Elterngeld und Steuerklassenwechsel des Mannes bei Mehrverdienst der Frau

  • Hallo zusammen,

    es gibt zwar etliche Beiträge rund um das Thema, ich konnte jedoch meinen Fall nicht so wiederfinden.

    Unsere Tochter wird voraussichtlich am 03.12.25 geboren. Heißt, ab dem 03.12.25 startet die Berechnung der Elterngeldmonate.

    Ohne Einmalzahlungen verdient mein Mann monatlich netto ca. 2400 Euro und ich ca. 3850€. Wir sind derzeit beide in der Steuerklasse 4.

    Nun werde ich voraussichtlich bis zum 02.08.26 Elterngeld beziehen und er ab dem 03.08. für die restliche möglich Elterngeld Basis-Zeit, wobei er noch 2 Monate unbezahlte EZ hinten dran hängt.

    Nun stellt sich uns die Frage, ob es sinnvoll ist ab Dezember 2025 die Steuerklasse zu ändern, so dass mein Mann in die Steuerklasse 3 und ich in die Steurklasse 5 wechsel? Gedanke ist, dass sich die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld erhöht. Was für Steuerrückzahlungen haben wir zu erwarten? Wichtig ist noch zu wissen, dass ich vorrausichtlich noch eine Einmalzahlung im Februar (Bonus) in Höhe von ca. 3000 Euro Netto erwarte. Im Juli müssten wir vermutlich wieder einen Wechsel beantragen, so wir beide im August wieder auf Steuerklasse 4 sind.

    Kann uns hier jemand sagen, ob ein Wechsel sinnvoll wäre, was wir beachten sollten oder wir einfach alles so belassen sollten wie gehabt, da es schlussendlich keinen finanziellen Vorteil gibt?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Nadja

  • Kater.Ka 20. Oktober 2025 um 14:42

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nun stellt sich uns die Frage, ob es sinnvoll ist ab Dezember 2025 die Steuerklasse zu ändern, so dass mein Mann in die Steuerklasse 3 und ich in die Steurklasse 5 wechsel? Gedanke ist, dass sich die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld erhöht

    Für die Berechnung des Elterngeldes wird meines Wissens nach das Nettoeikommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes herangezogen. Wenn das Kind im Dezember zur Welt kommt, dann hat ein Steuerklassenwechsel im Dezember keine Auswirkung mehr auf das Elterngeld.

  • Nun stellt sich uns die Frage, ob es sinnvoll ist ab Dezember 2025 die Steuerklasse zu ändern, so dass mein Mann in die Steuerklasse 3 und ich in die Steurklasse 5 wechsel? Gedanke ist, dass sich die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld erhöht.

    Da dürftet ihr zu spät dran sein.

    Siehe zum Beispiel hier: Für wen sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt | VLH

    Zitat

    ÜBRIGENS:

    Der Steuerklassenwechsel vor der Geburt eines Kindes ist vom Gesetzgeber sehr schwer gestaltet worden. Der Antrag auf den Wechsel der Steuerklasse muss nämlich spätestens sieben Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der Mutterschutz beginnt. Demnach bleiben nach der Empfängnis nur zwei Monate Zeit, um den Steuerklassenwechsel für das Elterngeld zu machen. Zu diesem Zeitpunkt haben viele Frauen noch nicht einmal einen Mutterpass oder ihren Freunden von der freudigen Nachricht berichtet.

    Was ihr auf dem Schirm haben müsst, ist das Thema Progressionsvorbehalt, siehe zum Beispiel hier: Progressionsvorbehalt - Was ist das? Was muss ich beachten?

    Das Elterngeld selbst wird zwar auf Basis des vorherigen Nettogehalts berechnet und ausgezahlt und ist steuerfrei. Aber es wird dennoch berücksichtigt bei der der Frage, welcher Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird.

    Hier gibt es z.B. einen Rechner, mit dem man das simulieren kann, wobei man das Elterngeld eintragen muss unter "Dem Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen und Einkünfte in Euro".

    Link zum Rechner: Finanzämter in Bayern: Steuerinfos - Steuerberechnung - Progressionsvorbehalt

    Kann uns hier jemand sagen, ob ein Wechsel sinnvoll wäre, was wir beachten sollten oder wir einfach alles so belassen sollten wie gehabt, da es schlussendlich keinen finanziellen Vorteil gibt?

    Wenn es für die Berechnung der Höhe des Elterngelds keinen Unterschied macht (und dafür dürftet ihr zu spät dran sein, siehe oben), bringt der Steuerklassenwechsel nicht wirklich etwas, außer ggf. unterjährig mehr Liquidität, dafür aber am Ende bei der Steuererklärung auch eher eine Nachzahlung bzw. eine höhere Nachzahlung als mit 4/4.

  • Wie meine beiden Vorposter schon geschrieben haben, ist es für eine Optimierung des Elterngeld zu spät. Diese Änderung hätte spätestens ab Mai 25 greifen müssen.

    Jetzt geht es nur noch um eure persönliche Liquidität. Hier kann es natürlich durchaus Sinn machen, dass dein Mann in Steuerklasse III wechselt, damit sein monatliches Netto steigt. Mit dem Wechsel bei der Elternzeit solltet ihr das dann rückgängig machen. Außerdem solltet ihr eine mögliche Steuernachzahlung auf dem Schirm haben. Wie viel dies ungefähr aus macht, könnt ihr mit dem von 12345 verlinkten Rechner abschätzen.

    Klärt auch nochmal ab, ob der Bonus im Februar unschädlich für das Elterngeld ist. Meine Frau bekommt immer im April ihren Bonus und da haben wir sicherheitshalber kein Elterngeld für den Lebensmonat mit dem Auszahlungstermin beantragt (und den Monat einfach hinten dran gehangen). Ob das wirklich einen Einfluss hat, kann ich aber nicht sagen, wir waren halt einfach vorsichtig. Ist schließlich ärgerlich, wenn plötzlich das Elterngeld deswegen gekürzt wird.

  • Unsere Tochter wird voraussichtlich am 03.12.25 geboren. Heißt, ab dem 03.12.25 startet die Berechnung der Elterngeldmonate.

    Ohne Einmalzahlungen verdient mein Mann monatlich netto ca. 2400 Euro und ich ca. 3850€. Wir sind derzeit beide in der Steuerklasse 4.

    Die zugehörigen Bruttoeinkommen sind 6400 € und 3700 €. Zusammen zahlt Ihr etwa 1700 €/m Lohnsteuer, fällig wären etwa 1600 €/m. Wenn sonst nichts ist, bekommt Ihr mit der Steuererklärung um die 1200 € zurück.

    Hättet Ihr die Steuerklassen III (für Dich) und V (für Deinen Mann), hättest Du pro Monat 500 € netto mehr, Dein Mann aber 400 € netto weniger, zusammen etwa 100 € netto pro Monat mehr, dann aber halt keine Steuererstattung, denn die Steuerlast ist ja von den Steuerklassen unabhängig.

    Nun werde ich voraussichtlich bis zum 02.08.26 Elterngeld beziehen und er ab dem 03.08. für die restliche möglich Elterngeld Basis-Zeit, wobei er noch 2 Monate unbezahlte[n Urlaub] hinten dran hängt.

    Du nimmst also 9 Monate Elternzeit und Dein Mann 5 Monate plus 2 Monate unbezahlten Urlaub.

    [Ist es] sinnvoll, ab Dezember 2025 die Steuerklasse zu ändern, so dass mein Mann in die Steuerklasse 3 und ich in die Steuerklasse 5 wechsele? Gedanke ist, dass sich die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld erhöht.

    Ja. Das ist sinnvoll, obwohl es die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld nicht verbessert.

    Er verdient wohl um die 3700 € brutto; aktuell 2400 € netto bei etwa 450 € Steuer. Mit Steuerklasse III zahlt er nur noch etwa 150 € Steuer, hat also 300 € netto mehr. Das Geld könnt Ihr in dieser Situation (ein Gehalt weg) sicherlich brauchen.

    Was für Steuerrückzahlungen haben wir zu erwarten? Wichtig ist noch zu wissen, dass ich vorausichtlich noch eine Einmalzahlung im Februar (Bonus) in Höhe von ca. 3000 Euro netto erwarte. Im Juli müssten wir vermutlich wieder einen Wechsel beantragen, so wir beide im August wieder auf Steuerklasse 4 sind.

    Deine Steuer kann aus Deinen spärlichen Angaben niemand errechnen.

    Wenn es Dir ums Geld geht, macht Ihr das ohnehin verkehrt: Mehr Geld kommt bei Euch an, wenn Du unmittelbar nach der Mutterschutzfrist wieder arbeiten gehst und Dein Mann die ganze Zeit bei der Tochter bleibt. Das ist so, weil Du mehr verdienst als er. Aber das willst Du vermutlich nicht, weil Du bei Deinem Kind bleiben willst.

    Jeder Steuerzahler bekommt einen unversteuerten Grundfreibetrag von etwa 12 T€. Der wird berücksichtigt bei der (Lohn-)Steuerklasse I und der (Lohn-)Steuerklasse IV, die mit I quasi identisch ist. Wechseln Ehepaare von der Kombination IV + IV auf III + V, wandert dieser Grundfreibetrag zum Steuerzahler mit der Steuerklasse III, wodurch dieser erheblich weniger Lohnsteuer zahlt. Die Lohnsteuer ist die Steuer, die der Arbeitgeber gleich einbehält, sie ist nicht zu verwechseln mit der Einkommensteuer, die das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung ausrechnet.

    Wenn Dein Mann also dann, wenn Du mutterschaftsbedingt nichts mehr verdienst, auf Steuerklasse III geht (nämlich ab dem Dezember 2025), dann bekommt er um die 300 € mehr ausbezahlt, weil er um das weniger Steuer bezahlt.

    Wenn Ihr im August dann wechselt, solltest Du auf III gehen, dann zahlst Du nämlich für Deine 6400 € brutto nicht mehr 1250 € Lohnsteuer, sondern nur noch 750 €, also 500 € weniger, die Du dann ausbezahlt bekommst.

    An sich wäre es wirtschaftlich sinnvoll, daß Du auch nach dem Ende der Elternzeit in III bleibst. Deinem Mann bleibt dann allerdings nur die Steuerklasse V, mit der er für seine 3700 € Einkommen mehr Steuer zahlt als Du für Deine 6400 € in III.

    Dann habt Ihr die bekannte Mann-Frau-Steuerklassendiskussion einmal andersherum. :)

    Wenn Du die nicht haben willst, wechsele erneut dann auf IV+IV, wenn Dein Mann wieder Geld verdient. Ihr überzahlt damit die Steuer pro Monat um etwa 100 €, habt aber zwischen Euch dann weniger Diskussionen.

    12345:

    Bei Steuerklasse I gibt es typischerweise keine Nachzahlung (wenn nichts Besonderes ist). Hat ein Ehepaar IV + IV, so gibt es typischerweise auch keine Nachzahlung, sondern des Splittings wegen allenfalls eine Erstattung. Daher müssen die beiden typischerweise auch keine Steuererklärung machen (sollten es in der Regel aber tun, der Erstattung wegen).

  • Mit einem einfachen und simplen Prinzip fahrt ihr bei eurer Situation ganz einfach:

    Verdient jemand überhaupt nichts, geht es in die Kombination III und V.

    Verdient ihr dann beide dauerhaft wieder in irgendeiner Form gleichzeitig, macht ihr das Faktorverfahren , also IV mit Faktor.