ETF verkaufen und zurückkaufen vor Jahresende - Gebühren bei der Ing

  • Hallo,

    ich wollte meine ETF Anteile verkaufen und dann sofort wieder kaufen. Egal ob ich bei der ING Direkthandel oder Xetra wähle-ich muss ca. 50 Euro Gebühren ingesamt zahlen. Ist das so normal? Ist es trotzdem besser, dass ich zu diesen Gebühren verkaufe und wieder zurückkaufe, um den Freistellungsauftrag zu nutzen, oder rentiert sich das bei den Gebühren nicht?

    Handelsplatz Xetra: Verkaufskosten 0,30 % vom Auftragsgegenwert = Provision 0,28% plus Handelsplatzgebühr 0,02%

    Direkthandel: Verkaufskosten 0,32 % vom Auftragsgegenwert = Provision 0,28% plus Zuwendung für di eING 0,04%


    Freue mich auf eure Nachrichten!


    Danke!

  • Wenn du sowieso eine Steuererklärung machst, dann brauchst du dich jetzt nicht darum kümmern. Dann rechnet das FA das aus und bittet darum, dass du nächstes Mal deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst.

    Die ING ist teuer. Schau mal z.B. beim Preis-Leistungstip von Finanztip smartbroker+. Da könnte dein ETF auch kostenlos besparbar sein und im Fall des Falles, die Ordergebühren liegen niedriger.

    Es ist praktischerweise möglich, mehrere Depots zu haben.

  • Egal ob ich bei der ING Direkthandel oder Xetra wähle-ich muss ca. 50 Euro Gebühren ingesamt zahlen. Ist das so normal? Ist es trotzdem besser, dass ich zu diesen Gebühren verkaufe und wieder zurückkaufe, um den Freistellungsauftrag zu nutzen, oder rentiert sich das bei den Gebühren nicht?

    Ja das ist bei der ING normal. Deine Order wird vermutlich im Bereich um 20.000 Euro liegen.

    Ob es sich lohnt kann dir keiner sagen, ohne die Zahlen zu kennen. Deine Steuerersparnis muss halt größer sein als die 100 Euro Ordergebühr.

  • Wenn du sowieso eine Steuererklärung machst, dann brauchst du dich jetzt nicht darum kümmern. Dann rechnet das FA das aus und bittet darum, dass du nächstes Mal deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst.

    Das stimmt so nicht. Solange die Gewinne nicht realisiert sind, kann man auch nichts in der Steuererklärung im Nachhinein verrechnen.

    Der Freistellungsauftrag verfällt, wenn man nicht verkauft/kauft. Und man kann da auch nicht im Nachhinein was zurückholen.

  • Das stimmt so nicht. Solange die Gewinne nicht realisiert sind, kann man auch nichts in der Steuererklärung im Nachhinein verrechnen.

    Der Freistellungsauftrag verfällt, wenn man nicht verkauft/kauft. Und man kann da auch nicht im Nachhinein was zurückholen.

    Das FA berücksichtigt - vorausgesetzt eine Steuererklärung liegt vor - nicht den von der Bank abgezogenen Betrag der Vorabpauschale?

  • Mir ist die Fragestellung noch nicht wirklich klar.

    Wurden bisher keine Gewinne versteuert im Depot?
    Warum muss man derartig viel verkaufen, um Gewinne zu realisieren? Ist das Depot sehr neu?
    Bitte mal konkrete Zahlen: Wie groß ist das Depot, wie hoch die jährlichen Sparraten?

  • ich wollte meine ETF Anteile verkaufen und dann sofort wieder kaufen. Egal ob ich bei der ING Direkthandel oder Xetra wähle-ich muss ca. 50 Euro Gebühren ingesamt zahlen. Ist das so normal?

    Ja, das ist bei der Direktbank ING nicht so günstig wie bei einem Neobroker. Zumindest beim Verkauf der Anteile kommst du dort an den Gebühren nicht vorbei. Beim Rückkauf hängt es davon ab um welchen ETF es sich handelt. Für sogenannte Aktions- oder Basis-ETF hat die ING deutlich reduzierte Order-Gebühren im Ankauf mit einer Pauschale von 1,90 EUR. Für alle anderen gelten dann die gleichen Konditionen wie beim Verkauf.

    Und - ganz neu - für alle zwischen 18 und 27 Jahren gelten nun wohl grundsätzlich diese reduzierten Order-Gebühren mit der Pauschale. Nennt sich "Direkt-Depot Young".

  • Das FA berücksichtigt - vorausgesetzt eine Steuererklärung liegt vor - nicht den von der Bank abgezogenen Betrag der Vorabpauschale?

    Der Anfrager hat offensichtlich noch Freibetrag offen, den er nutzen möchte. Da die Vorabpauschale bereits im Januar 2025 verrechnet wurde, wurde diese bereits im Januar mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Offensichtlich ist jetzt aber immer noch ein Freistellungsauftrag übrig. Da hilft in meinen Augen nur verkaufen und neu kaufen, oder man lässt den übrigen FSA verfallen.

  • Hallo eftalya liebe Forumsfreunde

    Wertpapiere verkaufen, egal ob Aktien oder Fonds, habe ich bisher immer nur dann gemacht, wenn mal einer meiner Depotwerte bezogen auf den Einkaufskurs ins MINUS gerutscht ist.

    In diesem Fall verkaufe ich mit VERLUST und kaufe dasselbe Papier wenige Momente später wieder zurück. Der Verlust kann ich dann mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechne und zahle dann bei den Gewinnen entsprechend weniger Steuer

    Da ich dieses Wertpapier jetzt aber billiger zurückgekauft habe, ist natürlich der künftige Gewinn auf diesem Papier entsprechend höher und somit auch die Steuer höher. Für einen Langfristanlager wie mich ist das aber kein Problem da ich ohnehin in der Regel meine Wertpapier nie verkaufe sondern vererbe. Das ist ernstgemeit.

    Wenn ich jetzt schon beim Schreiben bin, dann aber der Hinweis:

    Wer ein Wertpapier verkauft um es anschließend zurückzukaufen muss natürlich genau genommen nicht dasselbe Papier zurück kaufen. Wenn er inzwsichen eine andere Meinung hat kann er auch ein anderes Papier kaufen. Den Verlustvortrag hat er dennoch.

    Viele Grüße McProfit

  • Wie es sich in diesem Fall mit der Vorabpauschale verhält, muss man ja erst mal herausfinden, womöglich wurde noch gar keine versteuert/abgezogen.

    eftalya Von wann sind deine Anteile? Und hast du einen Überblick über deinen Freistellungsauftrag? Sonst siehst du im Online-Banking unter Einstellungen -> Steuern -> Freistellungsauftrag, wie viel noch übrig ist.

    Der Posten, den du verkaufen willst, ist etwa 18.000 Euro groß, richtig? Wie hoch ist der Gewinn?

  • Wertpapiere verkaufen, egal ob Aktien oder Fonds, habe ich bisher immer nur dann gemacht, wenn mal einer meiner Depotwerte bezogen auf den Einkaufskurs ins MINUS gerutscht ist.

    Die Orientierung am Kaufkurs nennt man Ankereffekt.

    In diesem Fall verkaufe ich mit VERLUST und kaufe dasselbe Papier wenige Momente später wieder zurück. Der Verlust kann ich dann mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechne und zahle dann bei den Gewinnen entsprechend weniger Steuer.

    Das kann man machen. Deswegen ist noch lang nicht gesagt, daß dieses betreffende Papier sich wieder erholt. Es könnte sich nach weiterer Zeit erweisen, daß man das Verlustpapier besser nicht zurückgekauft hätte, weil es dann nämlich weiter gefallen ist.

    Steuer zu sparen, indem man Verlustpapiere kauft, ist kein erfolgreiches Geschäftsmodell.

    Da ich dieses Wertpapier jetzt aber billiger zurückgekauft habe, ist natürlich der künftige Gewinn auf diesem Papier entsprechend höher und somit auch die Steuer höher.

    Ob es da wirklich einen künftigen Gewinn gibt, ist allerdings nicht sicher.

    Es ging in diesem Thread ums Rollen zwecks Ausnutzung des Sparerpauschbetrags. Dabei realisiert man gezielt Gewinne und keine Verluste.

    :)

  • Hallo Achim Weiss

    da inzwischen hier gelernt habe, dass man bei jedem Kommentar um 2 Ecken herum denken muss ob man nicht an einer Stelle doch einen Widerspruch erzeugt.

    Es ging bei meinem Kommentar heute darum dass ein Forumsfreund hier von Verkaufen und Zurückkaufen eines Wertpapiers berichtet hat aus steuerlichen Gründen.

    Ich habe darauf zurückgeschrieben, dass ich selbst so etwas ab und zu schon mal gemacht habe, wenn ich ein Wertpapier im Depot hatte das deutlich unter dem Einkufskurs notiert, weil ich dann diesen Kursverlust als Verlustvortrag beim nächsten Verkauf mitden Gewinnen beim Verkauf andererWertpapiere verrechnen kann.

    Natürlich gilt dieses Verkaufen und Zurückkaufen des gleichen Wertpapiers nur dann, wenn ich das Papier ohnehin behalten will.

    Da ich schon mit den bekannt klugen Reaktionen gerechnet habe, (nicht nur von Dir), hatte ich als letzten Satz ausdrücklich geschrieben, dass man natürlich nach einem Verkauf mit VERLUST nicht unbedingt dieselbe Aktie wieder zurückkaufen muss, man kann genauso gut das Geld in eine Andere investieren wenn man glaubt dass dort der Erfolg schneller eintritt.

    Ich danke Dir für die Verdueltichung.. Wir wissen Beide ganz genau dass sich Anleger mit Verlustrealisierung schwer tun. Daher ist es oft leichter wenn sie dieselbe Aktien gleich wieder zurückkaufen.

    Sollte nämlich gerade diese Aktie nach einem Verlustverkauf (ohne Rückkauf) im Kurs klettern ist das ein besonderes Drama: Entgangene Gewinne sind oft schmerzhafter als echte Verluste.

    "So sind die halt, die Anleger!"

    Viele Grüße McProfit

  • Es ging bei meinem Kommentar heute darum dass ein Forumsfreund hier von Verkaufen und Zurückkaufen eines Wertpapiers berichtet hat aus steuerlichen Gründen.

    Dabei verkauft er bewußt ein Papier, mit dem er Gewinn gemacht hat, den er auf diese Weise steuerfrei vereinnahmt.

    Ich habe darauf zurückgeschrieben, dass ich selbst so etwas ab und zu schon mal gemacht habe

    Denn schließlich hast auch Du einen Anspruch auf den Sparerpauschbetrag. :)

    Wir wissen beide ganz genau, dass sich Anleger mit Verlustrealisierung schwer tun.

    Stimmt. Das ist aber in diesem Thread ja nicht das Thema. Hier geht es ja darum, Papiere gezielt zu verkaufen, mit denen der Anleger Gewinn gemacht hat.

    "So sind die halt, die Anleger!"

    Eben, eben.

    :)

  • Finde viele dieser von manchen vielleicht nicht geschätzten Beinahe-OT-Beiträge sehr nützlich. Gibt so vieles zu wissen, was in Grundlagenbüchern nicht (ausdrücklich) steht, aber eigentlich zu den Basics gehört. Nun endlich den einen murksigen Themen-ETF aus der ersten Zeit mit gutem Gefühl verabschiedet:)

  • Dabei verkauft er bewußt ein Papier, mit dem er Gewinn gemacht hat, den er auf diese Weise steuerfrei vereinnahmt.

    Dass kommt aufs gleiche raus, anstatt eines verlust Vortrages welches mit anderen Papieren bzw. Bei MCProfit wohl mit dividenden verrechnet wird.

    Hat man hier einen Gewinn den man mit dem Freibetrag verrechnen kann.


    Unterm Strich ist das eine ähnliche Rechnung. Nur einmal wird mir Verlusten gewinn verrechnet,

    ein andermal mit dem gewinn der Freibetrag verrechnet der Effekt am Ende ist der selbe.

  • Die Realisierung von Gewinnen oder auch ein Rebalancing kann bei Online Brokern schon bischen was kosten.

    Mein Kind hat ein Junior Depot bei ConSors, ähnliche Kostenstruktur wie bei der ING. Die kostenlosen Sparpläne laufen seit vielen Jahren und es ist ein ordentlicher Gewinn aufgelaufen. Jetzt möchte ich einen Teil des Gewinns realisieren und gleichzeitig ein Rebalancing (3 ETFs) durchführen. Das wird mich ca. 150€ an Gebühren kosten. Bei einem Neobroker wahrscheinlich nicht mal 10€. Da kann man über einen Depotwechsel nachdenken.

  • Die Realisierung von Gewinnen oder auch ein Rebalancing kann bei Online Brokern schon bischen was kosten.

    Mein Kind hat ein Junior Depot bei ConSors, ähnliche Kostenstruktur wie bei der ING. Die kostenlosen Sparpläne laufen seit vielen Jahren und es ist ein ordentlicher Gewinn aufgelaufen. Jetzt möchte ich einen Teil des Gewinns realisieren und gleichzeitig ein Rebalancing (3 ETFs) durchführen. Das wird mich ca. 150€ an Gebühren kosten. Bei einem Neobroker wahrscheinlich nicht mal 10€. Da kann man über einen Depotwechsel nachdenken.

    Ja, und/oder darüber, ob es denn 3 ETFs sein müssen. Im Zweifelsfall bringt man sich selbst bei einer Outperformance des Aktienmarkts um die Rendite. Es ist ja nicht immer (nur) der Broker.