Es geht mir nicht darum, Beamte pauschal zu kritisieren. Lehrerinnen, Lehrer, Polizistinnen, Polizisten oder Feuerwehrleute leisten großartige Arbeit – oft unter schwierigen Bedingungen und mit großem persönlichen Einsatz. Hier ist der Beamtenstatus nachvollziehbar, weil er Stabilität, Neutralität und Schutz bei gefährlichen oder gesellschaftlich wichtigen Aufgaben sichert.
Aber: Wo zieht man die Grenze?
Warum müssen z. B. Angestellte in einem Finanzamt oder einer Verwaltung verbeamtet werden? Hier geht es nicht um Lebensgefahr oder öffentliche Sicherheit, sondern um Schreibtischtätigkeiten, die auch im öffentlichen Dienst als Angestellte erledigt werden könnten.Ich finde, es braucht klare Regeln, wann der Beamtenstatus wirklich gerechtfertigt ist – und wann nicht. Vielleicht wäre das ein erster Schritt zu mehr Gerechtigkeit zwischen Arbeitnehmern, Angestellten und Beamten. Denn auch hier gilt: Gleiches Recht für alle.
Der Beschäftigte im Finanzamt ist Beamter, weil die Erhebung von Steuern eine hoheitliche Tätigkeit ist. Das gleiche gilt für die Polizei, Justiz usw. Das Grundgesetz sieht verpflichtend vor, dass diejenigen, die hoheitliche Gewalt ausüben im Beamtenverhältnis stehen müssen, Art 33 Abs. 4 GG Das hat nichts mit der Gefährlichkeit der Tätigkeit zu tun. Du solltest dich mit Staatsrecht und Verfassungsgeschichte sowie der Geschichte des Berufsbeamtentums auseinander setzen bevor du es diskreditierst. Dann erkennst du, dass diese Vorschrift der Verfassung überaus bedeutsam ist, gerade im historischen Kontext.