Riester kündigen oder wechseln?


  • Mit einer Ausnahme: Bei vor 2005 abgeschlossenen Altvertägen sind die Erträge bei förderschädlicher Kündigung steuerfrei.

    Gilt das für alle Riesterverträge?

    Habe meinen Uni Global 2004 abgeschlossen und die Einzahlungen seit letztem Jahr auf ein Minimum reduziert. Förderschädlich kündigen wollte ich aufgrund der o.g. Gründe bisher nicht.

    Danke für mehr Infos 😃

  • Weiss man schon, ob sich bei der neuen Altersvorsorge etwas bzgl. des Einsatzes der Summe bzgl. Finanzierung selbstgenutzter Immobilien ergibt? Oder bleibt es bei der unattraktiven Altregelung (Wohnförderkonto und 2%-ige Erhöhung pro Jahr)?

  • Weiss man schon, ob sich bei der neuen Altersvorsorge etwas bzgl. des Einsatzes der Summe bzgl. Finanzierung selbstgenutzter Immobilien ergibt? Oder bleibt es bei der unattraktiven Altregelung (Wohnförderkonto und 2%-ige Erhöhung pro Jahr)?

    Das ändert sich wohl, siehe Gesetzentwurf 

    Zitat:

    Zudem werden bei der Eigenheimrenten-Förderung die gesetzlichen
    Regelungen und die nachgelagerte Besteuerung vereinfacht, so dass lange Überwachungszeiträume und vor allem die jährliche Erhöhung des Wohnförderkontos entfallen können

  • Gilt das für alle Riesterverträge?

    Etwas komplexes Thema, es gibt dazu nur wenige Quellen und eigentlich gar keine echten Erfahrungsberichte.

    Siehe Anhänge und Link.
    Das Gutachten am besten mal mit der entsprechenden Fragestellung nach steuerfreien Erträgen bei Altvertägen durch die KI Jagen.

    https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/pr…tallebens-sowie

  • Ist es korrekt, dass ab 2027 bei Verträgen der neuen Altersvorsorge weiterhin ein Wohnförderkonto bei Entnahme für eine selbst genutzte Immobilie gebildet wird, welches sich jedes Jahr bis zum Renteneintritt um 2% erhöht? Lediglich die steuerliche Berücksichtigung findet dann ab Rentenbeginn innerhalb von 5 Jahren statt, anstatt bis zum 85. Lebensjahr? Also werden z.B. 150.000,- Euro auf 5 Jahre gerechnet (jedes Jahr 30.000,- Euro, anstatt z.B. auf 18 Jahre je 8.333,- Euro ?)

    Und eine förderschädliche Auflösung der neuen Altersvorsorge-Verträge ab 2027 erfolgt prinzipiell genauso wie aktuell bei Riester-Vertägen: Erhaltene Zulagen müssen zurückgezahlt werden, erzielte Steuerersparnis muss zurückgezahlt werden und der Gewinn muss mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden? Ist das so korrekt? Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

  • Ist es korrekt, dass ab 2027 bei Verträgen der neuen Altersvorsorge weiterhin ein Wohnförderkonto bei Entnahme für eine selbst genutzte Immobilie gebildet wird, welches sich jedes Jahr bis zum Renteneintritt um 2% erhöht? Lediglich die steuerliche Berücksichtigung findet dann ab Rentenbeginn innerhalb von 5 Jahren statt, anstatt bis zum 85. Lebensjahr? Also werden z.B. 150.000,- Euro auf 5 Jahre gerechnet (jedes Jahr 30.000,- Euro, anstatt z.B. auf 18 Jahre je 8.333,- Euro ?)

    Und eine förderschädliche Auflösung der neuen Altersvorsorge-Verträge ab 2027 erfolgt prinzipiell genauso wie aktuell bei Riester-Vertägen: Erhaltene Zulagen müssen zurückgezahlt werden, erzielte Steuerersparnis muss zurückgezahlt werden und der Gewinn muss mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden? Ist das so korrekt? Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

    Mein Stand ist, dass die 2% Verzinsung gestrichen wird. Das ist ziemlich gut für Dich. Also solltest Du aus Riester ins AV Depot verschieben und dann förderunschädlich den Immobilienkredit tilgen.

    Nachgelagert musst Du natürlich noch zu Rentenzeiten versteuern. Aber eben zu dem Wert von heute.

  • Dass das Wohnförderkonto sich nicht mehr jährlich bis zum Renteneintritt um 2% erhöht, sondern in der Höhe konstant bleibt, wäre tatsächlich eine interessante Änderung. Vielen Dank für die Info! :thumbup:

  • Ist es korrekt, dass ab 2027 bei Verträgen der neuen Altersvorsorge weiterhin ein Wohnförderkonto bei Entnahme für eine selbst genutzte Immobilie gebildet wird, welches sich jedes Jahr bis zum Renteneintritt um 2% erhöht? Lediglich die steuerliche Berücksichtigung findet dann ab Rentenbeginn innerhalb von 5 Jahren statt, anstatt bis zum 85. Lebensjahr? Also werden z.B. 150.000,- Euro auf 5 Jahre gerechnet (jedes Jahr 30.000,- Euro, anstatt z.B. auf 18 Jahre je 8.333,- Euro ?)

    Und eine förderschädliche Auflösung der neuen Altersvorsorge-Verträge ab 2027 erfolgt prinzipiell genauso wie aktuell bei Riester-Vertägen: Erhaltene Zulagen müssen zurückgezahlt werden, erzielte Steuerersparnis muss zurückgezahlt werden und der Gewinn muss mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden? Ist das so korrekt? Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

    Das letzte kann doch so nicht stimmen, aber man findet auch keine einheitlich Lösungen. Ich habe das für uns mal grob versucht auszurechnen:

    Wir haben über 21 Jahre (in 2010 - 2031) etwa 31000€ Förderung und Steuerersparnis erhalten. Wenn wir die zurück zahlen sollten, wo soll da ein Gewinn sein? SInd es die gesparten Zinsen?

    Ich finde nirgendwo verlässlich Infos zu folgender Frage: wir haben unser Haus mit zwei Wohnriester Darlehen finanziert. 2x WFK werden bei etwa 105000€ stehen. Mein Plan wäre die WFK bei Rentenbeginn einmalig besteuern zu lassen und somit aufzulösen.

    Wozu ich allerdings unterschiedliche Informationen bekomme ist die Frage: was ist wenn wir danach die Immobilie vererben oder auf unseren Sohn übertragen: geht das oder kommt dann noch mal was auf uns zu (bzw den Erben)?

    Oder wenn wir nach "Abzahlung" der WFK die Hütte verkaufen wollen und auswandern wollen?

  • Hallo,

    Ich schreibe mal was zu dem Telefonat, dass ich gestern mit der ZfA geführt habe.

    Kurz zu meiner Ausgangslage: stehe 3 Jahre vor der Rente und habe auf meinem WFK ca. 10.000€. Ich werde meine Wohnung jetzt auf meinen Sohn übertragen.

    Frage an die ZfA: Ich habe eigentlich 5 Jahre Zeit, nach Verkauf der selbst genutzten Immobilie etwas neu zu kaufen und das WFK damit einfliessen lassen.

    Ich plane Ende 2028 ( vor Ende der 5 Jahres Frist ) zu Rentenbeginn das WFK aufzulösen. Ich könnte 30% Steuererlass von meinem WFK bekommen, wenn ich den Betrag auf einmal versteuere. Laut Aussage der ZfA bekomme ich keinen 30% Rabatt und muss die gesamte Summe versteuern.
    Ich habe extra nachgefragt, ob ich durch den Verkauf eine schädliche Verwendung habe und damit alle Zulagen und Steuervergünstigungen zurückzahlen muss.

    Das hat die Dame am Telefon explizit verneint. Man bietet mir nur nicht mehr den 30% Rabatt an, da ich die Immobilie nicht mehr besitze.

    Ich finde das eine Krux:
    Ich habe mich zu Rentenbeginn entschieden, dass ich keine neue Immobilie erwerbe und nun zu diesem Zeitpunkt keinen Rabatt auf die Rückzahlung bekomme.


    Resümee:

    Zu Rentenbeginn versteuere ich den gesamten Betrag, muss aber da die 5 Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist nicht alle Zulagen und Steuervergünstigungen zurückzahlen.

    Tricky🤪

  • Wäre es denn da nicht besser wenn du bei Rentenbeginn voll versteuerst und danach die Wohnung überträgst?

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