Grundfreibetrag nutzen durch Realisierung von Gewinnen am Jahresende

  • Ich habe Aktien und ETF´s mit noch nicht realisierten Gewinnen in Höhe von mehreren 1000 Euro, sie übersteigen also die 1000 Euro Sparerpauschbetrag deutlich. Ich bin Student und habe einen Minijob (ca. 520€ im Monat). Unabhängig vom Sparerpauschbetrag gibt es ja aber auch den Grundfreibetrag von 12.096€. Mit meinem Minijob komme ich ja gerade mal auf ca. 6.240€ im Jahr. Wäre es möglich und sinnvoll, am Ende des Jahres meine ganzen Positionen bis zu einem Gewinn von 5.856€ zu verkaufen und dann direkt wieder zu kaufen, um so die Gewinne zu realisieren, die Steuern zu zahlen und dann Anfang nächsten Jahres zurückzuholen per Steuererklärung? Ich habe nichts gefunden was dagegen spricht, aber mich wundert dass das nicht populärer ist, es gibt ja sicherlich viele Studenten a.ä., in der selben Situation.

    Danke schonmal für eure Antworten :)

  • Kater.Ka 12. November 2025 um 13:08

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Für meine Tochter (Schüler) hab ich eine NV Bescheinigung beim FA besorgt und realisiere auch jährlich die Gewinne. Maximal aber um die 6.400€ pro Jahr, sonst gibts Probleme mit der Familienversicherung.

    Ah okay, meinst du 6.400€ aus Aktiengewinnen oder insgesamt, also würde da auch mein Lohn aus meinem Minijob mit reinzählen?

  • Aus steuerlicher Sicht macht das total Sinn, ja.

    Wie aber hier schon geschrieben, die Krankenversicherung kann evtl. Probleme machen, außer du wärst als Student in der PKV.

    Aber es komm in der GKV eben drauf an wie alt Du bist (also ob Du noch in der Familienversicherung der Eltern bist) oder schon selbst als Student versichert bist.

    Da gibt es auch schon einige Beiträge im Forum:

    frankmuenchen
    15. Januar 2025 um 01:04
  • Wäre es möglich und sinnvoll, am Ende des Jahres meine ganzen Positionen bis zu einem Gewinn von 5.856€ zu verkaufen und dann direkt wieder zu kaufen, um so die Gewinne zu realisieren, die Steuern zu zahlen und dann Anfang nächsten Jahres zurückzuholen per Steuererklärung? Ich habe nichts gefunden was dagegen spricht,

    Nein, es spricht in deiner Situation als privat Krankenversicherter m.E. nichts dagegen. Ich kenne zumindest einen vergleichbaren Fall der das auch so handhabt.

  • Ich habe lediglich noch was bezüglich Mitversicherung bei den Eltern in der privaten Pflegeversicherung im Hinterkopf. Zumindest musste ich bei beiden Kindern für die PKV angeben, dass ihr Einkommen unterhalb der bekannten Grenzen liegt und sie somit bei mir kostenlos privat pflegeversichert sein können.

  • Noch bezüglich der Angabe der Gewinne in der Steuererklärung bis zum Grundfreibetrag.

    Der Minijob wird in der Steuererklärung so behandelt als würde es ihn nicht geben und ist daher auch nirgends einzutragen.
    Deine gezahlten Krankenversicherungsbeiträge mindern dein zu versteuerndes Einkommen. Der Sparer Pauschbetrag kommt noch oben drauf. Insgesamt kannst du damit Gewinne von 13.096€ plus die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge realisieren ohne Einkommensteuer/Kapitalertragsteuer oder SoliZ zahlen zu müssen.

  • Ich habe lediglich noch was bezüglich Mitversicherung bei den Eltern in der privaten Pflegeversicherung im Hinterkopf. Zumindest musste ich bei beiden Kindern für die PKV angeben, dass ihr Einkommen unterhalb der bekannten Grenzen liegt und sie somit bei mir kostenlos privat pflegeversichert sein können.

    Wichtiger Hinweis!

    Diesbezüglich gilt die gleiche Grenze. Der Minijob liegt betragsmäßig drüber, bricht die Familienversicherung aber nicht (und löst auch keine Versicherungspflicht in einer privaten Pflegeversicherung aus). Ob der Betrag völlig aus der Rechnung bleibt oder als "535 € verdient" gilt, weiß ich allerdings nicht.

    Andere Sache: Für einen privatversicherten Minijobber muß der Arbeitgeber die 15% Abgaben für die gesetzliche Krankenversicherung nicht leisten, der Arbeitgeber hat für einen privatversicherten Minijobber also weniger Abgaben als für einen gesetzlich Versicherten. Das habe ich mir damals als privatversicherter Minijobber passend vergüten lassen (durch 15% höheren Stundenlohn).

  • Ich habe Aktien und ETF´s mit noch nicht realisierten Gewinnen in Höhe von mehreren 1000 Euro, sie übersteigen also die 1000 Euro Sparerpauschbetrag deutlich. Ich bin Student und habe einen Minijob (ca. 520€ im Monat). Unabhängig vom Sparerpauschbetrag gibt es ja aber auch den Grundfreibetrag von 12.096€. Mit meinem Minijob komme ich ja gerade mal auf ca. 6.240€ im Jahr. Wäre es möglich und sinnvoll, am Ende des Jahres meine ganzen Positionen bis zu einem Gewinn von 5.856€ zu verkaufen und dann direkt wieder zu kaufen, um so die Gewinne zu realisieren, die Steuern zu zahlen und dann Anfang nächsten Jahres zurückzuholen per Steuererklärung? Ich habe nichts gefunden was dagegen spricht, aber mich wundert dass das nicht populärer ist, es gibt ja sicherlich viele Studenten a.ä., in der selben Situation.

    Danke schonmal für eure Antworten :)

    Es gibt bekanntlich ausschüttende und thesaurierende Fonds und ETFs.

    Die ausschüttenden zahlen ihre Gewinne jedes Jahr aus. Wenn du so einen, oder mehrere, wählst, brauchst du nicht jedes Jahr zu verkaufen und wieder zu kaufen - das ist eigentlich völliger Unsinn. Dabei würdest du bestimmt jedesmal etwas verlieren!

    Die theaurierenden Fonds und ETFs zahlen keine Gewinne aus, sondern legen sie jedes Jahr automatisch wieder an. Deshalb werden dir in den Jahren zwischendurch auch keine Gewinne berechnet. Die musst du erst zahlen, im letzten Jahr, in dem du endgültig verkaufst. Und das könntest du dann auch auf mehrere Jahre aufteilen.

    JahrGrundfreibetrag
    202512.096 €
    202411.784 €
    202310.908 €
    202210.347 €
    20219.744 €
    20209.408 €
    20199.168 €

    In den letzten Jahren ist der steuerfreie Betrag - wie du siehst - jedes Jahr gestiegen. Das ist bestimmt auch eine wichtige Information.

    "Die besten Dinge im Leben sind nicht die, die man für Geld bekommt." – (Albert Einstein)

    „Leben ist das, was passiert, während du beschäftigt bist, andere Pläne zu machen." – (John Lennon)

  • Die theaurierenden Fonds und ETFs zahlen keine Gewinne aus, sondern legen sie jedes Jahr automatisch wieder an. Deshalb werden dir in den Jahren zwischendurch auch keine Gewinne berechnet. Die musst du erst zahlen, im letzten Jahr

    Was soll das bedeuten? Was heißt "Gewinne werden berechnet"?

    Meinst du Steuern? Wenn ja, dann werfe ich mal das Stichwort Vorabpauschale ein.

  • Was soll das bedeuten? Was heißt "Gewinne werden berechnet"?

    Meinst du Steuern? Wenn ja, dann werfe ich mal das Stichwort Vorabpauschale ein.

    Entmutige unseren jungen Freund nicht! Der ist offensichtlich noch nicht auf dem neuesten Stand. Die Anlegerwelt muß sich an die Vorabpauschale doch erst noch gewöhnen!