Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei Neubauten in Thüringen (Gebäudeklasse 3-5)
!!!!! ein Abstellraum pro Wohnung !!!!!!sowie Gemeinschaftsflächen für Fahrräder/Kinderwagen gesetzlich vorgeschrieben sind.
Ja. Aber man muss sie nur einplanen und herstellen. Dass sie zwingend mitzuvermieten sind ergibt sich nicht.