Wenn man mehr als 1 Aktiendepot hat, wäre es nicht besser: keine, oder nur an 1 Depot Freistellungsauftrag zu erteilen, für besseren Überblick ? Oder ist dies ein Denkfehler.
Freistellungsauftrag
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Proxy -
20. Dezember 2025 um 15:25 -
Erledigt
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Warum möchtest du für ein Depot einen Freistellungsauftrag erteilen?
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Wegen evtl. Abzug der KPESt. Habe ich diesbezüglich Denkfehler ? Bitte kläre mich auf. Danke.
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Du müsstest schon ein bisschen genauer werden, was das für ein Depot ist, was da drin liegt, was du vorhast (verkaufen? kaufen? Ausschüttungen?...).
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Hat man mehre Depots, prüft man die zu erwartenden Erträge der einzelnen Depots.
Hierzu gehört auch der berühmteste fiktive Ertrag: die sagenumwobene Vorabpauschale.
Leicht tut sich der Mensch, der ohnehin über 1000 Euro bei einem Depot erwartet.
Sonst eben aufteilen und brav Buch führen. -
So wie ich verstehe, wird Vorabpauschale nur bei ETF angewendet.
Aktien ist wie Gambling, man kann nicht im Voraus wissen, ob und wieviel Erträge man erwarten kann.
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Sonst eben aufteilen und brav Buch führen.
Oder eine Steuererklärung abgeben und das Geld dadurch wieder holen.
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So wie ich verstehe, wird Vorabpauschale nur bei ETF angewendet.
Bei Fonds generell.
Aktien ist wie Gambling, man kann nicht im Voraus wissen, ob und wieviel Erträge man erwarten kann.
Man kann nicht von vornherein wissen, was Aktien an Gewinn erwirtschaften, das wissen der Ladeninhaber und der Handwerker aber auch nicht. Gambling ist dann doch noch etwas anderes.
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Aktien ist wie Gambling, man kann nicht im Voraus wissen, ob und wieviel Erträge man erwarten kann.
Wenn man spielen will, geht man in eine Spielhalle.
Aktien analysiert man und wenn sie zu einem passen, kauft man sie sich!
Wem das zu viel Arbeit ist, bleibt bei der hier viel gepredigten 1-ETF- Strategie!
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Wenn man spielen will, geht man in eine Spielhalle.
Oder wie früher in die Kneipe mit nem ordentlichen Bier dabei. 😉
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So wie ich verstehe, wird Vorabpauschale nur bei ETF angewendet.
Im Prinzip bei allen Fonds. Wenn diese ausschütten, übersteigt das in der Regel den Wert, der nach der Vorabpauschale fällig wird. Verbleiben also im Wesentlichen die thesaurierenden Fonds als VP-Kandidaten. ETF gibt es ausschüttend und thesaurierend.
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Im Prinzip ist es ziemlich egal wie man das aufteilt. Wenn man den Pauschbetrag am Ende nicht komplett ausgeschöpft hat wegen ungünstiger Aufteilung kann man es über die Steuererklärung korrigieren. Was man allerdings berücksichtigen sollte:
- Verlusttöpfe können dazu führen, dass ein Pauschbetrag möglicherweise ungenutzt verfällt, denn erst werden Verluste verrechnet, bevor der Pauschbetrag zum Einsatz kommt. Das lässt sich verhindern durch geschickte Aufteilung der Einnahmen zwischen verschiedenen Banken.
- Bei Ehepaaren würde ich darauf achten, dass derjenige mit den niedrigeren Kapitaleinkünften nicht zu kurz kommt (besser für den Ehefrieden).
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Bei solchen komplizierten Hick-Hack, wäre es nicht einfacher, gar keine, nirgendwo Freistellungsauftrag zu erteilen ?
Die abgezogenen KESt einfach in Steuererklärung geltend zu machen, dem KE-Freibetrag gegenüberzustellen ?
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Warum soll ich dem Staat einen zinslosen Kredit geben?
Bei dem Konto wo ich mehr als genug steuerpflichtige Einnahmen habe, hinterlege ich den Freistellungsauftrag. Da schiebe ich nichts hin und her. Zudem brauche ich weniger Liquidität zum Jahresanfang für die Abgeltungssteuer. Steuererklärung mache ich als Rentner natürlich trotzdem wegen der Günstigerprüfung.
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Bei solchen komplizierten Hick-Hack, wäre es nicht einfacher, gar keine, nirgendwo Freistellungsauftrag zu erteilen ?
Die abgezogenen KESt einfach in Steuererklärung geltend zu machen, dem KE-Freibetrag gegenüberzustellen ?
Du verkomplizierst dich. Warum dem Staat ohne Not ein Darlehen geben?
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OK. Danke für die Hinweise.
Darlehen Freistellungsbetrag 1000,- bei 3% in 1 Jahr = 30,-
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Warum soll ich dem Staat einen zinslosen Kredit geben?
Bei dem Konto wo ich mehr als genug steuerpflichtige Einnahmen habe, hinterlege ich den Freistellungsauftrag. Da schiebe ich nichts hin und her. Zudem brauche ich weniger Liquidität zum Jahresanfang für die Abgeltungssteuer. Steuererklärung mache ich als Rentner natürlich trotzdem wegen der Günstigerprüfung.
Bringt die Günstigerprüfung etwas ?
Werden nicht die Kapitalerträge eher dadurch sehr genau nachgeprüft ?
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Darlehen Freistellungsbetrag 1000,- bei 3% in 1 Jahr = 30,-
Ne, bei Freistellungsbetrag von 1000€ ist das Darlehen an den Staat 263,75€ (deine Steuer) und darauf dann die 3%.
Bringt die Günstigerprüfung etwas ?
Werden nicht die Kapitalerträge eher dadurch sehr genau nachgeprüft ?
Wenn du einen EInkommensteuersatz unter 26,375% hast, dann kann die Günstigerprüfung sehr viel bringen.
Vorteilhaft, wenn du wenig verdienst oder z.B. hohe Außergewöhnliche Belastungen absetzen kannst mit denen du im Steuersatz runter kommst.Was soll an Kapitalerträgen (von deutschen Banken) die ja versteuert sind (sonst hättest du ja keine Steuerbescheinigung) nachgeprüft werden?
Wenn du ausländische Kapitalerträge hast musst du die ja sowieso nachträglich beim FA versteuern. Dann kennt das FA die auch. -
Ah so.
Da sieht man, habe wenig Ahnung von Steuer. Freue mich über die hilfreichen Belehrungen.
Vielen² Dank.


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Es gibt auch Literatur und viele seriöse Webseiten, die da auch zu einem gewissen Grundwissen helfen können.
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