Steuerreform 2027

  • Zur Beitreibung von offenen Unterhaltsrückständen durch gezahlten Unterhaltsvorschuss kann ich aus Sicht der Finanzverwaltung sagen, dass es Gang und Gäbe ist, dass die Forderung im Rahmen eines sog. Aufrechnungsersuchens beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gesichert wird. Im Zweifel sogar über den Umweg einer Abtretung, wenn ein anderes Bundesland zuständig wird.

    Aus meiner Erfahrung sind die Jugendämter bei denen, die tatsächlich zahlen aber recht gnädig, so dass es da auch oft Ratenvereinbarungen gibt.

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    Recht & Steuern 10 Kapitel

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  • Ich werde mal nachfragen...

    Ich treffe meine Tochter am übernächsten Wochenende und da werden wir mal drüber sprechen, danach gebe ich hier ein weiteres Statement.
    Erste Antwort auf meine Frage: "Wie werden säumige Zahler eigentlich zur Rechenschaft gezogen? Lohn- Kontopfändung oder auch mit Vollstreckungsbescheid?"

    "Dank Patriarchat fast gar nicht!"

    Da musste also dringend was passieren. :D

  • Erste Antwort auf meine Frage: "Wie werden säumige Zahler eigentlich zur Rechenschaft gezogen? Lohn- Kontopfändung oder auch mit Vollstreckungsbescheid?"

    "Dank Patriarchat fast gar nicht!"

    Da musste also dringend was passieren. :D

    Dann scheint das ganze teilweise ein Umsetzungsproblem in den Behörden zu sein und weniger eins von fehlenden Möglichkeiten.

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