Altbestandsregelung unterliegt. Damit wären alle Gewinne dieser Wertpapiere bis zum fiktiven Anschaffungsdatum am 01.01.2028 zunächst steuerfrei. Alle seitdem entstandenen Gewinne unterliegen dann zwar der normalen Abgeltungssteuer (samt Teilfreistellung), jedoch mit einem Freibetrag von 100.000 EUR bzw. 200.000 EUR für Verheiratete.
Da ist irgendetwas total falsch.
Altbestände sind die bis Anschaffungsdatum vor 1.1.2009.
KURSgewinne seit 1.1.2018 sind bis 100k nach Teilfreistellung steuerfrei. (Steuererstattung durch das FA.)
Dafür wird für diese Altanteile ein fiktives Anschaffungsdatum von 1.1.2018 zugrundegelegt.