Verbleib in der PKV unterhalb JAEG

  • Folgende Situation: werde dieses Jahr 52, könnte zum 1.1.27 mittels Aufhebungsvertrag gegen Abfindung meinen derzeitigen AG verlassen und würde aus steuerlichen und privaten Gründen ein Jahr ALG1 beziehen. Das ich mich während der ALG1 Phase von der GKV Pflicht befreien lassen kann, ist mir klar. Da die privaten Gründe dahin gehen, das Rhein Main Gebiet zu verlassen und in ein strukturschwächeres Gebiet zu ziehen, besteht die "Gefahr", dass ein neuer Job ab 1.1.28 (oder ggf. 1.4.28 falls ich die 15 Monate ALG1 ausschöpfen würde) unterhalb der JAEG liegt.

    Ich möchte aber in der PKV bleiben, da dann insgesamt 28 Jahre versichert, entsprechende Altersrückstellungen angesammelt und außerdem habe ich einen Beitragsentlastungstarif aktiv, der beim Kündigen der PKV verpuffen würde. Insgesamt ist auch so viel Rentenanspruch und bAV aufgebaut, dass ich mich vor der PKV im Alter nicht fürchte.

    Die Frage nun: Gibt es einen Weg, die Zeit vom 1.1.28 (Alter dann 53,5) bis Mitte 2029 (Alter 55) zu überbrücken und die GKV Pflicht unterhalb der JAEG zu vermeiden? Ab 55 wäre ja dann die PKV eh safe...

    Danke für Eure Hinweise.

  • Kater.Ka 5. März 2026 um 09:59

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich muss ja lachen: sonst fragen hier alle „Wie komm ich aus der PKV wieder in die GKV?“ – du willst freiwillig drin bleiben 😄
    Grundsätzlich: ALG1 + später Job < JAEG heißt zwar erst mal GKV-Pflicht, aber du kannst dich i. d. R. fristgebunden (3 Monate) befreien lassen und in der PKV bleiben – wichtig ist, die Fristen sauber zu ziehen.
    Und zum Planspiel „Aufhebungsvertrag + Abfindung + 1 Jahr ALG + dann wieder easy Job (noch dazu strukturschwach)“: klingt geil, aber Ü40/Ü50 wird der Markt oft schnell dünn – ich weiß leider, wovon ich spreche.
    Kurz: PKV halten ist eher Formalie – der Wiedereinstieg ist das echte Risiko.

  • Ja ist in der Tat der umgekehrte Weg im Vergleich zu den meisten anderen. Aber wie gesagt durch bereits heute feststehende Rente und bAV von ca. 3500EUR, keine Möglichkeit in die KVdR zu kommen und eben dem Laufenden Entlastungsbaustein ab 63 macht es eben für mich Sinn, in der PKV zu bleiben.

    Ja das Risiko mit dem Anschluss-Job ist mir bewusst, zumal ich ja auch noch das Pausenjahr einlegen würde (nur dann macht die Abfindung steuerlich Sinn). Aber ich bin eben seit vielen Jahren am pendeln, das zermürbt auch in einer Beziehung und kostet viel Geld, zur aktuellen Lage/Stimmung in deutschen Großkonzernen muss ich nicht viel sagen, einfach deprimierend.

    Von daher liebäugle ich mit einer Verbesserung meiner Work Life Balance und wäre durchaus mit Abstrichen im Gehalt fein, solange es zum Leben reicht und noch ein paar Rentenpünktchen bringt.

    Aber zurück zum Thema:

    ALG1 Befreiung von GKV Pflicht innerhalb 3 Monate möglich

    Neuer Job oberhalb JAEG und die Grenze steigt dann, so dass man darunter fällt, Befreiung ist auch möglich

    Neuer Job direkt unter der JAEG habe ich nichts gefunden und fürchte, Befreiung ist nicht möglich...

  • Zwei Punkte dazu, weil das im Thread m. E. untergeht:
    1) Das „Pausenjahr nur wegen Steuer“ ist oft ein Denkfehler – klar, Steuerquote kann höher sein, aber dafür sind die Gesamteinkünfte auch höher. Man lebt nicht, um Steuern zu sparen.
    2) Und Vorsicht bei „Rente/bAV steht fest“: DRV-Prognosen sind keine Granittafeln. Wenn man (freiwillig oder gezwungen) Jahre rausnimmt, sinkt nicht nur die spätere Rente wegen weniger Beitragsjahre – bei frühem Rentenstart kommen Abschläge plus fehlende Jahre zusammen.

    Heißt: PKV-Thema kann man formal lösen – das größere Risiko ist, dass man sich die Zukunft zu „glatt“ rechnet.

  • Zu meiner eigentlichen Frage kannst oder möchtest Du nichts sagen, okay. Um allgemeine Lebensberatung habe ich allerdings auch nicht gebeten. Anhand der sehr spezifischen Fragestellung kannst Du sicher ableiten, dass ich mich mit der Materie intensiv beschäftige und sicher weiß, wie unser Rentensystem funktioniert und meine bAV geregelt ist. Auch habe ich nicht nach den Steuereffekten gefragt, aber auch hier kannst Du bitte glauben, dass ich dies geprüft habe, es würde annähernd jeder EUR, den ich in diesem Jahr verdiene 1:1 an den Finanzminister gehen, macht überhaupt keinen Sinn.

    Aber Danke Dir.

    Vielleicht kann ja noch jemand etwas zur Frage beitragen?

  • Noch mal im Detail:

    1. ALG I ab 01.01.27:
      Wenn du privat warst, kannst du bei ALG I in der PKV bleiben, wenn du innerhalb von 3 Monaten die Befreiung von der GKV-Pflicht beantragst.
    2. Neuer Job ab 01.01.28 unter JAEG:
      Dann wirst du zwar grundsätzlich GKV-pflichtig (Einkommen < JAEG).
      Aber: Wenn du unmittelbar vorher versicherungsfrei oder befreit warst und weiter eine anderweitige Absicherung (PKV) nachweist, kannst du erneut die Befreiung nach § 8 SGB V beantragen – wieder Frist 3 Monate. Das ist genau der Mechanismus, der z. B. auch greift, wenn man durch Änderungen (JAEG-Anhebung etc.) in die Pflicht rutscht und in der PKV bleiben will.
    3. Wichtig (weil sonst teuer):
    • Frist ernst nehmen: i. d. R. 3 Monate ab Eintritt der Versicherungspflicht.
    • Keine GKV-Leistungen ziehen, sonst verschiebt sich die Wirkung (Details hängen am Einzelfall).
    • Befreiung ist in der Praxis nicht „mal eben rückgängig“ – also nur machen, wenn du wirklich in der PKV bleiben willst (was du ja willst).

    Nachzulesen hier.

  • Welchen Satz in § 8 SGB V sieht du hier anwendbar beim neuen Job madize?

    @OP: Falls du mit dem neuen Job in die GKV gehst, könntest du deine PKV doch auf Anwartschaft stellen und mit der Rente wieder aufleben lassen (§ 8 SGB V Abs. 1 S. 4.)?

  • Habe auch nichts diesbezüglich herauslesen können.

    Ja GKV plus Anwartschaft wäre eine Option, habe aber gerade kein Gefühl dafür, wie teuer so etwas ist und ob es Einflüsse auf Altersrückstellungen und Reduzierungsbaustein hat.

  • Bzgl. Altersrückstellungen hast du die Wahl ob du nur die bestehenden konservierst (kleine Anwartschaft, kostet ca. 5% vom Beitrag) oder weiter wie bisher aufbaust (große Anwartschaft, ca. 40% vom Beitrag). Die Prozentbeträge hängen vom Tarif ab, da musst du deinen Makler/Vertreter oder auch direkt die Versicherung fragen (die sagen dir dann die EUR Beträge).


    Bzgl. dem Entlastungsbaustein kommt es auch auf den Tarif an. Manche lassen sich beitragsfrei stellen, manche müssen weitergezahlt werden, etc. -> das hat dann natürlich einen Effekt auf die Entlastungshöhe, wenn der Beitrag nicht oder reduziert gezahlt wird. Hier kannst du entweder in deine Versicherungsbedingungen schauen oder wieder die Versicherung fragen.

  • Wieso sollte Deine Rente eine KVdR-Mitgliedschaft verhindern?

    Die Rente vielleicht nicht, aber 90% der zweiten Hälfte wird nichts mehr. Er schreibt was von 28 Jahren in der PKV, ergibt Eintritt und Berufstätigkeit mindestens seit dem Alter von 24 während er noch 15 Jahre vor sich hat. Die Hälfte wäre dann bei 21/22 Jahren, in 15 Jahren noch 90% davon sind nicht zu schaffen

  • Ja ist in der Tat der umgekehrte Weg im Vergleich zu den meisten anderen. Aber wie gesagt durch bereits heute feststehende Rente und bAV von ca. 3500EUR, keine Möglichkeit in die KVdR zu kommen und eben dem Laufenden Entlastungsbaustein ab 63 macht es eben für mich Sinn, in der PKV zu bleiben.

    Aus deiner Beschreibung wird nicht so richtig deutlich, ob du bis heute bereits 3500 EUR an Rentenansprüchen (gesetzliche Rente und bAV) angesammelt hast oder ob es eine Hochrechnung auf deinen Renteneintrittszeitpunkt ist.

    Sollte es eine Hochrechnung auf deinen Renteneintrittszeitpunkt sein, dann solltest du im Rentenalter mietfrei wohnen und auch private Vorsorgen haben um dir die PKV im Rentenalter leisten zu können. Oder beträgt dein Entlastungsbetrag über 1000 EUR netto?

    Wenn man in 2041 in Rente geht, sollte man schon mindestens einen Gesamtrentenanspruch von mindestens 4500 EUR haben und mietfrei wohnen um sich keine großen Finanzierungssorgen über die PKV machen zu müssen.

  • Heutiger Stand, ca 50 Rentenpunkte erreicht, bAV auch schon als Direktzusage fixiert. Und es sollen ja noch ein paar Rentenpunkte kommen.

    Soll ich jetzt auch noch meinen Depotstand offen legen und meine Wohnsituation im Detail erläutern? Ich bin mir meines Handelns schon bewusst, aber toll wie sich hier alle Sorgen machen.

    Und warum sollte ich 1000EUR netto entlasten? Ich zahle aktuell rein für den Tarif 521EUR, da sind die 10% Zuschlag drinnen und ich werde mit 63 insgesamt 38 Jahre lang Rückstellungen gebildet haben. Selbst wenn es jedes Jahr bis zum Renteneintritt 5% Steigerung gibt, dann sind es dann ca. 800EUR vor Nettoentlastung. Zuschuss zur Rente gibts auch noch, die Rentenwerte steigen auch noch…

    Wieviel würde ich nochmal in der GKV zahlen mit meinen Rentenwerten?

  • Heutiger Stand, ca 50 Rentenpunkte erreicht, bAV auch schon als Direktzusage fixiert. Und es sollen ja noch ein paar Rentenpunkte kommen.

    Soll ich jetzt auch noch meinen Depotstand offen legen und meine Wohnsituation im Detail erläutern? Ich bin mir meines Handelns schon bewusst, aber toll wie sich hier alle Sorgen machen.

    Das klingt nach einer sehr guten Basis für die PKV: 50 RP im Alter von 52 Jahren und ca. 1.500 Euro bAV-Anspruch.

    Wieviel würde ich nochmal in der GKV zahlen mit meinen Rentenwerten?

    Nach aktuellen Werten auf die gesetzliche Rente 8,75 % KV + 4,2 % PV (falls kinderlos), sowie 17,5 % KV und 4,2 % PV auf die bAV. Ja nach Zusatzbeitrag der Krankenkasse kann es auch etwas mehr/weniger als 8,75 % bzw. 17,5 % sein.

  • § 8 SGB V ist, wie hier schon beschrieben, die gesetzliche Vorschrift, wenn man sich von der grundsätzlichen (eigentlichen) Versicherungspflicht befreien lassen will.


    Beim Bezug von Arbeitslosengeld ist dies noch möglich (§ 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V).


    Bei einer folgenden Beschäftigung, bei der zu Beginn des 55. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, und das Bruttoentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, sehe ich, wie auch Faivruit es andeutet, KEINE Möglichkeit der Befreiung.

  • Die Rente vielleicht nicht, aber 90% der zweiten Hälfte wird nichts mehr. Er schreibt was von 28 Jahren in der PKV, ergibt Eintritt und Berufstätigkeit mindestens seit dem Alter von 24 während er noch 15 Jahre vor sich hat. Die Hälfte wäre dann bei 21/22 Jahren, in 15 Jahren noch 90% davon sind nicht zu schaffen

    Kommt auf die Anzahl der Kinder an.