Rentenkontenklärung

  • Hallo,

    ich hätte eine Frage zur Kontenklärung.

    Ich war eine Zeit (2 Jahre) arbeitslos gemeldet ohne Bezüge.

    Dies ist bei meiner Kontenklärung durch die DRV nicht erfasst.

    Leider fehlen mir die persönlichen Nachweise für die Zeit und das Arbeitsamt hat mich wissen lassen, dass die Aufbewahrungszeit der Dokumente abgelaufen sei.

    Wie kann ich mir diese Zeit anrechnen lassen ohne über Dokumente aus der Zeit zu verfügen?

    Hat das Arbeitsamt diese Zeiten nicht automatisch der DRV übermittelt?

    Christina

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  • Hallo.

    Sind die Zeiten gar nicht erfasst oder sind die Zeiten zwar erfasst, aber nicht in der Datenqualität, dass entschieden werden kann, ob sie bei den 45 Jahren mitgerechnet werden können?

    Falls Variante A: Hast Du auch ohne diese Zeiten die 35 Jahre erfüllt?

  • Wie kann ich mir diese Zeit anrechnen lassen ohne über Dokumente aus der Zeit zu verfügen?

    Gibt es an deinem Wohnort z.B. im Rathaus eine Rentenberatungsstelle?

    • Wenn ja, dann frage dort einmal, welche Möglichkeiten es gibt.
    • Wenn nein, dann wende dich z.B. an die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder welche Rentenversicherung für dich zuständig ist.
      Es gibt die Möglichkeit einer telefonischen Anfrage - ich selbst habe aber die besten Erfahrungen gemacht, wenn man sich einen Termin geben lässt und sich entsprechend beraten lässt.
  • Ich war eine Zeit (2 Jahre) arbeitslos gemeldet ohne Bezüge.

    Bekommt man bei gemeldeter Arbeitslosigkeit nicht immer Bezüge?!

    Ich habe in den 90ern eine Arbeitslosigkeit, deren Bezüge nicht in die RV einbezogen werden, das war damals leider so. Nur die Zeit wurde berücksichtigt.

  • Bekommt man bei gemeldeter Arbeitslosigkeit nicht immer Bezüge?!

    Ich habe in den 90ern eine Arbeitslosigkeit, deren Bezüge nicht in die RV einbezogen werden, das war damals leider so. Nur die Zeit wurde berücksichtigt.

    Früher konnte man sich arbeitslos melden, ohne Geld vom AA zu erhalten, musste sich aber selbst krankenversichern. Die Zeit wurde, wie schon erwähnt, bei der RV berücksichtigt.

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