Menschen leben nicht in der Jahresendabrechnung. Sie leben im Monat. Sie schauen auf Gehaltszettel und Kontostände. Genau hier entfalten die Steuerklassen III und V ihre Wirkung. Nicht als juristische Theorie, sondern als psychologische und finanzielle Alltagserfahrung.
Steuerklasse III und V übersetzen die gemeinsame Veranlagung in eine monatliche Hierarchie. Der besserverdienende Partner, in der Regel der Mann, erhält das größere Netto. Der schlechter verdienende Partner, in der Regel die Frau, sieht auf der Abrechnung hohe Abzüge und ein vergleichsweise kleines eigenes Einkommen.
Dieser Analyse kann ich voll unterstützen.
„Die Kombination aus Ehegattensplitting, beitragsfreier Mitversicherung und steuerlicher Behandlung der Einkünfte aus Minijobs macht das Modell 'Vater arbeitet Vollzeit, Mutter arbeitet im Minijob' extrem attraktiv“, sagt Katharina Wrohlich.
Und genau deswegen halte ich diese Aussage für absoluten Quatsch. Ursache sind die Steuerklassen III und V. Würden diese abgeschafft, wäre das steuerlich-psychologische Problem beseitigt. Mit dem Ehegattensplitting hat das m.E. gar nichts zu tun.
Die beitragsfreie Mitversicherung hat eine ähnliche Wirkung, wie das Ehegattensplitting. Es ist finanziell gleichwertig, ob die Einkommensverteilung 100%/0% oder 50%/50% ist.
Einzig beim Minijob kann man ins Grübeln kommen. Aber auch hier gilt, dass es finanziell irrelevant ist, ob die Frau einen Minijob hat oder der Mann einen (zusätzlichen) Minijob.