Anstieg von Indexmieten soll gedeckelt werden

  • Offensichtlich arbeitest du lieber mit Vermutungen/Unterstellungen :-).

    :thumbup: Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.

    Mir bleibt auch nix anderes übrig, da mir leider in dem Bereich der Praxisbezug samt eigenen Erfahrungen fehlt. Siehe schon hier:

    "Ich" - ganz persönlich - beobachte und verfolge (u. a.) diesen Bereich ("Mieten, Kaufen, Wohnen, Immobilien") seit über 55 Jahren und bin seit über 50 Jahren darin selbst aktiv unterwegs. Ganz zu Beginn als Mieter, dann zeitnah als Eigenheimbesitzer als auch bald darauf als Vermieter und - last but not least - über einige Jahrzehnte hinweg auch als (temporärer) Mieter in Deutschland aber auch ebensolcher Mieter in diversen anderen Ländern.

    :)

    erstaunlicherweise waren mit der Einführung des Bestellerprinzips dann Teile der Vermieter doch daran interessiert, dieses Geld nicht auszugeben.

    Wenn damit gemeint oder insinuiert sein sollte, daß "Teile der Vermieter" dann statt Einschaltung eines Maklers das Ganze selbst übernommen haben ...

    ... für meinen Teil kenne ich persönlich fast keinen privaten Vermieter mehr, der sich das Ganze heutzutage noch selbst antut. Ich selbst vermiete schon seit Jahrzehnten ausschließlich nur noch über Makler oder Maklerinnen.

    Zu den "Nebenwirkungen" dieser Neuregelung (Bestellerprinzip) zählte aber - nach Aussagen viele Makler - eine signifikante Zunahme von Mietverträgen mit einer Mindestmietdauer (beidseitiger Kündigungsausschluß) für den Mieter (bei gleichzeitigen Verzicht des Eigentümers auf Kündigung sprich Eigenbedarf in dem Zeitraum). Oder so ähnlich zumindest.

    Ein weitere Folge war, daß einige Makler ihren Kunden eine günstigere Pauschale (die Courtage betreffend) angeboten haben, wenn es beispielsweise binnen 12 Monaten nach Mietvertragsabschluß erneut zu einem Mieterwechsel in der gleichen Mietsache kam - ein andere Folge war, daß sich noch mehr Makler ganz aus der Vermietung verabschiedet haben und nur noch den Verkauf machen.

  • Hier in der Gegend ist es üblich, auch große Wohnungen nur an eine niedrige Anzahl von Bewohnern zu vermieten. 3 Zimmer werden da als für "1 Person, max. 2 Personen" inseriert, obwohl da problemlos Eltern + Kind leben können.

    Ist doch ganz logisch. Der Vermieter wird anteilig an den CO2 Kosten für Heizung und Warmwasser beteiligt. 3 Personen verbrauchen mehr Warmwasser als ein Single.

  • Ist doch ganz logisch. Der Vermieter wird anteilig an den CO2 Kosten für Heizung und Warmwasser beteiligt. 3 Personen verbrauchen mehr Warmwasser als ein Single.

    Dann ist es jetzt nicht mehr die "böse" Oma, die in der zu großen Wohnung lebt, sondern der "böse" Vermieter, der seine Fläche nicht ausgelastet sehen möchte.

    Aus welchen Motiven heraus die beiden das so machen, wie sie es machen ;)

  • Da oben auf die Oma in der 5-Zimmer-Wohnung mit Mietvertrag von 1975 verwiesen wurde...

    Nicht von mir jedenfalls - nach meiner Erinnerung.

    Hier in der Gegend ist es üblich, auch große Wohnungen nur an eine niedrige Anzahl von Bewohnern zu vermieten. 3 Zimmer werden da als für "1 Person, max. 2 Personen" inseriert, obwohl da problemlos Eltern + Kind leben können.

    Praktiziere ich jedenfalls nicht so als Vorgabe an die Makler.

    Eine sozusagen Überbelegung vermeide ich andererseits aber auch (auf kompakte 2 ZKBB melden sich hier vor Ort nicht selten Mietparteien, die da mit drei, vier oder noch mehr Personen einziehen wollen).

    3 Zimmer werden da als für "1 Person, max. 2 Personen" inseriert

    An ein solches Inserat " 3 Zimmer für 1 Person" kann ich mich hier in der Gegend (Rhein-Main-Gebiet sprich Ballungsraum) seit 50 Jahren nicht erinnern. Und den Markt hier beobachte ich schon länger und kenne diesen auch ein bißchen. Einerseits.

    In dem Kontext

    Hier in der Gegend ist es üblich, auch große Wohnungen ...

    Welche "Gegend" ist das, wo das "üblich" ist ... ?


    Ansonsten: Wer oder was sollte dem Eigentümer konkret vorschreiben, für wie viele Bewohner seine Mietsache gedacht ist (so lange das nicht absurd auseinander fällt jedenfalls - wie das EFH oder die Villa nur für eine Person beispielsweise). Der Staat etwa... ? Andererseits.

  • Eine sozusagen Überbelegung vermeide ich andererseits aber auch (auf kompakte 2 ZKBB melden sich hier vor Ort nicht selten Mietparteien, die da mit drei, vier oder noch mehr Personen einziehen wollen).

    Geschenkt. Dass man in seiner z.B. 4-Zimmer-Wohnung nicht eine Schulklasse auf dem Matratzenlager haben will, ist verständlich. Weniger wohl wegen des umgelegten CO2-Preises sondern wegen möglicher verstärkter Abnutzung und höherer Belastung für die Nachbarn.

    Aber 4 Personen sind darin durchaus möglich, also eine Familie mit 2 Kindern.

  • Ist doch ganz logisch. Der Vermieter wird anteilig an den CO2 Kosten für Heizung und Warmwasser beteiligt. 3 Personen verbrauchen mehr Warmwasser als ein Single.

    Interessanter Aspekt, wenn dem so ist ...

    Wäre dann ja wieder der klassische Fall eine "Nebenwirkung", "Folgewirkung" oder eines typischen "Kollateralschadens".

    Fehlt nur noch die nächste Intervention für die Interventionsspirale in Form einer staatliche Reaktion darauf beispielsweise als Vorschrift "Pflicht zu Mindestpersonenzahl in Relation zu den Zimmeranzahl und/oder der Anzahl der qm der Mietsache ...

  • Mir reicht mein Praxisbezug als Mieter :)

    Dir persönlich vielleicht.

    Siehe auch schon hier:

    Im Gegensatz zu nicht ganz wenigen anderen Protagonisten, die sich oftmals bis meist nur auf einer Seite getummelt haben, immer noch tummeln und vermutlich auch immer tummeln werden.

    Ob das aber allein ausreicht, um die Thematik in ihrer Gesamtheit samt Auswirkungen auf die Makroebene zu erfassen, erscheint mir wiederum eher fraglich. :)


    Ein erneuter Versuch eine Antwort zu erhalten:

    Welche "Gegend" ist das, wo das "üblich" ist ... ?

  • Fehlt nur noch die nächste Intervention für die Interventionsspirale in Form einer staatliche Reaktion darauf beispielsweise als Vorschrift "Pflicht zu Mindestpersonenzahl in Relation zu den Zimmeranzahl und/oder der Anzahl der qm der Mietsache ...

    Das mögen sich vielleicht einige wünschen. Aber mit solchen Wünschen sollte man vorsichtig sein, sie könnten nämlich wahr werden. Dann vielleicht in einer Form, die die Mieter deutlich mehr trifft als die Vermieter. Wenn es an Wohnraum mangelt, dann könnte die Regierung auf die Idee kommen, eine Wohnraumbewirtschaftung wie nach dem Krieg einzuführen. Dann bekommt man, je nach Größe der Wohnung, staatlicherseits einfach mal einen oder mehrere Mitbewohner zwangszugewiesen.

  • Das mögen sich vielleicht einige wünschen.

    Mir ist hier vor Ort mindestens eine politische Protagonistin bekannt, die sich das tatsächlich wünschen dürfte.

    Aber mit solchen Wünschen sollte man vorsichtig sein, sie könnten nämlich wahr werden. Dann vielleicht in einer Form, die die Mieter deutlich mehr trifft als die Vermieter.

    Das gilt ja leider bei Dirigismus und/oder Interventionismus häufig: "Das Gegenteil von gut ist gut gemeint" sprich die so generierten Folgen sind gerade kontraproduktiv für die, denen eigentlich damit gedient werden sollte.

    Dann bekommt man, je nach Größe der Wohnung, staatlicherseits einfach mal einen oder mehrere Mitbewohner zwangszugewiesen.

    Da freuen sich dann sicherlich sowohl die bereits Mieter der betroffenen Wohnung als auch die Eigentümer der betroffenen Wohnung ... :)

  • Interessanter Aspekt, wenn dem so ist ...

    Jup, nennt sich Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG), das Vermieter verpflichtet einen Teil der CO2 Abgabe, basierend auf dem Ausstoß des Gebäudes, zu übernehmen. Weswegen man jetzt für Heizkostenabrechnung die CO2 Anteile vom Brennstoff angeben muss.

    Isso. Aber die Beträge sind zumindest auf meiner Nebenkostenabrechnung eher lächerlich, sowohl für mich als auch für den Vermieter.

    Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass die Spannbreite extrem ist. Bei identischen Wohnungen bekommt ein Mieter Geld heraus, der andere zahlt 1500 Euro nach.

    Aus eigener Erfahrung. Als mein Junior Mädchen, Sport und Fortgehen entdeckt hat, sind die Wasserkosten dermaßen aus dem Ruder gelaufen, dass mich das Wasserwerk angerufen hat, weil sie einen defekten Zähler vermutet hatten. Nein, es war nur der Junior, der täglich mehrmals Niagarafälle veranstaltet hat.

  • Jup, nennt sich Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG), das Vermieter verpflichtet einen Teil der CO2 Abgabe, basierend auf dem Ausstoß des Gebäudes, zu übernehmen. Weswegen man jetzt für Heizkostenabrechnung die CO2 Anteile vom Brennstoff angeben muss.

    Danke für die Info.

    (CO₂KostAufG)

    Tolle bürokratische Monsterabkürzung übrigens.

    Hatte mich schon gewundert, da die Abrechnungen der diversen Hausverwaltungen samt beigefügter Unterlagen immer dicker und dicker werden (Energiemix, Kosten- und Verbrauchsentwicklung der letzten drei Abrechnungsperioden, persönlicher Verbrauch Heizung und Warmwasser im Vergleich zu einem Referenzverbrauch usw. usw.).

    Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass die Spannbreite extrem ist. Bei identischen Wohnungen bekommt ein Mieter Geld heraus, der andere zahlt 1500 Euro nach.

    Habe ich auch festgestellt - bei vergleichbaren Wohnungen im selben Haus beispielsweise ein Spread von rund 2.300 € per annum.

    Auf den persönlichen Umgang des Mieters mit Energie und den persönlichen Verbrauch hat aber doch der Eigentümer in praxi keinen Einfluß ... ?

  • Auf den persönlichen Umgang des Mieters mit Energie und den persönlichen Verbrauch hat aber doch der Eigentümer in praxi keinen Einfluß ... ?

    Deswegen gibt es Abstufungen in der Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter, die sich nach der Energieeffizienz des Gebäudes richten.

    Einfach gesagt - wenn das Gebäude perfekt gedämmt ist, liegt es beim Mieter, mit der Energie sparsam umzugehen und der Vermieter an sein möglichstes getan. Also zahlt nur der Vermieter.

    Andererseits, wenn das Gebäude energetisch marode ist, kann der Mieter so sparsam sein, wie er will, er muss trotzdem zum Fenster rausheizen. Da zahlt dann der Vermieter auch einen Teil vom CO2-Preis.

  • CO₂KostAufG

    gut das dieses gesetz nur auf die gas und öl erzeuger zutrifft

    mein haus und damit auch das meiner mieter nutzt ausschließlich strom sowohl für die warmwasser bereitstellung als auch fürs heizen, dass macht die berechnung der nebenkosten für mich schon deutlich einfacher...

    Hier in der Gegend ist es üblich, auch große Wohnungen nur an eine niedrige Anzahl von Bewohnern zu vermieten. 3 Zimmer werden da als für "1 Person, max. 2 Personen" inseriert, obwohl da problemlos Eltern + Kind leben können.

    ich habe meine freie fläche tatsächlich an STudenten Vermietet, das klappt recht unproblematisch, inseriert habe ich die Wohnung erst gar nicht, sondern habe ein flugblatt an den Campus gehangen, die Wohngemeinschaft verwaltet sich seit nunmehr 8 jahren quasie selbst, sowohl was nachmieter als auch sonstiges administrative betrifft...

    die wohnung hat rund 100m² und 4 Zimmer, sowie eine ecke im Garten zur freien verfügung, einzige vorgabe, die ruhezeiten sind einzuhalten (22-8uhr). Das klappt zumindest hier hervorragend, die belegung ist da recht unterschiedlich zwischen 3 und 8 Personen hatte ich da in den letzten 10jahren schon alles drin...

    Der Mietvertrag ist zwar etwas älter, und kein index vertrag, dennoch nehme ich aufgrund gestiegener allgemein kosten regelmäßige anpassungen der Kaltmiete vor, anders geht es nunmal nicht. nur während corona habe ich temporär sogar freiwillig mietzahlungen gestundet und später auch erlassen, als man mich darum bat.

  • Hier in der Gegend ist es üblich, auch große Wohnungen nur an eine niedrige Anzahl von Bewohnern zu vermieten. 3 Zimmer werden da als für "1 Person, max. 2 Personen" inseriert, obwohl da problemlos Eltern + Kind leben können.

    Wie hier im Forum schon in diversen Threads herausgestellt wurde...wenn die Miete eh staatlich festgelegt ist, sucht sich der Vermieter natürlich den Mieter der ihm am besten passt. Also lieber das kinderlose Beamtenpaar Mitte 50 als die junge Familie mit 2 Kindern. Es entsteht ihm ja kein Nachteil.

  • CO2 ... Desto mehr der Mieter verbraucht, desto höher ist der Anteil des Vermieters.

    Im Moment noch lächerlich, aber die EU-Daumenschrauben werden angezogen.

    Werde entsprechend reagieren und etliche Einheiten verkaufen.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.