Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG

  • Hallo,

    Sachverhalt:
    Der ungeteilte Nachlass besteht aus Grundbesitz, ein paar Möbeln, Gartengeräten und einem Nachlasskonto (ca. 1.000 € zur Deckung laufender Kosten des Grundbesitzes).
    An der Erbengemeinschaft sind 2 Personen (A und B) mit Erbquote zu je ½ beteiligt.

    Vorhaben:
    Erbteilskauf unter Miterben: A erwirbt von B gegen Zahlung von 300.000 € dessen Erbteil (quotaler Anteil an Grundbesitz, Hausrat und Nachlasskonto).
    Der Erwerb des Erbteils durch Miterbe A führt zur Beendigung der Erbengemeinschaft; A wird Alleinberechtigter.

    Fragen:
    Zur Grunderwerbsteuer im Hinblick auf die Ausnahme von der Besteuerung gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG: „… der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses.“

    1) Ist auch obiger Erbteilskauf nach § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit?
    Die Frage stellt sich mir, weil der Wortlaut des § 3 Nr. 3 GrEStG auf den Erwerb des Grundstücks abstellt, während hier der Erwerb des Erbteils – also die Rechtsposition am ungeteilten Nachlass als „Gesamtpaket“ aus Grundstück zuzüglich Hausrat und Nachlasskonto – erfolgt.

    2) Muss der Grundbesitz für die Grunderwerbsteuerbefreiung im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrages als isolierter Nachlassgegenstand vom Miterben erworben werden oder ist nach § 3 Nr. 3 GrEStG auch der Erwerb des gesamten Erbteils von der Grunderwerbsteuer befreit?

    Besten Dank für die Antworten!

  • Kater.Ka 28. April 2026 um 13:49

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • In Foren ist bekanntlich keine Rechtsberatung erlaubt. Du stellst deine Fragen aber genau so exakt und detailliert, als würdest du eine Rechtsberatung „quasi“ anfordern.

    Den Vertrag müsst ihr ohnehin bei einer Notar:in erledigen. M.E. gehört es da zu den Pflichten, zu beraten.

    Wenn das zur Auflösung der Erbengemeinschaft und zur o.a. Aufteilung führt, dürfte es keine Probleme wegen der Steuer geben.

    Was hast du jetzt von der Meinung ? Es könnte anders sein.

  • Erst mal grundsätzlich danke für Deine Antwort.

    Nein, ich erbitte keine Rechtsberatung, sondern Information.

    Es geht bei der Frage nur um "Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks" vs. "Erwerb eines Erbteils", welches aus einem Grundstück sowie Bankguthaben und Hausrat besteht.

    Ich meine mich zu erinnern, dass auch der Erbteilserwerb unter Miterben, sofern dieser der Nachlassteilung dient und zur Beendigung der Erbengemeinschaft führt, gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist.

    Ich erinnere mich allerdings nicht mehr, wo ich dies gelesen habe bzw. nochmals nachlesen könnte.

    Ich hoffe, dass es jemand grundsätzlich weiß und mir ggf. sogar auch Steuererlass, Rechtsprechung des BFH, konkrete Steuerliteratur, Verwaltungsanweisung o.ä. nennen kann, wo ich die Information nochmals finden und nachlesen kann.

    Im Voraus besten Dank!

  • Ich erinnere mich, dass ich das auch mal irgendwo gelesen habe, kann dir aber keine Fundstelle nennen.

    Wichtig dürfte auf jeden Fall sein, das mit der ganzen Aktion alles komplett beendet wird und das auch notariell ganz klar niedergelegt ist. Hier gibt es dann aber die Beratung Pflicht zur Ausgestaltung.

  • Eine Grundsteuer kann doch nur für einen Grunderwerb anfallen, nicht für den restlichen Erbanteil. Und dieser Grunderwerb stammt eben aus dem Nachlass. Für mich (als Laie) wäre das eindeutig. Zumindest sollte das ein Notar eindeutig in den Vertrag schreiben können.

  • Das Grundstück wird zur Teilung des Nachlasses erworben.
    Ob direkt (das Grundstück selbst) oder indirekt (als Teil des gesamten Nachlasses) ist m.E. nicht relevant und sollte daher nicht zu einer Aufhebung der Befreiung führen.

    Keine Rechtsberatung.

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