Habe gerade mal den Rechner vom Familienministerium bemüht. Als nicht gesetzlich pflichtversicherter in der KV hat man den Maximalbetrag von 1.800 Euro mit einem Brutto von 3.856 Euro erreicht. Als gesetzlich pflichtversicherter gibt es bei dem Bruttoeinkommen jedoch "nur" 1.574 Euro Elterngeld, also 226 Euro weniger.
Somit gibt es für den PKVler (wie auch den freiwilligen GKVler) zwar mehr Elterngeld, Angestellte in der PKV "scheitern" jedoch am Höchstbetrag. Grundsätzlich bekommen aber demnach PKVler (wie auch freiwillige GKVler) grundsätzlich erstmal mehr Elterngeld, jedoch wird es nicht im Maximalbetrag berücksichtigt.
Seltsam. Woran liegt das denn?
Was aber trotzdem nicht bedeutet, dass nur in der PKV Leistungsträger sind. Es gibt auch genug GKVler, die zu den Leistungsträgern gehören (wenn man das Gehalt als Definitionsgrundlage nimmt).
Ja, das ist richtig. Nicht alle Leistungsträger sind in der PKV, es gibt ja freiwillig Versicherte.
Okay, dann ist es falsch rüber gekommen. Aber da gebe ich dir Recht, diese Parteien gibt es. Und das nicht nur (wie immer gerne propagiert) am linken Rand (die formulieren es nur deutlicher), sondern auch am extrem rechten Rand (man beachte mal die Aussagen der AfD zur Rente - da geht es im Endeffekt auch um Umverteilung). Sozialistisch ist halt sozialistisch - egal ob national oder international. Und eine Frau Wagenknecht hat es ja geschafft, dass Hufeisen der politischen Landschaft zu einem Ring zu verbiegen.
Volle Zustimmung.