Fondsgebundene Rentenversicherung Ein teurer Kompromiss

Martin Klotz
Martin Klotz
Experte Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist ein Fondssparplan im Mantel einer Versicherung.
  • Während der Ansparphase zahlst Du Geld ein. Im Ruhestand bekommst Du das Guthaben dann schrittweise ausgezahlt – in der Regel als lebenslange Rente.
  • Die Wertentwicklung hängt dabei zu einem Teil von der Entwicklung der Investmentfonds und auch von den Kosten der Versicherung ab.
  • Bevor Du eine fondsgebundene Rentenversicherung abzuschließt, informier Dich zu ETF-Sparplänen und zum neuen Altersvorsorgedepot.
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Fondsgebundene Rentenversicherungen versprechen auf den ersten Blick viel: einen Fondssparplan, also ein Investment am Kapitalmarkt, im Mantel einer Versicherung mit lebenslanger Auszahlung. Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt.

Wie fondsgebundene Rentenversicherungen funktionieren, warum sie sich nur selten lohnen und welche Alternativen Du hast, erläutern wir in diesem Ratgeber.

Was ist eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Unterform der privaten Lebensversicherung, bei der das Kapital zumindest zum Teil in Fonds angelegt wird. Grundsätzlich handelt es sich um ein Finanzprodukt, das Du bei einem Versicherer abschließt und mit dem Du fürs Alter vorsorgen kannst.

Während Deines Arbeitslebens zahlst Du regelmäßig Geld ein, im Ruhestand bekommst Du dann Geld ausgezahlt. Das Wort „Rentenversicherung“ bedeutet, dass die Standard-Option für die Auszahlung dieser Lebensversicherungs-Variante grundsätzlich die lebenslange Rentenzahlung ist.

Der Zusatz „fondsgebunden“ beschreibt dabei die Art, wie Dein Geld vom Versicherer angelegt wird – zumindest zu einem Teil. Denn es gibt bei fondsgebundenen Rentenversicherungen unterschiedliche Arten und Abstufungen.

Was kostet eine fondsgebundene Rentenversicherung?

Eine fondsgebundene Rentenversicherung beinhaltet verschiedene Kosten, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen.

Zu Beginn des Vertrags zahlst Du Abschlusskosten. Diese sind abhängig davon, wie viel Geld Du planst, über den gesamten Vertragszeitraum einzuzahlen. Die Abschlusskosten werden vom Versicherer über den Zeitraum von fünf Jahren aus dem von Dir eingezahlten Geld entnommen. Sie gehen entweder an den Versicherer oder den Vermittler des Vertrags.

Darüber hinaus hat jeder Vertrag Verwaltungskosten. Diese nimmt der Versicherer ebenfalls von Deinen Einzahlungen, meist im jährlichen Turnus.

Was sagen die Effektivkosten einer fondsgebundenen Rentenversicherung aus?

In Deutschland müssen Versicherer vor Vertragsabschluss über die Effektivkosten des Vertrags informieren. Das ist der Wert, um den sich die jährliche Rendite Deines Geldes aufgrund der Kosten verringert.

In den Finanztip-Untersuchungen der vergangenen Jahre haben wir festgestellt: Die meisten fondsgebundenen Rentenversicherungen weisen Effektivkosten zwischen einem und fünf Prozent auf.

Beim Anbieter der Fonds, in die Dein Geld investiert wird, fallen Fondskosten an. Diese fließen meist an ein anderes Unternehmen und nicht an den Versicherer selbst. Die Fondskosten sind in der Regel in den ausgewiesenen Effektivkosten enthalten.

Nicht enthalten in den Effektivkosten sind die Kosten einer fondsgebundenen Rentenversicherung in der Auszahlphase. Allerdings fallen auch im Ruhestand Verwaltungskosten an. Darüber hinaus kostet es Dich Geld, wenn Dein Vertragsguthaben in der Auszahlphase weiterhin am Kapitalmarkt investiert bleiben soll.

Welche Arten von fondsgebundenen Rentenversicherungen gibt es?

Das wichtigste Merkmal von fondsgebundenen Rentenversicherungen ist, dass das von Dir eingezahlte Geld vom Versicherer zu einem Teil in Fonds angelegt wird. Art, Anzahl und Anbieter der Fonds kannst Du dabei selbst bestimmen. Fast alle Versicherer bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten an. Am weitesten verbreitet sind dabei Aktien-ETFs.

Von Produkt zu Produkt unterschiedlich ist allerdings, wie viel von Deinen Einzahlungen in die von Dir ausgewählten Fonds angelegt wird. Bestimmt wird das durch die Garantie. Kaufen kannst Du fondsgebundene Rentenversicherungen mit einer Garantie von null Prozent bis 100 Prozent.

Wie funktioniert eine fondsgebunde Rentenversicherung mit 100 Prozent Garantie?

Bei einer Garantie von 100 Prozent verspricht der Versicherer, dass Dein Guthaben zum Vertragsende mindestens die Höhe Deiner kumulierten Einzahlungen beträgt.

Aufgrund dieses Versprechens landet bei einem solchen Vertrag nur ein kleiner Teil Deines Geldes in den von Dir ausgewählten Fonds. Stattdessen legt der Versicherer den Großteil Deiner Einzahlungen konservativ an.

Wie funktioniert eine fondsgebunde Rentenversicherung mit null Prozent Garantie?

Null Prozent Garantie bedeutet, dass das Geld Deiner Einzahlung, das nach Abzug der Kosten des Versicherers übrig bleibt, in die Fonds fließt. Denn der Anbieter muss keine bestimmte Summe am Vertragsende garantieren.

Wie funktioniert eine fondsgebundene Rentenversicherung mit mehr als null und weniger als 100 Prozent Garantie?

Liegt die Höhe der Garantie zwischen null und 100 Prozent, kommt es auf das Verfahren des Versicherers und die aktuelle Lage am Kapitalmarkt an, wie hoch der Anteil in den Fonds tatsächlich ist. 50 Prozent Garantie beispielsweise bedeutet nicht automatisch, dass auch 50 Prozent Deines Geldes in Fonds angelegt werden. Es kann mal mehr und auch mal weniger sein.

Welche weiteren Arten von fondsgebundenen Rentenversicherungen gibt es?

Darüber hinaus gibt es zudem hybride Rentenversicherungen. Diese kombinieren das klassische und fondsgebundene Modell miteinander. Die Anlagekonzepte sind oft sehr komplex und nur für Profis zu verstehen.

Bei sogenannten Indexpolicen beispielsweise musst Du regelmäßig Entscheidungen treffen, die Marktkenntnis erfordern. Andere Modelle lassen Dich zwischen Fondsanlage und Zinsanlage hin und her wechseln. Diese Option kostet zusätzlich Geld und bringt wenig Nutzen, da nicht voraussehbar ist, welche der beiden Anlagevarianten über einen bestimmten Zeitraum besser laufen wird.

Finanztip rät vom Neuabschluss hybrider Rentenversicherungen ab.

Wie funktioniert die Auszahlung fondsgebundener Rentenversicherungen?

Im Ruhestand wechselst Du mit Deiner fondsgebundenen Rentenversicherung von der Anspar- in die Auszahlphase. Welche Auszahlmöglichkeiten Du hast, hängt davon ab, ob Du einen geförderten oder einen nicht geförderten Vertrag hast.

Geförderte Verträge sind fondsgebundene Rentenversicherungen in Form eines Riester-Vertrags, eines Rürup-Vertrags oder einer betriebliche Altersvorsorge (bAV).

In den allermeisten Fällen hast Du bei geförderten Verträgen lediglich die Option, das Geld als lebenslange Rente ausgezahlt zu bekommen. Bei nicht geförderten Verträgen kannst Du das Geld alternativ als Einmalzahlung erhalten.

Wie berechnet sich die Rentenzahlung bei fondsgebundenen Rentenversicherungen?

Die monatliche Rentenzahlung bei fondsgebundenen Rentenversicherungen berechnet der Versicherer anhand des Rentenfaktors. Das ist ein Hilfswert, der das Vertragsguthaben zum Ablaufdatum in monatliche Raten umrechnet. Er wird in den allermeisten Verträgen pro 10.000 Euro angegeben.

Beispiel: Max hat zu Ruhestandsbeginn 100.000 Euro Guthaben in seiner fondsgebundenen Rentenversicherung. Bei einem Rentenfaktor von 20 bekommt er brutto 200 Euro monatliche Rente. Bei einem Rentenfaktor von 30 sind es 300 Euro brutto.

Das macht über die Zeit einen großen Unterschied. Beim Rentenfaktor von 20 hätte Max sein Guthaben erst nach circa 42 Jahren Ruhestand komplett ausgezahlt bekommen. Beim Rentenfaktor von 30 wären es rund 28 Jahre.

Wie wird der Rentenfaktor bei fondsgebundenen Rentenversicherungen berechnet?

Der Rentenfaktor bei fondsgebundenen Rentenversicherungen wird erst zum Ende des Vertrags vom Versicherer final festgelegt. Die Rentenfaktoren, die Du in Deinen Vertragsunterlagen findest, beispielsweise der garantierte oder der aktuell Rentenfaktor, sind allesamt vorläufig.

Welchen genauen Wert der Anbieter letztlich für Deinen Vertrag annimmt, orientiert sich unter anderem an einer Sterbetafel der Versicherer, Deinem Alter bei Beginn der Auszahlphase, der finanziellen Situation des Versicherers und der Lage an den Kapitalmärkten.

Mehrere Versicherer haben in den letzten Jahren die Rentenfaktoren ihrer Kunden mit fondsgebundenen Rentenfaktoren gesenkt. Einige dieser Rentenkürzungen sind von Gerichten, unter anderem vom Bundesgerichtshof, als illegal eingestuft und untersagt worden.

Welche Verträge betroffen sind und wie Du gegen eine solche Rentenkürzung vorgehen kannst, liest Du in unserem ausführlichen Ratgeber zum Rentenfaktor.

Wie werden fondsgebundene Rentenversicherungen versteuert?

Steuerlich werden fondsgebundene Rentenversicherungen unterschiedlich behandelt. Dabei kommt es darauf an, ob es sich um einen geförderten oder einen nicht geförderten Vertrag handelt.

Die Steuer-Regeln für geförderte Verträge sind unterschiedlich. Sie werden primär durch die Art des Vorsorgekonzepts bestimmt – und nicht durch die Tatsache, dass es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt.

Die Details zur Besteuerung geförderter Verträge findest Du in unseren jeweiligen Ratgebern zu Riester, Rürup und der bAV.

Welche Steuern fallen bei nicht geförderten fondsgebundenen Rentenversicherungen an?

Bei nicht geförderten fondsgebundenen Rentenversicherungen kannst Du Deine Einzahlungen in der Ansparpase nicht von der Steuer absetzen.

Erhältst Du im Ruhestand eine monatliche Rente aus Deiner fondsgebundenen Rentenversicherung, zahlst Du Steuern auf die Auszahlungen. Und zwar basierend auf Deinem individuellen Einkommenssteuersatz.

Allerdings musst Du nur einen Teil der Rente versteuern: Deinen persönlichen Ertragsanteil. Wie hoch dieser Wert ist, hängt davon ab, in welchem Alter Du in Rente gehst. Je älter Du dabei bist, desto geringer ist der Anteil der Auszahlung, auf den Du Steuern zahlen musst.

Trittst Du beispielsweise im Alter von 67 Jahren in den gesetzlichen Ruhestand ein, musst Du 17 Prozent Deiner Auszahlungen aus einer fondsgebundenen Rentenversicherung versteuern. Mit 66 Jahren sind es 18 Prozent, mit 68 Jahren 16 Prozent (§ 22 EstG).

Wichtig: Wann Du den Vertrag abgeschlossen hast, spielt für Deinen Ertragsanteil keine Rolle. Auch nicht, wie alt Du bist, wenn Du in die Auszahlphase Deiner fondsgebundenen Rentenversicherung wechselst.

Dein persönlicher Ertragsanteil ist für all Deine privaten Vorsorgeverträge gleich und bleibt bis zum Lebensende unverändert. Auch, wenn Deine Auszahlungen steigen, wirst Du in jedem Jahr den selben Prozentsatz davon versteuern müssen.

Entscheidest Du Dich für die Einmalzahlung aus Deiner nicht geförderten fondsgebundenen Rentenversicherung, kommen bei der Besteuerung weitere Faktoren ins Spiel. Die Details liest Du in unserem Ratgeber zum Thema Lebensversicherung versteuern.

Welche Alternativen gibt es zu fondsgebundenen Rentenversicherungen?

Fondsgebundene Rentenversicherungen versuchen, einen Fondssparplan und eine Versicherung miteinander zu kombinieren. Der Fondssparplan im Kern soll die Performance bringen, der Versicherungsmantel den Steuervorteil durch die Ertragsanteilsbesteuerung.

Doch schlussendlich ist eine fondsgebundene Rentenversicherung nicht mehr als ein teurer Kompromiss. Denn durch den Aufbau und die hohen Kosten kann keiner der beiden Vertragsteile sein volles Potenzial entfalten.

Wenn Du Dich im Ruhestand nicht selbst um Deine monatlichen Auszahlungen kümmern möchtest und Du dafür auch höhere Kosten und eine geringere Rentenhöhe in Kauf nimmst, kann eine fondsgebundene Rentenversicherung durchaus eine Option für Dich sein.

Wir von Finanztip empfehlen dennoch, Dir diese zwei günstigeren und einfacheren Alternativen für Deine Altersvorsorge anzuschauen:

1. Alternative zur fondsgebundenen Rentenversicherung: Eigenes Depot mit ETF-Sparplan

Fondssparplan kannst Du selbst. Das gleiche, was bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung im Kern steckt, kannst Du selbst für Dich einrichten. Und das dauert heutzutage nicht einmal 15 Minuten.

Die Basis für einen Fondssparplan ist ein Wertpapierdepot. Das ist quasi die Lagerbox für Deine Fondsanteile. Mit einem Dauerauftrag, dem Sparplan, zahlst Du monatlich Geld in das Depot ein. Davon werden dann automatisch Anteile von dem Fonds gekauft, den Du Dir ausgesucht hast.

Die besten, kostenlosen Depots für Deine Vorsorge findest Du in unserem großen Depot-Vergleich.

Was sind die Unterschiede zwischen Deinem eigenen Fondssparplan und einer fondsgebundenen Rentenversicherung?

Dein eigener Fondssparplan ist weitaus flexibler als eine fondsgebundene Rentenversicherung. Du kannst ihn jederzeit kostenlos verändern, stoppen oder das Geld entnehmen. Ein weiterer großer Unterschied: Dein eigener Fondssparplan ist deutlich günstiger als eine fondsgebundene Rentenversicherung.

Die Auszahlungsphase organisierst Du bei Deinem eigenen Depot selbst. Es gibt also keine automatische Rentenzahlung bis ans Lebensende. Aber mit einer soliden Finanzplanung im Ruhestand solltest Du das ohne Probleme selbst hinbekommen.

Die Besteuerung funktioniert bei einem Fondssparplan anders als bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Alle Infos dazu sowie die beste Strategie, um Steuern gewinnbringend zu stunden, liest Du in unserem Ratgeber zur ETF-Besteuerung.

Welche Fonds eignen sich zum Sparen für die Altersvorsorge?

Als Fonds empfehlen wir von Finanztip einen weltweit gestreuten Aktien-ETF. Damit investierst Du praktisch in die Weltwirtschaft und partizipierst an ihrer Entwicklung. Im Positiven wie im Negativen. Also wie bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit null Prozent Garantie.

Klassische Beispiele für die Altersvorsorge sind ETFs auf den MSCI World. Noch breiter gestreut und damit schwankungsresistenter sind jedoch Alle-Länder-ETFs auf den MSCI ACWI IMI oder FTSE All-World. Die Kosten für ein Investment in diese ETFs sind in den vergangenen Jahren gesunken. Aufgrund dieser zwei und weiterer Faktoren empfiehlt Finanztip ein Investment in diese Alle-Länder-ETFs zur Altersvorsorge noch vor einem Investment in den MSCI World. Der bleibt aber weiterhin ein gutes Investment.

Wie Du einen eigenen Sparplan Schritt für Schritt einrichtest, liest Du in unserem Ratgeber zum Thema ETF-Sparplan.

2. Alternative zur fondsgebundenen Rentenversicherung: Gefördertes Altersvorsorgedepot

Im Frühjahr 2026 hat der Bundestag ein Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge in Deutschland beschlossen. Die größte Neuerung: ein Altersvorsorgedepot, das es Dir ermöglicht, mit einem Zuschuss vom Staat in ETFs zu investieren.

Das Altersvorsorgedepot soll 2027 an den Start gehen und wird ähnlich wie ein normales Depot aufgebaut sein. Du kannst also selbst entscheiden, in welche Fonds Du Deine Sparraten investieren möchtest.

Wer von der Förderung profitieren kann und wie viel Geld es pro Jahr vom Staat als Bonus gibt, liest Du in unserem ausführlichen Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.
 

Autoren
Annika Krempel

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