Sparkasseneinzahlung

  • Hallo,ich habe innerhalb von 3 Tagen einmal 5000 und 6500 Euro bei meiner Sparkasse bar eingezahlt.

    Nun wurde ich aufgefordert den Nachweis zu erbringen woher das Geld stammt.Schon jemand gleiche Erfahrung gemacht?

    Gibts da eine Frist für solche Einzahlungen um den Geldwäscheverdacht zu umgehen?

    Danke

    D.

  • Hallo,ich habe innerhalb von 3 Tagen einmal 5000 und 6500 Euro bei meiner Sparkasse bar eingezahlt.

    Nun wurde ich aufgefordert den Nachweis zu erbringen woher das Geld stammt.Schon jemand gleiche Erfahrung gemacht?

    Gibts da eine Frist für solche Einzahlungen um den Geldwäscheverdacht zu umgehen?

    Danke

    D.

    Dann gib doch an, wo du das Geld her hast.

  • Hallo,ich habe innerhalb von 3 Tagen einmal 5000 und 6500 Euro bei meiner Sparkasse bar eingezahlt.

    Nun wurde ich aufgefordert den Nachweis zu erbringen woher das Geld stammt.Schon jemand gleiche Erfahrung gemacht?

    Gibts da eine Frist für solche Einzahlungen um den Geldwäscheverdacht zu umgehen?

    Danke

    D.

    Ja, bei der ING vor ein paar Jahren. Mit dem Formular war es dann erledigt. Allerdings kleinteilig angegeben, woher das Geld war. Hätte die Bank selbst bei Überprüfung meines Kontos sehen können, da ich es vorher abgehoben hatte, aber dann doch nicht benötige.

  • Ich hatte bei der Stadtsparkasse München 20 T€ bar aus einem Autoverkauf an Automaten eingezahlt. Am anderen Morgen haben sie schon angerufen. Ich habe dann eine Kopie des Kaufvertrags hingemailt.

    Eigentlich geht sie das aber nichts an. Es müßte legal reichen, anzugeben "Geld stammt aus dem Verkauf eines Autos" oder ähnlich. Manchmal hat man ja gar keinen schriftlichen Kaufvertrag. Das ist nicht verboten.

  • Frage: Warum hast du in der kurzen Zeiten zwei Einzahlungen gemacht? Allein diese Tatsache kann den Verdacht erwecken, dass du versucht hast, den Einzahlungsbetrag künstlich aufzusplitten um einem Nachweis zu entgehen.

    In der Regel bekommst du ein Formular ausgehändigt. Dort kannst du dann erklären, woher das Geld kommt. Ob bei deiner Einzahlung weitere Nachweise erforderlich sind, entscheidet die Sparkasse vor Ort.

  • Hallo,ich habe innerhalb von 3 Tagen einmal 5000 und 6500 Euro bei meiner Sparkasse bar eingezahlt.

    Die Grenze für eine Bareinzahlung - selbst auf das eigene Konto (!) sprich bei der sog. Hausbank - liegt bei nur 10.000 € (ab Herbst 2021 - nach meiner Erinnerung). Ab der Summe muß die Bank einen Herkunftsnachweis für das bar eingezahlte Geld verlangen. Bei Bareinzahlungen einer Fremdbank liegt diese Grenze meines Wissens nur bei 2.500 €. Werden in sehr kurzer Zeit ("innerhalb von 3 Tagen") gesplittete Beträge eingezahlt, die diese Grenze in Summe übersteigen und/oder jeder für sich (knapp) darunter bleibt kann dies "ein Indiz für Geldwäsche" darstellen. Mit der Folge, daß die Bank einen Herkunftsnachweis für das Bargeld fordern kann oder muß (da dürfte auch ein gewisser bankseitiger Ermessensspielraum bestehen). Für Geschäftskunden bzw. gewerbliche Bankkunden gelten - nach meiner Erinnerung - andere Regeln.

    Geht nicht von der Sparkassen aus oder der deutschen BaFin - sondern von der EU, die seit 10 Jahren eine orchestrierte diesbezüglich Be- und Einschränkung betreibt mit im Ergebnis der Zurückdrängung des Bargelds und damit auch der Bargeldinfrastruktur (beginnend schon 2016 mit dem seitens der EZB verkündeten Ende des damals noch größten Geldscheins (500 € Banknote) über weitere Barzahlungsbeschränkungen (Obergrenzen), Barzahlungsverbote, Identifikationspflichten, Herkunftsnachweisen usw.

    Dabei müßten sich eigentlich schon rein inflationsbedingt die gesetzten Obergrenzen regelmäßig erhöhen ... Beim Kauf von Gold mit Bargeld beispielsweise verhielt es sich aber genau umgekehrt. Dies war einstmals ohne Identifikationspflicht des Käufers in unbegrenzte Höhe möglich, dann nur noch bis 15.000 €, dann bis 10.000 € und schließlich nur noch bis 2.000 € ...

  • Geht nicht von der Sparkassen aus oder der deutschen BaFin - sondern von der EU, die seit 10 Jahren eine orchestrierte diesbezüglich Be- und Einschränkung betreibt mit im Ergebnis der Zurückdrängung des Bargelds und damit auch der Bargeldinfrastruktur (beginnend schon 2016 mit dem seitens der EZB verkündeten Ende des damals noch größten Geldscheins (500 € Banknote) über weitere Barzahlungsbeschränkungen (Obergrenzen), Barzahlungsverbote, Identifikationspflichten, Herkunftsnachweisen usw.

    Die böse EU ...
    Solange in DoPa bei Sport1 (eine 99%-Männerlaberrunde über Fußball) das Phrasenschwein nur härteste Euro-Münzen nimmt und noch keine digitale Zahlmöglichkeit besteht, ist doch ein Gegengewicht geschaffen. Wäre lustig gewesen, wenn Boris Becker heute den Herkunftsnachweis über so viel einzelne Münzen hätte führen müssen. ;)

  • Was passiert, wenn man keinen Nachweis hat?

    Man hat also ein schon lange abgemeldetes Auto ohne jeden Nachweis (und wenn es nur ein Zeuge ist) verkauft? Alleine das wäre mir viel zu heikel zwecks Gewährleistung und was es da noch alles so geben mag, wenn man es privat nicht rechtskräftig (was für mich mind. nachweisbar bedeutet) ausschließt.

    War es angemeldet und ich verkaufe nicht über einen (mir vertrauenswürdigen) Händler, dann wäre schon ein paar Minuten nach dem Verkauf die Meldung an die Versicherung raus (wobei die bei meinem letzten Verkauf auch mit dem Händler raus war). Und je nach Tageszeit spätestens am Folgetag die Meldung an die Zulassungsbehörde.

    Autokauf wird meistens bar abgewickelt bisher.

    Mein letzter Bar-Autoverkauf war 2001. Der ging an einen lokalen Kärtchenhändler mit Kaufvertrag.

  • Man hat also ein schon lange abgemeldetes Auto ohne jeden Nachweis (und wenn es nur ein Zeuge ist) verkauft? Alleine das wäre mir viel zu heikel zwecks Gewährleistung und was es da noch alles so geben mag, wenn man es privat nicht rechtskräftig (was für mich mind. nachweisbar bedeutet) ausschließt.

    War es angemeldet und ich verkaufe nicht über einen (mir vertrauenswürdigen) Händler, dann wäre schon ein paar Minuten nach dem Verkauf die Meldung an die Versicherung raus (wobei die bei meinem letzten Verkauf auch mit dem Händler raus war). Und je nach Tageszeit spätestens am Folgetag die Meldung an die Zulassungsbehörde.

    Mein letzter Bar-Autoverkauf war 2001. Der ging an einen lokalen Kärtchenhändler mit Kaufvertrag.

    Mir geht es jetzt nicht explizit um diesen Autoverkaufsfall, sondern allgemein. Wenn ich schlichtweg nicht nachweisen kann woher das Geld stammt, was macht dann die Bank? Lass es von mir aus die Oma sein, die mir 5k zugesteckt hat, die sie seit 12 Jahren in der Zuckerdose gebunkert hatte. Denk dir ersatzweise ein anderes Szenario aus. Was dann?

  • Die böse EU ...

    Diesen normativen Einschlag hast Du vorgenommen. Für meinen Teil hatte ich in Nr. 13 lediglich den diesbezüglichen Geschehensablauf der letzten rund 10 Jahren beschrieben.

    Solange in DoPa bei Sport1 ...

    Solche Sender frequentiere ich nicht - und habe daher keine Ahnung was "DoPa" sein soll (meine mich nur beispielsweise an Dopamin-Mangel im Kontext mit der Erkrankung Parkinson erinnern zu können ... ?)

    eine 99%-Männerlaberrunde über Fußball ...

    Es besteht meines Wissens bezüglich solcher Sender und Sendungen keine Pflicht diese anzuschauen ... ?

    Nur am Rande: "Laberrunden" (nur um Deine Formulierung aufzugreifen) können nach meinen Erfahrungen sowohl bei Männern- als auch bei Frauenrunden zu diversen Themen vorkommen.

    das Phrasenschwein nur härteste Euro-Münzen nimmt und noch keine digitale Zahlmöglichkeit besteht, ist doch ein Gegengewicht geschaffen.

    Inwieweit ein "Phrasenschwein" in einer TV-Sendung, welches nur "Euromünzen nimmt" ein "Gegengewicht" zur Realität im Alltag rund um die Thematik "Bargeld" und der "Informationelle Selbstbestimmung" (nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) ein Datenschutz-Grundrecht) darstellen kann, erschließt sich mir nicht ansatzweise (insbesondere nicht vor dem Hintergrund des § 14 Abs. 1, Satz 2 "Bundesbank Gesetz" (BBankG) und Art. 128 Abs. 1 des "Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV), demgemäß "auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel" in der Eurozone sind - von "Euromünzen" ist da ohnehin nicht die Rede).

  • von "Euromünzen" ist da ohnehin nicht die Rede).

    Vielleicht könnte man Manches auch etwas entspannter betrachten - ohne alle relevanten Gesetze dem Gegenüber präsentieren zu müssen? (Wenn du die verlinkt hättest, dann hätte ich natürlich darin geschmökert. 😉) Wir sind doch alle mit der einen oder anderen Realität konfrontiert, die wir nicht optimal finden und haben unsere Alltagslösung. In diesem Sinne einen schönen Sonntagabend.

  • Die Grenze für eine Bareinzahlung - selbst auf das eigene Konto (!) sprich bei der sog. Hausbank - liegt bei nur 10.000 € (ab Herbst 2021 - nach meiner Erinnerung). Ab der Summe muß die Bank einen Herkunftsnachweis für das bar eingezahlte Geld verlangen. Bei Bareinzahlungen einer Fremdbank liegt diese Grenze meines Wissens nur bei 2.500 €. Werden in sehr kurzer Zeit ("innerhalb von 3 Tagen") gesplittete Beträge eingezahlt, die diese Grenze in Summe übersteigen und/oder jeder für sich (knapp) darunter bleibt kann dies "ein Indiz für Geldwäsche" darstellen. Mit der Folge, daß die Bank einen Herkunftsnachweis für das Bargeld fordern kann oder muß (da dürfte auch ein gewisser bankseitiger Ermessensspielraum bestehen). Für Geschäftskunden bzw. gewerbliche Bankkunden gelten - nach meiner Erinnerung - andere Regeln.

    Geht nicht von der Sparkassen aus oder der deutschen BaFin - sondern von der EU, die seit 10 Jahren eine orchestrierte diesbezüglich Be- und Einschränkung betreibt mit im Ergebnis der Zurückdrängung des Bargelds und damit auch der Bargeldinfrastruktur (beginnend schon 2016 mit dem seitens der EZB verkündeten Ende des damals noch größten Geldscheins (500 € Banknote) über weitere Barzahlungsbeschränkungen (Obergrenzen), Barzahlungsverbote, Identifikationspflichten, Herkunftsnachweisen usw.

    Dabei müßten sich eigentlich schon rein inflationsbedingt die gesetzten Obergrenzen regelmäßig erhöhen ... Beim Kauf von Gold mit Bargeld beispielsweise verhielt es sich aber genau umgekehrt. Dies war einstmals ohne Identifikationspflicht des Käufers in unbegrenzte Höhe möglich, dann nur noch bis 15.000 €, dann bis 10.000 € und schließlich nur noch bis 2.000 € ...

    Du kannst doch einzahlen, so viel du willst, wenn du die Herkunft erklären kannst? Problematisch wird es doch erst, wenn du das Geld nicht legal erwirtschaftet hast - und das dann zu recht. Selbstbestimmung hört immer da auf, wo Kriminalität anfängt...