Mütterrente Wie Du mit Kindererziehungszeiten Deine Rente erhöhst
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Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Ein Kind großzuziehen, ist echte Arbeit. Das werden Eltern gerne bestätigen. Gerade in den ersten Jahren ist es trotz Kita manchmal schwer bis unmöglich, gleichzeitig noch Geld mit einem Job zu verdienen. Aber wie wirkt sich das auf Deine Rente aus? Keine Sorge: Kindererziehung zahlt auf Dein Rentenkonto ein. Dank Mütterrente sind für Dich pro Kind mehr als 100 Euro Rente im Monat zusätzlich drin. Allerdings bekommst Du die Mütterrente nicht einfach so, Du musst sie beantragen. In diesem Ratgeber erklären wir Dir, was Du dafür tun musst.
Um den Begriff Mütterrente gibt es ein wenig Verwirrung, was die umgangssprachliche Verwendung und die eigentliche Bedeutung angehen. Die Mütterrente bezeichnet im Fachjargon nur Aufschläge auf die Rente für Kinder, die vor 1992 geboren sind. Aber auch für Kinder, die später geboren sind, gibt es Aufschläge auf die Rente. Generell kommt der Aufschlag für Kindererziehung durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten zustande. Umgangssprachlich wird das Wort Mütterrente gerne als Synonym für diese generelle Anrechnung von Kindererziehungszeiten verwendet.
Dadurch erklärt sich auch, dass die Mütterrente keine eigene Rente ist, wie zum Beispiel die Erwerbsminderungs- oder die Hinterbliebenenrente. Vielmehr lässt sich die Mütterrente mit der Grundrente vergleichen, bei der es sich ebenfalls nur um einen Zuschlag auf die eigentliche Rente handelt.
Der Begriff Mütterrente suggeriert fälschlicherweise, dass nur Mütter darauf Anspruch haben. Väter können sich jedoch genauso Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Sogar Großeltern oder Verwandte haben Anspruch auf eine Mütterrente, wenn sie die Erziehung des Kindes übernommen haben und währenddessen noch nicht in Rente waren. Die Eltern des Kindes müssen in diesem Fall auch vollständig die Verantwortung für die Erziehung des Kindes abgegeben haben. Es darf also nicht mehr ein sogenanntes Erziehungsverhältnis zum Kind bestehen.
Nicht möglich ist hingegen, dass sich Vater und Mutter für ein und dasselbe Kind Zeiten anrechnen lassen können.
Keinen Anspruch auf eine Rentenerhöhung durch Kindererziehungszeiten hast Du, wenn Du die Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung von fünf Jahren nicht erreichst. Dann bekommst Du nämlich überhaupt keine gesetzliche Rente. Allerdings gelten die drei Jahre Kindererziehungszeit wiederum selbst für Deine Beitragsjahre also die Mindestversicherungszeit. Pro Kind hast Du demnach schon einmal drei der fünf Jahre Mindestversicherungszeit erreicht.
Hast Du die fünf Jahre trotz Kindererziehungszeiten noch nicht erreicht, kannst Du mit zusätzlichen freiwilligen Beitragszahlungen zum Ziel kommen. Wie Du das machst, erfährst Du in unserem Ratgeber zur freiwilligen Rentenversicherung.
Wichtig: Es muss sich beim Kind nicht um Deinen leiblichen Nachwuchs handeln. Du kannst Kindererziehungszeiten auch für Dein Stief-, Pflege- oder Adoptivkind beantragen.
Der Antrag ist allerdings zwingend nötig, um Deinen Anspruch geltend zu machen. Automatisch berücksichtigt die Rentenversicherung Kindererziehungszeiten nicht.
Keine Rolle spielt, ob Du während der Kindererziehung gearbeitet hast. Sollte das der Fall sein, bekommst Du die Rentenpunkte für die Kindererziehung ohne Abzüge zusätzlich zu den Rentenpunkten, die Du mit Deinem Gehalt verdient hast.
Jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 7.550 Euro (West) oder 7.450 Euro (Ost). Liegt Dein Gehalt während der Kindererziehung höher, gibt es keine zusätzlichen Rentenpunkte.
Verdienst Du während der Kindererziehung weniger, weil Du in Teilzeit arbeitest, kann es sein, dass Dein Gehalt über die Kinderberücksichtigungszeiten für die Rentenberechnung hochgestuft wird. Mehr dazu liest Du im nächsten Kapitel.
Die Rentenversicherung schreibt Dir für die Kindererziehung nicht direkt Geld gut, sondern Rentenpunkte (Entgeltpunkte). Die Rentenversicherung tut im Prinzip so, als hättest Du in der Kindererziehungszeit so viel wie der Durchschnitt aller Versicherten verdient. Dadurch bekommst Du gut einen Rentenpunkt pro Jahr. Diese Punkte haben einen festgelegten Wert (Rentenwert). Seit Juli liegt er bundeseinheitlich bei 39,32 Euro.
Wie viele Rentenpunkte Du insgesamt für Deine Kindererziehungszeiten bekommst, ist abhängig von dem Geburtsjahr Deines Kindes. Ist es vor 1992 geboren, bekommst Du pro Kind zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Für ein Kind, das später geboren ist, bekommst Du drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet.
Demnach kann sich Deine Rente pro Kind aktuell um maximal 117,96 Euro pro Monat erhöhen.
Ein Beispiel: Hildegard hat zwei Kinder. Ihr Sohn ist 1991 geboren und ihre Tochter 1994. Hildegard bekommt für Ihren Sohn zweieinhalb und für Ihre Tochter drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Die Rentenversicherung bucht Hildegard dementsprechend fünfeinhalb Rentenpunkte zusätzlich auf ihr Rentenkonto. Hildegards monatliche Rente steigt aufgrund der zwei Kinder demnach um 216,26 Euro.
Die Mütterrente ist 2019 für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhöht worden. Bevor die sogenannte Mütterrente II eingeführt wurde, gab es für vor 1992 geborenen Nachwuchs statt der zweieinhalb nur zwei Rentenpunkte pro Kind. Eine Mütterrente III ist derzeit nicht in Sicht.
Da es für die Kindererziehungszeiten aber Rentenpunkte gibt, profitieren Eltern bei jeder Rentenerhöhung. Bei dieser wird der Wert der Rentenpunkte angepasst. Dieses Jahr gab es eine Rentenerhöhung um 4,57 Prozent.
Rechnet man das auf die Mütterrente um, gab es pro Kind, das nach 1992 geboren ist dieses Jahr eine Rentenerhöhung um rund 5 Euro pro Monat.
Dafür brauchst Du den Antrag V0800. Willst Du Dir Kindererziehungszeiten für Dein Stief-, Pflege-, oder Adoptivkind anerkennen lassen, brauchst Du noch den Zusatzfragebogen V0805. Empfehlenswert ist, dass Du Dich mit dem anderen Elternteil vor der Antragsstellung absprichst oder Ihr den Antrag gleich zusammen ausfüllt.
Denn nur ein Elternteil kann sich die Erziehungszeit pro Kind anrechnen lassen. Der andere Elternteil muss daher seinen Verzicht erklären, indem er oder sie im Antrag bestätigt, wer hauptsächlich für die Kindererziehung zuständig war. Gebt Ihr als Eltern diese sogenannte übereinstimmende Erklärung nicht ab, werden die Kindererziehungszeiten grundsätzlich der Mutter zugeschrieben.
Eine Frist bis wann Du die Kindererziehungszeiten beantragen kannst, gibt es nicht. Laut Rentenversicherung solltest Du den Antrag rund um die Vollendung des zehnten Lebensjahres Deines Kindes auf den Weg gebracht haben.
Wichtig: Willst Du als Vater die Kindererziehungszeiten auf Dein Rentenkonto gutgeschrieben haben, verhält es sich anders. Denn die übereinstimmende Erklärung, die Du zusätzlich brauchst, erkennt die Rentenversicherung höchstens zwei Monate rückwirkend an. Heißt: Während Du die Kindererziehungszeiten an sich Jahre rückwirkend beantragen kannst, kannst Du deren Zuordnung zum Großteil nur für die Zukunft ändern.
Deinem Antrag auf Kindererziehungszeiten musst Du in aller Regel eine Kopie der Geburtsurkunde Deines Kindes oder des Stammbuchs beilegen. Außerdem brauchst Du für den Antrag Deine Sozialversicherungsnummer. Die findest Du auf Deiner Renteninformation, die Du jährlich von der Rentenversicherung zugeschickt bekommst, wenn Du 27 Jahre oder älter bist oder in der Digitalen Rentenübersicht.
Mit dem Antrag für die Kindererziehungszeiten stellst Du in der Regel gleichzeitig einen Antrag auf Kinderberücksichtigungszeiten. Das hört sich ähnlich an und für die Anerkennung braucht es auch die gleichen Voraussetzungen (vgl. § 57 SGB VI). Die Auswirkungen sind jedoch andere. Zunächst einmal rechnet Dir die Rentenversicherung die Kinderberücksichtigungszeiten als beitragsfreie Jahre auf Deinem Rentenkonto. Verstirbt Dein Kind nicht früher, sind es ab der Geburt des Kindes zehn Jahre. Allerdings nur einmal, unabhängig davon, ob Du noch weitere Kinder hast.
Was fängst Du nun mit diesen zehn Jahren auf Deinem Rentenkonto an? Genauso wie Du für jedweden Rentenanspruch eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren brauchst, brauchst Du auch eine Anzahl an Jahren für die Inanspruchnahme der Rente ab 63 oder der „normalen“ Rente. Ersteres nennt sich im Fachjargon Rente für langjährig Versicherte und benötigt eine Wartezeit von 35 Jahren (§ 236 SGB VI). Letzteres nennt sich Rente für besonders langjährig Versicherte und benötigt eine Wartezeit von 45 Jahren (§ 236b SGB VI)
Die Kinderberücksichtigungszeit kannst Du Dir auf diese Wartezeiten anrechnen lassen. Die Rentenversicherung schreibt prinzipiell nur dem Elternteil die Kinderberücksichtigungszeiten zu, dem auch die Kindererziehungszeiten zugeschrieben sind.
Nun zur zweiten wichtigen Auswirkung. Indirekt können die Kinderberücksichtigungszeiten auch Deine Rente erhöhen. Denn es kann ja auch sein, dass Du Dein Kind neben der Arbeit erziehst, diese aber, um mehr Zeit zu haben, reduzierst, also in Teilzeit arbeitest.
Dafür musst Du zwei Voraussetzungen erfüllen:
Wenn Du nun Deine Rente beantragst und die Rentenversicherung ausrechnet, wie viel Rente Dir denn jetzt zusteht, schaut Sie sich an, wie hoch Dein Teilzeit-Gehalt während der Kinderberücksichtigungszeit war und schlägt für ein fiktives Gehalt 50 Prozent oben drauf. Mit diesem fiktiven Gehalt wiederum wird Deine Rentenberechnung durchgeführt und du erhältst für die entsprechenden Monate mehr Rentenpunkte. Dieses fiktive Gehalt wird aber maximal bis zur Höhe des Durchschnittsentgeltes aufgestockt, das aktuell bei 45.358 Euro liegt.
Lass uns das doch einmal in einem einfachen Beispiel anschauen. Hendrik hat für seinen siebenjährigen Sohn Timo die Arbeit auf Teilzeit reduziert und verdient nun seit drei Jahren jährlich 30.000 Euro. Dafür würden pro Jahr aktuell rund 0,66 Rentenpunkte aufs Konto wandern. Auf die vollen drei Jahre entspräche das einem Rentenwert von aktuell knapp 78 Euro.
Nun wird dieses Gehalt aber um 50 Prozent auf 45.000 Euro aufgestockt und liegt damit auch unter der Grenze des Durchschnittsentgelts. Statt 0,66 wandern aber nun 0,99 Rentenpunkte pro Jahr auf sein Konto. Nach drei Jahren entspricht das dann bei den aktuellen Rentenwerten einer Rente von knapp 117 Euro im Monat und damit einem Plus von 39 Euro.
Du siehst: Auch wenn die Kindererziehung Arbeit macht, gibt es neben der viel größeren emotionalen Belohnung auch eine monetäre Entlohnung – zumindest bei der Rente.
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