Bargeldeinzahlung über 10000,- EURO

  • Ich beabsichtige wenig mehr als 10000,- EURO in bar auf mein Konto bei der PB einzuzahlen. Das Geld stammt aus langjährig angelegten Bargeldrücklagen. Dieses Geld ist nachweispflichtig. Wie weise ich in solchen Fällen die Herkunft nach? Meine Historie wird wohl schwerlich akzeptiert.

    Ich danke für jede zielführende Antwort.

  • Ist es Deine Hausbank? Falls ja, zahle 9999 Euro ein. Dann besteht keine Nachweispflicht. Später dann den Rest.

  • Bei Bareinzahlungen über 10.000 € verlangt die Bank nach GwG einen plausiblen Herkunftsnachweis, keinen „harten Beweis“. Reine Behauptung („über Jahre angespart“) reicht meist nicht.

    Bei uns in der Yogagruppe hatte Rudi R. so etwas. Er hatte sich einfach an die Deutsch Bank gewandt und eine schriftliche Herkunftserklärung dann verfasst, Am besten vorab mit der Postbank klären, welche Unterlagen sie akzeptiert.

  • Hallo FI,

    danke für Deinen Ratschlag. Aber da kennst Du das GWG schlecht. Auch Stückelungsbeträge die, soweit nicht einzahlungsgeläufig, in der Gesamtsumme mehr als 10000,- EURO ergeben, werden dann nachweispflichtig und können sogar zu Mitteilungen an die Finanzaufsichtbehörden führen. Das wäre in meinem Fall nicht der Rede Wert. Ich möchte nur solche langwierigen Aktionen vermeiden. Darum meine Anfrage, ob es Mitglieder gibt, die schon über bekannte Vorkenntnisse verfügen.

  • Ich verstehe Dein Problem anscheinend nicht. Du schreibst "wenig mehr als 10000,- EURO". Ich würde 9.999 einzahlen und den Rest bar ausgeben oder auf ein anderes Konto einzahlen.

  • Hallo FI,

    da gibt es nicht viel zu verstehen. Ich möchte mehr als 10000,- EURO bar auf mein Konto bei der PB einzahlen. Das ging bis vor mehr als 30 Jahren problemlos. Dem steht nun aber u. a. das GWG entgegen. Und hier insbesondere die Nachweispflicht über m e i n e i g e n e s versteuertes Geld in Form von Bargeldrücklagen. Darum geht es mir. Wer aus der Runde hatte schon ähnliche Erahrungen mit derartigen Bargeldeinzahlungen.

    Ich danke!

  • Hallo HA,

    woher stammt das Bargeld denn ursprünglich? Hast du es regelmäßig vom Konto abgehoben? Oder hast du es geschenkt bekommen? Darüber könntest du ja Nachweise haben, Kontoauszüge etc.?

    Im Zweifel muss die Geschichte für die Bank halt plausibel klingen.

  • Hallo HansiF ,

    vorab: Ich halte (u. a.) das diesbezügliche Vorgehen der EU - die orchestrierte Zurückdrängung des Bargelds läuft ja seit über 10 Jahre schon, Tendenz immer weiter steigend - für eine ziemlich bis stark übergriffige Angelegenheit. Zumal bei dem betreffende speziellen Punkt ja "im Spiel" und "rückwirkend" die Spielregeln geändert wurden. Kenne genug Leute, die stets aus ganz generellen Erwägungen gewisse Beträge in bar vorhalten - und auch solche, die das aus speziellen Erwägungen heraus praktizieren (Stichwort: Young- und Oldtimerszene - um nur ein Beispiel zu nennen). Den Generalverdacht gegen den Bürger finde ich ohnehin befremdlich - zudem findet eine Art Umkehr der Beweislast statt, sprich nicht der Staat muß mir ein Fehlverhalten beweisen (das übliche Procedere), sondern der Bürger selbst seine Unschuld. Dabei verwende und nutze ich dabei gemäß BundesbankGesetz (§ 14) und AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art.128)) lediglich das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel in Form von auf Euro lautenden Banknoten.


    Die besagte Grenze dürfte übrigens noch viel niedriger sein (nur noch 2.500 €), wenn Bargeld bei einer Fremdbank (fremdes Konto) eingezahlt wird ... ?!

    Weitere Erfahrung: Sind solche Obergrenzen erstmal implementiert, ist es ein Leichtes, diese seitens der Obrigkeit immer noch weiter abzusenken. Beispiel: Identifikationspflicht beim Goldkauf mit Bargeld. Die Grenze war zunächst 15.000 €, wurde dann drastisch auf 10.000 € abgesenkt und weniger Jahre später noch drastischer dann auf nur noch 2.000 €.


    Hatte - rein interessehalber - darüber mal mit einigen meiner Banken gesprochen. Zumal ich seit 50 Jahren immer einen homöopathischen Teil meines Gesamtversmögen in Bargeld (auch in fremden Sorten) halte. Mit gestiegenem Vermögen hatte sich auch dieser Anteil als Betrag erhöht. Die Banker meinten, daß im Rahmen einer "Gesamtschau" (Historie Einkommensteuerbescheide, Vermögensaufstellung, Grundbuchauszüge, Konten, Depots usw.) eine "Plausibilität" seitens der Banken "eigentlich" kein Problem darstellen dürfte ... Den Vorschlag einfach testweise mehrere Male hintereinander 100.000 € bar einzuzahlen fanden die Herren und eine Dame dann aber doch nicht so prickelnd. "Macht nur unnötig Aufwand und Arbeit für uns alle" ...

    Bei nur zwei gestückelten krummen Zahlungen über einen größeren Zeitraum hinweg (einige Monate) beispielsweise , sollte sich das aber in Deinem speziellen Fall relativ elegant und geräuschlos lösen lassen.

    Mehr als befremdlich bleibt das Ganze aus meiner Sicht (und nicht nur meiner) nichtsdestotrotz.


    Gutes Gelingen !

  • Wenn es angelegt war, hast du doch einen Nachweis?

    Wie verhält es sich denn für Private mit Aufbewahrungsfristen für Bankunterlagen ? Beispielsweise gegenüber dem Finanzamt ?

    Gibt es solche Fristen auch gegenüber der Bank (präziser der EU und deren Regelungen in Sachen GWG) ? Falls ja, welche Fristen gelten da ?

  • Wie verhält es sich denn für Private mit Aufbewahrungsfristen für Bankunterlagen ? Beispielsweise gegenüber dem Finanzamt ?

    Gibt es solche Fristen auch gegenüber der Bank (präziser der EU und deren Regelungen in Sachen GWG) ? Falls ja, welche Fristen gelten da ?

    Vielleicht mag der TE erst noch in sich gehen, welche Unterlagen er für seine Anlage hat.

  • Naja. Man kann auch einen Garten anlegen. Und man kann den Aufbau einer Bargeldreserve auch über längere Zeiträume anlegen und ihren Bestand für längere Zeit anlegen - also sich so aufzustellen, dass der Bestand für längere Zeit erhalten bleibt.


    Man kann natürlich auch missverstehen, was man missverstehen will, und dann darauf herumreiten.

  • Hallo Zusammen,

    ob hingelegt oder angelegt ergibt sich aus der Begrifflichkeit "Bargeldrücklagen". Die sind üblicherweise (meistens) an sicherer Stelle im Haus hinterlegt. Aber davon ab, besteht die Möglichkeit der Bank u. a. auch mein Konto zu sperren. Also ist bei diesem Procedere Vorsicht angeraten. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, für eine Bareinzahlung meines eigenen Geldes auf mein Bankkonto jemals solche Stolpersteine überwinden zu müssen und kann daher den Ausführungen von SO nur vollumfänglich zustimmen. Wohin sind wir geraten?

    Meinen Dank an alle interessierten Teilnehmer.