Sammelthread Fragen zum Altersvorsorgedepot

  • Wegen Einzahlungen oberhalb der 1800€: bei Bedarf kann man die doch jederzeit wieder entnehmen. Da Beträge größer 1800€ nicht gefördert werden, gibt es auch keine förderschädliche Verwendung. Bei Entnahme erst ab 62 und mind 12 Jahren Laufzeit profitiert man vom Halbeinkünfteverfahren, was meist besser ist als Kapitalertragsteuer+Soli + Teilfreistellung.

    Man profitiert von der Möglichkeit der steuerfreien Umschichtung, und keine Steuer auf die Vorabpauschale. Wenn das AVD keine (oder nur minimalste) Kosten verursacht, sollte man doch auf jeden Fall maximal ins AVD einzahlen (2x 6840€ pro Person), und erst dann in ein normales ETF Depot weiter einzahlen.

    Das ist ein sehr interessanter Gedanke. Sollten die Gebühren wirklich bei 0 sein, kann das eine sehr charmante Idee sein.

  • Wenn ich meinen seit 2003 laufenden Riester Banksparplan der Sparkasse Münsterland 2 Jahre vor Beendigung noch auf ein AV-Depot übertrage, verliere ich den Schlussbonus auf die eingezahlten Beiträge (ca. 22.000 €). Der beträgt „ab dem 6. Sparjahr 0,250% und erhöht sich mit jedem weiteren Sparjahr um jew. 0,250%“, also 4,25 bis 4,5%. In einer überschlägigen Rechnung ca. 1000€.

    Ob sich der Wechsel wohl dennoch rechnet? Der größte Vorteil wäre m.E. der Verzicht auf die Rentenversicherung ab 85.

    Oder ist das alles zu simpel gedacht?

    Sorry, wenn das schon mal Thema war - hab es nicht gefunden.

  • Wenn ich Finanzminister wäre, würde ich argumentieren, dass das mit dem AVD die Möglichkeit ist, für Depotsparer ihre Altersvorsorge aufzubauen. Normale Depots kann man dann mit dem individuellen Steuersatz besteuern, und auch noch KV + PV Beiträge einstreichen. Starke Schultern müssen sich ja ihrer Verantwortung stellen (Ironie, aber evtl kommen Teile davon mittelfristig)

  • Hat jemand eine Idee, wie die Förderung bei unverheirateten Paaren geregelt sein könnte?

    Angenommen meine Partnerin legt sich, so wie ich es tun werde, ein AVD an.

    Wir haben 2 Kinder. Werden wir beide den vollen Kinderbonus erhalten oder jeweils nur die Hälfte?

    Gibt es vllt Vergleichsfälle, wie es bei Riestersparern war, die dieselben Umstände hatten?

  • Hat jemand eine Idee, wie die Förderung bei unverheirateten Paaren geregelt sein könnte?

    Angenommen meine Partnerin legt sich, so wie ich es tun werde, ein AVD an.

    Wir haben 2 Kinder. Werden wir beide den vollen Kinderbonus erhalten oder jeweils nur die Hälfte?

    Gibt es vllt Vergleichsfälle, wie es bei Riestersparern war, die dieselben Umstände hatten?

    Die Antwort ist sehr einfach: der Mensch, der das Kindergeld real bekommt, bekommt auch die Vorteile bei dem Vertrag.

  • So verstehe ich es auch. Daher plane ich zwei Depots. Eins minimal mit 1800 Euro für die Förderung und ein zweites ungefördertes zum rebalancing

    Ein solches zweites AV-Depot das auschliesslich aus ungeförderten Beiträgen besteht, ist dann letztlich eine Art bessere ETF-Nettopolice? Nur ohne Versicherungsmantel. Stattdessen Schonvermögen.

  • Wegen Einzahlungen oberhalb der 1800€: bei Bedarf kann man die doch jederzeit wieder entnehmen. Da Beträge größer 1800€ nicht gefördert werden, gibt es auch keine förderschädliche Verwendung. Bei Entnahme erst ab 62 und mind 12 Jahren Laufzeit profitiert man vom Halbeinkünfteverfahren, was meist besser ist als Kapitalertragsteuer+Soli + Teilfreistellung.

    Man profitiert von der Möglichkeit der steuerfreien Umschichtung, und keine Steuer auf die Vorabpauschale. Wenn das AVD keine (oder nur minimalste) Kosten verursacht, sollte man doch auf jeden Fall maximal ins AVD einzahlen (2x 6840€ pro Person), und erst dann in ein normales ETF Depot weiter einzahlen.

    Ich hab das mit der KI diskutiert. Es gibt laut dieser wohl 1 Haken an der Sachen. Wenn ich Geld vorzeitig entnehme, muss dieses sofort versteuert werden. Soweit logisch - Aber die KI behauptet, die Teilfreistellung greift wohl nicht mehr. Das bedeutet, man zahlt wohl 26,3% anstelle von 18,5% Abgeltungssteuer. Das wäre natürlich schade.

    Wenn das so ist, wäre dieses Depot wohl eher für die Einzelaktienzocker interessant. Für die aufgrund der Steuerstundung aber sehr.

  • Die Antwort ist sehr einfach: der Mensch, der das Kindergeld real bekommt, bekommt auch die Vorteile bei dem Vertrag.

    Ist das wirklich schlichtweg daran gekoppelt, wer das Kindergeld bekommt? Das wäre sehr ärgerlich. Ohne Förderung bleibe ich dann wohl eher bei meinem normalen ETF und versuche meine Partnerin zum AVD zu bewegen.

  • Aber die KI behauptet, die Teilfreistellung greift wohl nicht mehr. Das bedeutet, man zahlt wohl 26,3% anstelle von 18,5% Abgeltungssteuer. Das wäre natürlich schade.

    So was muss man natürlich immer in der Quelle verifizieren. Am Ende landet man meist beim Ministerium oder bei Finanztip ;)

  • So was muss man natürlich immer in der Quelle verifizieren. Am Ende landet man meist beim Ministerium oder bei Finanztip ;)

    Du landest beim Investment-Steuergesetz, in dem die Teilfreistellung geregelt ist. Dies sollte nur für Investmentfonds gelten und nicht für das AV Depot. Aber das übersteigt meine Fähigkeiten für einen Samstagmorgen. Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der den Ball aufnimmt. Daher von mir lediglich der Verweis auf meine ursprüngliche Quelle.

    Bei Finanzip hab ich dazu nichts gelesen. Die Disussion hier, ist auch weit vor der Welle.

  • Ok diese Info hatte ich nirgendwo gefunden. Danke.

    Dann bleibe ich als Vater wohl beim regulären EFT und wirke auf meine Partnerin ein, dass sie sich das AVD zulegt

    Warum? Ich würde für beide das AVDepot abschließen. Wenn ihr nicht gemeinsam veranlagt seid, macht es eventuell Sinn, den Kindergeldbezug so zu ändern, dass der mit dem niedrigeren Einkommen Kindergeld und die entsprechende Förderung erhält und der andere freut sich über die höhere Steuererstattung. Hängt aber letztendlich vom Einzelfall ab.

  • Warum? Ich würde für beide das AVDepot abschließen. Wenn ihr nicht gemeinsam veranlagt seid, macht es eventuell Sinn, den Kindergeldbezug so zu ändern, dass der mit dem niedrigeren Einkommen Kindergeld und die entsprechende Förderung erhält und der andere freut sich über die höhere Steuererstattung. Hängt aber letztendlich vom Einzelfall ab.

    Wir verdienen in etwa gleich viel, vllt 100 EUR unterschied. Wenn ich richtig gelesen habe, wird doch trotzdem mit 540,00 EUR gefördert oder? Die 300,00 EUR je Kind würden ja oben drauf kommen

  • Wir verdienen in etwa gleich viel, vllt 100 EUR unterschied. Wenn ich richtig gelesen habe, wird doch trotzdem mit 540,00 EUR gefördert oder? Die 300,00 EUR je Kind würden ja oben drauf kommen

    Ja, zzgl. ggf. Steuererstattung nach Günstigerprüfung.

    Wieviel Kinder habt ihr und was verdient ihr?

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