50-30-20 bei Darlehen/Kredit

  • Hallo zusammen,

    ich habe den Podcast von Finanztip gehört und auch das ePaper zu ETF_Altersvorsorge gelesen.

    Jetzt kam mir folgende Frage bei der 50-30-20 Regel:

    Ich zahle aktuell einen Kredit zu einer Immobilie (Wohnung) ab, was ich zu "Lebensunterhalt" zählen würde. Aber gehört es nicht im Prinzip zu "Sparen" weil ich den Kredit ja bis zur Rente abbezahlt haben werde und mir dadurch vermutlich keine Mietkosten oder dergleichen anfallen werden? Erhöht mir diese Rechnung nicht fälschlicherweise die Rentenlücke, wenn ich es zu Lebensunterhalt zähle?

    Vielen Dank für die Meinungen

    Marco

  • Kater.Ka 17. April 2026 um 12:15

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Marco,

    ich handhabe es so, dass ich den Tilgungsanteil der Annuität zu den 20% zähle und alles andere in die 50%. Geld, dass ich für die zukünftige Instandhaltung zurücklege, rechne ich auch in die 50%.

    So handhabe ich es auch und ich meine, dass auch FT in einem Video oder Podcast genau so vorgeschlagen hat:

    Rate an die Bank = Annuität = DL-Zinsen und Tilgung

    Tilgung -> 20% Sparen

    DL-Zinsen quasi Mietersatz -> 50%, wobei hier noch die Instandhaltung und Nebenkosten hinzukommen.

    Handelt es sich um eine besondere Immobilie, die dir/euch durch das eine oder andere "Feature" besondere Freude bereitet oder ihr bewusst mehr ausgegeben habt, könnte hier auch noch der 30% Topf mit einbezogen werden, also teilweise.

    So wäre meine Herangehensweise

  • Erhöht mir diese Rechnung nicht fälschlicherweise die Rentenlücke, wenn ich es zu Lebensunterhalt zähle?

    Mir ist sowohl unklar, was die Rentenlücke mit der 50-30-20 Regel zu tun noch, was die Verbuchung der Kreditrate in irgendeinen Top damit zu tun hat.

    Die Rentenlücke ist eine konkrete Zahl (naja, in Deinem Alter vermutlich eher eine Grob geschätzte). Nur, weil FT meint, dass man diese Zahl statistisch mit 20% Sparrate erreichen könnte, muss das für Dich nicht auch gelten.

    Meine Sparrate fürs Alter hing/hängt vom Finanzbedarf im Alter ab und nicht davon, ob dies in irgendein Verbuchungsschema passt oder wie hohc mein theoretisches Vermögen zu berechnen wäre.

    keine Mietkosten oder dergleichen anfallen werden?

    Deine Kaltmiete ja, dafür gibt es aber Instandhaltungskosten. Die Rücklagen solltest Du vermutlich jetzt schon bilden, die Instandhaltungsrücklage der WEG reicht oft nicht für größere Invests am Gemeinschaftseigentum und hat mit der Instandhaltung Deiner Wohnung nichts zu tun.

    Etwas pragmatischer gesprochen. Entweder reduziert die abbezahlte ETW Deine monatlich benötigten Finanzen in Form der gesparen Kaltmiete, oder sie erhöht Dein (nutzbarens) Kapitalvermögen weil Du sie verkaufen willst.

    So lange Du sie bewohnst, hast Du von dem darin gebundenen Kapital nichts außer ggf. die Reduzierung Deiner individuellen Rentenlücke (falls die Indstandhaltung und nicht auf eine Miete umlegbare Kosten geringer sind wie die vermutete Miete). Ist ja toll, dass mein Gesamtvermögen um den Wert der Wohnung höher liegt, ich kann aber weder den Fußboden noch den Balkon essen oder einzeln zu Geld machen.

    Für mich ist die Kreditrate (inkl. Rücklagen) für die Immobilie genauso eine zweckgebundene Ausgabe wie die Rücklage für mein nächstes Auto. Beides kann ich als zusätzliche Sparrate ansehen, sie haben weder mit meiner Sparrate fürs Alter etwas zu tun, noch erhöhen diese (oder die davon erworbenen Güter) mein nutzbares Vermögen. Sie verändern nur mein benötigtes monatliches Einkommen.

  • Jetzt kam mir folgende Frage bei der 50-30-20 Regel:

    Ganz generell: Solche "Regeln" oder "Pauschalen" (oder das Denken in irgendwelchen "Töpfen") taugen meines Erachtens im besten Fall als eine Art grobe Orientierungshilfe oder erster Anhaltspunkt - aber keinesfalls als "Goldstandard für jeden Einzelfall".

    Bei einem hohen bis sehr hohen Einkommen beispielsweise scheinen mir pauschal 50% Fixkosten und 30% für Freizeit nicht besonders realistisch und die 20% Sparrate mag (vielleicht) in manchen Fällen passen (fest Angestellter mit mittlerem Einkommen) aber mir fallen spontan auch Konstellationen ein, bei denen eher 10-15% schon ausreichen können (Beamter mit Pensionsanspruch und bereits vorhandenem Wohneigentum beispielsweise) oder eher 35 oder 40% Sparrate indiziert sein dürften (selbständig Tätiger, (Klein)Unternehmer ohne relevanten Rentenanspruch beispielsweise).

    Ich zahle aktuell einen Kredit zu einer Immobilie (Wohnung) ab, was ich zu "Lebensunterhalt" zählen würde.

    Selbst genutzte Immobilien stellen in der Regel eine Melange dar aus "Konsum/Lebensstil" einerseits und "Vermögensaufbau/Altersvorsorge" andererseits - mit im Einzelfall aber durchaus (sehr) unterschiedlicher Gewichtung der genannten beiden Aspekte.

    Zudem eine Binse: Auch die kontinuierliche Tilgung von Schulden (in der monatlichen Annuität enthaltener steigender (da annuitätisch) Tilgungsanteil) ist eine Art des langfristigen Vermögensaufbaus. Einerseits.

    Andererseits gehören zu einer realistischen Gesamtbetrachtung auch Reparaturen, Instandhaltungen und ggf. die Sanierung einer (in die Jahre gekommenen) Immobilie.

    Immobilien sind in aller Regel Unikate, so daß auch dabei Faustformeln meist wenig hilfreich sind.

    Habe neben MFHs auch ETWs im Bestand. Da gibt es beispielsweise solche (große Wohnanlagen) mit einigen Millionen € in der Instandhaltungsrücklage, bei denen noch niemals selbst bei größeren Aktionen (Beispiel: Fassadensanierung inkl. energetischen Ertüchtigung) eine Sonderumlage angefallen ist (und vermutlich auch nie eine anfallen wird) - aber auch solche, bei denen dies (Sonderumlagen) in regelmäßigen Abständen eintritt (neue Fenster, Sanierung Balkone, Sanierung Aufzüge, Instandhaltung Tiefgarage, Doppelparker etc. pp.) - häufige Konstellationen dabei: Besondere Immobilie (z. B. denkmalgeschützter Altbau) und/oder kleine Eigentümergemeinschaft in Relation zur Immobilie und/oder älteres Haus aber relativ junge (sprich jung geründete) Eigentümergemeinschaft (Objekt wurde erst nach Jahren oder Jahrzehnten der Fertigstellung in ETWs via Abgeschlossenheitsbescheinigung umgewandelt, was dem Aufbau einer adäquaten Rücklage nicht förderlich war).

    Wo Deine Immobilie da einzuordnen ist, kannst Du selbst am besten beurteilen.


    Last but not least gehört zu einer realistischen Betrachtung in dem Kontext, daß - zwar nicht kostenfreies aber immerhin - mietfreies Wohnen zu den ganz wenigen Dingen zählt, die hierzulande (noch) nicht besteuert werden. Die Miete im Ruhestand bzw. als Rentner ist dagegen aus dem verfügbaren Nettoeinkommen zu bestreiten.

    Auch da kommt es wieder auf den jeweiligen Einzelfall an: Eine eher bis wahrscheinlich zu vernachlässigende Größe (sprich Miete) im Kyffhäuserkreis oder in Chemnitz oder in anderen diversen strukturschwachen Regionen - stehen eine für den durchschnittlichen Rentner jedenfalls bedeutsame Größe (sprich Miete) in München oder Frankfurt m Main oder generell in attraktiven Metropolregionen und Ballungsgebieten gegenüber.

    Ausnahmen (Beispiel: Langjähriger Altmietvertrag mit sehr günstiger Miete) bestätigen diese Regel.

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen