Prozentuales Erbe

  • Hallo,

    die Antwort ist wahrscheinlich simpel aber bisher habe ich irgendwie keine wirkliche Antwort erhalten. Ein Ehepaar hat insgesamt 1 Millionen Vermögen und lebt in einer Zugewinngemeinschaft seit 50 Jahren. Das Ehepaar hat zwei Kinder. Der Mann stirbt. Es gibt kein Testament. Wieviel erhalten Frau und Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge.

    - Ehefrau 500.000 Euro und Kinder jeweils 250.000?

    oder

    - Ehefrau 750.000 Euro und Kinder jeweils 125.000?

    Ich bin mir nicht sicher, ob das gesamt Vermögen aufgeteilt wird oder nur das Vermögen der verstorbenen Person, wenn man davon ausgeht, dass den Eheleute das Vermögen durch die Zugewinngemeinschaft 50%/50% gehört hat. Deshalb die beiden Varianten.

    Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

  • Hi,

    eine wunderbare Frage für chatgpt.com 🙂

    Folgendes ist von KI generiert:


    Bei einer Zugewinngemeinschaft bedeutet der Tod nicht, dass automatisch das ganze Vermögen des Verstorbenen vererbt wird.

    Stattdessen:

    Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen

    Was vererbt wird, ist nur das Vermögen des Verstorbenen

    Bei Zugewinngemeinschaft bekommt die überlebende Ehefrau einen pauschalen Zugewinnausgleich → dadurch erhöht sich ihr gesetzlicher Erbteil von ¼ auf ½


    Fazit:

    Ehefrau erhält 750.000 €, die Kinder jeweils 125.000 €

  • Aufgeteilt wird das was dem Erblasser gehört hat. Es kommt hier also darauf an, wem das Vermögen gehört. Läuft das Depot auf den Erblasser, dann ist es 500k + jeweils 250k. Liegt es auf einem Gemeinschaftsdepot gehört dem Erblasser nur die Hälfte. Dann wären es also 250k + jeweils 125k. Dem Ehepartner gehörten die anderen 500k ja schon vorher.

  • In Ergänzung zu dem, was die Vorredner schon ausgeführt haben: es ist eine (weit verbreitete) Fehlvorstellung, dass Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, alles Vermögen zu je 50% gehört. Auch in diesem Güterstand passiert durch die Eheschließung an den Eigentumsverhältnissen nichts. Motto: „meins bleibt meins und deins bleibt deins“. Die bessere Bezeichnung für den gesetzlichen Güterstand wäre wahrscheinlich „Gütertrennung mit Zugewinnausgleich im Scheidungsfall“. Natürlich können sich die Eheleute entscheiden, Vermögensgegenstände (z. B. Immobilien) gemeinschaftlich zu erwerben (dann stehen die beiden zu je 1/2 im Grundbuch). Aber auch das hat rechtlich nichts mit der Ehe zu tun, sondern beruht auf der Entscheidung der Ehepartner, die unverheiratete Partner in gleicher Weise treffen könnten.

    Insofern muss tatsächlich erst einmal geschaut werden, was dem Ehemann gehört hat. Im Moment des Todes des Ehemann gehören sämtliche Vermögensgegenstände des Ehemanns (einschließlich etwaiger Verbindlichkeiten) einer Erbengemeinschaft bestehend aus der Ehefrau zu 1/2 und den beiden Kindern zu je 1/4. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft müssen sich über alle geerbten Vermögensgegenstände auseinandersetzen, d. h. jeder Vermögensgegenstand muss - sofern gewünscht - von der Erbengemeinschaft auf die einzelnen Miterben übertragen werden. Ohne diesen Übertragungsakt, der außerhalb von Immobienvermögen formfrei möglich ist, bleibt das Eigentum bei der Erbengemeinschaft.

  • Ein Ehepaar hat insgesamt 1 Millionen Vermögen

    Wem gehört davon wieviel?

    wenn man davon ausgeht, dass den Eheleute das Vermögen durch die Zugewinngemeinschaft 50%/50% gehört hat.

    Nein, so funktioniert keine Zugewinngemeinschaft. Auch in der Ehe gehört den Eheleuten nicht einfach plötzlich alles 50/50. Zugewinngemeinschaft heißt, wenn man sich irgendwann scheiden lässt, wird der Zugewinn während der Ehe aufgeteilt (aber auch nur der). Was jedem Einzelnen vorher gehört hat, gehört ihm/ihr auch in der Ehe und nach einer Scheidung und wird ausgeklammert.

    (Vereinfachtes) Beispiel: Vor der Hochzeit hat die Frau 200.000 EUR auf dem Konto, der Mann 100.000 EUR. Sie heiraten, zehn Jahre später lassen sie sich wieder scheiden. Zu diesem Zeitpunkt hat die Frau 250.000 EUR auf dem Konto und der Mann auch 250.000 EUR.

    Insgesamt haben sie also 500.000 EUR. Heißt das jetzt, bei der Scheidung bekommt jeder 250.000 EUR? Nein. Denn die 200.000 EUR der Frau und die 100.000 EUR des Mannes, die beide schon mit in die Ehe gebracht haben, werden ausgeklammert. Der "Zugewinn" während der Ehe betrug insgesamt nur 200.000 EUR, davon 50.000 EUR bei der Frau und 150.000 EUR beim Mann. Davon steht jedem die Hälfte zu. Das heißt: Der Mann muss der Frau 50.000 EUR abgeben. Nach der Scheidung hat dann die Frau 300.000 EUR (eingebrachtes Vermögen plus 100.000 EUR Zugewinn) und der Mann 200.000 EUR (eingebrachtes Vermögen plus 100.000 EUR Zugewinn).

    Auch während der Ehe hat jeder sein eigenes Vermögen und sein eigenes Eigentum. Entsprechend wird, wenn einer der Eheleute stirbt, nicht einfach die Hälfte des "gemeinsamen" Vermögens vererbt, sondern 100% des Vermögens des Verstorbenen Ehepartners, aber auch nur dessen Vermögen.

    Gehören den Eheleuten jeweils 500.000 EUR und der Ehemann verstirbt, dann sind nur seine 500.000 EUR Erbmasse (und werden ggf. zwischen überlebender Ehefrau und Kindern aufgeteilt). Die 500.000 EUR, die der Ehefrau gehören, werden nicht Teil der Erbmasse. Die gehören ihr auch weiterhin alleine.

  • 12345 soweit die richtige Theorie...im Fall der Scheidung allerdings nachzuweisen, was zu Beginn der Ehe auf beiden Seiten vorhanden war, ist erfahrungsgemäß extrem schwierig...

    Ja, das ist nochmal eine andere Frage.

    Mir ging es nur darum, darauf hinzuweisen, dass "Zugewinngemeinschaft" nicht bedeutet, dass sobald man verheiratet ist alle Vermögenswerte den Ehegatten 50/50 oder beiden gemeinsam gehören.

  • Schau mal was ich geschrieben habe,

    Ich hatte meinen Kommentar auf den direkt über mir bezogen.

    dieter-franz Das Thema scheint dich umzutreiben, ist ja nicht dein einziger Thread zu diesem Thema. Egal, ob du potentieller Erblasser oder Erbe bist: bei diesem Summen und dem Vorhandensein einer Immobilie würde ich mit allen Beteiligten zu einem Anwalt gehen, und nicht in einem Internetforum nachfragen.

  • Hallo,

    Egal, ob du potentieller Erblasser oder Erbe bist: bei diesem Summen und dem Vorhandensein einer Immobilie würde ich mit allen Beteiligten zu einem Anwalt gehen, und nicht in einem Internetforum nachfragen.

    Widerspruch Euer Ehren. Ich finde es gut und richtig, dass sich unser TE erst einmal aufschlaut, z.B. was überhaupt eine Zugewinngemeinschaft ist und wie die so im Erbfall auseinandergesetzt wird. Nur wenn man sich über die Grundlagen klar ist, kann man dann für die Spezialfälle und die letzte Gewissheit einen Anwalt befragen. Ich weiß nicht, ob es Anwälte gibt, die eine Grundschulung in Erbrecht machen. Falls ja, sicherlich teuer. Eher stellt der Anwalt dann seinen Mandanten eine Standardlösung vor, bei der er seine Gebühren im Hinterkopf hat, die die Mandanten nicht verstehen und die ggf. nicht einmal passt.

    Zum Ausgangsanliegen unseres TE:

    Ein Ehepaar hat insgesamt 1 Millionen Vermögen und lebt in einer Zugewinngemeinschaft seit 50 Jahren. Das Ehepaar hat zwei Kinder. Der Mann stirbt. Es gibt kein Testament. Wieviel erhalten Frau und Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge.

    Außer den Ausnahmefällen ein Ehepartner hat ein Grundstück mit in die Ehe gebracht oder während der Ehe allein ein größeres Geschenk bekommen bzw. Erbschaft gemacht, ist nach 50 Jahren Ehe der Zugewinn meistens mit dem gemeinsamen Vermögen identisch. Man muss Sachen nicht verkomplizieren und z.B. vorrechnen, er hat damals 5.000 Mark und sie nur 3.000 Mark Anfangsvermögen gehabt. Beide besitzen dann wirklich je 500k und wenn der Mann stirbt, beträgt die Erbmasse 500k (Ausnahmen s.o.), die 50% Ehefrau und je 25% je Kind aufgeteilt werden.

    Gruß Pumphut

  • Msn muss Sachen nicht verkomplizieren und z.B. vorrechnen, er hat damals 5.000 Mark und sie nur 3.000 Mark Anfangsvermögen gehabt. Beide besitzen dann wirklich je 500k und wenn der Mann stirbt, beträgt die Erbmasse 500k (Ausnahmen s.o.), die 50% Ehefrau und je 25% je Kind aufgeteilt werden.

    Gruß Pumphut

    Genau das stimmt halt nicht. Der Zugewinn wird pauschal durch eine im 1/4 höher Erbquote abgegolten.

  • Genau das stimmt halt nicht. Der Zugewinn wird pauschal durch eine im 1/4 höher Erbquote abgegolten.

    Warum muss man denn immer alles so unheimlich kompliziert machen?

    Natürlich gelten die ganzen Regelungen nur wenn man davon ausgeht, dass jeder von den beiden seine 500.000 € auf dem Girokonto hat und dann geht die fröhliche Rechnerei los.

    Günstig sind natürlich vernünftige Einzelkonten. Wenn das alte Ehepaar nach 60 Jahren gemeinsam Girokonto da 400.000 € zinslos herumliegen hat. Was machen denn dann die Juristen? Man geht natürlich davon aus, dass das jedem hälftig gehört und anschließend wird dann prozentual angesetzt und zwar nur bei dem Geld, was einem nicht ohnehin schon gehört.

    Also nochmal ein ganz anderes Beispiel:
    Alfons Dödel hinterlässt ein Girokonto mit 400.000 €. Seine Frau Brigitte hat 10.000 € auf ihrem Girokonto.

    Das Ehepaar lebte in einer fröhlichen Zugewinngemeinschaft. Sohn Horst möchte nun wissen, was er abpumpen kann.

    Nach dem Gesetz bekommt Mutter eigentlich 25 % des Geldes des verstorbenen Mannes. Weil sie in einer Zugewinngemeinschaft lebte, gibt es noch mal 25 % Pünktchen dazu Ergebnis: der Sohn kann 200.000 € abpumpen.