Mein Beitrag #29 sollte ein Rückverweis von meinem Beitrag #12 sein.
Ich schätze sauber verlinkte Zitate sehr: Einfach draufklicken - schon ist man da. Wolf Schneider schrieb: Der Autor soll sich Mühe machen, damit der Leser es einfach hat.
Ich finde es seltsam, dass über die Verantwortung des Arbeitgebers hier so nonchalant hinweggesehen wird und z.B. im Beitrag #13 abgetan wird.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß beide Teile den bürokratischen Zirkus zu Anfang nicht wollten: Ein wohlversorgter Zahnarzt im Ruhestand wollte noch ein bißchen Kontakt zu seinem Beruf halten. Der brauchte die sonst sinnvollen Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer nicht, die Arbeitsverhältnisse in diesem Land so unglaublich kompliziert machen.
Ich kenne das aus eigener Erfahrung: Ich habe mal für jemanden eine Dienstleistung im Rahmen eines Kleingewerbes abgerechnet: Auftrag bekommen, Auftrag erledigt und abgeliefert, Rechnung geschrieben, Rechnung bezahlt bekommen. Fertig.
Irgendwann ist mir aufgegangen, daß sich diese Dienstleistung für beide Teile günstiger als Minijob abrechnen läßt, also haben wir das umgestellt. Zack! lag ein Stapel Papier auf dem Tisch, etwa ein um die zwanzigseitiger Arbeitsvertrag mit vielen Rechten und Pflichten, die beiderseits nicht gewollt waren.
Wer im Herzen kein Bürokrat ist, der findet das einfach nur lästig.
Wer meldet denn den Arbeitnehmer bei den Sozialkassen an? Doch wohl der Arbeitgeber. Und wenn da irgendetwas noch nicht so ganz klar und festgezurrt bei dem Procedere ist, dann sollte das mal korrigiert und geklärt werden. Z.B. indem im Zweifelsfall alle gemeldet werden und dann von den Sozialkassen aktiv bestätigt wird, falls ein Arbeitnehmer doch nicht im Status "pflichtversichert" ist.
Man kann ja nicht einerseits ellenlang über Finanzierungsprobleme der
GRVSozialversicherungssysteme diskutieren - z.B. hier RE: Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung - aber dann andererseits laissez-faire mit der korrekten Administration der Pflichtversicherten umgehen - oder?
Im vorliegenden Fall geht es darum, daß die Rentenversicherung Geld, das ein Versicherter freiwillig eingezahlt hat, nicht behalten, sondern zurückzahlen möchte, der Versicherte aber erzwingen will, daß die Rentenversicherung dieses Geld behält.
Ich würde das nicht in die Schublade "Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung" stecken.
Ich habe es nie verstanden, warum ein normaler Rentenversicherter in aller Regel nicht freiwillig aufzahlen darf. Weiten Kreisen fortschrittlicher Politiker gilt schließlich die gesetzliche Rentenversicherung als Nonplusultra der Alterssicherung, also wäre es in meinen Augen logisch, wenn man freiwillige, zusätzliche Einzahlungen in dieses System eher förderte statt behinderte.
Dieser Fall ist also ziemlich vielschichtig, was die Focus-Journalistin aber möglicherweise nicht ganz erfaßt hat.