?

    Aus steuerlicher Sicht sind natürlich nur die Leistungsträger, die viel verdienen (weil dadurch auch viele Steuern gezahlt werden). In der Realität sieht das aber definitiv anders aus, da kann ich deine Wahrnehmung nur bestätigen.

  • Ich würde das Thema "Beitragsfreiheit für nicht berufstätige Ehepartnern" etwas differenziert sehen. Grundsätzlich bin ich bei dir, dass die kostenfreie Mitversicherung des arbeitsfähigen (aber unwilligen) Partners auf den Prüfstand gehört. Etwas anders sehen ich das rund um die Geburt von Kindern. Hier bleibt einem Elternteil meist nichts anderes übrig, als mindestens ein Jahr aus dem Job raus zu gehen, da die Betreuungsgarantie erst nach einem Jahr greift. Hinzu kommt, dass Kinder kriegen unattraktiver wird, wenn man plötzlich die GKV aus eigener Tasche zahlen muss, obwohl Einkommen weg bricht. Und aus dem Elterngeld zu zahlen ist auch schwierig, da für die Berechnung die KV-Beiträge herausgerechnet werden. Von daher würde ich eine Beitragsfreiheit von 1 bis maximal 3 Jahren durchaus als gerechtfertigt ansehen (ob dann aus Steuermitteln finanziert ist eine andere Diskussion).

    Außerdem sehe ich die kostenfreie Versicherung von Kindern durchaus als in Ordnung an. Zum einen sind die Kosten für Kinder deutlich überschaubar, zum anderen würde eine zusätzliche Pauschale für Kinder höchstwahrscheinlich zu einem weiteren Rückgang der Geburtenrate führen. Und das ist weiteres Gift für den demographischen Wandel und die Umlagesysteme. Und jetzt soll bitte kein PKVler jammern, dass er ja die Beiträge für seine Kinder zahlen muss. Der Wechsel in die PKV war eine bewusste Entscheidung und keiner wurde mit vorgehaltener Waffe zu Unterschrift gezwungen. Und da müssen einem halt auch die Konsequenzen (wie ein separater Beitrag für Kinder) bewusst sein.

    Da sind wir einer Meinung, denn von Kindern war nicht die Rede, und auch nicht von Menschen in Elternzeit, diese haben ja regelmäßig ein (ruhendes) Beschäftigungsverhältnis.

  • Habe ich jetzt hier irgendwelchen Sarkasmus übersehen?


    Aus steuerlicher Sicht sind natürlich nur die Leistungsträger, die viel verdienen (weil dadurch auch viele Steuern gezahlt werden). In der Realität sieht das aber definitiv anders aus, da kann ich deine Wahrnehmung nur bestätigen.

    Wer viel verdient ist ein Leistungsempfänger, das kann man festhalten.

    Ob derjenige eine Leistung erbringt, die die empfangene Leistung rechtfertigt, wäre dann die nächste Frage.

  • Nein, tatsächlich nicht. Wenn die Beiträge zur SV nicht berücksichtigt werden, müsste der Betrag doch identisch sein?

    Ich würde jetzt mal unterstellen, dass es mit den Zahlungsmodalitäten und der Aufteilung des Beitrags zu tun hat.

    Ein Pflichtversicherter ist grundsätzlich immer angestellt und unterhalb der BBG. Somit trägt der Arbeitgeber 50% der SV-Kosten. Ein freiwillig Versicherter hat aber grundsätzlich den kompletten Beitrag selber zu zahlen. Lediglich die freiwillig versicherten Angestellten (und damit auch die PKVler) sind hier ein Ausnahmefall, da der Arbeitgeber hier ebenfalls 50% der Kosten übernimmt.

    Beim freiwillig versicherten Angestellten dürfte dieser Unterschied aber keine Rolle spielen. Bei Pflichtversicherung und Steuerklasse IV ist der Höchstbetrag bei einem Brutto von 4.509 Euro erreicht. Mit Steuerklasse III liegt der Grenzwert bei 5.562 Euro, bei dem der Höchstbetrag erreicht ist. Die BBG für die KV liegt aktuell bei 5.512,50 Euro, also passt das weitestgehend zusammen.

    Alle Fälle sind übrigens ohne Kirchensteuer gerechnet.

  • Ich würde jetzt mal unterstellen, dass es mit den Zahlungsmodalitäten und der Aufteilung des Beitrags zu tun hat.

    Ein Pflichtversicherter ist grundsätzlich immer angestellt und unterhalb der BBG. Somit trägt der Arbeitgeber 50% der SV-Kosten. Ein freiwillig Versicherter hat aber grundsätzlich den kompletten Beitrag selber zu zahlen. Lediglich die freiwillig versicherten Angestellten (und damit auch die PKVler) sind hier ein Ausnahmefall, da der Arbeitgeber hier ebenfalls 50% der Kosten übernimmt.

    Beim freiwillig versicherten Angestellten dürfte dieser Unterschied aber keine Rolle spielen. Bei Pflichtversicherung und Steuerklasse IV ist der Höchstbetrag bei einem Brutto von 4.509 Euro erreicht. Mit Steuerklasse III liegt der Grenzwert bei 5.562 Euro, bei dem der Höchstbetrag erreicht ist. Die BBG für die KV liegt aktuell bei 5.512,50 Euro, also passt das weitestgehend zusammen.

    Alle Fälle sind übrigens ohne Kirchensteuer gerechnet.

    Gibt auch pflichtversicherte Selbständige. ;)