Direktversicherung beitragsfrei stellen lassen oder Küngigung weil kein AG mehr?

  • Hallo,

    ich habe meine langjährigen AG vor einem Jahr im Alter von 56 mit Abfindung verlassen und bin jetzt Privatier und werde das bis zur Rente auch bleiben. Nun meldet sich die Direktversicherung die ich beim gleichen AG in 2004 abgeschlossen habe (jeweils jährlich 1752€ einbezahlt) und 'droht' mit Kündiging in einem Monat (augenscheinlich vom AG geduldet), weil der letzte Beitrag von 1752€ nicht gezahlt wurde (weil ich ja kein AG mehr habe). Reguläres Enddatum der Versicherung wäre Dez 2033 und bei normalem Verlauf hätte ich dann ein einmaliges Gesamtkapital von 75.000€. Würde ich es jetzt beitragsfrei stellen, bekäme ich in 2033 statt dessen 56.000€. Bei Kündigung würde ich jetzt 43.000€ erhalten (habe keinen dringenden Bedarf). Freiwillig weiter einzahlen möchte ich nicht.

    Frage ist nun, was ist besser: Beitrag freistellen und Auszahlung von 56.000€ in 2033 oder Kündigung und Auszahlung von 43.000€ jetzt?

    Ich traue mir zu die 43.000€ bis 2033 so anzulegen (z.B: ETF-Fond), dass ich in 2033 mehr als 56.000€ haben werden. Somit wäre es besser die Kündigung in einem Monat abzuwarten. Was mir jedoch nicht klar ist:

    • Wie wird das jeweils besteuert, wenn ich jetzt oder in 2033 die Auszahlung bekomme? Wäre eine Auszahlung jetzt stuerlich sinnvoller (als Privatier keine Einkünfte ausser Kapitalerträge), als die Auszahlung in 2033 (zusätzlich noch Rente als Einkünfte)? Was gibt es da sonst noch zu berücksichtigen?
    • Was ist bei einer Kündigung mit den steuerlichen Vorteilen die ich in den letzten 22 Jahren beim Besparen der Versicherung hatte - wird das jetzt in irgendeiner Weise von mir zurückgefordert? Muss ich also gesparten Steuern und Sozialabgaben zurück zahlen und gilt das in jedem Fall oder wovon hängt das ab? Es ist ja nicht im Sinne des Staates, vorzeitig aus einer solchen geförderten Altersvorsorge auszusteigen. Welche Nachteil drohen mir da also konkret in welcher Höhe?

    Das ganz trifft mich gerade ziehmlich überraschend, denn bisher habe ich geglaubt, dass eine Kündigung gar nicht möglich ist. Jetzt muss ich mir innerhalb von einem Monat klar werden, ob ich mich über die angedrohte Kündigung freuen soll, oder ich dafür kämpfen soll, dass die beitragsfrei weiterläuft bis zum regulären Ende. Das bAV generell keine gute Idee war, weiß ich inzwischen - jetzt geht es nur noch darum das bestmöglich abzuschließen.

    Bin für jede fundierte Antwort die mir die Entscheidung erleichter dankbar! Sind dazu weitere Infos von mir erforderlich gerne fragen.

  • Entscheidend ist, ob das ein alter §40b-Vertrag ist.
    Dafür sprechen Abschluss 2004 und der Jahresbeitrag von 1.752 €.

    Wenn ja, ist beitragsfrei weiterlaufen lassen oft deutlich besser als Kündigung, weil die spätere Auszahlung steuerlich sehr günstig sein kann.
    Eine rückwirkende „Rückzahlung“ aller früheren Steuervorteile würde ich eher nicht erwarten.

    Zusätzlich wichtig: KV/PV bei Auszahlung prüfen.

    Deshalb: Erst schriftlich klären, wie der Vertrag steuerlich einzuordnen ist, dann entscheiden.

  • Ich würde erstmal genau rechnen, wie hoch die Verzinsung des Kapitals bei Beitragsfreistellung wäre.
    Anhand der genannten Zahlen komme ich auf eine Rendite eine Rendite deutlich über 3% p.a.
    Da würde ich wohl den Vertrag einfach beitragsfrei stellen und das Geld als Teil des sicheren Vermögensanteils betrachten.

  • Entscheidend ist, ob das ein alter §40b-Vertrag ist.
    Dafür sprechen Abschluss 2004 und der Jahresbeitrag von 1.752 €.

    Wenn ja, ist beitragsfrei weiterlaufen lassen oft deutlich besser als Kündigung, weil die spätere Auszahlung steuerlich sehr günstig sein kann.
    Eine rückwirkende „Rückzahlung“ aller früheren Steuervorteile würde ich eher nicht erwarten.

    Zusätzlich wichtig: KV/PV bei Auszahlung prüfen.

    Deshalb: Erst schriftlich klären, wie der Vertrag steuerlich einzuordnen ist, dann entscheiden.

    Danke an alle für die bisherigen Rückmledungen!

    Warum sollte eine spätere Auszahlung steuerlich günstiger sein? Jetzt habe ich keine weiteren Einküfte, später beziehe ich zusätzlich zur Auszahlung noch Rente.

    Eine Info hatte ich noch vergessen: Ich bin privat krankenversichert.

    Mir ist nicht klar was/wie genau ich die steuerlicher Einordnung klären soll.

  • Ich würde erstmal genau rechnen, wie hoch die Verzinsung des Kapitals bei Beitragsfreistellung wäre.
    Anhand der genannten Zahlen komme ich auf eine Rendite eine Rendite deutlich über 3% p.a.
    Da würde ich wohl den Vertrag einfach beitragsfrei stellen und das Geld als Teil des sicheren Vermögensanteils betrachten.

    Ja, dass ist auch einer meiner Überlegungen - ca. 3,2% verzinsung sind nicht übel. Weniger als bei ETF-Fonds, dafür aber sicher.

  • Ja, dass ist auch einer meiner Überlegungen - ca. 3,2% verzinsung sind nicht übel. Weniger als bei ETF-Fonds, dafür aber sicher.

    Eben!
    Besser als bei jedem Bankkonto aber ähnlich sicher.
    Bei 3,2% p.a. braucht es bei einer Alternative mind. 4,3% p.a. um nach Steuern eine höhere Rendite zu erreichen.
    Darum habe ich auch meine alte Kapitallebensversicherung behalten. Dafür habe ich dann lieber meinen Tagesgeldanteil runter gefahren und mehr Geld daraus investiert. In höchster Not käme ich ja auch per Kündigung an das Geld aus der Versicherung.

  • Warum sollte eine spätere Auszahlung steuerlich günstiger sein? Jetzt habe ich keine weiteren Einküfte, später beziehe ich zusätzlich zur Auszahlung noch Rente.

    Eine Info hatte ich noch vergessen: Ich bin privat krankenversichert.

    Mir ist nicht klar was/wie genau ich die steuerlicher Einordnung klären soll.

    Ich meinte nicht Deinen persönlichen Steuersatz, sondern die Vertragsart.
    Wenn das ein alter §40b-Vertrag ist, kann die Auszahlung bei Ablauf steuerlich anders/günstiger behandelt werden als man spontan denkt.

    Dass Du dann zusätzlich Rente hast, ist dafür nicht der Hauptpunkt.

    PKV ist hier eher gut, weil das GKV-Thema bei der Auszahlung dann meist keine Rolle spielt.

    „Steuerliche Einordnung klären“ heißt schlicht:

    Versicherer fragen:
    „Wurden die Beiträge nach §40b EStG a.F. pauschal versteuert und wie wäre die Auszahlung 2033 bzw. eine Kündigung jetzt steuerlich zu behandeln?“

    Genau diese schriftliche Auskunft würde ich mir holen, bevor ich irgendwas kündigen lasse.

  • Super Hinweise der Vorredner. RV als RK1 Baustein.

    Und du bist sicher, dass du nicht mehr irgendwo angestellt arbeiten möchtest?

    Wir hatten eine ähnliche Situation. Neuer AG bietet den Versicherer nicht an. 2 Jahre beitragsfrei, dann mit Minimalbeitrag (25 € mtl.) wieder aufgenommen und jetzt bei neuem AG wieder laufen lassen.

    Mit Beitragsfreistellung oder auch einem Minimalbeitrag hältst du dir alle Optionen offen. Mit Kündigung hast du maximale Flexibilität und mglw. höhere Rendite und einen Ordner weniger.

    In meinen Augen eine subjektive Entscheidung, eingebettet in die Gesamtvermögens- und Cashflow Situation...

    LG Finanzschlumpf

  • Zwischenzeitliches Update:

    Nachdem sich die Allianz Direktversicherung wochenlang nicht auf meine E-Mail reagiert hat, habe ich heute dort angerufen. Nach nur wenigen Minuten warten hatte ich eine kompetente, freundliche und hilfsbereite Mitarbeiterin an der Strippe (positive Überraschung).

    Erste Info aus dem Telefonat ist: Es erfolgt keine Automatische Kündigung. Das wäre nur passiert, wenn ich noch beim alten AG wäre. Zum Zeitpunkt des Schreibens wusste Allianz nicht, dass ich keinen AG mehr habe. Nach meiner E-Mail hat die Versicherung meinen Ex-AG angeschrieben und die warten noch die Bestätigung, dass ich dort nicht mehr arbeite.

    Erst wenn die Bestätigung vorliegt und damit geklärt ist, dass ich nun der alleinige Versicherungsnehmer bin erfolgt der nächste Schritt. Dass wird dann eine Info zu den beiden Optionen "selbst weiter zahlen" oder "Freistellung des Vertrages" jeweils bis zum regulären Ablauf in 2033.

    Nur auf meine Nachfrage und Bitten, werde ich noch ein zusätzliches Schreiben mit der Option jetzt zu Kündigen erhalten. Die Option müßte wohl möglich sein (das war nicht das Spezialgebiet der Dame am Telefon), den bei meinem Alter von 57 Jahren besteht man wohl nicht mehr unbedingt auf Fortsetzung bis zum regulären Ablauf.

    Die Frage, ob ich bei Kündigung ggf. stadliche Förderung zurück zahlen muss wurde verneint - das gäbe es bei Riester aber nicht bei Direktversicherung. Ggf. wird da aber der Schlußüberschuß reduziert (würde mich wundern wenn es nicht so wäre), da muss ich die Details in den Schreiben checken sobald ich die bekommen habe.

    Also erstmal Abwarten, bis ich alle 3 Optionen im Detail vorliegen haben und dann mal durchrechen was am besten für mich ist.

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