Zuwendungs-Nießbrauch

  • Hallo zusammen,

    für folgende Idee hoffe ich auf eure Hinweise und ggf. Erfahrungsaustausch:

    Ich würde gerne für unseren Sohn (Alter 1 Jahr, PKV-Versichert, NV-Bescheinigung vorhanden) nicht mehr direkt auf seinen Namen einen ETF besparen, sondern alternativ ihm einen Teil meiner Mieteinnahmen im Rahmen eines Zuwendungs-Nießbrauchs zukommen lassen und dann damit wiederum in seinem Namen in ETFs investieren.

    Vorteil: Mit der NV-Bescheinigung bzw. im Rahmen des Grundfreibetrages erhält er die Mieteinnahmen Brutto=Netto, wohingegen ich diese aktuell versteuere.

    Ich bin über die spezielle Möglichkeit des Zuwendungs-Nießbrauches zufällig gestolpert. Der „Klassiker“ ist ja meist, dass Eltern ihren Kindern eine Immobilie überschreiben/verkaufen und dann selbst darin wohnen bleiben, indem sie Wohnrecht oder einen Vorbehalts-Nießbrauch behalten.

    Das Szenario was meiner Partnerin und mir vorschwebt ist genau andersrum. Ich bleibe Eigentümer der Immobilie, schenke unserem Sohn aber für einen Zeitraum von 5 Jahren den (Zuwendungs-) Nießbrauch.

    Online bin ich auf ein paar Gerichtsurteile gestoßen die dieses Vorgehen als zulässige Steuergestaltung bestätigen, sofern der Zeitraum mindestes 5 Jahre beträgt und der Nießbrauch ins Grundbuch eingetragen wird.

    Bevor ich jetzt mit Steuerberater, Notar und Vormundschaftsgericht (bei Minderjährigen muss wahrscheinlich ein Ergänzungspfleger vom Gericht bestellt werden) einen Termin vereinbare, wollte ich hier mal fragen ob schon jemand Erfahrung in dieser oder ähnlichen Angelegenheiten gemacht hat und nützliche Hinweise geben kann. Gerne auch als PM.

    Besonderheiten, die den Fall ggf. vereinfachen:

    1. Gebäude ist bereits abgeschrieben, daher gibt es keine AfA-schädliche Aufteilung von Eigentümer und Nießbrauchs-Inhaber
    2. Möglicher Verzicht auf einen gerichtlich bestellten Ergänzungspfleger, da theoretisch auch meine Partnerin als Mutter „neutral“ für unseren Sohn den Schenkungs-Vertrag unterschreiben könnte. Hier bin ich mir aber über die Rechtslage nicht ganz klar. Wahrscheinlich muss das der Notar mit dem Vormundschaftsgericht klären.
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  • Ich kenne das nur indirekt, d.h. ein Bekannter hat das so gemacht. Er hatte das direkt mit dem Finanzamt abgestimmt und es war wohl recht problemlos. Eine Grundbucheintragung war für das Finanzamt nicht notwendig. Nur, dass es auch so durchgeführt wurde, wie vereinbart und das Geld auch nicht zurückfließt.

    Ich meine, dass auch kein Vormundschaftsgericht eingeschaltet wurde, da für das Kind ja kein Risiko bestand.

  • Hallo Mussa,

    Erfahrungen habe ich nicht, aber ein paar Fragen sind mir eingefallen:

    Beim Zuwendungsnießbrauch für eine vermietete Immobilie muss sich im Regelfall der Nießbraucher auch um die Instandhaltung kümmern. Keine Ahnung, ob diese Pflicht abbedungen werden kann. Wenn nicht, wird es kompliziert. Sie müssten dann z.B. im Namen des Kindes die Handwerker beauftragen, das Kind muss sie aber bezahlen usw.

    Zur Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers in Vermögensangelegenheiten kenne ich den Grundsatz, immer, wenn eine Schenkung auch negative Auswirkungen haben kann, dann besteht die Pflicht zur Bestellung: Beispiel Geldschenkung keine negativen Auswirkungen; im schlimmsten Fall ist das Geld weg und der Zustand vor der Schenkung wieder hergestellt. Schenkung einer Immobilie kann zu großen Schulden führen. Auf Ihren Fall angewendet, wenn nur und nur die Mieteinnahmen übertragen werden sollen, dann dürfte nach meiner Laienmeinung kein Ergänzungspfleger notwendig sein. Wenn auch Pflichten übertragen werden sollen, dann ja.

    Um eine qualifizierte Rechtsberatung werden Sie in dem Fall wohl nicht herumkommen. Passen Sie auf, dass das Salz nicht teurer wird als die Suppe.

    Gruß Pumphut

  • Danke für die Hinweise und Infos.

    Instandhaltung wird definitiv ein Thema sein. Dazu kommen dann noch ggf. Mieter-Wechsel oder Rechtssteitigkeiten (Mieter zahlt nicht etc.) hinzu.

    Die Haftung bzw. deren Ausschluss ist in der Tat einer der kritischen Punkte. Das ließe sich abschließend nur durch eine KG vollständig lösen. Das ist mir allerdings zu komplex bzw. Kosten-Nutzen passen dann nicht mehr.

    Am liebsten hätte ich eine Kombination mit einem Quoten-Nießbrauch wo ich z.B. nur 50% abgebe. Dann wäre ich noch operativ eingebunden und nicht nur als gesetzlicher Vertreter.

    In welcher Reihenfolge würdet ihr es denn angehen?
    Zuerst zum Steuerberater/Anwalt und mit dessen Vertragsentwurf zum Notar?

  • Aus der Folge: "Wir geben 3.000€ aus, um 2.000€ Steuern zu sparen". :D

    Nein ernsthaft, wenn große Konzerne jeden möglichen Trick anwenden um keine/wenig Steuern zu zahlen, kannst du das natürlich auch machen. Mir persönlich hätte das viel zu viele Implikationen, um für 5 Jahre auf einen Teil meiner Einnahmen keine Steuern zahlen zu müssen. Aber berichte, obs geklappt hat und was es am Ende an Geld (und Nerven/Zeit) gekostet hat.

  • Könntest du ein paar Aspekte nennen, die dir spontan einfallen?

    - Zurechnung der Einnahmen durch das FA
    - Grundbucheintrag
    - Schenkungssteuer
    - Zahlung der Kosten für die Immobilie
    - Versteuerung

    Das fällt mir jetzt so spontan ein. Ob das alles berechtigte Aspekte sind, weiß ich nicht. In meinen Augen benötigst du hier professionelle Beratung.

  • Danke. Jetzt hab ich schon mal ein paar Fragen/Themen mehr für das Gespräch mit dem Steuerberater.

    Durch die zeitliche Begrenzung liegt die Kapitalisierung des Nießbrauchs innerhalb der Freibeträge. Daher keine Schenkungssteuer.

  • Der Quoten-Nießbrauch klingt für mich fast praxisnäher als die vollständige Übertragung der Erträge. Dadurch bleibst du operativ stärker eingebunden und hast bei unerwarteten Themen mit Mietern vermutlich weniger organisatorischen Aufwand.

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