Müsste da nicht ein Teil der vorher vermeindlich "freiwillig" eingezahlten Beiträge als "Pflichtbeitrag" anfallen und sich dann doch erhöhend auf die GRV Rente auswirken?
Oder geht das vielleicht deshalb nicht, weil der Betroffene ggf. schon eine Vollrente bezieht (steht im Artikel nicht drin) und deshalb keine zusätzlichen Ansprüche mehr erwerben kann?