In die USA ausgewandert - wie den Verlusttopf Aktien retten?

  • Hallo liebe Community,

    ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem behilflich sein.

    Ich bin mit meiner Familie kürzlich in die USA ausgewandert. Habe keinen Zweitwohnsitz mehr in Deutschland und möchte das nach Möglichkeit auch so beibehalten.

    Im Zuge der Wirecard Affäre, habe ich einige Aktienverluste im hohen vierstelligen Bereich realisiert. Ich kann keine Ansprüche geltend machen in den laufenden Sammelklagen. Das ist geprüft.

    Mein Portfolio setzte sich in der Folge jedoch weitestgehend nur aus ETFs zusammen, sodass ich die Verluste (wegen der sachlichen Verlusttopftrennung Aktien vs. ETFs) nicht mehr glattgestellt bekommen habe. Es ist immer noch ein hoher vierstelliger Betrag vorhanden, dessen Gegenwert (ca. 25%) ich gerne nach Möglichkeit realisieren würde.

    Nun kommt das eigentliche Problem. :)

    Zum damaligen Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass ich auswandern würde und habe leider unschlauer Weise für das entsprechende Fiskaljahr vom Broker keine Verlustbescheinigung beantragt. Ja, ziemlich dämlich.

    Solange ich beim entsprechenden Finanzinstitut bleiben würde oder per Depotübertrag innderdeutsch wechseln würde, dann würde der Verlusttopf ja auch mit transferiert werden.

    Das Dilemma ist nun, dass kein mir bekannter Broker mich mit Wohnsitz USA als Kunden nimmt. Noch besteht mein deutsches Depot. Da es leer ist, sollte das auch steuerrechtlich erstmal kein grobes Vergehen darstellen. Ich will/muss/sollte es demnächst kündigen, aber idealerweise nicht bevor ich eine Möglichkeit gefunden habe den Verlusttopf zu retten.

    Ich habe das zuständige Finanzamt zum Thema angefragt, aber die haben mich wohl etwas missverstanden und nur mitgeteilt, dass Verluste zeitlich unbegrenzt vortragbar seien, was mir schon bekannt war.

    Die Verlustbescheinigung 2025 liegt mir vor, aber die hilft ja nicht weiter in der Sache, da die verluste nicht aus 2025 resultieren, richtig?

    Wenn von euch jemand hilfreiche Vorschläge hat wie ich in der Angelegenheit noch zum Erfolg kommen könnte, wäre ich äußerst dankbar.

    Beste Grüße!

  • Kater.Ka 23. Februar 2026 um 19:34

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Im Zuge der Wirecard Affäre, habe ich einige Aktienverluste im hohen vierstelligen Bereich realisiert. Ich kann keine Ansprüche geltend machen in den laufenden Sammelklagen. Das ist geprüft.

    Das widerspricht sich aber. Wenn Du aus den Sammelklagen evtl. - mit einigem Glück - Ansprüche hättest geltend machen wollen, dann ja sowieso nur dann, wenn Du Deine Aktien nach der Insolvenz noch in den ersten Monaten danach nicht verkauft hast. Dann hättest Du aber keine Verluste im steuerrechtlichen Sinn „realisiert“.

    Ein Verkauf ging am Ende des Jahres 2020 aber meines Wissens zumindest bei den allermeisten Brokern schon nicht mehr. Und ohne Aktienverkauf keine Verlustbescheinigung (bzw. Auffüllen des Verlusttopfes).

    Im steuerrechtlichen Sinn kannst Du also nur entweder

    - noch im laufenden Jahr 2020 die Aktien rechtzeitig verkauft haben mit Füllen Deines Verlusttopfes (die Broker haben damals zum Problem extra Fristen genannt, die ich als ebenfalls Betroffener beachtet hatte). Ansprüche aus einer evtl. erfolgreichen Sammelklage hättest Du ohne Aktien dann nicht mehr.

    -oder Du hast nach der Wirecard-Pleite nicht rechtzeitig verkauft, dann hättest Du als Aktionär auf die Sammelklage spekulieren können.

    Die Verlustbescheinigung 2025 liegt mir vor, aber die hilft ja nicht weiter in der Sache, da die verluste nicht aus 2025 resultieren, richtig?

    Es ist egal, in welchem Jahr die Verluste „resultieren“, Du sie also sozusagen bedauert hast, sondern es kommt wie gesagt alleinig auf das Jahr des Aktienverkaufs an, denn genau dann mit dem Verkauf wird der Verlusttopf gefüllt. Dieser Topf wird von Jahr zu Jahr von Deinem Broker weiter geführt, solange, bis Du vom Broker eine Verlustbescheinigung anforderst (bis spätestens zum 15.12. des Veranlagungsjahres). Mit dem folgenden Datum 01.01. erscheint dann eine Null im Verlusttopf, denn nun kannst Du die Verluste beim Finanzamt mit Gewinnen aus dem GLEICHEN Jahr verrechnen lassen.

    Wann die Pleite war, spielt also gar keine Rolle, sondern „nur“:

    a) wann Du verkauft hast zum Befüllen des Topfes

    b) wann und ob überhaupt Du eine Verlustbescheinigung beim Broker angefordert hast

    c) ob Du für das Jahr des Anforderns der Verlustbescheinigung überhaupt gleichartige Gewinne (Aktienverkäufe) zur Verrechnung gemacht hast.

    Du hast also, so wie Du schreibst, jetzt offenbar eine Verlustbescheinigung 2025 vorliegen. Aus dem Gesagten erkennst Du, dass diese Dir nur dann hilft, wenn Du in 2025 Gewinne gemacht hast.

    „Einfach so“ erstattet das Finanzamt nichts, nur in einer evtl. Gewinn-Verrechnung. Und ab jetzt - wenn eine Verlustbescheinigung einmal ausgestellt wurde - gibt es auch keinen Verlustvortrag mehr, denn mit Ausstellen der Bescheinigung ist der Verlusttopf wie schon gesagt leer.

    Dein Problem scheint also nicht zu sein, dass die Verluste schon 2020 „zu bedauern“ waren, sondern dass offenbar keine Verrechnungs-Gewinne 2025 aus positiven Verkäufen in 2025 existieren.

    Oder ist das mit Gewinnen anders und Du hast das in Deinen nicht allzu üppigen Informationen nicht erwähnt?

    Es liest sich für mich irgendwie, dass Du gleich doppelt Leidtragender bist.

    Das tut mir sehr leid für Dich bei diesem elenden Skandal. Der Hauptverantwortliche ist jetzt in Russland.

  • nur kurz, weil das im Posting von Schlau falsch dargestellt ist:

    Man kann auch mit insolventen nicht mehr handelbaren Aktien die keinen wert mehr haben einen Steuerlichen Verlust Realisieren.

    durch das verfahren des Wertlosen Ausbuchens aus dem Depot ist der Verlust Realisiert und kann Steuerlich dementsprechend Geltend gemacht werden.

  • Ich habe ein ähnliches Problem, wenn auch nicht mit dem Zeitdruck den du hast oder zu haben glaubst. Es gibt keine Lösung.

    Du kannst ausschliesslich in deinem bestehenden Depot Aktien kaufen, und hoffen, dass du mit diesen in Zukunft Gewinn machst (bevor dein Broker merkt, dass du in die USA umgezogen bist), um den Verlusttopf so auszuschöpfen.

  • Vielen Dank für eure bisherigen Antworten!

    Den Aspekt mit der Sammelklage hätte ich besser außen vorgelassen. :) Diese ist für mich kein relevantes Kriterium und ich bräuchte eher eure hilfe bei den nächsten Schritten. Ich habe damals zu spät gekauft. Als der Skandal quasi schon offen zu Tage getreten war. Die Gerichte haben so geurteilt, dass ab einem gewissen Zeitpunkt jedem Käufer über die öffentliche Berichterstattung die immensen Risiken klar sein mussten. Waren sie mir auch. Verzockt, Pech gehabt.

    Den Begriff "realisieren" mag ich tatsächlich gegebenfalls falsch verwendet haben. Damit meinte ich lediglich, dass ich verkauft habe und die Verluste auch faktisch auf dem Papier hingenommen habe.

    Das Finanzamt hat mir folgendes geschrieben:

    ".... Eine Abgabeverpflichtung für die Einkommenssteuererklärung besteht für Sie ab dem Jahr 2026 grundsätzlich nicht mehr. Diese Verpflichtung würde nur bestehen, wenn Sie steuerpflichtige inländische Einkünfte erzielen würden. Eine Steuererklärung müssen Sie auch nicht nur aufgrund eines möglichen Verlustvortrages für die Jahre nach 2026 abgeben. Sollte fr das Jahr 2025 ein Verlust aus der Veräußerung von Aktien gesondert nach § 20 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. § 10d Abs. 4 EStG festgestellt werden, ist dieser zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Eine Unterbrechung der inländischen Steuerpflicht ist hierfür unschädlich Bei zeitweiligem vollständigem Wegfall jeglicher inländischen Steuerpflicht können die auf den Schluss eines Veranlagungszeitraums gesondert festgestellten Verluste nach erneuter Begründung der inländischen Steuerpflicht weiterhin abgezogen werden, selbst wenn in der Zwischenzeit keine Fortschreibung erfolgte. Dies bedeutet, dass der letzte wirksam festgestellte Verlustvortrag bestehen bleibt und bei der ersten Veranlagun nach Wiedereintritt der Steuerpflciht als Ausgangsgröße für die weitere Verlustrechnung/Fortschreibung herangezogen wird. Dies können Sie R 10d Abs. 8 EStR entnehmen. Die Abgabe von Steuererklärungen für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes ist daher wie bereits oben geschrieben, nicht nötig."


    Das liest sich für mich so, dass ich sehr wohl meine Verluste aus Jahr x mit Gewinnen aus zukünftigen Jahren x+i verrechnen kann. Ist nicht genau das die Definition des Verlustvortrages?

    Schlau dich habe ich so verstanden, dass du behauptest Verluste könnten generell immer nur mit Verlusten des gleichen Jahres verrechnet werden. Das sehe ich nicht so. Siehe oben. Es ist völlig richtig wie du sagst, dass das FA nicht einfach irgendetwass erstattet. Das erwarte ich auch nicht. Und es ist auch richtig, dass der Verlusttopf (bei der Bank) nun leer ist. Fürs Finanzamt sind die Verluste ja aber dokumentiert und somit auch vortragsfähig. Falls ich etwas Gravierendes übersehe/falsch interpretiere, bringe bitte gerne noch ein wenig Licht in mein Dunkel.

    Ich bräuchte jetzt konkret Unterstützung dabei ein deutsches Finanzinstitut zu finden bei dem ich trotz Wohnsitz USA ein Depot eröffnen kann. Diese Gewinne würde ich dann mit den Verlusten sukzessive aufrechnen wollen. Kann natürlich sein, dass der amerikanische Staat dann auch ein Stückchen vom Kuchen will. Aber okay.

    Kennt jemand von euch einen Broker der US-Personen ohne deutschen Wohnsitz nimmt? Falls ja, wäre das super.

  • Also ich bin kein Steuerfachmann, daher nur meine Laienmeinung:

    Du wirst in den USA leben und damit auch in den USA voll Steuerpflichtig sein oder? Meiner Meinung nach wirst du auch wenn du es schaffst, ein Depot bei einem deutschen Broker zu eröffnen, trotzdem nicht in Deutschland steuerpflichtig sein, sondern in den USA.

    D.h. selbst wenn du Gewinne beim deutschen Broker hast, musst du diese doch in den USA Versteuern und nicht in Deutschland. Damit kannst du sie auch in Deutschland nicht mit deinem Verlustvortrag verrechnen.

    Wie gesagt, das ist nur mein Verständnis und muss so nicht stimmen

  • Da es keinen deutschen Broker gibt, wirst du das Thema ad acta legen müssen.

    Außerdem, wie viel willst du in welche Aktien in welcher Zeit investieren, um maximal 10k Euro Gewinn zu realisieren? Es geht um ca. 2600 Euro Steuer dabei. Durch einen Verlust zu risikoreicheren Aktienkäufen getrieben zu werden, halte ich für keine sinnvolle Strategie.

  • Außerdem, wie viel willst du in welche Aktien in welcher Zeit investieren, um maximal 10k Euro Gewinn zu realisieren? Es geht um ca. 2600 Euro Steuer dabei.

    Nicht nötig. Das funktioniert mit den Dividenden der Deutschen Telekom. Wenn man Zeit hat… die Methode ist bekannt. Das Risiko durfte erheblich geringer sein, als auf irgendwelche Einzeltitel zu setzen.

    So wie ich aber hier das Ganze verstehe, bekommt er überhaupt keinen Broker mehr in Deutschland. Die fragen doch immer, ob man einen Bezug zur USA hat..

  • Nicht nötig. Das funktioniert mit den Dividenden der Deutschen Telekom. Wenn man Zeit hat… die Methode ist bekannt. Das Risiko durfte erheblich geringer sein, als auf irgendwelche Einzeltitel zu setzen.

    Mir ist die Methode nicht bekannt. Wie soll das funktionieren, Dividenden mit Aktienverlusten zu verrechnen?

  • Mir ist die Methode nicht bekannt. Wie soll das funktionieren, Dividenden mit Aktienverlusten zu verrechnen?

    Es wurde hier im Forum schon einige Male besprochen. Hier noch mal die Kurzform.

    Das ist vor allem ein Tipp für Menschen, die endlich Schluss machen wollen, mit Einzelaktien und nicht mehr traden wollen. Wer deutsche Telekom hat verkauft , verkauft sie sondern einfach viel später.eben nicht, sondern einfach viel später.

    https://www.telekom.com/de/investor-re…aktie/dividende


    :

  • Es wurde hier im Forum schon einige Male besprochen. Hier noch mal die Kurzform.

    Das ist vor allem ein Tipp für Menschen, die endlich Schluss machen wollen, mit Einzelaktien und nicht mehr traden wollen. Wer deutsche Telekom hat verkauft , verkauft sie sondern einfach viel später.eben nicht, sondern einfach viel später.

    https://www.telekom.com/de/investor-re…aktie/dividende


    :

    Interessant. Trotzdem, er braucht entweder einen großen Batzen Geld oder viel Zeit. Und dann darf hoffentlich der Wert der Aktie nicht so steigen, dass keine Verluste zustande kommen. ;)

  • Das funktioniert mit den Dividenden der Deutschen Telekom. Wenn man Zeit hat… die Methode ist bekannt. Das Risiko durfte erheblich geringer sein, als auf irgendwelche Einzeltitel zu setzen.

    Kannst du das näher erläutern? Die Deutsche Telekom ist doch auch ein Einzeltitel.

    Du sagst damit, dass man in einen Einzeltitel investieren sollte, und damit das Risiko verringert im Vergleich zu einem Einzeltitel?

  • Kannst du das näher erläutern? Die Deutsche Telekom ist doch auch ein Einzeltitel.

    Du sagst damit, dass man in einen Einzeltitel investieren sollte, und damit das Risiko verringert im Vergleich zu einem Einzeltitel?

    Die Dividenden der Telekom lassen sich indirekt mit Aktienverlusten deshalb verrechnen, weil sie aus dem "steuerlichen Einlagenkonto"(?) gezahlt werden. Die eigentliche Dividendenauszahlung findet zunächst steuerfrei statt, verringert gleichzeitig aber den steuerlich relevanten Einstandskurs entsprechend. Bei einem späteren Verkauf hat man so einen höheren Kursgewinn und kann ihn mit dem Aktienverlusttopf verrechnen.

    Diese Verrechnungsmöglichkeit erkauft man sich freilich mit dem Risiko eines Einzeltitels.
    Es gibt zwar noch mehrere derartige Einzeltitel, aber die Deutsche Telekom dürfte davon noch einer der größten (Marktwert), bekanntesten und defensivsten (Branche) sein.

  • Wie die Dividende der Telekom verrechnet wird, ist mir schon klar. Mir ging es um die Aussage, dass man durch ein Investment in die Deutschen Telekom ein "erheblich geringeres" Risiko hat, als bei einer Investition in Einzeltitel. Die Telekom ist ein Einzeltitel und hat das selbe Risiko wie jede andere Aktie.

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    Du wirst in den USA leben und damit auch in den USA voll Steuerpflichtig sein oder? Meiner Meinung nach wirst du auch wenn du es schaffst, ein Depot bei einem deutschen Broker zu eröffnen, trotzdem nicht in Deutschland steuerpflichtig sein, sondern in den USA.

    D.h. selbst wenn du Gewinne beim deutschen Broker hast, musst du diese doch in den USA Versteuern und nicht in Deutschland. Damit kannst du sie auch in Deutschland nicht mit deinem Verlustvortrag verrechnen.

    Ein Depot bei Wohnsitz in den USA ist aufgrund strenger US-Steuervorschriften bei deutschen Banken oft problematisch oder unmöglich. Die meisten deutschen Institute schließen Kunden mit US-Wohnsitz/Staatsbürgerschaft aus.

    Selbst wenn du eine Bank finden würdest, die ein Depot und ein Konto für dich führt, dann kannst du die "deutschen" alten Verluste nicht auf deine US-Steuer übertragen.
    Dein erster Wohnsitz ist offenbar USA und somit bist du in diesem Land auch steuerpflichtig.
    Es kommt immer darauf an, wo man einkommensteuerpflichtig ist. Fortgeschriebene Verluste aus der Vergangenheit, in diesem Fall "alte" Verluste aus Aktienverkäufen, die du in Deutschland erzielt hast, werden in keinem anderen Land auf deren Einkommensteuer anzurechnen sein.

  • Wie die Dividende der Telekom verrechnet wird, ist mir schon klar. Mir ging es um die Aussage, dass man durch ein Investment in die Deutschen Telekom ein "erheblich geringeres" Risiko hat, als bei einer Investition in Einzeltitel. Die Telekom ist ein Einzeltitel und hat das selbe Risiko wie jede andere Aktie.

    Die Aussage kommt nicht von mir, aber ich vermute, der Gedanke ist, dass es mit der Dividende (der Telekom) langfristig sicherer ist, als mit irgendwelchen (anderen) Einzeltiteln tatsächlich auf Kursgewinne zu spekulieren:
    Nachdem der Kurs gestiegen ist, kann er auch wieder fallen. Aber es gibt keine negative Dividende, die den Einstandskurs wieder erhöhen würde.

  • Da habe ich wohl vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr gesehen. Es ist natürlich korrekt, dass ich zukünftige Aktiengewinne (selbst wenn ich einen Broker in Deutschland fände) trotzdem in den USA werde angeben müssen. Somit gibt es keine Verechnungsbasis. Sehe ich auch so. Ärgerlich.

    Es läuft darauf hinaus in ca. zwanzig Jahren wenn wir nach heutigem Stand der Dinge zurück in die EU ziehen zu schauen was die Inflation übrig gelassen hat. Vielleicht reicht das ja dann noch für einmal schick essen gehen.

    Ich bedanke mich allen Beitragenden. :thumbup:Sollte jemand unerwarteter Weise noch von einem Geistesblitz getroffen werden, dann gerne hier teilen.