Ehegattensplitting

KI-Zusammenfassung

: Soll das Ehegattensplitting abgeschafft oder reformiert werden? Anlass ist die Kritik an Vorteilen bei großen Einkommensunterschieden in Ehen.

Soll das Ehegattensplitting abgeschafft oder reformiert werden? Anlass ist die Kritik an Vorteilen bei großen Einkommensunterschieden in Ehen.

  • Mehrere Beiträge sehen das Splitting als Besteuerung der Ehe als wirtschaftliche Verantwortungsgemeinschaft, andere als Begünstigung ungleicher Einkommen und traditioneller Erwerbsmodelle.
  • Aus der Community kommen praktische Hinweise zu Steuerklassen III/V, IV/IV mit Faktor und möglichen Folgen für Elternzeit, Teilzeit, Rente oder Sozialleistungen.
  • Einen Konsens gibt es nicht, mehrere Beiträge unterscheiden aber Steuerklassen und Splitting und diskutieren Reformen mit Familien- oder Kinderbezug.

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  • Menschen leben nicht in der Jahresendabrechnung. Sie leben im Monat. Sie schauen auf Gehaltszettel und Kontostände. Genau hier entfalten die Steuerklassen III und V ihre Wirkung. Nicht als juristische Theorie, sondern als psychologische und finanzielle Alltagserfahrung.

    Steuerklasse III und V übersetzen die gemeinsame Veranlagung in eine monatliche Hierarchie. Der besserverdienende Partner, in der Regel der Mann, erhält das größere Netto. Der schlechter verdienende Partner, in der Regel die Frau, sieht auf der Abrechnung hohe Abzüge und ein vergleichsweise kleines eigenes Einkommen.

    Dieser Analyse kann ich voll unterstützen.

    „Die Kombination aus Ehegattensplitting, beitragsfreier Mitversicherung und steuerlicher Behandlung der Einkünfte aus Minijobs macht das Modell 'Vater arbeitet Vollzeit, Mutter arbeitet im Minijob' extrem attraktiv“, sagt Katharina Wrohlich.

    Und genau deswegen halte ich diese Aussage für absoluten Quatsch. Ursache sind die Steuerklassen III und V. Würden diese abgeschafft, wäre das steuerlich-psychologische Problem beseitigt. Mit dem Ehegattensplitting hat das m.E. gar nichts zu tun.

    Die beitragsfreie Mitversicherung hat eine ähnliche Wirkung, wie das Ehegattensplitting. Es ist finanziell gleichwertig, ob die Einkommensverteilung 100%/0% oder 50%/50% ist.

    Einzig beim Minijob kann man ins Grübeln kommen. Aber auch hier gilt, dass es finanziell irrelevant ist, ob die Frau einen Minijob hat oder der Mann einen (zusätzlichen) Minijob.

  • Was an der Diskussion noch fehlt: Es haben nicht alle Familien den Puffer, erst einmal mit IV/IV dem Staat zinslos Geld zu leihen und nach einem Jahr wieder zu bekommen. Wer spitz auf Knopf lebt, möchte im April Lebensmittel einkaufen und nicht wenn die Steuererstattung im November kommt.

    Aus diesem Grund würde ich IV mit Faktor empfehlen. Und die Steuererstattung kann auch leicht schon ein halbes Jahr vorher da sein.

  • Was an der Diskussion noch fehlt: Es haben nicht alle Familien den Puffer, erst einmal mit IV/IV dem Staat zinslos Geld zu leihen und nach einem Jahr wieder zu bekommen. Wer spitz auf Knopf lebt, möchte im April Lebensmittel einkaufen und nicht wenn die Steuererstattung im November kommt.

    Faktorverfahren. Ganz einfach.

  • Wie wird den Faktor ermittelt?

    Kann ich das selber in Elster machen

    Natürlich.

    Hier kannst du dich seriös informieren.

    https://www.bmf-steuerrechner.de/fb/fb2026/eingabeformfb2026.xhtml

    Du gehst in Elster zu

    Formulare & Leistungen

    Alle Formulare

    Lohnsteuer Arbeitnehmer

    Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Dort wählst du das entsprechende Kalenderjahr und anschließend die Anlage „Steuerklassenwechsel“.

    In der Anlage gibt es die Auswahl:
    IV/Faktor

    Bei IV/Faktor müssen zusätzlich die voraussichtlichen Arbeitslöhne beider Ehegatten angegeben werden, damit das Finanzamt den Faktor berechnen kann.

    Aber Achtung: wenn du das passgenau, ab Januar 2027 machen möchtest, geht das jetzt noch nicht über Elster. Dann vom Finanzamt das Formblatt holen und Anfang Dezember einreichen.

  • Die beitragsfreie Mitversicherung hat eine ähnliche Wirkung, wie das Ehegattensplitting. Es ist finanziell gleichwertig, ob die Einkommensverteilung 100%/0% oder 50%/50% ist.

    Nein, das ist es in Bezug auf die GKV nicht. Das wäre es nur dann, wenn für Ehen mit beitragsfrei Mitversicherten auch die doppelte Beitragsbemessungsgrenze gälte.

    So zahlen Partner mit 75K/75K deutlich mehr KV als die mit 150K/0.

  • Nein, das ist es in Bezug auf die GKV nicht. Das wäre es nur dann, wenn für Ehen mit beitragsfrei Mitversicherten auch die doppelte Beitragsbemessungsgrenze gälte.

    So zahlen Partner mit 75K/75K deutlich mehr KV als die mit 150K/0.

    Das stimmt und trifft auch auf die anderen Sozialabgaben zu. Daher meine ich, wenn Splitting dann richtig. Auch Sozialabgaben müssten gesplittet werden. Mit allen technischen Hürden, die es da so gibt. Bspw. AG Beitrag.

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