Riester aufleben lassen?

  • Nehmen wir als Beispiel ab, dass der Vertrag offiziell bis 65 läuft, die Rente aber schon mit 60 begonnen werden kann. Das steht in den Vertragsbedingungen.

    Ich frage noch mal anders: Nehmen wir an, ich habe mich für die Option „Auszahlung Kleinbetragsrente“ entschieden. Wie gehe ich da vor?

  • Schwierig, wenn man die Verrentung nicht will. Ich stehe tatsächlich vor der Überlegung, ob ich förderschädlich kündige, um die Verrentung zu vermeiden. Lieber wäre mir die Kleinbetragrentenabfindung. Dazu müsste ich aber vorher wissen, ob das geht oder der Betrag überschritten wird. Und dazu müsste ich den Betrag wissen, den das Riesterguthaben nicht übersteigen darf. Und das ist die Frage.

  • Schwierig, wenn man die Verrentung nicht will. Ich stehe tatsächlich vor der Überlegung, ob ich förderschädlich kündige, um die Verrentung zu vermeiden. Lieber wäre mir die Kleinbetragrentenabfindung. Dazu müsste ich aber vorher wissen, ob das geht oder der Betrag überschritten wird. Und dazu müsste ich den Betrag wissen, den das Riesterguthaben nicht übersteigen darf. Und das ist die Frage.

    Das ist kein Gesamtbetrag, sondern die monatliche Rente im Verhältnis zu 1,5% der Bezugsgröße. Ich kann mich da nur wiederholen.

  • Schwierig, wenn man die Verrentung nicht will. Ich stehe tatsächlich vor der Überlegung, ob ich förderschädlich kündige, um die Verrentung zu vermeiden. Lieber wäre mir die Kleinbetragrentenabfindung. Dazu müsste ich aber vorher wissen, ob das geht oder der Betrag überschritten wird. Und dazu müsste ich den Betrag wissen, den das Riesterguthaben nicht übersteigen darf. Und das ist die Frage.

    In #15 habe ich doch einen Ansatz geliefert...

  • Es wird zum Zeitpunkt der Auszahlung ja erst noch eine Versicherung abzuschließen sein. (Kostenpunkt 25 bis 20 Prozent des Guthabens im Vertrag) Dann können wir einen Rentenfaktor von 30 oder niedriger annehmen. (Je früher der Beginn der Verrentung, desto niedriger der Rentenfaktor.)

    Tun wir so als wären 60 EUR Rentenhöhe zu unterschreiten.

    Dann würden wir zurückrechnen und nach Abschluss der Versicherung dürften nur 19.999 EUR im Vertrag sein, damit die Kleinbetragsrente greift.

    Alles nur beispielhaft.

    Zur Orientierung: Kommentar #15

    Auch wenn ich den Vorgang nicht verstanden habe.

  • Das ist kein Gesamtbetrag, sondern die monatliche Rente im Verhältnis zu 1,5% der Bezugsgröße. Ich kann mich da nur wiederholen

    Ich verstehe es noch nicht trotz Wiederholung desselben. Die Bezugsgröße wird ja festgelegt und beträgt 36,60. Wie berechnet man das erforderliche Riesterguthaben?

  • Ich verstehe es noch nicht trotz Wiederholung desselben. Die Bezugsgröße wird ja festgelegt und beträgt 36,60. Wie berechnet man das erforderliche Riesterguthaben?

    Das kommt doch sehr auf den Vertrag an, da gibt es ja sehr viele Spielarten. Ich kenne es so, dass der Anbieter eine garantierte monatliche Rente angibt. Die setzt man dann in Bezug zur Bezugsgröße.

    Ansonsten hat Referat Janders ja ein Beispiel berechnet:

    Es wird zum Zeitpunkt der Auszahlung ja erst noch eine Versicherung abzuschließen sein. (Kostenpunkt 25 bis 20 Prozent des Guthabens im Vertrag) Dann können wir einen Rentenfaktor von 30 oder niedriger annehmen. (Je früher der Beginn der Verrentung, desto niedriger der Rentenfaktor.)

    Tun wir so als wären 60 EUR Rentenhöhe zu unterschreiten.

    Dann würden wir zurückrechnen und nach Abschluss der Versicherung dürften nur 19.999 EUR im Vertrag sein, damit die Kleinbetragsrente greift.

    Alles nur beispielhaft.

  • Wie berechnet man das erforderliche Riesterguthaben?

    Dafür musst du den Rentenfaktor kennen der pro 10000€ Riesterguthaben angeben wird. In der Regel liegt der 25-30€ monatliche Rente pro 10000€ Vertragsguthaben.

    Zur Zeit gilt die Kleinstbetragsrente bei einer Rentenzahlung von unter 39,55€


    Bei einem Rentenfaktor von 25 würde man also Rechen: 39,55/25 = 1,582

    1,582*10000= 15820

    Wäre das Riestervermögen unter 15820€ könnte die Kleinstbetragsrente ausbezahlt werden. Bei höheren Rentenfaktoren wäre es natürlich weniger Riestervermögen und bei niedrigeren Faktoren entsprechend höhere.

    steht hier noch mal aufgedröselt was man alles mit seinem Riester machen kann:

    https://www.biallo.de/altersvorsorge…szahlen-lassen/

  • Ich verstehe es noch nicht trotz Wiederholung desselben. Die Bezugsgröße wird ja festgelegt und beträgt 36,60. Wie berechnet man das erforderliche Riesterguthaben?

    36,60? Wo kommt die Zahl denn her?


    Schwellenwert 2026: 39,95 EUR

    Schwellenwert 2027: 63,00 EUR (Spekulation)

    Wenn eine Rentenhöhe errechnet wurde, dann kann man vergleichen. Ansonsten muss man zurückrechnen.

    Ein Rentenfaktor von über 30 ist eher unwahrscheinlich. Daher 63 × 333,33 = 20.999,79 EUR Guthaben könnten in 2027 (wahrscheinlich) noch ausgezahlt werden.

  • Ich habe irgendwo gelesen, dass die Riester-Renten, die aus Bank/Sparplänen resultieren, sehr schlechte Rentenfaktoren haben. Dann müsste es doch irgendwelche Zahlen im Internet geben. Verbraucherzentrale? Die Leute bekommen da zum Beispiel von ihrer Sparkasse einen Brief, wo einfach drin steht, dass es demnächst losgeht und irgendeine Versicherung damit beauftragt wird. Oder so ähnlich. Da gibt es auch schon Gerichtsurteile dazu. Habe den ganzen Komplex aber gerade nicht mit konkreten Dingen abrufbereit.

  • Dafür musst du den Rentenfaktor kennen der pro 10000€ Riesterguthaben angeben wird. In der Regel liegt der 25-30€ monatliche Rente pro 10000€ Vertragsguthaben.

    Zur Zeit gilt die Kleinstbetragsrente bei einer Rentenzahlung von unter 39,55€


    Bei einem Rentenfaktor von 25 würde man also Rechen: 39,55/25 = 1,582

    1,582*10000= 15820

    Wäre das Riestervermögen unter 15820€ könnte die Kleinstbetragsrente ausbezahlt werden. Bei höheren Rentenfaktoren wäre es natürlich weniger Riestervermögen und bei niedrigeren Faktoren entsprechend höhere.

    steht hier noch mal aufgedröselt was man alles mit seinem Riester machen kann:

    https://www.biallo.de/altersvorsorge…szahlen-lassen/

    Dankeschön Horst Talski, da komme ich schonmal ein Stück weiter. Den Rentenfaktor habe ich noch nicht in Erfahrung gebracht, jedenfalls nicht beim Banksparplan.

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