Rente beantragen oder lieber noch warten (Finanzierung aus Eigenmitteln) und 0,3% Abzug pro Monat sparen - Break Even?

  • Hallo zusammen,

    Ich bin 64 Jahre und 1 Monat alt und suche eigentlich eine Berechnung, welches Szenario für mich finanziell lukrativer ist und wann:

    1. Rentenbeginn jetzt mit Abzug von 9% (12,6%-12*0,3%)

    2. Rentenbeginn in 6 Monaten (oder 12 Monaten) mit dann nur Abzügen von 7,2% (5,4%)

    Bei Variante 2 Finanzierung aus Eigenmitteln bis zur Rente.

    Was wäre der Rat des Forums welche Variante am Ende die finanziell bessere ist?

    Mir ist klar, das die Berechnung im Detail schwierig ist, da zu viele Variablen.

    Meine Suche im Netz nach einem solchen Rechner oder Exceltabelle war leider
    erfolglos.
    Auch die Suche hier im Forum brachte nichts.

    Vielen Dank für eure Tipps und Entscheidungshilfe.

  • Hallo.

    Ne Tabelle hätte ich zwar, aber ein paar Fragen wären noch zu klären, um deren Anwendbarkeit zu prüfen.


    Welches Einkommen besteht bis zum Rentenbeginn? (Kann es neben einer Rente bezogen werden?)

    Ist eine abschlagsfreie Rente in greifbarer Nähe?

    Wäre die frühestmögliche Rente auskömmlich?

    Wäre der Krankenversicherungsschutz bis zum Rentenbeginn sichergestellt? (Wäre er kostenfrei?)

  • Ich bin 64 Jahre und 1 Monat alt und suche eigentlich eine Berechnung, welches Szenario für mich finanziell lukrativer ist und wann:

    1. Rentenbeginn jetzt mit Abzug von 9% (12,6%-12*0,3%)
    2. Rentenbeginn in 6 Monaten (oder 12 Monaten) mit dann nur Abzügen von 7,2% (5,4%)

    Bei Variante 2 Finanzierung aus Eigenmitteln bis zur Rente.

    Man darf in derlei Fällen nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, das heißt: Bei einer Alternativrechnung muß der prospektive Rentner jeweils gleich lang arbeiten = Gehalt beziehen.

    Die Details kommen dann später.

    Grundsätzlich ist es immer günstiger, die Rente möglichst weit vorzuziehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (35 Jahre Versicherungszeit). Die Rechnung wird komplizierter, wenn jemand im Verlauf der fraglichen Zeit 45 Jahre voll hätte, dann also eine (reduzierte) Rente ohne Abschläge beziehen könnte.

    Wenn ich Dich recht verstanden haben, willst Du in beiden Varianten sofort zu arbeiten aufhören. Entweder reichst Du gleich eine Vollrente ein (für die Du dann Abzüge hast) oder Du verzögerst den Rentenantrag, hörst trotzdem auf zu arbeiten und überbrückst die Zeit bis zur ersten Rentenzahlung aus eigenen Mitteln.

    Ersteres ist günstiger, wie Du leicht überschlagen kannst.

    Ich rechne jetzt Dein Lebensalter nicht präzise nach. Angenommen, Du gehst 18 Monate vor Deiner Zeit, das würde Dich 5,4% der Rente kosten. Du bekommst also grob gerechnet 94,6% * 18 Monate = 1702,8% vorweg. Dividierst Du das durch 5,4%, reicht dieses Geld rechnerisch 315 Monate oder 26 Jahre. Läuft Deine Rente länger, machst Du ein schlechtes Geschäft. Die Durchschnittsrente läuft aktuell aber etwa 20 Jahre. Kleinigkeiten wie die Krankenversicherung habe ich jetzt unterschlagen (Du müßtest Dich für die einkommenslose Zwischenzeit freiwillig krankenversichern, kostet auch Geld). Bekommst Du früher Rente, ist das steuerlich eine Winzigkeit günstiger für Dich, habe ich auch weggelassen.

    Es lohnt sich also nicht, den Rentenantrag zu verzögern.

  • Danke schon mal für die guten Tipps.

    Wegen der Nachfrage noch weitere Details:

    Ich bin derzeit schon zuhause (nach Abfindung von meinem früheren Arbeitgeber) und habe derzeit kein Einkommen. Krankenversichert bin ich über meine Frau. 35 Jahre Rentenbeiträge sind erfüllt - 45 schaffe ich nicht wegen Studium.

    Vielen Dank für eure Sicht und Einschätzung zu meiner Frage!

  • Ich verweise in dem Zusammenhang auf den Blogbeitrag von Georg Wieninger zu diesem Thema: https://www.finanzen-erklaert.de/gesetzliche-re…e-entscheidung/

    Evtl. mag die Betrachtung für einen angehenden Rentner der die Möglichkeit hat die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zu beantragen etwas anders aussehen.

    PS: Die Rente mit 63 (und Abschlag) muss man sich finanziell leisten können. Für wen in der Rente 100€ oder 200€ mehr im Monat eine essentielle Bedeutung haben, der muss dann ggf. bis zum regulären Renteneintrittsalter durchziehen.:/

  • Danke schon mal für die guten Tipps.

    Wegen der Nachfrage noch weitere Details:

    Ich bin derzeit schon zuhause (nach Abfindung von meinem früheren Arbeitgeber) und habe derzeit kein Einkommen. Krankenversichert bin ich über meine Frau. 35 Jahre Rentenbeiträge sind erfüllt - 45 schaffe ich nicht wegen Studium.

    Vielen Dank für eure Sicht und Einschätzung zu meiner Frage!

    Okay, es gibt also kein Einkommen, das durch einen Rentenbezug ab sofort verdrängt würde, sondern Ihr lebt vom Einkommen der Frau und Rücklagen. Richtig soweit?

    Generell wäre der frühestmögliche Rentenbeginn am sinnigsten. Erst Richtung Lebensalter 90 hätte sich ein Abwarten bis zur höheren Rente gelohnt.

    Ausnahme 1: Der frühere Rentenbeginn vermasselt einem den Zugang zur Krankenversicherung der Rentner.

    Ausnahme 2: Aufgrund von Steuergedöns kann es in bestimmten Fällen Sinn ergeben, den Rentenbeginn zu verschieben.

    Bonusfrage: Gibt es eine bAV deren Auszahlungsbeginn vom Beginn der gesetzlichen Rente abhängt?


    Heute Abend kann ich noch ein paar Zahlen nachliefern.

  • 1. Keins - ausser Erträge vom Depot

    2. Abschlagsfreie Rente für Bj. 1961 ist mit 66:6 Monate - also für mich im März 2028

    3. Ja, weil noch eine Betriebsrente dazu kommt

    4. Ja, familienversichert bei meiner Frau

  • Okay, es gibt also kein Einkommen, das durch einen Rentenbezug ab sofort verdrängt würde, sondern Ihr lebt vom Einkommen der Frau und Rücklagen. Richtig soweit?

    nein

    Generell wäre der frühestmögliche Rentenbeginn am sinnigsten. Erst Richtung Lebensalter 90 hätte sich ein Abwarten bis zur höheren Rente gelohnt.

    Ausnahme 1: Der frühere Rentenbeginn vermasselt einem den Zugang zur Krankenversicherung der Rentner.

    nein

    Ausnahme 2: Aufgrund von Steuergedöns kann es in bestimmten Fällen Sinn ergeben, den Rentenbeginn zu verschieben.

    nein

    Bonusfrage: Gibt es eine bAV deren Auszahlungsbeginn vom Beginn der gesetzlichen Rente abhängt?


    Heute Abend kann ich noch ein paar Zahlen nachliefern.

    Danke, wäre toll!

  • Wie ist das, wenn man zB. in den Jahren von 63 bis einschließlich 66 von anderer Seite Einnahmen hat? Dann muss man ja in diesen Jahren besonders viel versteuern, rentiert sich das dann immer noch?

    Depotgewinne werden nach Verkauf sofort versteuert vor Auszahlung.

    Wie das ist bei einem echten Nebenjob kann ich nicht sagen.

  • Ich bin derzeit schon zuhause (nach Abfindung von meinem früheren Arbeitgeber) und habe derzeit kein Einkommen. Krankenversichert bin ich über meine Frau. 35 Jahre Rentenbeiträge sind erfüllt - 45 schaffe ich nicht wegen Studium.

    Vielen Dank für eure Sicht und Einschätzung zu meiner Frage!

    Es ist jetzt, wie es ist. Es könnte dennoch sein, daß Du bereits Chancen verstreichen lassen hast.

    Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter in rentennahem Jahrgang mittels Abfindung aus seinem Arbeitsplatz herauskauft, kann der betreffende Mitarbeiter eine Menge gestalten - aber er kann es nur vorher tun, nicht mehr hinterher. Er könnte sich beispielsweise arbeitslos melden und Arbeitslosengeld kassieren (das typischerweise höher ist als die Rente), aber man muß das halt richtig machen. Peter Ranning hat eine höchst umfangreiche Webseite zu diesem Thema.

    Was isoliert Deine Rente anlangt, ist es vermutlich günstig, sie vorzuziehen. Die vielgefürchteten Abschläge sind zu knapp berechnet, rein finanzmathematisch gesehen müßten sie höher sein. Also macht der ein gutes Geschäft, der die Rente bei zu geringen Abschlägen vorzieht. Ob das insgesamt die sinnigste Lösung ist, kann ich nicht einschätzen.

    Es ist immer das gleiche hier im Forum: Für einen guten Rat reicht es nicht, wenn ein Anfrager nur einen Einzelaspekt seiner Situation preisgibt. Man sollte immer (zumindest in groben Zügen) das ganze Bild kennen. Der Durchschnitts-TE (der ja eigentlich einen guten Rat haben möchte) ziert sich aber in der Regel ohne Ende bezüglich der Situationsbeschreibung, und wenn der Fall dann vermeintlich ausdiskutiert ist, schiebt er noch ein Detail nach, das die Beurteilung wieder umschmeißt.

    Dein Fall, Deine Sache. Im Zweifelsfall: Dein Nachteil.

  • Bonusfrage: Gibt es eine bAV deren Auszahlungsbeginn vom Beginn der gesetzlichen Rente abhängt?

    Eine sehr gute Frage, deren Beantwortung nicht so einfach ist. Wer noch eine Versorgungszusage seines Arbeitgebers aus der Zeit vor der Einführung der dynamischen Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung hat, sollte prüfen, ab wann nun die Betriebsrente gezahlt würde.

    Alle Überlegungen, ob man ab 63 mit entsprechenden Abschlägen die gesetzliche Vollrente beantragen soll, werden hinfällig, wenn ab diesem Zeitpunkt auch schon eine Betriebsrente gezahlt würde und nicht erst ab 65 oder 67.