Umbuchung vom Gemeinschaftskonto auf Privatkonto – Meldung ans Finanzamt?

  • Hallo zusammen,

    ich habe zusammen mit meinem Onkel ein Gemeinschaftskonto bei der Sparkasse (beide als Kontoinhaber eingetragen). Zusätzlich habe ich ein eigenes Privatkonto, ebenfalls bei der Sparkasse in derselben Filiale.

    Wenn ich nun vom Gemeinschaftskonto eine größere Summe (sechsstelliger Betrag) auf mein Privatkonto umbuchen möchte – also faktisch eine Umbuchung von einem Konto, an dem ich als Miteigentümer beteiligt bin, auf mein eigenes Konto – wird so etwas automatisch an das Finanzamt gemeldet oder kann es dadurch sonst irgendwelche Probleme geben (steuerlich oder bei der Bank)?

    Vielleicht hat jemand Erfahrung damit – danke vorab!

  • Kater.Ka 30. November 2025 um 15:35

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ob etwas automatisch ans Finanzamt gemeldet wird, kann ich nicht sagen. Aber das Geld auf dem Gemeinschaftskonto gehört dir und deinem Onkel. Man könnte also annehmen, dass die Hälfte des überwiesenen Betrags deinem Onkel gehört und es daher eine Schenkung an dich sein könnte.

    Diese müsstest du selbstverständlich dem Finanzamt melden, da du sonst eine Steuerhinterziehung begehen würdest.

  • Die Bank meldet nichts automatisch an das Finanzamt.

    Ist denn bereits dokumentiert, woher das Geld auf dem gemeinsamen Konto stammt?


    Im Grunde stellt es eine meldepflichtige Schenkung dar.

    Ein Anruf beim FA schafft hier aber Abhile. Dort arbeiten auch nur Menschen. 👋

  • Die Bank meldet nichts automatisch an das Finanzamt.

    Ist denn bereits dokumentiert, woher das Geld auf dem gemeinsamen Konto stammt?


    Im Grunde stellt es eine meldepflichtige Schenkung dar.

    Ein Anruf beim FA schafft hier aber Abhile. Dort arbeiten auch nur Menschen. 👋

    Ja das Geld stammt aus einem Immobilien Verkauf.

  • Da fehlen ein paar Infos, oder? Was für ein Gemeinschaftskonto ist denn das? Ein Geschäftskonto? Eine Erbengemeinschaft? Wer hat das Geld vorher eingezahlt?

    Es handelt sich um ein Normales Gemeinschaftskonto, das Geld hat der Onkel nach einem Immobilien Verkauf eingezahlt.

  • Es handelt sich um ein Normales Gemeinschaftskonto, das Geld hat der Onkel nach einem Immobilien Verkauf eingezahlt.

    Warum antwortest du bitte so unpräzise?

    Ausweichend ?


    Ein „Normales Gemeinschaftskonto“ ist das nicht. Es dürfte kaum Menschen in Deutschland geben, die mit ihrem Onkel zusammen ein Gemeinschaftskonto ohne konkreten Sinn haben.

  • Warum antwortest du bitte so unpräzise?

    Ausweichend ?


    Ein „Normales Gemeinschaftskonto“ ist das nicht. Es dürfte kaum Menschen in Deutschland geben, die mit ihrem Onkel zusammen ein Gemeinschaftskonto ohne konkreten Sinn haben.

    Mein Onkel hat meinem Vater im Zuge seiner Scheidung eine Immobilie abgekauft. Aufgrund des kurzfristigen Kapitalbedarfs meines Vaters erfolgte der Verkauf deutlich unter Marktwert. Inzwischen ist mein Vater verstorben.

    Mein Onkel hat die Immobilie weiterverkauft und möchte mir – als einzigem Erben meines Vaters – die aus dem Verkauf entstandene Überschusssumme übertragen. Dieser Betrag stellt wirtschaftlich betrachtet eine nachträgliche Rückzahlung an meinen Vater dar, die ich im Rahmen der Erbfolge erhalte.

  • Ob etwas automatisch ans Finanzamt gemeldet wird, kann ich nicht sagen. Aber das Geld auf dem Gemeinschaftskonto gehört dir und deinem Onkel. Man könnte also annehmen, dass die Hälfte des überwiesenen Betrags deinem Onkel gehört und es daher eine Schenkung an dich sein könnte.

    Diese müsstest du selbstverständlich dem Finanzamt melden, da du sonst eine Steuerhinterziehung begehen würdest.

    Mein Onkel hat meinem Vater im Zuge seiner Scheidung eine Immobilie abgekauft. Aufgrund des kurzfristigen Kapitalbedarfs meines Vaters erfolgte der Verkauf deutlich unter Marktwert. Inzwischen ist mein Vater verstorben.

    Mein Onkel hat die Immobilie weiterverkauft und möchte mir – als einzigem Erben meines Vaters – die aus dem Verkauf entstandene Überschusssumme übertragen. Dieser Betrag stellt wirtschaftlich betrachtet eine nachträgliche Rückzahlung an meinen Vater dar, die ich im Rahmen der Erbfolge erhalte.

  • Ja das Geld stammt aus einem Immobilien Verkauf.

    Mein Onkel hat meinem Vater im Zuge seiner Scheidung eine Immobilie abgekauft. Aufgrund des kurzfristigen Kapitalbedarfs meines Vaters erfolgte der Verkauf deutlich unter Marktwert. Inzwischen ist mein Vater verstorben.

    Mein Onkel hat die Immobilie weiterverkauft und möchte mir – als einzigem Erben meines Vaters – die aus dem Verkauf entstandene Überschusssumme übertragen. Dieser Betrag stellt wirtschaftlich betrachtet eine nachträgliche Rückzahlung an meinen Vater dar, die ich im Rahmen der Erbfolge erhalte.

  • Die Bank meldet bei Überweisungen nichts.

    Schenkungen sind dem Finanzamt anzuzeigen, sowohl vom Schenker, als auch vom Beschenkten.

    Ob es sich hier um eine Schenkung handelt, kann bei diesen Angaben nicht beurteilt werden.

    Mein Onkel hat meinem Vater im Zuge seiner Scheidung eine Immobilie abgekauft. Aufgrund des kurzfristigen Kapitalbedarfs meines Vaters erfolgte der Verkauf deutlich unter Marktwert. Inzwischen ist mein Vater verstorben.


    Mein Onkel hat die Immobilie weiterverkauft und möchte mir – als einzigem Erben meines Vaters – die aus dem Verkauf entstandene Überschusssumme übertragen. Dieser Betrag stellt wirtschaftlich betrachtet eine nachträgliche Rückzahlung an meinen Vater dar, die ich im Rahmen der Erbfolge erhalte.

  • Jetzt sind in 2 Minuten hier 4 (!) absolut identische Antworten in Dauerbeschuss im Forum „eingeschlagen“.

    Hinweis: für diese ganze, leicht „sonderbare“ Abwicklung braucht niemand ein Gemeinschaftskonto von Onkel und Neffe.

  • Jetzt sind in 2 Minuten hier 4 (!) absolut identische Antworten in Dauerbeschuss im Forum „eingeschlagen“.

    Hinweis: für diese ganze, leicht „sonderbare“ Abwicklung braucht niemand ein Gemeinschaftskonto von Onkel und Neffe.

    Sei nicht so hart. Der TE dachte wohl, er müsse jedem einzeln antworten.

    Aus meiner Sicht handelt es sich um eine Schenkung des Onkels an den Neffen. Der Onkel hat eine Immobilie verkauft und schenkt dem Neffen einen Teil des Erlöses. Ich würde im Zweifel einen Steuerberater konsultieren.

  • Aufgrund des kurzfristigen Kapitalbedarfs meines Vaters erfolgte der Verkauf deutlich unter Marktwert.

    Auch hier könnte das Finanzamt noch mal hellhörig werden, wenn das in der Sachverhaltsaufklärung auf den Tisch kommt. Mag aber auch sein, dass die Begründung "kurzfristiger Kapitalbedarf" ausreicht.

    Dieser Betrag stellt wirtschaftlich betrachtet eine nachträgliche Rückzahlung an meinen Vater dar, die ich im Rahmen der Erbfolge erhalte.

    Das ist m.E. Wunschdenken in der Hoffnung den großen Freibetrag nutzen zu können.
    Oder wurde diese Rückzahlung vertraglich festgehalten und stellte eine tatsächliche Forderung des Vaters an den Onkel dar, die in der Erbfolge auf dich übergegangen ist?
    Ich vermute mal nein. Und damit hat das eine mit dem anderen nichts zu tun und es liegt eine Schenkung vom Onkel an den Neffen mit einem Freibetrag von 20k € vor.

    Um ganz auf Nummer sicher zu gehen kann und sollte man aber vermutlich einen Steuerberater mit Spezialgebiet Erbrecht konsultieren.

    Das Konstrukt mit dem Gemeinschaftskonto ist auch sehr merkwürdig.
    Das riecht auch so ein wenig nach der Hoffnung, dass man die Schenkung "unbemerkt" und "sauber" auf diesem Weg hinbekäme.

    Von diesem Punkt ausgehend bleibt vermutlich nur eine regelmäßig hohe Bargeldentnahme von diesem Konto, wenn man das untern Teppich kehren möchte.

  • Auch hier könnte das Finanzamt noch mal hellhörig werden, wenn das in der Sachverhaltsaufklärung auf den Tisch kommt. Mag aber auch sein, dass die Begründung "kurzfristiger Kapitalbedarf" ausreicht.

    Das ist m.E. Wunschdenken in der Hoffnung den großen Freibetrag nutzen zu können.
    Oder wurde diese Rückzahlung vertraglich festgehalten und stellte eine tatsächliche Forderung des Vaters an den Onkel dar, die in der Erbfolge auf dich übergegangen ist?
    Ich vermute mal nein. Und damit hat das eine mit dem anderen nichts zu tun und es liegt eine Schenkung vom Onkel an den Neffen mit einem Freibetrag von 20k € vor.

    Um ganz auf Nummer sicher zu gehen kann und sollte man aber vermutlich einen Steuerberater mit Spezialgebiet Erbrecht konsultieren.

    Das Konstrukt mit dem Gemeinschaftskonto ist auch sehr merkwürdig.
    Das riecht auch so ein wenig nach der Hoffnung, dass man die Schenkung "unbemerkt" und "sauber" auf diesem Weg hinbekäme.

    Von diesem Punkt ausgehend bleibt vermutlich nur eine regelmäßig hohe Bargeldentnahme von diesem Konto, wenn man das untern Teppich kehren möchte.

    Es gibt eine Schriftliche Vereinbarung zwischen meinem Vater und meinem Onkel, in der steht das falls es zum Verkauf der Immobilie kommt die überschüssige Summe an ihn zurück zu zahlen ist. Diese wurde bei einem Anwalt 2007 festgehalten. Aber da mein Vater verstorben ist Erbe ich doch eigentlich die Rückzahlungs Forderung von meinem Vater.
    Der Sachverhalt mag komplex klingen, aber um eine Schenkung handelt es sich nicht.

  • Es gibt eine Schriftliche Vereinbarung zwischen meinem Vater und meinem Onkel, in der steht das falls es zum Verkauf der Immobilie kommt die überschüssige Summe an ihn zurück zu zahlen ist. Diese wurde bei einem Anwalt 2007 festgehalten. Aber da mein Vater verstorben ist Erbe ich doch eigentlich die Rückzahlungs Forderung von meinem Vater.
    Der Sachverhalt mag komplex klingen, aber um eine Schenkung handelt es sich nicht.

    Naja, das ist erstmal eine Vereinbarung zwischen den beiden Brüdern. Über eine mögliche Steuerpflicht sagt das nix.


    Dann ist wohl eine Schenkung deines Onkels an deinen Vater das Thema. Und von deinem Vater an dich ist es ein Erbe.

  • Es gibt eine Schriftliche Vereinbarung zwischen meinem Vater und meinem Onkel, in der steht das falls es zum Verkauf der Immobilie kommt die überschüssige Summe an ihn zurück zu zahlen ist. Diese wurde bei einem Anwalt 2007 festgehalten. Aber da mein Vater verstorben ist Erbe ich doch eigentlich die Rückzahlungs Forderung von meinem Vater.
    Der Sachverhalt mag komplex klingen, aber um eine Schenkung handelt es sich nicht.

    Ich würde ganz simpel mit dem FA besprechen, da es sich um das Erbe geht. So hast du direkt Gewissheit.