Quellensteuerrückerstattung Schweiz

  • Wo gehört das hin? Steuern sparen? Geldanlage?

    Quellensteuern auf Dividenden sind ein Schmerz für Anleger. Praktisch reibungslos geht das mit US-Dividenden: Dort werden die üblichen 30% Dividendensteuer für ausländische Anleger auf 15% reduziert, für deutsche Anleger werden diese 15% auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet, dazu kommen dann 10% deutsche Abgeltungsteuer, zusammen 25%. Deutsche Anleger zahlen so praktisch die gleiche Steuer wie für deutsche Dividenden.

    Bei anderen Ländern ist das anders, regelmäßig ärgerlicher.

    In der Schweiz werden gleich 35% einbehalten, 15% werden gleich angerechnet, also kommen (wie oben) nochmal 10% drauf. Somit sind 45% der Dividende schonmal weg. Mit 25% ist die deutsche Abgeltungsteuer bezahlt (den unsterblichen Soli lasse ich hier mal weg), die weiteren 20% liegen aber noch in der Schweiz.

    Man kann sie zurückfordern. Ich schreibe hier, wie das geht.

    Kleinanleger, die etwa bei der BW-Bank sind, brauchen sich um solche Sachen nicht selbst zu kümmern, das erledigt die BW-Bank. Eine Bank berechnet für diese Dienstleistung vielleicht 50 € pauschal, die zahlt so ein Kleinanleger aus der Portokasse.

    Bei Kleinstanlegern sieht das anders aus. Dort könnten die Spesen die Erstattung übersteigen. Immerhin: Man kann die Rückforderung bündeln. Man kann sich die überzahlte Steuer mehrere Jahre rückwirkend erstatten lassen. Das Formular erlaubt den Eintrag dreier Jahre.

    (In der Vergangenheit habe ich mal eine Rückerstattung über vier Jahre bekommen, weil die Bank den Auftrag über den Jahreswechsel hinweg hat liegen lassen. Das waren dann aber zwei Vorgänge, doppelte Spesen für mich. Wer seine Erstattung auch liegen lassen hat: Versuch macht kluch.)

    Für die Erstattung braucht man sog. Tax-Voucher. Das ist eine Bestätigung der Bank, daß die Quellensteuer abgeführt wurde. Eine freundliche Bank legt den Tax-Voucher einfach kostenfrei zur Dividendenabrechnung dazu (z.B. die consorsbank macht das und die ING). Andere Banken wollen dafür z.B. 15 €. Ich halte das für Beutelschneiderei. Ich habe einen anonymisierten Tax-Voucher drangehängt. Ich finde nicht, daß so ein Blättchen 15 € wert ist.

    Wenn man einen Schweizer Wert bei einer Depotbank lagert, die Geld für den Tax-Voucher berechnet, ist es ein Rechenexempel, ob man die Erstattung selbst beantragt oder die Bank das machen läßt. Man kann die Erstattungen von drei Jahren bündeln, das spart Arbeit und Spesen (aber man hat einen Zinsverlust). Die Depotbank könnte die Rückerstattung pro Vorgang mit 50 € bepreisen; drei Tax-Vouchers zu 15 € (die die Bank nicht separat berechnet, wenn sie die Erstattung selbst abwickelt) sind praktisch gleich teuer.

    Wer sich dieses Geld also sparen will, lagert Schweizer Werte sinnvoller bei einer Bank, die den Tax-Voucher nicht berechnet.

    Für den Antrag zur Erstattung meldet man sich online bei der Schweizerischen Steuerverwaltung an und geht dort zum Punkt Verrechnungssteuer. Die Webseite ist etwas hakelig, aber im Grunde selbsterklärend. Man füllt dort ein Formular aus, lädt den oder die Tax-Vouchers hoch und reicht den Antrag ein. Im Weggehen druckt man sich noch ein Formular aus (Wohnsitzbestätigung, 1 Seite), das man lokal physisch bei seinem lokalen Finanzamt einreicht und hoffentlich wenig später bestätigt zurückerhält. Das geht per Post; ich war auch schon einmal beim Finanzamt und habe das Formular dort vor Ort abstempeln lassen.

    Wenn man die Wohnsitzbestätigung hat, nochmal bei der Schweizerischen Steuerverwaltung einloggen, Wohnsitzbestätigung hochladen. Früher wollten die Schweizer Finanzbeamten dieses Papier physisch, also war ein Auslandsbrief fällig. Das braucht man nicht mehr.

    Wer weiß? Vielleicht wird dieses Digitalisierungsdefizit in fernerer Zukunft auch noch behoben. Bis dahin heißt es: PDF aus der Schweiz herunterladen, ausdrucken, per Schneckenpost zum Finanzamt schicken, dort stempeln lassen, per Schneckenpost zurück, auf den Scanner gelegt und als PDF zur Schweizer Steuerverwaltung hochgeladen.

    Die Erstattung geht schnell. In ein, zwei Wochen hat man das Geld zurück. Allerdings lauert hier nochmal ein Haken, den ein sparsamer Anleger im Vorfeld abfangen muß: Die Schweiz erstattet das Steuerguthaben in CHF, hiesige Konten sind üblicherweise in Euro geführt. Also wartet hier die schwierige Aufgabe der Umrechnung von CHF in Euro, die sich manche Banken vergolden lassen. Läßt man die Depotbank die Quellensteuererstattung machen, ist das Entgelt dafür mit der Pauschale abgerechnet. Macht man es selber, kann die Empfängerbank zulangen.

    Bei der letzten Erstattung habe ich bei der DKB 12,50 € dafür bezahlt (das war damals vergleichsweise billig). Dieses Mal waren es 1,50 € bei der comdirect. Dieses Entgelt steht manchmal noch nicht einmal im Preis-Leistungsverzeichnis, vielleicht deswegen, weil diese Leistung selten ist.

    Man sollte in seinem Antrag also das geeignete Konto für die Erstattung eintragen.

    Richtig schwierig ist das nicht, eine gewisse Arbeit ist das schon. Wenn man aufpaßt, hat man geringe Spesen, wenn man nicht aufpaßt, kann es von den Spesen her teurer sein, es selber zu machen, als die Depotbank zu beauftragen. Natürlich muß die Depotbank diese Dienstleistung überhaupt anbieten, das gilt nicht für alle. Und die Dividende (und somit der Erstattungsbetrag) sollte eine gewisse Größe haben, sonst fressen einen die Spesen auf.

    Macht was draus!

    :)

  • Weiss jemand wie das aktuell bei der DKB ist?

    Die Leute bei der DKB wissen das sicher!

    Die Geschichte ist ein Rechenexempel: Höhe der Dividende (somit Höhe einer möglichen Rückerstattung), Kosten für die Tax-Vouchers, Kosten für die Fremdwährungsüberweisung, Spesen der Bank, wenn die Rückerstattung beauftragt wird.

    Die Spesen für den genannten Kleinanleger (der im übrigen ein gewaltiger Dividenden-Fan ist) sind minimal gegenüber dem Rückerstattungsbetrag. Der läßt das machen. Bei mir lohnt sich das Selbermachen, schon aus Neigung. Wie das bei Dir ist, kannst Du Dir selbst ausrechnen.

    Ich habe damals extra dafür ein kostenloses Depot bei der ING aufgemacht. :)

  • Bei der letzten Erstattung habe ich bei der DKB 12,50 € dafür bezahlt (das war damals vergleichsweise billig). Dieses Mal waren es 1,50 € bei der comdirect. Dieses Entgelt steht manchmal noch nicht einmal im Preis-Leistungsverzeichnis, vielleicht deswegen, weil diese Leistung selten ist.

    Für die Quellensteuererstattung insgesamt oder für den Eingang der CHF-Überweisung?

    Letzteres könnte man auch über Yuh und/oder Revolut versuchen.

  • Was mich schon immer interessiert ist, ob und wie ein Ausländer hier bezahlte Dividenden versteuern muss. Wie kann er diese Dividenden erstattet bekommen (cum ex).

    Wenn ein:e Schweizer:in Dividenden von deutschen Unternehmen erhält, läuft es genauso. Zuständig für die Erstattungen ist das Bundrszentralamt für Steuern.

  • Steuer

    Im unteren Teil steht was Interessantes zum Zurückholen der Quellensteuer

    Man hätte es ja durchaus nennen können, was dort steht, nämlich:

    Man kann die Steuer nicht nur selbst zurückholen (Das war für mich das Motiv für diesen Thread) oder die eigene Hausbank damit beauftragen, sondern es gibt auch Unternehmen, die die Rückholung fremder Quellensteuer für einen durchführen und dafür 17,5% des Erstattungsbetrags als Provision nehmen.

    Klar, kann man machen. Besser als eine fremde Quellensteuer einfach zu zahlen (also verfallen zu lassen) ist es allemal, nach Provisionszahlung immerhin noch 82,5% davon zurückzubekommen. Banken berechnen meist eine Pauschale (vielleicht 50€). Da ist es ein Rechenexempel, welcher Weg günstiger ist.

    Hast Du mit dem genannten Unternehmen den einschlägige Erfahrung?

  • Nachtrag: Die Erfahrungen mit dem im verlinkten Artikel genannten Unternehmen sind gemischt, wenn ich z.B. diesem Thread im Wertpapierforum glauben darf: Die Provision für eine mögliche Erstattung wird im voraus fällig und ist verloren, wenn der Erstattungsantrag von der ausländischen Finanzbehörde abgelehnt wird, bezüglich der Schweiz stellt sich dennoch die Frage nach den Kosten der Tax-Vouchers sowie für alle Fremdwährungsausländer die Frage nach den Kosten für eingehende Fremdwährungsüberweisungen.

    Quellensteuerrückforderungen sind umständlich, es ist besser, man braucht das nicht, etwa weil es ein sinnvolles Verrechnungsverfahren für ausländische Quellensteuer gibt oder das betreffende Land für Steuerausländer überhaupt keine Quellensteuer erhebt oder weil man sich den Zirkus Einzelaktien erspart und auf ETFs setzt.

    Von dieser Erkenntnis gehen allerdings steuerfreie Altbestände nicht weg. Es ist dann ein Rechenexempel, ob man diese ihrer Steuerfreiheit wegen hält und den Schmerz der Quellensteuerrückforderung mitmacht oder ob man sie umsetzt.

  • Man hätte es ja durchaus nennen können, was dort steht, nämlich:

    Man kann die Steuer nicht nur selbst zurückholen (Das war für mich das Motiv für diesen Thread) oder die eigene Hausbank damit beauftragen, sondern es gibt auch Unternehmen, die die Rückholung fremder Quellensteuer für einen durchführen und dafür 17,5% des Erstattungsbetrags als Provision nehmen.

    Klar, kann man machen. Besser als eine fremde Quellensteuer einfach zu zahlen (also verfallen zu lassen) ist es allemal, nach Provisionszahlung immerhin noch 82,5% davon zurückzubekommen. Banken berechnen meist eine Pauschale (vielleicht 50€). Da ist es ein Rechenexempel, welcher Weg günstiger ist.

    Hast Du mit dem genannten Unternehmen den einschlägige Erfahrung?

    Nein, noch keine ERfahrungen. Bin nur über einen Newsletter darüber gestolpert und check erstmal die Lage ob ich investieren soll/ will.